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Alle Infos zur DGUV Vorschrift 3

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: DGUV Vorschrift 3

Spannende und wissenswerte Fragen rund um die DGUV Vorschrift 3

Wer ein Unternehmen leitet, an einer elektrotechnischen Ausbildung interessiert ist, oder sich in den verschiedensten Bereichen der Technik beließt, stößt immer wieder auf die Begriffe DGUV Vorschrift 3, Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.
Vor allem Unternehmer horchen bei diesem Thema besonders auf, denn sie stehen in der Pflicht, eine solche Prüfung durchführen zu lassen.
Doch aus welchem Grund? Welche Bedeutung hat eine solche Prüfung? Wer muss sie durchführen lassen und vor allem – kann sie jeder durchführen?

Die Geschichte hinter der DGUV Vorschrift 3 sämtliche Fragen rund um das Thema der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel kann hier nachgelesen werden.

DGUV V3 Pruefung

Wofür steht die Abkürzung DGUV Vorschrift 3?

Die Abkürzung DGUV bezieht sich auf die „Deutsche gesetzliche Unfallversicherung“.
Alle Regeln, die die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, aufstellt, gelten vor allem für Unternehmen. Doch auch die Behörden, die von der Regierung geführt werden, sind nicht davon ausgenommen.

Das bedeutet, dass alle Betreiber von Bürogebäuden, Werkstätten, Produktionsstätten und auch öffentlichen Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet wurden, eine Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, sowie Prüfung elektrischer Anlagen durchführen zu lassen.

Dabei wird genau darauf geschaut, dass sich die genannten Einrichtungen an das DGUV Vorschrift 3 Regelwerk in Bezug auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel halten.

In diesem Zusammenhang steht die Abkürzung V3 für die Vorschrift Nummer 3. Folglich einem Abschnitt aus dem vereinfachten Regelwerk der DGUV.
Diese Vorschrift geht speziell auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ein.

Genauer gesagt, wird bei der Vorschrift 3 darauf geschaut, dass die Arbeitssicherheit, wie auch der Gesundheitsschutz, am Arbeitsplatz gewährleistet wird. Aus diesem Grund nennt man sie auch Unfallverhütungsvorschrift.

Wie bereits erwähnt, gilt die DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, sie regelt aber auch den Umgang mit herkömmlicher Arbeit in der Nähe von elektrischen Anlagen, sowie Betriebsmitteln.

Gibt es die DGUV und somit die DGUV Vorschrift 3 schon lange?

Selbstverständlich gibt es die DGUV, also die „Deutsche gesetzliche Unfallversicherung“ und ihre Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen, sowie Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, noch nicht allzu lange unter diesem Namen, allerdings trat im Jahr 1885 zum ersten Mal eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle in Kraft.

Diese Versicherung wurde im Laufe der Zeit noch um Berufskrankheiten erweitert, da sich gezeigt hat, dass verschiedene Tätigkeiten nicht nur Unfälle hervorrufen, sondern auch körperliche Beeinträchtigungen hinterlassen können.

Aufgrund der Industrialisierung war das Land im Umbruch, was dazu führte, dass großflächig die verschiedensten Fabriken eröffnet wurden.
Fabrikarbeiter musste unter äußerst schlechten Bedingungen arbeiten und erhielten einen sehr geringen Lohn, der der Schwere der Arbeit nicht entsprach.

Durch lange Arbeitszeiten und dem Erschöpfungszustand der Arbeitnehmer kam es im Laufe der Zeit zu einem enormen Anstieg von Arbeitsunfällen, da es noch keine richtige Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen gab.

Kam es in der damaligen Zeit zu einem Arbeitsunfall, war das für den Fabrikleiter ein Grund die verunfallte Person zu kündigen. Folglich ergab sich daraus eine große Armutsrate unter Arbeitnehmern, die aufgrund eines Arbeitsunfalles gekündigt wurden.

Wie so oft in der Geschichte Deutschlands wollte die Gesellschaft diese Missstände nicht weiter hinnehmen und hat sich Gehör verschafft, in dem sie eine Arbeitsversicherung forderten.
Diese Arbeitsversicherung sollte den Grundstein für die spätere Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel sein.

Auf diese Forderung wollte der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck eingehen, in dem er eine öffentlich – rechtliche Versicherung vorschlug.
Seine Hoffnung bestand darin, dass die Fabrikarbeiter und der Staat sich versöhnen würden, wenn die Versicherung bei Arbeitsunfällen eintrat, selbst wenn die Schuldenfrage nicht geklärt werden konnte.

Zunächst waren sämtliche Inhaber von Fabriken gegen die geplante Versicherung, denn die Kosten für die Versicherung lag bei ihnen und dem Staat. Folglich hatten sie Angst vor steigenden Kosten und eventuellen Verlusten.

Wann wurde der Grundstein für die DGUV gelegt, aus der heute die DGUV Vorschrift 3 hervorgeht?

In den Jahren 1883 und 1889 wurden drei neue Gesetze verabschiedet, die den Grundstein für die heutige Sozialversicherung und Unfallversicherung bildeten. Auch die heutige Rentenversicherung ging aus diesen Gesetzen hervor.

Am 6. Juli des Jahres 1884 wurde das Unfallversicherungsgesetz endgültig erlassen. Aus diesem Gesetz ging eindeutig hervor, dass sich die Versicherung durch die Unternehmer finanziert, diese aber eine Entlastung bekamen, indem sie von der zivilen Haftpflicht befreit wurden.
Ein weiterer Aspekt dieses Gesetztes war die Einstufung in Gefahrenklassen, die es auch heute noch gibt, wenn auch in anderer Form. Dies war ein Schritt in Richtung Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.
Ein weiterer Vorteil, der aus dem Erlass des Gesetzes hervorging, war die Einrichtung von Ausführungsbehörden. Heute sind sie als Unfallkassen bekannt.

Die Unfallversicherung kam gut an, was zur Folge hatte, dass es im Jahr 1885 schon 55 Berufsgenossenschaften gab. Diese unterschieden sich allerdings deutlich von den Berufsgenossenschaften der modernen Zeit.
Damals wurden sie von den Unternehmen selbst geleitet und Arbeitnehmern wurde keine eigene Stimme zuteil. Über dieses Privileg verfügen Arbeitnehmer erst seit 1951.

Im Verlauf des Jahres 1886 wurde die erste Unfallverhütungsvorschrift erlassen. Allerdings war es bis in das Jahr 1900 nicht möglich, die Unfallverhütung auch außerhalb eines Betriebes durchzusetzen.

Ein weiterer Knackpunkt der Unfallversicherung bestand darin, dass sie nicht für jeden galt. In der Anfangszeit war es so geregelt, dass eine Unfallversicherung nur bei Berufen mit gefährlichen Tätigkeiten eingesetzt wurde. Es sollten noch mehrere Jahre ins Land ziehen, bis der Versicherungsschutz für alle galt.

In welchem Jahr wurde das Unfallversicherungsgesetz, dem Vorreiter der DGUV und somit der DGUV Vorschrift 3 Prüfung, zum ersten Mal erweitert?

Für die Erweiterung des Unfallversicherungsgesetzes war das Jahr 1925 besonders wichtig. Nach langen Streitigkeiten und vielen Auseinandersetzungen wurde erstmals auch Berufskrankheiten in die Versicherung aufgenommen.

Fortan galt der Versicherungsschutz auch für Personen, die sich während ihrer beruflichen Tätigkeit mit krankheitserregenden Substanzen auseinandersetzen mussten, oder anderweitige Krankheiten aufgrund ihrer Arbeit davontrugen.

Dazu zählten Krankheitsbilder, die durch den Kontakt mit Blei, aber auch Phosphor und Arsen auftraten. In dieser Zeit traten auch vermehrt gesundheitliche Einschränkungen durch Quecksilber, Benzol und Pech auf.
Auch die verschiedensten Wurmerkrankungen, sowie der graue Star und verschiedene Lungenkrankheiten waren Folgen von Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Oftmals wurden solche Krankheiten von fehlenden Sicherheitsmaßnahmen verursacht, da es zu der damaligen Zeit noch keine Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel gab, wie sie heute bekannt sind.

Ein weiterer Fortschritt bestand darin, dass die Versicherung auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, die sogenannten Wegeunfälle, in ihre Leistungen aufnahm. Darüber hinaus wurde der Präventionsauftrag erweitert, was mehr Arbeit für die Berufsgenossenschaften bedeutet, da sie ab diesem Moment dafür verantwortlich waren, dass die Zahl der Arbeitsunfälle abnehmen musste.

Die Unfallversicherung hatte es zu dieser Zeit aber nicht leicht. Aufgrund der Wirtschaftskrise kam es zu großen, finanziellen Einbußen. Das war vor allem der Tatsache geschuldet, dass die meisten Betriebe nicht mehr in der Lage waren, ihre Beiträge zu zahlen.
Somit wurden vermehrt Schulden angehäuft, was dazu führte, dass im Jahr 1932 die Gehälter, sowie die Renten gekürzt wurden. Seitdem sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Kinder in Kindergärten und Schulen versichert.

Wie hat sich die Unfallversicherung nach der deutschen Einigung entwickelt?
Seit der deutschen Einigung wird die Unfallversicherung immer weiter entwickelt.

Dazu beigetragen hat vor allem die Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 1996. Laut dem siebten Sozialgesetzbuch war es nun besonders wichtig, auch Gesundheitsgefahren abzudecken und im besten Fall zu verhindern.
Hierfür eignete sich die Prüfung elektrischer Anlagen, genauso wie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel sehr gut, denn Gefahren, die sich auf die Gesundheit auswirkten, konnten in Schach gehalten werden.

Zu diesen Gefahren zählen vor allem Rückenschmerzen. Doch auch die psychische Belastung, die ein Beruf mit sich bringen kann, sollte nicht mehr unterschätzt werden.

Aus diesem Grund hatten sich die Krankenkassen und die Träger der Unfallversicherung dazu entschlossen, miteinander zu kooperieren.

DGUV Schulung intern

Seit wann gibt es die DGUV Vorschrift 3 denn nun?

Die Berufsgenossenschaften hatten die verschiedenen Vorschriften für die Unfallverhütung, also auch die DGUV Vorschrift 3 im 20. Jahrhundert erlassen. Dazu orientierten sie sich an den europäischen Rahmenbedingungen.

Schaut man sich das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz einmal genau an, wird schnell klar, welch große Bedeutung die europäischen Rahmenbedingungen für die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel haben.
Ihre Rechtsgültigkeit erhielten die Vorschriften der DGUV Vorschrift 3 Prüfung im Jahr 1979. Genauer gesagt am 1. April dieses Jahres.
Man kannte sie seitdem unter dem Namen „berufsgenossenschaftliche Vorfahren“.
Alle Regelungen bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz und somit der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, waren hierin zu finden. Darunter fiel auch die optimale Arbeitsplatzgestaltung.

In diesen Vorschriften wurde geregelt, welche Aufgaben beispielsweise ein Betriebsarzt zu übernehmen hatte und wie die Sicherheit aller Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gewährleistet werden kann.

Im Jahr 2014 wurden die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zusammengefasst. Daraus resultierten die aktuell gültigen DGUV Vorschriften, also auch die DGUV V3.

In diesem Abschnitt ist deutlich geworden, dass die DGUV die „Deutsche gesetzliche Unfallversicherung“ ist, die die DGUV Vorschrift 3 aufgestellt hat.
Die DGUV Vorschrift 3 gilt allgemein hin auch als Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.
Eine Unfallversicherung gibt es jedoch schon seit der Industrialisierung, denn im Zusammenhang mit der Arbeit in Fabriken wurde klar, dass Arbeitnehmer einen besonderen Schutz benötigen.
Bis die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eingeführt wurde, verging jedoch noch ein wenig Zeit.

Welche Regeln und Normen gelten in Hinblick auf die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung orstveränderlicher Betriebsmittel?
Damit die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel überall gleich verläuft, wurden verschiedene Regeln und Normen beschlossen, die für jede Anlage und jedes Betriebsmittel einheitlich gelten.

Das sind die Regeln und Normen auf einem Blick:

  • DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
  • DGUV V 4 (ehemals GUV-V A3)
  • DIN VDE 0701
  • DIN VDE 0702
  • DIN VDE 0113-1
  • DIN VDE 0105-100
  • Technische Regeln Betriebssicherheit

Die DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 beziehen sich auf die Geräteprüfung, während sich die DIN VDE 0105-100 auf die Anlagenprüfung bezieht.

Wofür stehen die Abkürzungen DIN und VDE im Zusammenhang mit der Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ?
Um die Normen zu verstehen, ist es wichtig, sich mit den Abkürzungen auseinander zu setzen. Dabei steht die Abkürzung DIN für das „Deutsche Institut für Normung e.V.“.
Die Normen werden dann von Fachleuten aus der Industrie, aus der Forschung und der Wirtschaft formuliert.

Eine Norm entsteht, in dem eine neue DIN-Norm Vorlage bei dem Institut für Normung eingereicht wird.
Oftmals handelt es sich dabei um Ideen, wie welche Verfahren optimiert werden können, oder welche neuen Verfahren die Arbeit erleichtern würden.
Sobald ein Vorschlag eingereicht wurden, wird er von einem Gremium kontrolliert und anschließend wird er der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ab diesem Moment können Fachleute, in einem vorgegebenen Zeitraum, über die Idee abstimmen, in dem sie Einspruch einlegen. Wird Einspruch eingelegt, prüft der Normenausschuss, ob es sich um einen berechtigten Einspruch handelt.
Ist das der Fall, so wird der Vorschlag nicht angenommen. Ansonsten verhält es sich ähnlich, wie die Absegnung einer neuen Norm, falls kein Einspruch eingelegt wird.

Alle Normen sind Empfehlungen und keine Pflicht. Allerdings muss bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel auf die Normen geachtet werden. Denn die Einhaltung von Normen verschiedener Geräte trägt einen wesentlichen Teil zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.

