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Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit - DGUV V2 Prüfung

Eine DGUV Prüfung ist für jedes Unternehmen vorgeschrieben und für die Betriebssicherheit unerlässlich. So werden sämtliche Geräte am Arbeitsplatz nach der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) überprüft nach den Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften sind rechtsverbindlich und wurden auf Basis europäischer Rahmenrichtlinien erstellt, damit Berufskrankheiten und Schäden durch Unfälle reduziert und vorgebeugt wird. Die Richtlinien gelten für alle Unternehmer, welche Mitarbeiter und Angestellte beschäftigen und damit für deren Sicherheit an dem Arbeitsplatz sorgen müssen. Für die Arbeitssicherheit ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 zuständig.

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Die DGUV V2- Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist essentiell wichtig für jeden Betrieb und jedes Unternehmen. Die DGUV V2 ist eine für die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen einheitliche und wirklich gleichlautende Vorgabe zu der Konkretisierung vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Vorschrift definiert alle Pflichten der Unternehmer zu einer betrieblichen Betreuung durch entsprechende Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit. Es werden neben der erforderlichen Fachkunde von den Professionen vor allem betriebsärztliche und sicherheitstechnische Aufgaben beschrieben. Es gibt unterschiedliche Betreuungsmodelle, abhängig von der Betriebsgröße. So gibt es Regelbetreuung oder alternative Betreuung, welche trägerspezifisch ausgestaltet sind. Aufsichtsdienste von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können Betriebe und Bildungseinrichtungen unterstützen bei einer praxisgerechten Umsetzung der DGUV V2. So können sie über die Vorschrift informieren und bei Fragen zu der Anwendung beraten.

Evaluation von der Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Eine Evaluierung von der Regelbetreuung für Betriebe, welche mehr als 10 Beschäftige haben, wurde 2016 nach der DGUV V2 vorgenommen mit einer großangelegten Befragung von Betriebsleitungen, von betrieblichen Interessenvertretungen, fachkundigen Personen und staatlichen Aufsichtsbehörden sowie von den Präventionsabteilungen von Unfallversicherungsträgern. Diese Evaluation bewertete dabei den Umsetzungsgrad und die Anwendbarkeit wie auch die Praktikabilität sowie die Auswirkungen von der Anlage 2 der DGUV V2 auf Sicherheit und Gesundheit in dem Betrieb. Ein Abschlussbericht wurde diesbezüglich veröffentlicht. Auf der Basis von Ergebnissen und weiteren Erfahrungen zu der Anwendung von DGUV V2 aus der Praxis sollen dabei die bestehenden Vorgaben absolut moderat überarbeitet werden. Eine Projektgruppe wurde dazu Ende 2017 mit der Anpassung der DGUV V2 beauftragt. Das Thema Arbeitssicherheit ist sehr weitläufig und es gibt vielfältige Aspekte, die dabei zu beachten sind.

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Wie sind eigentlich die Regelungen der DGUV V2?

Die Ärzte, die eine erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde haben, können berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ zu führen. Es gibt Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister, die das Unternehmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit unterstützen können. Für die jeweiligen Sicherheitsfachkräfte gibt es eine vorgeschriebene Ausbildungsanforderung. Ein Unternehmer ist verpflichtet dazu, dass die Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit regelmäßig schriftlich über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben berichten. Diese Berichte sollten auch Auskunft geben über die Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften bei der Arbeitssicherheit.

Welche Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es?

Die Grundbetreuungen beinhalten eine Unterstützung von Erstellung bzw. Aktualisierung von einer Gefährdungsbeurteilung. Bei solch einer Grundbetreuung soll der Sachverstand von den Betriebsärzten und den Fachkräften für die Arbeitssicherheit einbezogen werden. Umgesetzt werden kann dies dadurch, dass Erstberatende den Sachverstand vom jeweils anderen Sachgebiet hinzuziehen.

Wie ist die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitssicherheit einzuschätzen?

Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus der systematischen Feststellung und der Bewertung der relevanten Gefährdungen von Beschäftigten. Abgeleitet werden schließlich aus der Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Sowohl die Gefährdungsbeurteilung als auch die Maßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Falls erforderlich sollten sich diese Maßnahmen an die sich ändernden Gegebenheiten anpassen.

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Die anlassbezogenen Betreuungen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ein Unternehmer ist dabei verpflichtet, sich betreuen zu lassen bei besonderen Anlässen durch Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit einer branchenbezogenen Fachkunde in den Fragen von Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die besonderen Anlässe für eine solche Betreuung durch einen Betriebsarzt und durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit können sein die Planung und Errichtung wie auch Änderung von Betriebsanlagen. Auch bei der Einführung von neuen Arbeitsmitteln, welche ein entsprechend erhöhtes Gefährdungspotenzial als Folge haben. Ein weiterer Grund ist die grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren. Auch die Einführung von neuen Arbeitsverfahren spielt eine Rolle. Ebenfalls benötigt wird auch eine solche anlassbezogene Betreuung bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe. Wichtig ist diese Betreuung auch bei der Einführung von neuen Arbeitsstoffen bzw. Gefahrstoffen, welche ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen. Es gehört dazu eine Beratung von Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren bei ihrer Arbeit. Untersucht werden sollen Unfälle und Berufskrankheiten. Notfall- und Alarmpläne sollen erstellt werden. Es gibt aber auch noch weitere Gründe für das Tätigwerden von Fachkräften für Arbeitssicherheit. So werden sicherheitstechnische Überprüfungen wie auch Beurteilungen durchgeführt von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren. So gibt es auch weitere Anlässe für das Tätigwerden von Betriebsärzten. Das kann sein eine grundlegende Umgestaltung der Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsysteme. Auch kann es erforderlich sein, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilungen und Beratungen durchgeführt werden. Auch eine Rolle spielen Suchterkrankungen, welche ein gefährdungsfreies Arbeiten direkt beeinträchtigen können. Anlass kann auch ein Arbeitsplatzwechsel sein wie auch die Eingliederung oder Wiedereingliederung von behinderten Menschen. Ebenso ist ein Anlass die Wiedereingliederung von Rehabilitanden. Bei Häufung von gesundheitlichen Problemen, wie auch beim Auftreten von posttraumatischen Belastungszuständen sollte ein Betriebsarzt tätig werden.

Die Grundlagen allgemein-Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Grundlagen der Art und des Umfangs von betriebsärztlichen und der sicherheitstechnischen Betreuung können im Betrieb vorliegende Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten hinsichtlich der Arbeitssicherheit abgeschätzt werden. Diese betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist Bestandteil der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Diese Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bildet insgesamt die Gesamtbetreuung. Ein Unternehmer muss die Aufgaben von Betriebsärzten und den Fachkräften für die Arbeitssicherheit ganz nach den Anforderungen der betrieblichen Erfordernisse unter der Mitwirkung von der betrieblichen Interessenvertretung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ermitteln, aufteilen und schriftlich vereinbaren. So wird der Unternehmer von dem Betriebsarzt und der Fachkraft für die Arbeitssicherheit entsprechend beraten. Die Beschäftigten müssen informiert werden, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für die Arbeitssicherheit anzusprechen sind. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden nicht auf die Einsatzzeiten von der Grundbetreuung angerechnet, stattdessen sind sie Bestandteil vom betriebsspezifischen Teil von der Betreuung. Alle Maßnahmen und Ergebnisse von der Leistungserbringung müssen im Rahmen von den regelmäßigen Berichten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend dokumentiert werden. Nach der DGUV V2 ist festgelegt wie viele Stunden pro Beschäftigtem und Jahr für die Grundbetreuung vorgesehen ist. Die Arbeitssicherheit nach DGUV V2 muss vollständig gewährleistet werden.