Dieses Institut ist dafür verantwortlich, dass die Normung und Standardisierung in Deutschland und auch weltweit einheitlich sind.
Sie trägt zu der Erschließung von Zukunftsfeldern im Bereich der Wirtschaft und Wissenschaft bei.

VDE steht für den „Verband der Elektrotechniker“ und arbeitet mit dem „Deutschen Institut für Normung“ Hand in Hand. Gemeinsam erarbeiten sie Normungen im Bereich der Elektrotechnik und die damit einhergehenden Sicherheitsbestimmungen.

Gehören die DIN VDE 0701-0702 nach DGUV Vorschrift 3 zusammen?

Bis in das Jahr 2021 gehörten die DIN VDE 0701-0702 noch zusammen, es wurde jedoch beschlossen, dass sie getrennt werden und für sich alleine stehen.

Damit bei der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsverändelicher Betriebsmittel keine Fehler unterlaufen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen den Normen zu verstehen.

Im Februar 2021 ist die Norm 0701 alleine in Kraft getreten, während die Norm 0702 erst im Juli 2021 alleine in Kraft getreten ist.
Damit Unternehmer die Chance haben, ihre Anlagen nach den neuen Normen prüfen zu lassen, gelten besondere Fristen.

Die Frist für die Norm 0701 liegt im Dezember 2022, die Frist für die Norm 0702 liegt im September 2023.

Wofür steht die DIN VDE 0701 nach DGUV V 3?
Die DIN VDE 0701 richtet sich vor allen Dingen an die Überprüfung von Schutzmaßnahmen in Hinsicht auf ihre Wirksamkeit. Das ist vor allem im Anschluss an Reparaturen besonders notwendig.
Es ist obligatorisch, dass sich alle zu überprüfenden Geräte in einem einwandfreien Zustand befinden. Dieser Zustand muss regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.

Doch nicht nur der Zustand muss einwandfrei sein, sondern auch sämtliche Funktionen, über die eine elektrische Anlage verfügt, müssen frei von Fehlern sein.
Die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel muss stattfinden, noch bevor die Geräte in Betrieb genommen werden. Sie sind auch nach jeder Reparatur zu überprüfen.

Die Prüfung muss regelmäßig wiederholt werden, da es an allen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zum Verschleiß kommen kann.

Ganz allgemein gesagt heißt es, dass die Norm DIN VDE 0701 erstellt wurde, damit ein Prüfverfahren existiert, welches für jeden Unternehmer in Hinblick auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel gleich und einheitlich ist.

Das Prüfverfahren ist jedoch nicht für alle elektrischen Geräte geeignet. Die DIN VDE 0701 richtet sich ausschließlich an all jene Geräte, die mit einem Typ – A Stecker versehen worden sind.
Die Norm kann nicht für Routineprüfungen herangezogen werden. Dasselbe gilt für Typenprüfungen. Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

Wofür steht die DIN VDE 0702 nach DGUV Vorschrift 3 ?

Neben der DIN VDE 0701 spielt auch die DIN VDE 0702 eine besondere Rolle. Diese Norm definiert die Anforderungen an die Prüfverfahren hinsichtlich der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.

Sie kann allerdings nicht auf alle elektrischen Geräte angewandt werden, da sie ausschließlich für Geräte mit Bemessungsspannung gilt.
Bei dieser Norm ist es besonders wichtig, dass die Produktnormen während der Prüfungen berücksichtigt werden.

Die bekanntesten Beispiele für solche Geräte sind im Büro, aber auch in Laboren zu finden. Darüber hinaus zählen sämtliche elektrischen Haushaltsgeräte dazu.
Es gibt auch elektrische Anlagen und Maschinen, die ganz anderen Vorschriften unterliegen, obwohl sie in die Kategorie eingeordnet werden könnten.
Das betrifft vor allem Geräte aus der Medizin, oder dem Bergbau.

Wofür steht die Norm DIN VDE 0113-1 in Bezug auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ?

Diese Norm bezieht sich auf die allgemeine Maschinenprüfung, da nicht nur die Maschinen von Industriebetrieben regelmäßig eine Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchlaufen müssen, sondern auch Krankenhäuser und beispielsweise Arztpraxen.
Sie wurde vor allem für elektrische Ausrüstung von Maschinen entwickelt und ist weithin als harmonisierte europäische Norm bekannt.

Die Maschinen, die dieser Norm entsprechen, gewährleisten einen standardisierten Zusammenbau, aber auch die ordnungsgemäße Instandsetzung.
In der Regel gelten alle Maschinen, die aufgrund dieser Norm geprüft werden, als Energie – Verbrauchsanlagen. Das liegt vor allem daran, dass sie zwar aus mehreren Teilen bestehen, diese aber, bis auf ein Teil, unbeweglich sind.
Aus diesem Grund werden sie auch nicht getragen.

Ganz konkret handelt es sich dabei beispielsweise um Fahrgeschäfte auf Volksfesten und Jahrmärkten. Auch Türen und Tore können darunter fallen, genauso wie Maschinenanlagen, die zum Transport von Personen gedacht sind.

Sie schließt Maschinen, die sich im Freien befinden und ein besonderes Risiko für Nutzer mit sich bringen, nicht ein. Davon ausgeschlossen sind auch all jene Maschinen, die sich an gefährlichen Standorten befinden. Das heißt, überall da, wo die Brandgefahr groß ist, wird die Norm auf dort befindliche Maschinen nicht angewandt.

Laut dieser Norm müssen die Maschinen auf die ordnungsgemäße Verwendung geprüft werden. Dabei gilt, dass die Prüfung immer dann durchzuführen ist, wenn eine konkrete Notwendigkeit besteht.

Diese Notwendigkeiten können sein:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Änderungen und Instandsetzung
  • regelmäßige Wiederholungen der Prüfungen

Die Prüfung in Bezug auf die Norm beginnt bei den Maschinen direkt an der Netzanschlussstelle. Dabei werden verschiedene Spannungsbereiche abgedeckt.

Zu diesen gehören:

  • Nennspannung
  • Wechselspannung
  • Gleichspannung

Auch die Betriebsbedingungen sollten nicht außer Acht gelassen werden. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsverändelicher Betriebsmittel muss auf die verschiedensten Grenzwerte in Bezug auf Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit geachtet werden.

Was wird in der DIN VDE 0105-100, der Anlagenprüfung, nach DGUV Vorschrift 3 geregelt?

Viele Arbeitgeber neigen dazu, diese Norm für die Prüfung elektrischer Anlagen außer Acht zu lassen. Den meisten ist nicht klar, welch rechtliche Konsequenzen daraus resultieren können. Im Schadensfall können Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ersichtlich wird, dass bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 die verschiedenen Normen außen vor gelassen wurden.

Der Grund ist der, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Prüfung elektrischer Anlagen, sowie Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchzuführen. Dabei müssen sie sich genau an die rechtlichen Vorgaben halten. Dabei müssen die Regeln der Elektrotechnik beachtet werden.
Dieser Aspekt bezieht sich vor allem auf die Wartung der Anlagen und Maschinen.

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 gibt detaillierte Angaben dazu, wie elektrische Anlagen bedient werden müssen. Auch die Arbeit in unmittelbarer Nähe solcher Anlagen wird durch die Norm geregelt. Die Norm gibt Aufschluss darüber, wie diese Anlagen verbaut werden und anschließend geprüft werden müssen.

Die Anlagen, die unter diese Norm fallen, kommen dauerhaft an einem festen Standpunkt zum Einsatz. Das bedeutet, dass sie in der Regel nicht bewegt werden. Sie sind vor allem auf Baustellen anzutreffen.

Von der Norm und somit der Prüfung elektrischer Anlagen sind nicht nur die Anlagen selbst betroffen, sondern alle elektrotechnischen Arbeiten, die sich rund um die Anlagen abspielen- Das liegt vor allem an dem großen Gefährdungspotenzial, was davon ausgeht. Aus diesem Grund wird genau geregelt, welche Qualifikationen benötigt werden, damit jemand an solchen Maschinen arbeiten darf.

Hintergrund ist, dass die Verwendung dieser elektrischen Anlagen sicher und störungsfrei sein muss. Deshalb muss es klare Regeln zum Umfang der Prüfung elektrischer Anlagen geben:

  • Überprüfung, ob der sichere Betrieb weiterhin gewährleistet werden kann
  • Beschilderung der Anlagen wird auf Korrektheit überprüft
  • Der Wartungszustand der elektrischen Anlagen wird beurteilt
  • Klare Regelung über Maßnahmen, die im Notfall durchzuführen sind
  • Die Wiederholung der Prüfungen in regelmäßigen Abständen

Unter diese Norm fallen Informations- und Kommunikationssysteme jedoch nicht. Auch die Bahnsysteme im Bergbau werden nicht durch diese Norm geregelt.

Was wird unter der Technischen Regel Betriebssicherheit verstanden?

Diese Regeln orientieren sich an dem aktuellen Stand der Technik. Sie sind jedoch auch besondere Regeln in Hinblick auf technische und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.

Diese Regeln, die kurz TRBS genannt werden, dienen der Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 und bieten Unterstützung bei Fragen zur Prüfung elektrischer Anlagen und ortsverändelicher Betriebsmittel.

Die TRBS regeln insbesondere den Ablauf einer Prüfung. Die wichtigsten Themen, die die TRBS regelt, sind:

  • Die Gefährdungsbeurteilung
  • Die Umsetzung der DGUV Vorschrift 3
  • Wer darf prüfen?

Schaut man sich die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit genauer an, sieht man, dass sie in verschiedene Bereiche gegliedert wurden. Sie werden Reihen genannt und beginnen bei 1000.
Alle Regeln aus dieser Reihe beziehen sich auf allgemeine Informationen, sowie die Grundlagen der Betriebssicherheit.
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 3 ist ein Blick auf die TRBS 1111 und die TRBS 1203 nicht verkehrt. Sie geben Aufschluss über die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bieten Informationen über die Anforderungen an eine befähigte Person, welche die Prüfung durchführen darf.

Schaut man sich die Reihe 2000 genauer an, wird schnell ersichtlich, welchen Bereich diese Regeln bedienen. In dieser Reihe sind sämtliche gefährdungsbezogene Regeln festgehalten worden.
Bei näherer Betrachtung ist zu erkennen, dass sie vor allem auf die Gefahren durch Absturz und Dämpfe eingehen.

Die Regeln der Reihe 3000 gelten für sämtliche Arbeitsmittel, aber auch überwachungsbedürftige Anlagen und Tätigkeiten. Am wichtigsten sind die Informationen und Regeln, die die Vermeidung von Bränden und Explosionen umfassen.

Die bisher erhaltenen Informationen können so zusammengefasst werden, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in Hinsicht auf die DGUV Vorschrift 3 durch die verschiedensten Normen geregelt werden. Sie sind unerlässlich für den erfolgreichen Abschluss.
Dabei muss vor allem darauf geachtet werden, dass jeder Prüfling unterschiedlichen Normen angehören kann.
Um einen allgemeingültigen Ablauf der DGUV Vorschrift 3 Prüfung zu gewährleisten, arbeiten die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, sowie das Institut für Normung und der Verband der Elektrotechnik zwar nicht Hand in Hand, aber sie bauen aufeinander auf.

Was wird bei der DGUV Vorschrift 3 geprüft?

Eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung steht immer im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit von Mitarbeitern in Unternehmen, die mit verschiedenen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Berührung kommen.
Aus diesem Grund finden in verschiedenen Prüfintervallen die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel statt. Dabei wird auch die Arbeit in der Nähe solcher Anlagen begutachtet.
Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Geräte in einem einwandfreien Zustand sind und ihre Funktionalität nicht beeinträchtigt ist.
Die Prüfung elektrischer Anlagen beinhaltet eine Begutachtung der Installation in Hinblick auf die Richtigkeit, aber auch den aktuellen Stand dieser Installation.
Sollte die Installation nicht mehr auf dem neuesten Stand sein, wird sie im Zuge der DGUV Vorschrift 3 Prüfung aktualisiert.

Warum ist die Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung so wichtig?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel soll keine Schikane für Unternehmen sein, sondern gilt als Präventivmaßnahme gegen aufkommende Schäden.

Verschiedene Studien haben gezeigt, dass etwa 33 Prozent aller Brände verursacht werden, weil an den Geräten und Maschinen ein unerkannter, elektrotechnischer Defekt aufgetreten ist, der durch die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel verhindert worden wäre.
Diese hohe Zahl ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass es sich bei Strom um einen Energieträger handelt und der Umgang damit Gefahren birgt.

Aus diesem Grund ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung so wichtig, da vor allem Strombrände, aber auch Schmorbrände erst bemerkt werden, wenn sie mit leicht entzündlichen Materialien in Kontakt kamen.

Zu solchen Mängeln gehören vor allem Kabel, die sehr leichte Mängel aufweisen, weil sie beispielsweise geknickt wurden, oder sich die Isolierung ablöst.
Solche Kleinigkeiten sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich und vor allem ungeschultes Personal hat den Blick für daraus resultierende Gefahren nicht. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen, sowie der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, stellt der Prüfer jedoch jedes Gerät auf den Kopf.

Schon kleine Mängel können zu schweren Unfällen führen, die einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus nach sich ziehen, oder im schlimmsten Fall mit dem Tod enden.

Mithilfe der DGUV Vorschrift 3 Prüfung können Mängel im Vorfeld erkannt werden und verheerenden Problemen wird entgegengewirkt.
Folglich bietet die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel dem Unternehmen und den Arbeitern Schutz.

Jeder Mitarbeitet hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, weswegen der bestmögliche Schutz in Form der DGUV Vorschrift 3 gegeben sein muss.
Schon ein kleiner, unerkannter Defekt kann dazu führen, dass der Betrieb und seine Mitarbeiter einen längerfristigen Arbeitsausfall und somit Einbußen bei den Einnahmen in Kauf nehmen müssen.

Im Falle eines Arbeitsunfalles mit Maschinen und Anlagen fragt die Versicherung nach der VDE und DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Werden die Prüfung ortsverändelicher und Prüfung elektrischer Anlagen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, erlischt der Versicherungsschutz.

Wann müssen Unternehmen eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen?

Jedes Unternehmen, welches mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, ist dazu verpflichtet, eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen zu lassen. Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass Risiken, die von den Anlagen ausgehen, ausgeschlossen sind.

Dazu gibt es verschiedene Vorgaben, zu welchen Zeitpunkten die Prüfungen stattfinden müssen. Durch die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel können Gegenmaßnahmen ergriffen und Unfälle vermieden werden.

Die Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn folgende Szenarien eintreten:

  • Vor der Erstinbetriebnahme
  • Bei jeder Instandsetzung
  • Zu vorgegebenen Prüfintervallen

Wie viele verschiedene Betriebsmittel gibt es nach DGUV Vorschrift 3 ?

Ein Blick auf elektrische Geräte zeigt es – sie unterschieden sich alle in Bezug auf ortsfestigkeit, oder ortsveränderlichkeit.
Darunter fallen in jedem Fall die ortsverändelichen Betriebsmittel. Es gibt aber auch ortsfeste Betriebsmittel.
Auch die elektrischen Anlagen werden genauer kategorisiert. Nämlich in stationär und nicht stationär. DGUV V3 Prüfung

Wie lautet die Definition für ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 ?

Ortsveränderliche Betriebsmittel können bewegt werden. Sie sind leicht und der Transport zwischen zwei Orten ist nicht anspruchsvoll.
In einem Unternehmen ist das Sortiment der elektrischen Betriebsmittel breit gefächert. Dazu gehören:

  • Drucker und Faxgeräte
  • Laptops
  • Computer und Monitore
  • Kaffeemaschine und Staubsauger
  • Mehrfachsteckdosen
  • Lampen
  • Bohrmaschine

Das ist nur eine kleine Auswahl aller ortsveränderlichen Betriebsmittel, die eine Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchlaufen. Mit dieser Auflistung ist gut erkennbar, welche Geräte in diese Kategorie fallen.
Wie an den Beispielen erkennbar ist, gehören auch akkubetriebene Betriebsmittel dazu und unterliegen einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und somit der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.

Was wird unter ortsfesten Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 verstanden?

Bei den ortsfesten Betriebsmitteln handelt es sich um Geräte, welche ein hohes Eigengewicht haben. Deswegen sind sie nicht leicht zu transportieren. Oftmals haben sie ein Gewicht weit über 18 Kilogramm.

Zu diesen Betriebsmitteln zählen alle Geräte, die an einem Punkt fest angebracht worden sind, aber ihre Anschlussleitungen beweglich sind.
Außerdem verfügen ortsfeste elektrische Betriebsmittel nur sehr selten über eine Vorrichtung zum Tragen.

Es handelt sich dabei um folgende Geräte:

  • Herd und Kühlschrank
  • Standbohrmaschinen
  • Waschmaschine und Trockner

Was kann man sich unter stationären Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 vorstellen?

Die Zuordnung von stationären Anlagen ist nicht leicht und kann für Laien eine Herausforderung sein.
Schaut man sich die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 an, handelt es sich bei stationären Anlagen um einen Zusammenschluss aller Betriebsmittel. In der Regel werden sie zu einer Einheit.

Zu den stationären Anlagen, die einer Prüfung elektrischer Anlagen unterzogen werden, gehören vor allem die, die fest in Gebäuden installiert sind:

  • Heizungsanlagen
  • Brandmelder
  • Rolltreppen
  • Klimaanlagen

Sind nicht stationäre Anlagen und Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 dann demontierbar?

Es stimmt, alle nicht stationären Anlagen können wieder demontiert werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Dadurch können sie an anderen Orten wieder montiert werden.

In der Regel gilt das für Installationen bei Bauarbeiten, aber auch Geräte, die bei Montagearbeiten genutzt werden, zählen dazu.

Elektrische Maschinen erkennt man vor allem an ihren Antrieben. Außerdem verfügen sie über verschiedene Schutzmaßnahmen und können mithilfe eines Not – Aus – Schalters abgestellt werden.

Darunter fallen:

  • Pressen
  • Produktionsstraßen

Nach allem, was bisher ausführlich beschrieben wurde, ist eine DGUV Vorschrift 3 verpflichtend und in Hinsicht auf die Arbeitssicherheit, aber auch den Versicherungsschutz, wichtig.
Nur mithilfe der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ist es möglich, die verschiedensten Mängel, auch die, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind, zu erkennen und zu beseitigen.
Aus diesem Grund umfasst die DGUV Vorschrift 3 Prüfung eine Vielzahl von Geräten, die in die Kategorien ortsfest und ortsveränderlich eingestuft werden. Auch die jeweilige Art der Prüfung wird anhand dieser Kategorien festgelegt.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 ?

Die Gefährdungsbeurteilung wird eingesetzt, damit sämtliche Gefahren in einem Betrieb ermittelt werden können. Anschließend werden die Gefahren bewertet, da sie für die Prüfung ortsverändelicher und Prüfung elektrischer Anlagen wichtig sind. Das liegt daran, dass bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung auch geschaut wird, ob ein Gerät über ausreichend Schutzmaßnahmen verfügt.

Hat man diese Schritte erfüllt, ist das Ziel eines jeden Unternehmens ideale Schutzmaßnahmen abzustimmen, damit die Sicherheit aller Mitarbeiter, aber auch Kunden, gewährleistet werden kann.
Es geht dabei nicht nur um die Gefahren, die eine Anlage, oder eine Maschine mit sich bringen. Durch die Maschinen gibt es einen bestimmten Gefahrenbereich, bei dem auch geschaut werden muss, inwieweit er ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Ein weiterer Teil der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt die physische, wie auch psychische Belastung, die die Tätigkeit an den verschiedenen Geräten mit sich bringen.

Eine Gefährdungsbeurteilung muss laut der Betriebssicherheitsverordnung Paragraf 3 vor jeder DGUV Vorschrift 3 Prüfung vorliegen.

Sie dient der Sicherheit der Mitarbeiter und ist eine Maßnahme, um Gefahren, die von defekten Geräten ausgehen, aufzudecken.

In den technischen Regeln für Betriebssicherheit werden die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung konkret aufgelistet. Das bedeutet, dass diese Regeln den Ablauf der Gefährdungsbeurteilung regeln. Auch die Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 werden in den technischen Regeln für Betriebssicherheit detailliert geschildert.

Bei der Gefährdungsbeurteilung liegt das Hauptaugenmerk nicht nur auf den Arbeitsmitteln. Der Arbeitsplatz und die Arbeitsstoffe spielen ebenfalls eine Rolle. Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt wird?

Im Paragrafen 3 der Betriebssicherheitsverordnung unter Absatz 1 steht geschrieben, dass Arbeitgeber die Durchführung, aber auch Organisation der Gefährdungsbeurteilung selbständig planen müssen.

Ist ein Unternehmer nicht in der Lage, die Gefährdungsbeurteilung aus eigener Kraft auszuführen, kann er die Aufgabe schriftlich übertragen.
Die Person, die die Aufgabe übertragen bekommt, muss Teil des Unternehmens sein.

Einem Unternehmen ist es untersagt, die Gefährdungsbeurteilung, sowie die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, selbständig durchzuführen.
Diese Regel wird durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt.

Ausnahme dieser Regel ist, wenn der Unternehmer, oder einer seiner Angestellten als befähigte Person nach DGUV Vorschrift 3 gilt.
In diesem Fall kann die Gefährdungsbeurteilung, aber auch die spätere Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, intern stattfinden.

Spricht man bei der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person, dann bedeutet das nicht, dass eine elektrotechnische Ausbildung ausreichend ist. Die befähigte Person muss zusätzlich über die Gegebenheiten, die im Betrieb herrschen, in Kenntnis gesetzt sein.

Es spielt keine Rolle, wer die Gefährdungsbeurteilung durchführt, in erster Linie ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die auftretenden Gefahren zu erkennen. Darüber hinaus muss er dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich behoben werden.

Die Behebung der Gefährdungen muss durch passende Schutzmaßnahmen erfolgen. Diese werden auch bei der Prüfung ortsverändelicher, sowie Prüfung elektrischer Anlagen überprüft. Sie werden, unabhängig von den DGUV Vorschrift 3 Prüfungen, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden und gegebenenfalls angepasst werden. Auch diese Aufgaben müssen vom Arbeitgeber aufrechterhalten werden.
Zu diesem Zweck ist eine regelmäßige Dokumentation durchzuführen.

Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung sind gewisse Vorkehrungen zu treffen, damit die Arbeitsabläufe reibungslos funktionieren können.
So ist es möglich, dass der Arbeitgeber die Abläufe an den Maschinen genau plant und dementsprechend passende Schutzmaßnahmen festlegt.

Er kann sicherstellen, dass seine Mitarbeiter über die nötige Qualifikation verfügen, die im Umgang mit den Anlagen und Maschinen unabdingbar sind.

Außerdem kann er seine Mitarbeiter in Präventionsmaßnahmen unterweisen und ihnen den Umgang mit den Maschinen beibringen.
Dafür muss er sicher sein können, dass die Mitarbeiter ihrer Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Schutzmaßnahmen nachkommen.

Eine der letzten Vorkehrungen, die ein Arbeitgeber treffen kann, ist die Terminierung für Kontrollpflichten.

Welche Grundsätze in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung muss ein Unternehmen in Hinsicht auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel erfüllen?

Sobald ein Unternehmen plant neue Arbeitsmittel zu beschaffen, steht es in der Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die Beurteilung muss noch vor der Anschaffung erfolgen, weil es schwierig sein kann, die Schutzmaßnahmen erst im Nachhinein zu treffen.

Sollte die Anschaffung bereits erfolgt sein, so muss die Dokumentation vor der Inbetriebnahme erfolgen. Das gilt für alle Anlagen und Maschinen.

Da sich Gefahren zu jeder Zeit ändern können, muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft werden. Außerdem muss sie vor jeder Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel vorliegen.

Im Allgemeinen sagt man, dass eine erneute Überprüfung nötig wird, wenn sich der Stand der Technik in Bezug auf die elektrischen Anlagen und Maschinen geändert hat. Wenn aufgrund der Prüfung elektrischer Anlagen ersichtlich wird, dass eine sichere Verwendung nicht mehr gewährleistet ist, dann muss die Gefährdungsbeurteilung ebenfalls erneut erfolgen.

Je nach Zeit, die seit der letzten Gefährdungsbeurteilung verstrichen ist, können Schutzmaßnahmen unwirksam werden, oder nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten passen. In diesem Fall müssen die Schutzmaßnahmen unbedingt angepasst werden.

Es kann vorkommen, dass eine außerplanmäßige Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung von elektrischen Anlagen vorgenommen werden muss. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Schäden oder Störungen an den Geräten vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob offensichtliche Gefahren davon ausgehen.
Bei einem Defekt können elektrische Anlagen Gefahren bergen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.

Außerdem kann es sein, dass die Schutzmaßnahmen nicht mehr wirksam sind. Dann müssen unverzüglich neue Maßnahmen festgelegt werden, in dem eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Im Zuge der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel werden die Gefahren und Mängel deutlicher. Daran erkennt man auch, ob die Gefährdungsbeurteilung mit Sorgfalt dokumentiert wurde.

Ansonsten unterliegt die Gefährdungsbeurteilung keinen Prüffristen. Wie oft der Arbeitgeber eine Beurteilung durchführt, liegt in seinem Ermessen.

Was muss bei einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 noch berücksichtigt werden?

Wer eine Gefährdungsbeurteilung erstellen möchte, der muss darauf achten, dass der gesamte Arbeitsplatz berücksichtigt wird und nicht nur die Anlagen und Maschinen selbst. Deswegen ist der Umfang der Gefährdungsbeurteilung niemals gleich.
Er hängt von der Anzahl der Betriebsmittel ab, aber auch welcher Art sie angehören.

Um die Gefährdungsbeurteilung ein wenig zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit, mehrere Anlagen zusammenzufassen. Das geht aber nur, wenn sie die gleichen Funktionen aufweisen.
Das bedeutet, sie müssen für ähnliche Tätigkeiten genutzt werden können und die gleichen Gefährdungen aufweisen.
Doch nicht nur das spielt bei der Zusammenfassung eine Rolle. Auch die Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen müssen sich gleichen.

Neben all den genannten Punkten ist es wichtig, dass die Sicherheit von allen Personen in unmittelbarer Nähe zu den Arbeitsmitteln gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck kann die Gebrauchsanleitung, aber auch die Bedienungsanleitung zurate gezogen werden. Auch das wird ganz genau bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel überprüft.
Die Hersteller von elektrischen Geräten weisen oftmals auf die Gefahren ihrer Produkte hin.

Der Sinn hinter der Gefährdungsbeurteilung liegt darin, dass die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ermittelt werden können. Außerdem gibt sie Aufschluss über die Prüfintervalle.

Wie wird die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt?

Die Gefährdungsbeurteilung wird in der Regel noch vor der Anschaffung von elektrischen Anlagen durchgeführt.
Dafür müssen einige Aspekte berücksichtigt werden.

Zunächst ist es wichtig, sich mit der Empfehlung für Betriebssicherheit, kurz EmpfBS 1113, auseinander zu setzen. In dieser wird erläutert, inwieweit man bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln vorgehen sollte.
Hat man sich ausreichend informiert und entschieden, welche Anlagen angeschafft werden sollen, geht es mit der Informationsbeschaffung über die ausgewählten Anlagen weiter.