Erforderliche Unterlagen im Unternehmen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ein Betrieb muss entsprechend angemessene und aktuelle Unterlagen haben, bei denen das Ergebnis von einer Gefährdungsbeurteilung, die abgeleiteten Maßnahmen wie auch das Ergebnis von einer Überprüfung ersichtlich sind. Es kann ergänzend zu der Grundbetreuung eine anlassbezogene Beratung zu spezifischen Fachthemen in dem Einzelfall auch mit Personen geben, die eine spezielle Fachkunde haben, und die nicht über eine Qualifikation als ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen. So kann eine Beratung im Zusammenhang mit Lärmminderungs-, Lüftungs- und Brandschutzmaßnahmen erfolgen. Allerdings ist eine Kombination mit einer Grundbetreuung in solchen Fällen gar nicht zulässig. Ein Vorteil ist, dass sich Unternehmer für eine gemeinsame Nutzung von betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuungen zusammenschließen dürfen, falls die Möglichkeiten zu einer Organisation in dem Betrieb nicht ausreichend sein sollten. Die DGUV V2 ist genau geregelt. So sind die Beschäftigten über die Art von der praktizierten sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung zu informieren und auch darüber in Kenntnis zu setzen, welche Fachkraft und welcher Betriebsarzt für die Arbeitssicherheit ansprechbar sein soll. Nach der DGUV V2 sind für die Arbeitssicherheit entsprechende Unterlagen erforderlich.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung bei Betrieben mit über 10 Beschäftigten

Die DGUV V2 muss bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten eingehalten werden und im Betrieb muss für entsprechende Arbeitssicherheit gesorgt werden. So besagt die DGUV V2 wie eine Betreuung aussieht und wie die Arbeitssicherheit sichergestellt ist.

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Die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterstützt wird eigeninitiatives Handeln zu einer Verhältnisprävention bei bestehenden Arbeitssystemen. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sollen überprüft werden und die Durchführung soll beobachtet werden. So wird der Zustand von Arbeitssystemen ermittelt und beurteilt. Soll-Zustände sollen festgelegt werden im Blick auf die Arbeitsmittel, die Arbeitsstoffe und die Arbeitsorganisation. Wichtig sind dabei die Gefährdungsermittlungen und deren Beurteilungen. Die Gesundheitsfaktoren werden in Arbeitssystemen ermittelt und auch die Potenziale werden beurteilt. Überprüft werden sollen Arbeitsmittel, die Betriebsanlagen, wie auch die Arbeitsverfahren und der Einsatz von Arbeitsstoffen, die Arbeitsplatzgestaltung und soziale wie auch sanitäre Einrichtungen. Nach der DGUV V2 werden vor allem auch die arbeitsphysiologische, die arbeitspsychologische und auch sonstige ergonomische wie auch arbeitshygienische Fragen beachtet. Überprüft werden nach der DGUV V2 die Arbeitsablauforganisation inklusive der Arbeitsaufgaben, des Arbeitsrhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung. Auch die Arbeitsstätten und die Arbeitsumgebung werden überprüft. Geprüft werden ganz nach der DGUV V2 der Personaleinsatz, der Arbeitsplatzwechsel und die Alleinarbeit. So soll die Arbeitssicherheit nach der DGUV V2 sichergestellt werden.

Die Lösungssuche wird unterstützt und Gestaltungsvorschläge werden unterbreitet:

  • technische Maßnahmen sind wichtig, wie etwa die Sicherheitstechnik, die Ergonomie und die Instandhaltung von Schutzeinrichtungen
  • alle organisatorische Maßnahmen
  • die Hygienemaßnahmen
  • die Auswahl und Erprobung, wie auch der Einsatz und die Benutzung und Instandhaltung der persönlichen Schutzausrüstungen
  • die Gestaltung von organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren wie die Gestaltung der Arbeitsaufgaben, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsumgebung zu einer Förderung von Gesundheit
  • bei Arbeitsplatzwechsel wie auch bei der Eingliederung und bei der Wiedereingliederung von behinderten Menschen

 

Nach der DGUV V2 werden für die Arbeitssicherheit Wirkungskontrollen durchgeführt. Die Durchführung wird geprüft, die Wirksamkeit von den durchgeführten Schutzmaßnahmen wird bestätigt und auf neue Gefährdungen wird das Arbeitsumfeld untersucht. Die Arbeitssicherheit soll nach der DGUV V2 damit wirkungsvoll gewährleistet werden.