Sind alle nötigen Informationen eingeholt worden, kann mit der Gefährdungsbeurteilung fortgefahren werden. Hier steht die Frage der vereinfachten Vorgehensweise im Raum. Das bedeutet, dass die Anlagen in Hinsicht auf vier Kriterien geprüft werden. Werden alle Kriterien erfüllt, kann die Gefährdungsbeurteilung direkt abgeschlossen werden, in dem die Ergebnisse ordentlich dokumentiert werden.

Die vier Kriterien sind:

  1. Die Arbeitsmittel entsprechen den gültigen Rechtsvorschriften
  2. Die Arbeitsmittel werden für das verwendet, wofür sie bestimmt sind
  3. Keine Gefährdung durch die Arbeitsumgebung
  4. Maßnahmen zur Instandsetzung und folgenden Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelichen Betriebsmittel können sichergestellt werden

Sollte auch nur eines der Kriterien nicht zutreffen, so muss mit der Gefährdungsbeurteilung fortgefahren werden.
Zunächst muss ermittelt werden, welche Gefährdungen von den Maschinen und Anlagen ausgehen können.
Sind alle Gefährdungen ermittelt worden, muss mit der Bewertung dieser Gefährdungen weitergemacht werden. Das bedeutet, dass notiert werden muss, wie groß das Gefährdungspotenzial durch die Anlagen genau ist.

Kann sichergestellt werden, dass die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter nicht gefährdet ist, kann die Gefährdungsbeurteilung in Form einer Dokumentation abgeschlossen werden.
Wenn die Sicherheit und Gesundheit jedoch beeinträchtigt werden können, dann müssen Schutzmaßnahmen festgelegt werden, die die Sicherheit gewährleisten sollen.

Sind entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt worden, dann müssen sie auch umgesetzt werden. Erst dann kann geschaut werden, ob sie wirksam sind und ausreichen, um die Gefahren einzudämmen.
Wenn die Schutzmaßnahmen ausreichen, dann können die Ergebnisse dokumentiert werden. Sollten sie allerdings nicht ausreichen, dann müssen die Gefahren erneut bewertet werden. Alle nachfolgenden Schritte sind dann so lange zu wiederholen, bis die Schutzmaßnahmen ausreichen.

Welche Tätigkeiten müssen bei der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 berücksichtigt werden und welche Gefahren können alles entstehen?

Die meisten Tätigkeiten in einem Unternehmen, die mit elektrischen Anlagen und Maschinen zusammenhängen, spielen bei der Gefährdungsbeurteilung eine Rolle.

Das beginnt schon bei der Montage und Installation verschiedener Anlagen. Auch die Bedienung solcher elektrischen Anlagen sind mit Gefahren verbunden. Während sie angeschaltet werden, kann es zu Kurzschlüssen kommen. Solche Sicherheitsrisiken gibt es auch, wenn die Maschinen abgeschaltet werden.

Wenn an solchen Anlagen eine Störung auftritt, muss diese beseitigt werden. Für die Person, die die Störung beheben soll, kann nicht nur ein gesundheitliches Risiko auftreten. Dasselbe gilt für die Demontage von Anlagen und Maschinen.

Auch die Reinigung solcher Anlagen kann mit einem gewissen Gesundheitsrisiko einhergehen, weswegen solche Tätigkeiten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Die Gefahren an Maschinen und Anlagen bestehen größtenteils in den rotierenden Maschinenteilen, die sich ohne Zutun lösen und bewegen können.
Oftmals befinden sich an solchen Maschinen Werkzeuge, die ein Verletzungsrisiko mit sich bringen können.
Auch die Explosionsgefahr an manchen Geräten sollte nicht unterschätzt werden, da das zu den größten Gefahren in Unternehmen zählt.

Die Lautstärke in einem Betrieb sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, da sie die Ohren auf Dauer schädigen können.
Manche Maschinen sind dafür geeignet, dass man auf sie draufsteigt, doch es kann sein, dass die Tragkraft nicht ausreichend ist und man Gefahr läuft abzustürzen.

Außerdem sind alle Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen mit einem großen Risiko verbunden.

Muss eine Gefährdungsbeurteilung vor jeder Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt werden?

Jeder Betreiber eines Unternehmens, in dem elektrische Anlagen und Betriebsmittel genutzt werden, hat eine gewisse Grundverpflichtung, die nötigen Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.

Wie schon oft erwähnt, muss ein Unternehmen die Gefahren auf ein Minimum reduzieren, wozu die Gefährdungsbeurteilung einen großen Teil beiträgt. Sie bildet den Grundpfeiler für die Prüfungsintervalle.
Bis 2013 galt diese Verpflichtung nur für Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Diese Ausnahmeregelung wurde allerdings aufgehoben, weswegen die Größe eines Betriebes keine Rolle mehr spielt.

Die Gefährdungsbeurteilung ist aus diesem Grund genau so verpflichtend, wie die DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Dabei handelt es sich nämlich um die Grundlage für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung und den damit einhergehenden Prüfintervallen. Aus diesem Grund sieht das Arbeitsschutzgesetz in Paragraf 5 die Beurteilung vor. Dabei ist darauf zu achten, dass sie für jedes Gerät und jede Tätigkeit erstellt werden muss.

Das liegt vor allem daran, dass alle elektrischen Geräte ein gewisses Sicherheitsrisiko mit sich bringen. Schon ein kleiner Defekt kann lebensbedrohlich sein.

Durch die Gefährdungsbeurteilung kann das Risiko gering gehalten werden. Unterstützt wird diese Maßnahme von der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.

Nicht zu verachten ist die inkludierte Gefährdungsbeurteilung, wenn im Betrieb Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden.
Menschen dieser Personengruppe benötigen einen besonderen Schutz, wenn sie an Maschinen arbeiten sollen, oder sich in der Nähe gefährlicher Geräte aufhalten, um ihrer Arbeit nachzugehen.
Es ist von großer Bedeutung, dass die Gefahren in Hinblick auf die Beeinträchtigung bewertet werden.

Da viele Arbeitgeber nicht wissen, wie eine solche Gefährdungsbeurteilung geschrieben wird, können sie Unterstützung vom Land bekommen.

Was ist nach DGUV Vorschrift 3 ein Arbeitsunfall?

Wenn auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel verzichtet wird, stellen sich früher oder später weitreichende Gefährdungen für die Mitarbeiter in einem Betrieb ein, die zu gravierenden Unfällen führen können. Laut Definition, handelt es sich bei Arbeitsunfällen aber nicht nur um Unfälle, die ein Arbeitnehmer im Betrieb erleidet, während er seiner Tätigkeit nachgeht.
Der Begriff „Arbeitsunfall“ ist breit gefächert und schließt eine Vielzahl von Personengruppen in die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Das hat zur Folge, dass eine Vielzahl von Verletzungen und Unfällen als Arbeitsunfall zählen.

Ein solcher Unfall kann sich bei der Ausübung der verschiedenster Tätigkeiten ereignen und ist nicht nur auf den Arbeitsplatz beschränkt.
In nachfolgenden Fällen spricht man ebenfalls von einem Arbeitsunfall:

  • Unfall in der Schule durch Schüler
  • Unfall eines Kindes für die Dauer der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung
  • Unfall, während man einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht
  • Unfall bei der Pflege von Angehörigen
  • Unfall, während man Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall ist
  • Unfall während einer Auslandstätigkeit
  • Unfall während der Mittagspause
  • Unfall im Homeoffice
  • Unfall während eines Probetages

Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz auch bei Wegeunfällen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Umwege versichert sein. Im Großen und Ganzen bedeutet das, dass ein Arbeitsunfall ein Unfall einer versicherten Person ist. Dabei ist es wichtig, dass sich der Unfall auf dem Weg zur Tätigkeit, oder davon weg, ereignet.
Kommt es während der Ausübung der Tätigkeit zu einem Unfall, greift auch dort der Versicherungsschutz.

Allerdings besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Verletzung ohne äußere Einflüsse eintritt.
Sollte ein Arbeitnehmer aufgrund der fehlenden Prüfung elektrischer Anlangen und fehlenden Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel verunglücken, haftet der Arbeitgeber.

Scanner-EServiceCheck-GmbH

Was muss man machen, wenn sich trotz Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ein Arbeitsunfall ereignet?

Kommt es im Zuge einer versicherungsrelevanten Tätigkeit zu einem Arbeitsunfall, so muss dieser unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Dieser ist dann dazu verpflichtet, eine Unfallanzeige für die Unfallkasse zu schreiben.

Dabei spielt es eine wichtige Rolle, wie lange die Arbeitsunfähigkeit anhalten wird. Der Richtwert liegt bei drei Kalendertagen. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsunfalles über diese drei Tage hinaus krankgeschrieben, dann muss die Berufsgenossenschaft über den Unfall informiert werden. In manchen Betrieben ist dafür jedoch die Unfallkasse zuständig.

Dem Arbeitnehmer wird geraten einen Durchgangsarzt aufzusuchen, da dieser eine besondere Zulassung durch die Berufsgenossenschaften hat und für die Untersuchung und Behandlung von Arbeitsunfällen besonders geschult ist.

Ein Durchgangsarzt sollte immer dann aufgesucht werden, wenn der Arbeitsunfall für einen längeren Ausfall sorgt und die Behandlung mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Wenn die Verletzungen durch den Unfall mit bestimmten Medikamenten behandelt werden müssen, dann ist auch hier der Durchgangsarzt die erste Wahl.
Dasselbe gilt dann, wenn der Gesundheitszustand aufgrund eines alten Arbeitsunfalles entstanden ist und nach wie vor anhält.

Sind die Verletzungen gering, so wird der Durchgangsarzt den Arbeitnehmer an den Hausarzt überweisen. Dieser kann die restliche Weiterbehandlung übernehmen.

Es kann vorkommen, dass die Berufsgenossenschaft keine Zahlungen vornehmen möchte, dann ist es auf jeden Fall ratsam in den Widerspruch zu gehen.

Durch diesen Abschnitt wird sehr deutlich, welche Vorbereitungen eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung benötigt. Sie umfasst schließlich nicht nur die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel selbst. Es müssen viele Vorbereitungen getroffen werden. Zu diesen Vorbereitungen zählt die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung.
Sie muss für jede Anlage, jedes Betriebsmittel und jede Tätigkeit erfolgen. Eine Gefährdungsbeurteilung gilt als Präventionsmaßnahme für Arbeitsunfälle.

Muss der Prüfbedarf vor der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ermittelt werden?

Eine Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV VORSCHRIFT 3muss gut vorbereitet werden, weswegen eine akkurate Ermittlung des Bedarfs notwendig ist. Dabei muss geschaut werden, ob es sich um elektrische Anlagen, elektrische Maschinen, oder ortsveränderliche Betriebsmittel handelt.

Dieser Bedarfsplan ist mit viel Zeit verbunden und bereitet ein gewisses Maß an Komplexität. Sie erleichtert die anstehende Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel jedoch enorm. Das hat den Vorteil, dass der Dienstleister für die Prüfung ein genaues Angebot unterbreiten kann.
Darüber hinaus kann die Vorbereitung dafür sorgen, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel einwandfrei und reibungslos vonstattengeht.

Die Erfahrungen im Bereich der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zeigen, dass die Ermittlung des Bedarfs ohne große Anstrengung erfolgen kann, wenn man sich mit den Geräten innerhalb eines Büros auseinandersetzt.
In der Regel sind die Arbeitsplätze überall ähnlich aufgebaut, weswegen man bei der Bedarfsermittlung von Richtwerten ausgehen kann.

Um herauszufinden, wie viele Geräte sich in dem Gebäude befinden, schaut man sich einen Arbeitsplatz im Büro genau an.
Dabei gilt zu beachten, dass Anschlusskabel zusätzlich geprüft werden müssen. Das trifft aber nur dann zu, wenn das Betriebsmittel nicht fest mit dem Anschlusskabel verbunden ist.

Schaut man sich die Betriebsmittel zur Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel im Büro genau an, kann man schnell erkennen, dass Monitore mit einem Gerätestecker versehen sind, weswegen der Bedarf hier bei zwei Prüflingen liegt.
Dasselbe gilt für Computer und Drucker, da auch diese über einen Kaltgerätestecker verfügen.

Bei Laptops kommt es darauf an, ob sie mit einem integrierten Netzteil versehen sind. Ist das der Fall, so gilt der Laptop als ein Prüfling. Das trifft auch auf die meisten Telefone zu, da sie an das Stromnetz angeschlossen sind und nur selten mit einem Kaltgerätestecker versehen wurden.

Darüber hinaus muss jede Mehrfachsteckdose einzeln aufgeführt werden und auch jedes Haushaltsgerät, dass sich im Gebäude befindet, muss einzeln dokumentiert werden, da es unter die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel fällt.

Wie wird der Bedarf von elektrischen Anlagen und Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 ermittelt?

Anders als bei der Bedarfsermittlung für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel im Büro, kann man bei der Ermittlung des Prüfbedarfs für die Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen nicht auf verschiedene Erfahrungswerte zurückgreifen.

Das liegt vor allem daran, dass in jedem Betrieb unterschiedliche Anlagen und Maschinen genutzt werden und sich somit kein Muster abzeichnet.
Dennoch ist es möglich, den Bedarf ohne große Anstrengung zu ermitteln. Dazu eignet sich vor allem der Sicherungskasten. Ein Blick in das Innere, gibt Aufschluss über die Hauptverteilungen, aber auch über die verschiedenen Steckdosenkreise. Im Sicherungskasten kann man auch alle nötigen Hinweise über die Lüftungsanlagen finden.

Ab diesem Punkt beginnt die eigentliche Ermittlung des Bedarfs für die Prüfung elektrischer Anlagen. Dazu ist es nötig, die einzelnen Bauteile ganz genau zu zählen. Am besten nimmt man sich dazu verschiedene Blätter zur Dokumentation zur Hand, damit man nicht durcheinander kommt.

Damit die Zählung vereinfacht werden kann, ist es ratsam, sich mit den Richtwerten auseinander zu setzen. So kann davon ausgegangen werden, dass sich immer vier bis sechs Steckdosen in einem Stromkreis befinden. In Bezug auf die Leuchten pro Leistungsschutzleiter gilt ein Wert von vier als gute Orientierung.

Nachdem alle erforderlichen Bauteile im Sicherungskasten begutachtet wurden, kann mit der Addition der benötigten Prüflinge begonnen werden.

Um eine Begehung kommt man bei der Bedarfsermittlung für die Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen nicht herum. Sie müssen alle einzeln gezählt werden, wobei die Antriebe nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Bei der Bedarfsermittlung für die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel sind die Prüfungsdienstleister gerne bereit zu unterstützen.

Wo wird die DGUV Vorschrift 3 Prüfung alles durchgeführt?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel muss in vielen Branchen stattfinden. Es gibt kaum eine Eichrichtung, oder ein Unternehmen, bei welchem die DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht durchgeführt werden muss.

Dennoch ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsverändelicher Betriebsmittel nicht bei jeder Einrichtung, oder jedem Unternehmen gleich. Sie alle weisen unterschiedliche Gefährdungspotenziale auf. Außerdem verfügen sie alle über unterschiedliche Anlagen und Betriebsmittel.

Diese Einrichtungen müssen sich einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung unterziehen:

  • Büros
  • Schwimmbäder
  • Behörden mit Sicherheitsaufgabe
  • Krankenhäuser und Altenheime
  • Museen und Theater
  • Vergnügungsparks
  • Bundeswehr
  • bewirtschaftete Wälder/Forst
  • Öffentliche Plätze
  • Bauernhöfe
  • Industrie
  • Labore
  • Stadtverwaltungen
  • Schulen
  • Einzelhandel
  • Staudämme und Bohrinseln

Was muss bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Büroräumen beachtet werden?

Die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel und selten auch die Prüfung elektrischer Anlagen muss in Bürogebäuden durchgeführt werden, kann aber aufgrund des geringen Gefährdungspotenzials alle zwei Jahre durchgeführt werden.

In Bürogebäuden stehen vor allem Drucker, Computer, Laptops, Faxgeräte und Telefone im Vordergrund. Auch ortsveränderliche Betriebsmittel wie Kaffeemaschinen sind in den meisten Gebäuden anzutreffen. Aus diesem Grund findet die Prüfung elektrischer Anlagen eher selten in diesem Bereich statt.

Der Fokus der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel liegt hier auf eventuellen Defekten, die zu einem Kurzschluss führen können. Auch Kabelbrände sind bei diesen Geräten nicht selten, weswegen die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel hier unerlässlich ist.

Wieso muss eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Schwimmbädern und an öffentlichen Plätzen durchgeführt werden?

Bei einem Schwimmbad ist eine Prüfung elektrischer Anlagen vorgeschrieben, weil dort die Sicherheit einer Vielzahl von Personen gewährleistet werden muss. Vor allem die Prüfung elektrischer Anlagen kommt hier häufiger zu tragen, wie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel. Doch auch diese wird in Schwimmbädern durchgeführt.
Dementsprechend schaut ein Prüftechniker nach DGUV VORSCHRIFT 3 besonders auf die Maschinen, die für die Wasseraufbereitung zuständig sind.

Da es in einem Schwimmbad auch ein Büro und ein Restaurantbereich gibt, müssen die dort installierten, elektrischen Geräte, wie Computer, oder Kassen, ebenfalls geprüft werden.
Bei der Prüfung wird auch auf die Hygienevorschriften geschaut und inwieweit die Sicherheit der Besucher gegeben ist.

Zudem müssen die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel an öffentlichen Plätzen wie Campingplätzen, Sportplätzen und Badeseen durchgeführt werden, weil auch dort ein Gefährdungspotenzial vorliegt.
Das hat den Grund, weil dort elektrische Arbeitsmittel eingesetzt werden, damit die Plätze Instand gesetzt werden können.

Dies betrifft vor allem Rasenmäher, Bodenreinigungsgeräte und die Geräte zur Markierung der Felder.
Oftmals gibt es auf solch einem Gelände auch ein Büro mitsamt Bürogeräten, die ebenfalls der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel unterliegen.
Auch die Anlagen, die gemeinschaftlich genutzt werden, müssen geprüft werden.

Die Prüffristen richten sich nach der Häufigkeit der Anwendung der Geräte.

Wieso müssen sich Behörden mit Sicherheitsaufgabe und Pflegeeinrichtungen einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterziehen?

Natürlich müssen auch Polizeireviere, sowie Feuerwehrstationen und Rettungsdienste einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden, da Menschenleben davon abhängen.

Auf den Stationen und den Revieren befinden sich in der Regel alle bekannten Bürogeräte. Diese unterliegen immer der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel. Auf den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, sowie den Rettungswagen befinden sich allerhand elektrische Hilfsmittel, die für die Rettung eines Menschenlebens unerlässlich sind.

Aus diesem Grund muss die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel dort in regelmäßigen Abständen stattfinden, da es fatale Folgen hätte, wenn die Hilfsmittel nicht einwandfrei funktionieren würden.

Auch die Krankenhäuser und Altenheime bergen ein gewisses Gefährdungspotenzial, weswegen auch dort eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel stattfindet. Allerdings befinden sie sich sehr oft in öffentlicher Hand, weswegen hier die DGUV V 4 zum Tragen kommen kann, statt der DGUV V 3.

In den Patientenräumen werden mittlerweile viele elektrische Pflegebetten genutzt, aber auch die Fernseher und Telefone können ein Risiko für die Patienten bedeuten. Sie können Kurzschlüsse verursachen, aber auch Kabelbrände. Dem soll mithilfe der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel entgegengewirkt werden.

Die verschiedensten elektrischen Hilfsmittel in den Untersuchungsräumen bergen ebenfalls ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Dazu zählen zum Beispiel Röntgengeräte, aber auch Ultraschallgeräte und Defibrillatoren.

Kann auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in Museen, Theater und Vergnügungsparks verzichtet werden?
An all den genannten Orten kommt es regelmäßig zu großen Menschenansammlungen, weswegen nach DGUV Vorschrift 3 dort ein großes Gefährdungspotenzial vorliegt. Auf eine Prüfung elektrischer Anlagen und einer Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel zu verzichten, wäre fahrlässig und könnte das Leben tausender Menschen gefährden.

Vor allem Museen und Theater verfügen über verschiedene Stellen, an denen elektrische Hilfsmittel genutzt werden und bei einem Defekt ein großes Risiko darstellen.
Diese Hilfsmittel werden in den Büroräumen, sowie Veranstaltungsräumen genutzt.
Sie sind aber auch in den vor Ort befindlichen Restaurants und Hallen zu finden.

Dasselbe gilt für alle Vergnügungsparks und Volksfeste, die in Deutschland zu finden sind. Betrachtet man die örtlichen Gegebenheiten, wird sehr schnell deutlich, dass die sich dort befindenden Fahrgeschäfte ohnehin ein gewisses Risiko mit sich bringen.

Damit diese Fahrgeschäfte ordentlich gewartet und Instand gesetzt werden, sind etliche Werkzeuge für die Reparatur nötig. Darunter befinden sich auch die verschiedensten elektrischen Hilfsmittel.
Die Folgen, wenn eines dieser Hilfsmittel in schlechtem Zustand wäre, wären verhängnisvoll.
Ein Dominoeffekt könnte eintreten, wodurch weitere Anlagen und Fahrgeschäfte nicht einwandfrei funktionieren. Nicht umsonst können die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüdunf ortsverändelicher Betriebsmittel Leben retten. Fachkraft für Arbeitssicherheit BG Bau

Ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auf Bauernhöfen und in bewirtschafteten Wäldern wirklich notwendig?

Betrachtet man die Arbeit auf Bauernhöfen und in bewirtschafteten Wäldern, also dem Forst, ganz genau, so wird ersichtlich, dass die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel genau so wichtig ist, wie die Prüfung elektrischer Anlagen und in jedem Fall stattfinden muss. Bei der Arbeit im Wald werden viele elektrische Geräte genutzt, die Menschenleben gefährden können, wenn sie nicht den allgemeingültigen Anforderungen entsprechen. Aus diesem Grund werden vor allem Sägen und Fräsen genauestens kontrolliert und geprüft. Auch die verschiedenen Hubgeräte müssen auf ihre Sicherheit kontrolliert werden.
Darunter fallen auch Transporthilfen, sowie Schutzschalter für Sicherheitsmaßnahmen.
Ein wichtiger Punkt bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel im Forst, denn unter diese Kategorie fallen die dort angewandten elektrischen Hilfsmittel, ist die Lagerung. Es ist darauf zu achten, dass alle Geräte an einem sauberen Ort gelagert werden und dieser Ort frei von Nässe ist. Bauernhöfe hingegen werden in Hinsicht auf ihre Betriebsart und die damit entstehende Gefährdung von Personen geprüft.
Diese Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 umfassen im Großen und Ganzen sämtliche Reinigungsgeräte und Küchengeräte.

Wieso werden auch Staudämme, Bohrinseln und die Bundeswehr einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen?

Wie in fast allen Branchen, werden auch bei diesen die verschiedensten elektrischen Hilfsmittel, sowie elektrischen Arbeitsmittel und Betriebsmittel genutzt, um einen reibungslosen Ablauf während der Arbeit zu gewährleisten.

Aber damit der Ablauf weiterhin reibungslos bleibt, müssen sämtliche Hilfsmittel und Arbeitsmittel der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3  unterzogen werden.

Bei den Staudämmen und den Bohrinseln ist es notwendig, dass eine Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel zu jeder Zeit möglich ist, da sie viel Vorbereitung benötigt. Das liegt vor allem an dem großen und weiträumigen Gelände.

Sie alle verfügen über Büros, aber auch Aufenthaltsräume. In diesen befinden sich einige elektrische Hilfsmittel, die eine Gefährdung von Personen nach sich ziehen können, wenn sie einen Defekt aufweisen, weil sie nicht regelmäßig einer Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel unterzogen wurden.

Die Begutachtung der Schaltzentrale ist essenziell, da sämtliche Computer und Monitore gut funktionieren müssen, um den richtigen Ablauf gewährleisten und überprüfen zu können.
Dazu werden auch alle vor Ort befindlichen Messgeräte überprüft, da sie mit Nässe in Kontakt kommen können. Sie müssen folglich widerstandsfähig sein.

Mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 kann somit eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet werden, da es bei der Arbeit auf Bohrinseln des Öfteren zu Arbeitsunfällen kommen kann.

Auch bei der Bundeswehr kommen täglich die verschiedensten elektrischen Hilfsmittel und Arbeitsmittel zum Einsatz, was nicht zuletzt daran liegt, dass dort eine Vielzahl an Einheiten tätig ist.
Vor allem in den Büros und Kantinen werden viele elektrische Hilfsmittel genutzt.
Doch nicht nur das. Auch die Sportanlagen und der Außenbereich kommen nicht ohne elektrische Betriebsmittel aus.

Bei der Bundeswehr sind die Prüfungen ortsverändelicher Betriebsmittel, sowie der Prüfung elektrischer Anlagen unerlässlich, damit sie im Notfall für ihre Einsätze gerüstet sind.

Was sieht die DGUV Vorschrift 3 für Schulen und den Einzelhandel vor?

Wie bei allen anderen Unternehmen und Einrichtungen auch, steht auch im Einzelhandel, sowie in Schulen die Sicherheit von Personen im Vordergrund. Deswegen werden auch hier die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt.

Auch bei den Schulen kann es sein, dass eher die DGUV V 4 zum Tragen kommt, doch das ist nicht immer so. Egal welche Vorschrift hier Anwendung findet, es ist in jedem Fall besonders wichtig. Nicht auszudenken, welchen Gefahren die Kinder, Jugendlichen und das Schulpersonal täglich ausgesetzt wären.In beiden Einrichtungen gibt es große Menschenansammlungen, was zur Folge hat, dass das Sicherheitsrisiko groß ist.

Vor allem die Geräte im Handel müssen zu jederzeit funktionieren, da sie essenziell für einen störungsfreien Ablauf sind. Das bedeutet, die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel richtet sich vor allen an die Kassensysteme und Scanner.
Dazu zählen auch die Waagen in der Gemüseabteilung.
Außerdem müssen die Geräte im Büro und Pausenräumen kontrolliert werden. Das gilt auch für die Rolltreppen.

In Schulen spielt die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in Hinsicht auf die Arbeitsräume eine große Rolle, da sich dort Substanzen befinden können, die eine Gefahr für Schüler und Lehrpersonen darstellen können.

In den Laboren für den Chemieunterricht gibt es eine Vielzahl an überprüfbaren Dingen.
Doch auch die Computer in den Computerräumen müssen regelmäßig auf Sicherheitsrisiken geprüft werden.
Dasselbe gilt für Waschmaschinen und Trockner, aber auch Reinigungsgeräten.

Wie groß ist das Gefährdungspotenzial nach DGUV Vorschrift 3 in Industriestätten und Laboren?

In der Industrie, aber auch bei der Arbeit in Laboren, ist die Gefährdung anderer mit am größten, weswegen in diesen Branchen regelmäßig eine Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt werden muss.

Vor allem in der Industrie sind die dort eingesetzten Maschinen und Anlagen sehr groß und schwer. Wenn der Umgang mit ihnen falsch ist, oder sie einen Defekt aufweisen, kann das unter Umständen lebensgefährlich für die Person sein, die mit diesen Geräten arbeitet.

Im Umgang mit großen und schweren Maschinen kommt es häufig zu Arbeitsunfällen in Form von kleineren, aber auch größeren Verletzungen.
Am häufigsten treten Schnittverletzungen auf. Auch Unfälle mit Säuren sind keine Seltenheit. Diese Gefahren können durch die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel minimiert werden.