Die DGUV V2 fördert eigeninitiatives Handeln für eine Verhältnisprävention bei der Veränderung von Arbeitsbedingungen. Bei der DGUV V2 wird für die Arbeitssicherheit damit zeitnah auf die Veränderung von Arbeitsplätzen reagiert. Es geht auch um die Ersatzbeschaffung bei Maschinen und Geräten. Wichtig ist für die Arbeitssicherheit bei der DGUV V2 auch die Reaktion auf eine Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Veränderung von betrieblichen Abläufen. Arbeitssicherheit nach der DGUV V2 gilt auch bei den Prozessen und bei der Einführung der Arbeitsstoffe.

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Unterstützung, Motivation und Information für die Beschäftigten

Unterstützt werden sollen nach der DGUV V2 für die Arbeitssicherheit die Beschäftigten bei den Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Nach der DGUV V2 wird ein Unterweisungssystem aufgebaut und Unterweisungen werden durchgeführt. Die Erstellung von Betriebsanweisungen wird für die Arbeitssicherheit nach der DGUV V2 vorgenommen. Verhaltensregeln werden entwickelt. Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug werden durchgeführt. Die DGUV V2 unterstützt damit maßgeblich die Arbeitssicherheit.

Der betriebsspezifische Teil von der Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nach der DGUV V2 muss der Bedarf von betriebsspezifischer Betreuung von dem Unternehmer in einem gewissen Verfahren ermittelt werden, welches in verschiedenen Aufgabenfeldern und bei Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt werden. So ist in der DGUV V2 festgelegt, dass das Verfahren es erfordert, dass ein Unternehmer sämtliche Aufgabenfelder nach der Relevanz auf wesentliche Änderungen geprüft wird. Die Aufgabenfelder sind hierbei:

  • alle regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Erfordernisse für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung
  • betriebliche Veränderungen, welche bei den Arbeitsbedingungen und bei der Organisation vorkommen
  • die externe Entwicklung mit dem spezifischen Einfluss auf die entsprechende betriebliche Situation
  • die betrieblichen Aktionen, Programme wie auch Maßnahmen

 

Der Unternehmer prüft nach der DGUV V2, welche Aufgaben in dem Betrieb erforderlich sind. Festgelegt wird auf Grundlage vom ermittelten Personalaufwand die Betreuungsleistung mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für die Arbeitssicherheit. In der DGUV V2 wird der WZ-Schlüssel der jeweiligen Betriebsart zu den entsprechenden Betreuungsgruppen von einer Grundbetreuung tabellarisch angegeben. So kann der zeitliche Aufwand ermittelt werden. Die Arbeitssicherheit muss nach der DGUV V2 sichergestellt werden.

Die Aufgabenfelder von der Grundbetreuung und eine Beschreibung von möglichen Aufgaben durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben vielfältige Aufgaben. So leisten sie Unterstützung bei einer Gefährdungsbeurteilung und bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Implementiert werden soll ein Gesamtkonzept zu der Gefährdungsbeurteilung ganz nach den Richtlinien der DGUV V2 für die Arbeitssicherheit. Arbeitgeber und Führungskräfte werden professionell unterstützt. So werden die Führungskräfte bei den unterschiedlichen Anlässen ganz direkt beraten. Auch sollten die Beschäftigten motiviert werden, sich an dem Prozess zu beteiligen. Es gibt eine Beratung zur Wirkungskontrolle von erforderlichen Maßnahmen. Es wird die gelebte Praxis beobachtet und die Gefährdungsbeurteilung wird ausgewertet. In der DGUV V2 werden Schwerpunktprogramme für eine kontinuierliche Verbesserung vorgeschlagen.

✅ Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 übernimmt verschiedene Rollen und Aufgaben im Betrieb. Als Sicherheitsteam arbeitet der Betriebsarzt mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 zusammen.

✅ Was kostet eine Arbeitsschutzbetreuung nach DGUV V2 bei der E+Service+Check GmbH?

Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

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