Um diesen Arbeitsunfällen vorzubeugen und damit im Schadensfall die Versicherung einspringt, muss die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen.

Das gilt auch für zahlreiche Labore, da sie auf elektronische Hilfsmittel zurückgreifen und auf einwandfreie Funktionen angewiesen sind.
Aus diesem Grund sieht die DGUV Vorschrift 3 vor, dass alle im Labor befindlichen Chemikalien geprüft werden müssen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass eine Kontamination ausgeschlossen ist.

Da die Chemikalien im Labor genauestens abgewogen und gemessen werden müssen, müssen beispielsweise Hilfsmittel wie elektrische Waagen geprüft werden. Das diese einwandfrei funktionieren, wird durch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel festgestellt.

Die Einrichtungen und Unternehmen, welche zu einer Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel verpflichtet sind, sind vielfältig. Es wird ersichtlich, dass wenige, bis gar keine Unternehmen, nicht zu DGUV Vorschrift 3 Prüfungen verpflichtet sind. In manchen Fällen kommt eher die DGUV V 4 zum Tragen, dennoch gehören die Prüfung elektrischer Anlagen, genauso die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel zu den wichtigsten Maßnahmen in Unternehmen.
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung muss überall dort stattfinden, wo elektrische Anlagen und Betriebsmittel vorhanden sind, da diese ein großes Gefährdungspotenzial für Menschen darstellen.

Wie wird die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchgeführt?

Eine Elektrofachkraft muss einem vorgegebenen Prüfschema für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlangen folgen und darf nicht willkürlich die Geräte in Hinsicht auf ihre Funktionalität überprüfen.
Besonders wichtig ist es, dass vor der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel die Stromzufuhr unterbunden wird.
Sobald sichergestellt werden kann, dass die Geräte nicht mehr mit Strom versorgt werden, beginnt die Prüfung nach DGUV V 3.

Was ist der erste Schritt für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

Der erste Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist die Sichtprüfung. Um die Sichtprüfung der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel erfolgreich abzuschließen, hat der Prüftechniker eine Checkliste zur Hand, auf dem die wesentlichen Punkte der Sichtprüfung festgehalten werden.

Dabei schaut der Prüftechniker mit all seinen Sinnen nach den verschiedenen Maschinen. Er muss auf alle äußerlichen Beschädigungen achten, aber auch, ob die geprüften Geräte den Sicherheitsanforderungen standhalten können.

Die Sichtprüfung muss auf jeden Fall durchgeführt werden, da in der Regel mehr als 80 Prozent der Mängel ersichtlich sind. Das erleichtert den weiteren Verlauf der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV V3.

Die Sichtprüfung wird in Hinblick auf ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen wie folgt durchgeführt:
Schon bei der Installation von ortsfesten Anlagen ist eine Sichtprüfung unerlässlich, gewinnt aber mit den wiederkehrenden Prüfungen an Bedeutung.
Der Prüftechniker wird darauf achten, ob sich an den Geräten Schäden befinden und ob sie den äußerlichen Einflüssen standhalten können.
Auch die Schutzmaßnahmen in Bezug auf Berührungen und Schutzleiter werden genau begutachtet.

Bei der Sichtprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und Anlagen ist es wichtig, dass der Prüfer nicht nur auf die offensichtlichen Mängel schaut. Er sollte auch darauf achten, ob die Betriebsmittel und Anlagen für die vorgesehene Verwendung nutzbar sind. Darüber hinaus ist nicht jede Umgebung für jedes Betriebsmittel geeignet, weswegen er prüfen muss, ob es an dem derzeitigen Standort weiter verwendet werden darf.

Zusätzlich müssen die einzelnen Stecker und Zuleitungen überprüft werden, sowie die Gehäuse. Anschließend hat der Prüftechniker die Aufgabe, seine Ergebnisse der Sichtprüfung zu bewerten und im Falle von Mängeln neue Prüffristen festzulegen.

Wie sieht der zweite Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung aus?

Nachdem die Sichtprüfung abgeschlossen wurde, folgt die Funktionsprüfung in Hinblick auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel

Während der Funktionsprüfung werden die Schutzschalter auf ihre Funktionalität überprüft. Dabei wird geschaut, ob sie sich leicht betätigen lassen, oder anderweitige Schäden aufweisen.
Sind neben dem Schutzschalter noch andere Tasten vorhanden, werden auch diese auf ihre Bedienbarkeit geprüft.

Der Prüftechniker achtet besonders auf wackelnde Teile, aber auch auf Rauch und unüblichen Geräuschen.

Um die Geräte in puncto Sicherheit prüfen zu können, werden verschiedene Szenarien durchgespielt. In der Regel handelt es sich um einen Kurzschluss.
Bei diesem Szenario bekommt der Prüftechniker Einblick in eventuelle Gefahrensituationen und inwieweit die Maschine dabei vorschriftsgemäß arbeitet.

Wie sieht der dritte Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung aus?

Der letzte Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist die Messprüfung mit dafür vorgesehenen Prüfgeräten.
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel werden verschiedene Richtwerte und Grenzwerte gemessen, die die Elektrosicherheit gewährleisten sollen.

Folgende Messdaten werden ermittelt:

  • Temperaturermittlung rund um das Gerät
  • Umgebungstemperatur
  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiter und Berührungsstrom
  • Ausgangsspannung

Aus welchem Grund reicht eine Sichtprüfung bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht aus?

Die Sichtprüfung bei der Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, reicht nicht aus, weil sie keinen Aufschluss über Schäden im Gerät gibt.
Bei der Sichtprüfung werden nur offensichtliche Mängel erkannt. Diese verraten jedoch nichts über die Funktionalität eines Geräts.

So kann es sein, dass das Gerät keine offensichtlichen Schäden aufweist, aber die Messwerte stimmen nicht, oder im Gerät liegt ein Defekt vor, welcher zu Überhitzung führen kann.
Durch die Überhitzung kann es zu einem Brand kommen und wenn nur die Sichtprüfung durchgeführt wurde, wird die Unfallversicherung die Kosten nicht mehr tragen.

Wer die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ordnungsgemäß durchführen lässt, kann im Fall der Fälle auf seinen Versicherungsschutz zurückgreifen und auch die Produktivität der Maschinen verbessern.

Ist es erlaubt, dass der Prüftechniker die gefundenen Mängel nach DGUV Vorschrift 3 direkt behebt?

Es steht nirgendwo geschrieben, dass ein Prüftechniker die Mängel, die er während der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nicht beheben darf, dennoch wird das nach DGUV VORSCHRIFT 3nicht gerne gesehen und sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Der Prüftechniker soll sich vor allen Dingen auf die anstehende Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel konzentrieren und wird dabei gebremst, wenn er zwischendurch immer wieder Fehler behebt.

Das zieht nicht nur die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in die Länge, es kann auch sein, dass dem Prüfer unterstellt wird, seine Arbeit nicht gewissenhaft erledigt zu haben. Noch dazu können Stimmen laut werden, die sagen, dass er Fehler aufgrund der zusätzlichen Mängelbehebung übersehen hat.

Führt der Prüftechniker zusätzlich Reparaturen an den Maschinen durch, kann es sein, dass er seine Objektivität in Bezug auf die Prüfung verliert.

Wenn man es genau sehen möchte, dann ist die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel da, um die Mängel aufzudecken, damit ein Unternehmen, oder eine Einrichtung, eine professionelle Behebung der Mängel durchführen lassen kann.

Dabei ist es wichtig, dass sich der Techniker, der sich um die Reparatur kümmert, ganz alleine darauf konzentriert. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Behebung der Fehler technisch einwandfrei ist.
Außerdem kann es vorkommen, dass der Prüftechniker einen Fehler übersieht. Dieser Fehler fällt dem Techniker bei der Reparatur auf und kann ihn direkt beheben.

Sollte der Prüftechniker dennoch die Mängel beheben, läuft er, aber auch das Unternehmen, Gefahr ein hohes Bußgeld entrichten zu müssen.

Muss die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel bei Neugeräten durchgeführt werden?

Ein Unternehmen muss auch bei Neugeräten eine Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen, außer der Hersteller, bei dem das Gerät gekauft wurde, hat die Prüfung elektrischer Anlagen, genauso die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel schon vorgenommen.

Sollte der Hersteller die DGUV Vorschrift 3 Prüfung bereits vorgenommen haben, muss sich das Unternehmen lediglich um die neuen Prüfintervalle kümmern.

Die Erstprüfung bei Neugeräten dient der Sicherheit, da auch neue Produkte fehlerhaft sein können und wenn auf die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie auf die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel verzichtet wird, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Auch die Berufsgenossenschaft könnte Konsequenzen androhen, wenn ein Neugerät nicht geprüft wird.

Wer auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 verzichtet, muss mit Nachzahlungen und Prämienerhöhungen rechnen.

Wie wird die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt?

Die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel findet nach derselben Prozedur statt, wie die DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Genau genommen ist die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ein Teil der umfassenden DGUV Vorschrift 3 Prüfung.

Zunächst wird mit der Besichtigung der Betriebsmittel begonnen. Dabei können schon 80 Prozent der Fehler erkannt werden. Dabei wird auf folgende Dinge geachtet:

  • beschädigte Leitungen oder Gehäuse
  • fehlender Knickschutz
  • fehlende Schutzeinrichtungen
  • defekte Steckvorrichtungen

Anschließend müssen die Geräte auf ihre Funktion getestet werden. Bei der Prüfung ortsverändelicher Prüfungen wird besonders auf diese Dinge geachtet:

  • einwandfreie Funktion aller Schalter
  • Funktionalität der Kontrollleuchten
  • Funktionalität der Meldeleuchten
  • akkurate Befehlsgeräte
  • einwandfreie Regeleinrichtungen und Schutzeinrichtungen

Der letzte Schritt der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel liegt in den Messungen. Dafür werden die Messungen in nachfolgenden Bereichen durchgeführt:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstandes
  • Schutzleiter- und Berührungsstromes
  • Ausgangsspannung

Welche Schutzklassen gibt es bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel?

Damit die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 erfolgreich ist, werden die Betriebsmittel in drei verschiedene Schutzklassen eingeteilt.

Schutzklasse 1
Die Schutzklasse 1 informiert darüber, dass ein Gerät drei Kontakte besitzt. Zwei dieser Kontakte sorgen für die normale Stromzufuhr bei den Geräten.
Der dritte Kontakt ist der Schutzleiter. Dieser ist für die Erdung des Geräts zuständig. Genauer gesagt hat dieser Kontakt eine Verbindung zu dem Fehlerstrom-Schutzschalter und soll Stromschläge und dergleichen verhindern.

Schutzklasse 2
Die Geräte der Schutzklasse 2 verfügen nur über zwei Kontakte und haben keinen eigenen Schutzleiter. Anstelle des dritten Kontaktes gibt es bei der Schutzklasse 2 eine doppelt verstärkte Schutzisolierung.

Schutzklasse 3
Alle Geräte der Schutzklasse 3 kommen ohne Schutzleiter daher. Bei dieser Schutzklasse muss geprüft werden, inwieweit eine Schutzisolierung vorliegt.
Hierbei spielt die Spannung eine große Rolle. Bei einer Wechselspannung beträgt sie 50 Volt und bei einer Gleichspannung sind es 120 Volt.
Wichtig ist also, bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 immer darauf zu achten, welcher Schutzklasse das Betriebsmittel angehört. Pruefung medizinischer Geraete

Warum ist die Einteilung in die verschiedenen Schutzklassen für die DGUV Vorschrift 3 notwendig?

Die Einteilung in Schutzklassen ist bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel unerlässlich, da diese sachgemäß klassifiziert werden können. Jedes Betriebsmittel wird aufgrund seiner Schutzklasse anders geprüft.
Dabei müssen Betriebsmittel der Schutzklasse 1 die meisten Prüfungsvorgaben erfüllen.

Bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel der Schutzklasse 1 muss besonders auf den Schutzleiterwiderstand geachtet werden. Idealerweise liegt dieser zwischen 10 Ampere und 100 Ampere.

Da die Betriebsmittel der Schutzklasse 2 über keinen eigenen Schutzleiter verfügen, darf bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel kein Berührstrom aufkommen. Sollte er doch gemessen werden, darf der Wert nicht höher als 0.25 Milliampere betragen.

Wie bereits erwähnt, sollten Betriebsmittel der Schutzklasse drei keine Wechselspannung über 50 Volt aufweisen und bei Gleichspannung gilt ein Wert unter 120 Volt optimal.
Allerdings gibt es Geräte, die für höhere Spannungen ausgelegt sind. In diesem Fall sind sie mit einem Schutztransformator ausgestattet.
Diese Betriebsmittel sind vorwiegend bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel im Bereich der Informatik zu finden.

Wie wird die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt?

Bevor die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt werden kann, muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Dabei helfen frühere Protokolle der Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch Übersichtspläne.
Damit die Prüfung elektrischer Anlagen ausgeführt werden kann, ist es unerlässlich, dass sich die Anlagen in dem Zustand befinden, die die Bestandspläne vorgeben.

Erst nach der Bestandsaufnahme kann die Besichtigung für die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen werden auch die Betriebsstätten begutachtet, sowie die Räume, in denen die Anlagen stehen.
Dabei wird geprüft, ob die Anlagen gut vor Feuchtigkeit geschützt sind und über ausreichend Brandschutz verfügen.

Weitere Merkmale für die Besichtigung sind:

  • ordentliche Kennzeichnung von Kabel und Sicherungen
  • sicherer Zugang zu den Anlagen
  • Schutzleiter und Neutralleiter vorhanden
  • Veränderungen an den Anlagen, zum Beispiel Verfärbungen

Die Prüfung elektrischer Anlagen wird mit verschiedenen Funktionstests fortgeführt. Dabei wird viel Wert auf die Funktionalität der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung gelegt.
Darüber hinaus wird bei der Prüfung elektrischer Anlagen auf folgende Dinge geachtet:

  • Isolationsüberwachung
  • Stromkreise und Schutzrelais funktionieren einwandfrei
  • Not-Ausschaltung ist wirksam
  • Meldeeinrichtungen sind funktionsfähig
  • gute Funktionalität der Anzeigeeinrichtungen

Nachdem die Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich der Funktionalität abgeschlossen ist, werden die Messdaten erhoben. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Spannungen zwischen allen Außenleitern gegeben sind.
Zusätzlich sind weitere Dinge bei den Messungen zu beachten:

  • keine Fremdspannung bei dem Schutzleiter
  • Stromversorgung schaltet sich automatisch ab
  • Schleifenimpedanz wird gemessen
  • Schutzmaßnahmen sind wirksam
  • Ableitstrom wird gemessen
  • Isolationswiderstand
  • Drehfeldmessung
  • Erdungsmessung
  • Netz- und Frequenzanalyse
  • Thermografie

Wird der Ersatzableitstrom bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung gemessen?

In jedem Fall muss der Ersatzableitstrom bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel gemessen werden, denn ein Defekt kann dafür sorgen, dass weiterhin Strom durch den Schutzleiter fließt. Oftmals sind beschädigte Isolierungen daran schuld.

Durch den Ableitstrom können gefährliche Spannungen auftreten. Es ist sehr wichtig, dass die Messung die 10 Milliampere nicht überschreitet.

Anhand der letzten Informationen wird deutlich, in welcher Komplexität die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchgeführt wird, weswegen sie in der Regel mehrere Tage, Wochen, sogar Monate in Anspruch nehmen kann. Das kommt natürlich auf die Größe des Unternehmens und der Anzahl verschiedener Geräte an.
Dabei gilt stets zu beachten, dass die Prüfung elektrischer Anlagen sich von der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ein wenig unterscheidet.
Aus diesem Grund ist es ratsam, den genauen Prüfbedarf zu ermitteln, damit der Prüfer genau weiß, was und wie viel er bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel zu erledigen hat.

Dürfen Mehrfachsteckdosen nach DGUV Vorschrift 3 hintereinander geschaltet werden?

Das Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen ist in Bezug auf die Elektrosicherheit verboten. Wer sich entscheidet, mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander zu schalten, kann im schlimmsten Fall einen Brand aufgrund von Überlastung verursachen.

Es ist allgemein bekannt, dass alle Steckdosenleisten bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, damit sie sicher und ohne Risiko genutzt werden können. Das gilt auch für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV V 3. Diese Anforderungen sind durch die Norm DIN VDE 6020 genau geregelt.
In dieser wird ausdrücklich davor gewarnt, die Leisten hintereinander zu schalten. Auch das Abdecken birgt ein enormes Risiko.

Darüber hinaus ist es wichtig, sich mit den Mehrfachsteckdosen, die verwendet werden sollen, auseinander zu setzen. Sie sind oftmals nur für eine bestimmte Menge an Strom geeignet.
Die Leistung liegt in der Regel bei 3500 Watt. Es gibt aber auch Mehrfachsteckdosen, die eine Leistung von 3700 Watt haben. Die genaue Leistung kann auf dem sogenannten Typenschild, welches auf der Steckleiste klebt, nachgelesen werden.

Neben der Leistung muss überprüft werden, ob die Mehrfachsteckdose für den gewerblichen Gebrauch überhaupt genutzt werden darf. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel wird der Prüftechniker sich das ganz genau anschauen.

Eine Überlastung der Mehrfachsteckdose kommt in vielen Fällen schon bei der Nutzung von drei Geräten zustande.
Aus diesem Grund glauben viele, dass das hintereinander schalten die Leistung verdoppelt. Das ist nicht der Fall.
Im Gegenteil. Bei dieser Prozedur nimmt eine der Steckdosenleisten die Leistung für sämtliche Geräte auf sich. Die Folge ist eine Überlastung, die innerhalb von wenigen Minuten dazu führen kann, dass die Mehrfachsteckdose überhitzt und eine Temperatur von mehr als 200 Grad Celsius annimmt.

Mit Glück fliegt die Sicherung raus und die Gefahr durch die Überlastung ist gebannt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das nur in den wenigsten Fällen der Fall ist.
Das eigentliche Szenario ist ein Schwefelbrand, welcher anders als ein normaler Brand, nicht durch Flammen sichtbar ist.
Der Kontakt zu leicht entzündlichen Materialien reicht in diesem Fall aus, um einen großflächigen Brand mit verheerenden Folgen auszulösen.

Deswegen sind Prüftechniker bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel angewiesen, auch die Mehrfachsteckdosen genauestens zu überprüfen.

Gilt die CE-Kennung als Ersatz für die Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel?

Die Abkürzung CE steht für „Conformité Européenne“ und bedeutet so viel wie „Europäische Konformität“.
Vielen ist sie auch als EU – Konformitätserklärung bekannt.

Mit dieser Konformitätserklärung wollen die Hersteller dem Verbraucher garantieren, dass sein Produkt den festgelegten Eigenschaften entspricht. So gesehen handelt es sich bei der Erklärung um eine Bestätigung, dass alle Regeln und Richtlinien eingehalten wurden.

Dass eine solche Bestätigung notwendig ist, liegt daran, dass die EU vorgibt, welche Eigenschaften ein Produkt aufweisen muss, damit die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden können. Außerdem müssen die Produkte, die eine solche Kennzeichnung bekommen sollen, den Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen.

Damit ein Produkt diese Kennzeichnung überhaupt bekommen kann, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden, bei dem der Hersteller eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen muss.

Zunächst muss er sich über die geltenden EU-Vorschriften informieren, die für das Produkt, welches er hergestellt hat, gelten. Anschließend muss geprüft werden, ob das Produkt allen Anforderungen entspricht.
Sind diese Schritte positiv durchlaufen worden, ist der Hersteller in der Pflicht, die Konformität nachzuweisen. Dazu muss eine EU – Konformitätserklärung abgegeben werden, welche den Prozess für die CE – Kennung abschließt.
Nach all diesen Schritten kann die Kennzeichnung erfolgen.

Nur weil die Geräte eine CE-Kennung haben, sind sie nicht automatisch sicher und würden der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 standhalten. Diese Kennung gibt lediglich Hinweise in Bezug auf den europäischen Binnenmarkt.
Das heißt, dass die Geräte mit dieser Kennung den Richtlinien der EU entsprechen.

Gleichzeitig bedeutet das, dass die CE-Kennung nicht mit der DGUV Vorschrift 3 Prüfung gleichzusetzen ist. Eine Prüfung elektrischer Anlagen, oder der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 ist in jedem Fall durchzuführen.

Wie lange dauert die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

Eine genaue Angabe kann nicht gemacht werden, da die Dauer der Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel je nach Betrieb unterschiedlich ausfällt.

Hierbei kommt es darauf an, wie viele Geräte bei der Prüfung elektrischer und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel geprüft werden müssen und in welchem Zustand sie sich befinden.

Folglich kann die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 einige Stunden und Tage andauern, aber auch mehrere Wochen und Monate können vergehen, bis die DGUV Vorschrift 3 Prüfung an allen Geräten abgeschlossen wurde. Das kommt immer darauf an, wie groß der Betrieb ist.

Findet auch im Homeoffice eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung statt?

Der Trend geht immer mehr in Richtung Homeoffice. Viele Mitarbeiter bekommen von ihren Arbeitgebern verschiedene Betriebsmittel zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass auch im Homeoffice eine Elektroprüfung stattfinden muss und nicht vernachlässigt werden darf.

Konkret bedeutet das, dass eine Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 auch im Homeoffice verpflichtend ist.

Wie läuft die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel im Homeoffice ab?

Im Homeoffice steht vor allem die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel im Vordergrund, da elektrische Anlagen nicht in die Wohnräume des Mitarbeiters mitgenommen werden können und somit keine Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt werden braucht.

Damit die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt werden kann, ist Flexibilität aufseiten des Prüftechnikers notwendig.

Es gibt drei Möglichkeiten, die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel im Bereich Homeoffice durchzuführen.

1. Prüftechniker kommt zu dem Mitarbeiter nach Hause
Bei dieser Möglichkeit haben weder der Techniker, noch der Mitarbeiter mit einem großen Aufwand zu rechnen.
Die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel kann schnell durchgeführt werden und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.

2. Eine Sammelstelle für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel
Einige Prüfdienstleister bieten bestimmte Sammelstellen an, in denen die Geräte für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel abgegeben werden können.

Nachdem sämtliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geprüft worden sind, bekommt ein Unternehmer darüber Bescheid und kann die Geräte wieder abholen und an seine Mitarbeiter verteilen.

3. Servicepoints für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung
In manchen Städten sind verschiedene Servicepoints für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eingerichtet worden.
Der Mitarbeiter im Homeoffice hat die Möglichkeit, die Betriebsmittel direkt vor Ort prüfen zu lassen.
In Wartezimmern kann auf das Ergebnis der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel gewartet werden. Die Wartezeit ist angemessen und von kurzer Dauer. Vorausgesetzt, es sind nur wenige Betriebsmittel abgegeben worden.

Kann die DGUV Vorschrift 3 Prüfung auch in privaten Haushalten durchgeführt werden?

In der Regel kann eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung bei privaten Elektronikgeräten nicht durchgeführt werden. Das liegt vor allem daran, dass Privathaushalte nicht dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen und es dort auch keine Betriebssicherheitsverordnung gibt.

Es gibt aber Ausnahmefälle, bei denen auch private Geräte einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung unterzogen werden. Das ist immer dann der Fall, wenn Mitarbeiter ihre privaten Geräte mit auf die Arbeit bringen und dort nutzen. Das bedeutet, all diese Geräte müssen der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel unterzogen werden, selbst wenn sie nicht Eigentum des Arbeitgebers sind.

Tritt dieser Fall ein, was in der heutigen Zeit die Regel, statt die Ausnahme bildet, so muss der Arbeitgeber Sorge dafür tragen, dass die Mitarbeiter ihre privaten Geräte für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel anmelden. Bei der turnusmäßigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 können sie dann mit geprüft werden.

Vor allem die privaten Geräte der Mitarbeiter, seien es Ladekabel, selbst mitgebrachte Ventilatoren, Kaffeemaschinen und dergleichen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko nach DGUV Vorschrift 3 dar.
Das liegt vor allem daran, dass sie in so gut wie allen Fällen nicht für den gewerblichen Gebrauch ausgelegt und somit viel anfälliger für Defekte sind.

Auch wenn die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in privaten Haushalten nicht vorgesehen und verpflichtend ist, so können vor allem Hausbesitzer und Vermieter eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 veranlassen.
Die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ist vor allem immer dann ratsam, wenn die Geräte älter sind und lange nicht mehr inspiziert worden sind.

Homeoffice war schon vor der Corona-Pandemie eine bevorzugte Wahl des Arbeitsplatzes von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den verschiedensten Branchen. Dass die sich dort befindlichen Geräte, wenn sie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, auch geprüft werden müssen, wissen nur die wenigsten.
Um die Prüfung elektrischer Anlagen, wie auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel zu vereinfachen, gibt es verschiedene Möglichkeiten sie durchführen zu lassen, ohne Unruhe in den Betrieb zu bringen.
Das Gleiche gilt für elektrische Geräte, die vom Mitarbeiter an den Arbeitsplatz gebracht werden. Diese können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch Hausbesitzer und Vermieter können sich mit einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung im Brandfall absichern.

Müssen Windenergieanlagen auch nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Windenergieanlagen fallen unter die Kategorie der elektrischen Betriebsstätten und müssen aus diesem Grund alle vier Jahre einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden.
Lassen Windpark Betreiber ihre Anlagen nicht regelmäßig prüfen, dann müssen sie mit weitreichenden Konsequenzen rechen. Diese Konsequenzen können Bußgelder, aber auch die Schließung des Windparks sein.

Die Prüfung von Windenergieanlagen ist nach wie vor für viele Dienstleister Neuland, weswegen es vorkommen kann, dass sie die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in Bezug auf die Windkrafträder nicht so durchführen können, wie es eigentlich vorgesehen ist.

Manchmal reicht der Umfang der Prüfung elektrischer Anlagen nicht aus, oder der Dienstleister verfügt nicht über genügend befähigte Personen, die in der Lage sind, die Anlagentechnik in vollem Umfang zu prüfen.

Es ist ratsam, die Prüfer bei der Prüfung der Windenergieanlagen genau zu beobachten und ihnen kritisch gegenüberzustehen. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass nicht nur die Niederspannung im Windpark gemessen wird, sondern auch die Mittelspannung und den Blitzschutz.

Oftmals werden diese Messungen aber außen vor gelassen, was dazu führt, dass der Windpark Betreiber strafrechtliche Konsequenzen zu spüren bekommt, da sie ihrer Pflicht der vollständigen Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nicht nachgekommen sind.
Darum ist es dringend notwendig, dass alle Mängel unverzüglich behoben werden.

Welche Eignungen sind nötig, um die Maschinen- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen zu können?

Die Prüftechniker, die sich auf die Maschinen- und Anlagenprüfung im Bereich der Windkraftanlagen spezialisieren, müssen besondere Eigenschaften mit sich bringen.

Zum einen betrifft das ihre körperliche Fitness und zum anderen die Höhentauglichkeit. Diese müssen durch eine Eignungsuntersuchung festgestellt und bescheinigt werden.

Solche Eignungstests werden nach dem DGUV Grundsatz 41 durchgeführt. Dieser Grundsatz bezieht sich auf die Arbeiten mit Absturzgefahr. Alle wesentlichen Punkte für den Eignungstest werden darin festgehalten.

Darüber hinaus müssen die Prüftechniker für Windkraftanlagen an jährlichen Schulungen teilnehmen. Sie richten sich nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und umfassen die DGUV Regel 112 bis 199.

Wird Arbeitssicherheit bei der Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich der Windkraftanlagen großgeschrieben?

Bei der Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich der Windkraftenergie tritt ein Sonderfall in Bezug auf die Arbeitssicherheit ein.
Aus diesem Grund müssen die Prüftechniker besondere Sicherheitsausstattungen mit sich tragen. Außerdem gehört ein Rettungsequipment zu der Ausrüstung dazu.

Es ist Pflicht, dass die Windkraftanlagen von mindestens zwei Technikern geprüft werden, damit sie sich im schlimmsten Fall medizinisch versorgen können.

Muss bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eine besondere Arbeitskleidung getragen werden?
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, muss eine Schutzausrüstung getragen werden.
Durch die Prüfung verschiedener Geräte kann es zu unvorhergesehenen Unfällen mit Spannungen kommen. Deswegen muss die Arbeitskleidung eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, damit die Sicherheit und Unversehrtheit des Prüfers gewährleistet werden kann.

Jeder Prüftechniker benötigt eine isolierende Schutzausrüstung mit optimaler Passform. Sie muss funktionell sein und robust verarbeitet, damit die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nicht durch die Kleidung erschwert wird.

Gibt es eine Grundausstattung, die bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung getragen werden sollte?

Jeder Prüftechniker benötigt sichere Arbeitskleidung, die robust ist und dennoch bequem. Das gilt vor allem für Jacken und Hosen. Bei den Hosen ist es wichtig, dass sie über ausreichend Taschen verfügen, da das Werkzeug so griffbereit verstaut werden kann. Ist die Kleidung zusätzlich mit einem hohen Baumwollanteil versehen, ist die Kleidung optimal.
Das liegt vor allem daran, dass solche Kleidung im Falle einer Verbrennung nicht weiterbrennt und so vor größeren Gefahren im Brandfall schützen kann.

Besonders wichtig ist dabei die richtige Passform. Das bedeutet, dass die Kleidung eng anliegend sein sollte und auf den Körper des Trägers abgestimmt. Zu große, aber auch zu kleine Kleidung, kann das Unfallrisiko bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel erhöhen. Darüber hinaus sind atmungsaktive Kleidungsstücke zu bevorzugen.

Neben der richtigen Kleidung spielt auch ein geeignetes Schuhwerk eine große Rolle. Hier sollte zu Sicherheitsschuhen der Klasse 1, 2 oder 3 gegriffen werden.

Sicherheitsschuhe der Klasse 1 weisen diese Merkmale auf:

  • Reißkraft und Festigkeit
  • leiten elektrostatische Aufladungen ab
  • Durchlässigkeit von Wasserdampf
  • geschlossener Fersenbereich
  • Sohle muss gegen Öl und Benzin resistent sein
  • Zehenschutzkappe aus Kunststoff oder Stahl

Sicherheitsschuhe der Klasse 2 weisen folgende Merkmale auf:

  • alle Merkmale der Sicherheitsklasse 1
  • hohe Anforderungen für Wasserdurchtritt und Wasserdurchlässigkeit
    Schuhe dieser Sicherheitsstufe verfügen nicht über einen Durchtrittsschutz.

Sicherheitsschuhe der Klasse 3 werden durch weitere Merkmale ergänzt:

  • alle Merkmale von Klasse 1 und 2
  • Durchtrittschutz
  • profilierte Sohle

Welche Kleidung und Schuhe für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung gewählt werden muss, hängt ganz besonders von der vorherigen Gefahrenbeurteilung ab.
Es empfiehlt sich, die Arbeitskleidung mit Helmen, Schutzbrillen und speziellen Handschuhen zu ergänzen.
Das sorgt für noch mehr Sicherheit bei der Prüfung elektrischer Anlagen.

Welche Sicherheitsregeln muss ein Prüfer bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung beachten?

Damit der Elektrotechniker bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung kein Sicherheitsrisiko eingeht, müssen einige Regeln beachtet werden, die das Wohl des Arbeiters während der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel sicherstellen können.

Zunächst muss der Techniker dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen nicht mehr unter Spannung stehen. Das heißt, dass er die Anlagen vorher vom Stromnetz trennen muss.
Da es in großen Firmen vorkommen kann, dass nicht jeder Mitarbeiter von der Prüfung Kenntnis hat, muss die Anlage gegen das Wiedereinschalten gesichert werden.
In der Regel reicht es aus, wenn der Prüfer die Anlage mit Warnhinweisen ausstattet.

Nachdem diese Schritte erfolgt sind, gilt es, die Spannungsfreiheit zu testen. Dazu stehen einige Messgeräte und Prüfmittel zur Verfügung. Erst wenn sichergestellt werden konnte, dass sich keine Restspannung mehr in der Anlage befindet, darf der Prüftechniker mit seiner Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in Hinblick auf die Sicherheitsregeln fortfahren.

Laut den Regeln muss im nächsten Schritt die Anlage geerdet und kurzgeschlossen werden. Zum einen dient es dem Schutz des Technikers, zum anderen aller anwesenden Personen im Betrieb.
Dabei ist darauf zu achten, dass alle Vorrichtungen sicher mit der Erdungsanlage verbunden sind. Infolgedessen sollten die Anlagen dem Kurzschlussstrom standhalten können.

Im letzten Schritt muss der Prüfer schauen, ob es ihm möglich ist, die Arbeiten an der Anlage außerhalb von weiteren, unter Spannung stehenden Geräten, durchführen zu können.
Ist das nicht möglich, muss die Umgebung ordnungsgemäß gesichert werden.
Zu diesem Zweck werden alle in der Nähe befindlichen Geräte abgedeckt, oder abgegrenzt. Dafür eignen sich vor allem Isolierstoffplatten- und matten. Abdecktücher und Schutzgitter können diese Wirkung genau so erzielen.

Sicherheit steht also nicht nur bei der Arbeit in Unternehmen an erster Stelle, sondern auch bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Das gilt vor allem im Zusammenhang mit der Arbeit an Windenergieanlagen. Um dort die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchzuführen, muss der Prüftechniker über besondere Eignungen verfügen, da die Prüfung in Windparks um einiges anspruchsvoller ist. Damit der Prüftechniker seine Arbeit ordnungsgemäß abschließen kann, ist es unerlässlich, dass er mit der richtigen Arbeitskleidung ausgestattet wird. Aber auch ein Prüftechniker muss bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Welche Geräte werden zur DGUV Vorschrift 3 Prüfung benutzt?

Die Geräte, die für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung genutzt werden können, sind speziell auf die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ausgelegt worden und entsprechend geeicht.
Dabei wird zwischen zwei Varianten von Prüfgeräten unterschieden – den tragbaren und den stationären.

Die tragbaren Prüfgeräte sind öfter im Einsatz, als die stationären, da sie einfacher zu bedienen sind. Vorteil dieser Geräte ist, dass alle relevanten Messdaten und Prüfkriterien voreingestellt sind. Auch die erforderlichen Normen der DGUV Vorschrift 3 Prüfung sind dort vorprogrammiert.

Einige Prüfgeräte können nur für die Prüfung bestimmter ortsverändelicher Betriebsmittel eingesetzt werden. Ein weiterer Vorteil zu herkömmlichen Messgeräten liegt an der Messweise selbst. Die Prüfgeräte messen die Werte nicht nur, sondern vergleichen die Ergebnisse direkt mit den Richtwerten.

Die Prüfgeräte unterliegen ebenso der DGUV V 3, wie alle anderen Betriebsmittel, weswegen sie laut Abschnitt 7.6 der Norm ISO 9001:2000 und der Norm DIN VDE 0701-0702:2008 regelmäßig geprüft werden müssen.

Wie bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel unterliegen auch die Prüfgeräte bestimmten Kontrollintervallen. Diese werden allerdings nicht durch die Normen und Vorschriften geregelt, sondern durch die Gefährdungsbeurteilung.

Das bedeutet, dass die Kontrollintervalle an den Zustand des Gerätes geknüpft sind. Es muss darauf geachtet werden, wie oft das Gerät in Gebrauch ist und wie sehr es beansprucht wurde.

Folglich kann ein Betrieb selbst entscheiden, in welcher Häufigkeit die Prüfung der Prüfgeräte durchgeführt wird.

Haben Prüfgeräte nach der DGUV Vorschrift 3 eine andere Ausrüstung als herkömmliche Messgeräte?

Die Ausrüstung spezieller Prüfgeräte für die Prüfung elektrischer Anlagen und für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ist auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ausgelegt. Aus diesem Grund sind sie mit einem Farb-Touchscreen ausgestattet, da diese eine hohe Lesbarkeit während der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel und er Prüfung elektrischer Anlagen garantieren. Eine weitere Ausstattung sind die automatischen Prüfsequenzen, wie die integrierte Speicherkarte. Das erhöht die Kapazität der Messdatenspeicherung enorm.

Neben den automatischen Prüfsequenzen, verfügt ein Prüfgerät nach DGUV VORSCHRIFT 3 über eine Hochspannungsprüfung, Isolationsprüfung, aber auch Durchgangsprüfung. Doch damit noch nicht genug. Alle Prüfgeräte müssen in der Lage sein, den Berührungsstrom zu messen. Darüber hinaus sind Messungen für den Differenzableitstrom und Schutzleitstrom mithilfe des Prüfgerätes möglich. Zu guter Letzt sind die Prüfgeräte für die Prüfung elektrischer Anlagen in der Lage, Messungen des Ersatzableitstromes durchzuführen.
Selbstverständlich können die Entladezeiten im internen Bereich, wie auch externen Bereich, gemessen werden.

Das Prüfgerät ist mit verschiedenen Funktionschecks ausgestattet und zeigt eine Überschreitung von Grenzwerten zuverlässig an.Besonders erwähnenswert ist die eingeschlossene Software, die zur Erstellung eines Prüfprotokolls herangezogen werden kann. Außerdem verfügen die Prüfgeräte nach DGUV Vorschrift 3 über Schnittstellen zur Datenübertragung und neben der Speicherkarte ist ein integrierter Messwertspeicher inkludiert. DGUV V2

Welche Kriterien müssen die Prüfgeräte und die Messtechnik nach DGUV Vorschrift 3 erfüllen?

Damit die Arbeit eines Prüftechnikers und die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel erleichtert wird, muss das Prüfgerät einwandfrei funktionieren und leicht zu bedienen sein. Dabei spielen noch andere Kriterien eine große Rolle.

Die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel muss mit großer Genauigkeit erfolgen können, weswegen die Messgeräte in jedem Fall regelmäßig kalibriert werden müssen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geräte von einem internen Prüfer verwendet werden, oder von einem externen Dienstleister. Die Kalibrierung ist in jedem Fall Pflicht und auch hier liegt es erneut in der Verantwortung des Unternehmens, dass die Prüfer nur Geräte und Werkzeuge verwenden, die in einem einwandfreien Zustand sind.

Wie bereits erwähnt, wird die DGUV Vorschrift 3 Prüfung auch bei den Messgeräten und Werkzeugen eines Prüftechnikers durchgeführt, wodurch leichter erkannt werden kann, ob die Prüfgeräte den Anforderungen entsprechen. Dazu reicht ein Blick auf das Gerät selbst aus, denn in der Regel wird dort eine DGUV Vorschrift 3 Prüfplakette angebracht worden sein. Das gilt auch für eine Plakette über die Frist zur nächsten Kalibrierung.

Auf beiden Plaketten sind die Prüffristen zu sehen. Entweder dort steht, wann die nächste Prüfung stattfinden muss, oder wann sie stattgefunden hat.
Oftmals wird die Kalibrierung direkt mit der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel mitgemacht.

Sicherheit kann auch eine Bescheinigung über die Kalibrierung geben. Auf dieser ist immer die Auftragsnummer zu finden, um welches Gerät es sich handelt und von welchem Hersteller es ist. Außerdem kann die Seriennummer nachgeschaut werden und wer die Kalibrierung in Auftrag gegeben hat.
Zusätzlich ist das Datum der durchgeführten Kalibrierung nachzulesen und wann die nächste Kalibrierung stattfinden muss.

Auf der Bescheinigung steht, dass garantiert wird, dass alle Spezifikationen erfüllt sind und welche Kalibratoren genutzt wurden

Auch äußerlich müssen die Prüfgeräte und alle weiteren Werkzeuge des Prüftechnikers in tadellosen Zustand sein. Das heißt, dass keine losen Teile daran sein dürfen, oder Teile des Gehäuses abgebrochen sind. Solche Mängel beeinflussen das Gerät noch nicht so stark, dass es nicht mehr nutzbar wäre, dennoch ist es ratsam, dass Gerät direkt zur Reparatur zu bringen.
Anders verhält es sich mit größeren Schäden, die ein Risiko mit sich bringen können. Das Gerät muss sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Nach jeder Reparatur muss erneut eine Kalibrierung stattfinden.

Weitere Kriterien betreffen vor allem das Aussehen und die Handlichkeit der Prüfgeräte.
Das Touchscreen-Display muss gut abzulesen sein, da keine Zeit bleibt, die Ergebnisse noch stundenlang entschlüsseln zu müssen. Deswegen muss bei einem Prüfgerät auch darauf geachtet werden, dass es zwischen den verschiedenen Anlagen umgesteckt werden muss, da das Zeit kostet und die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel unnötig in die Länge zieht.

Des Weiteren ist es wichtig, dass das Prüfgerät nach DGUV Vorschrift 3 alle erforderlichen Testungen durchführen kann und ein Signal abgibt, wenn die Richtwerte überschritten werden. Dieses Signal sollte sowohl akustisch, als auch optisch auf die Überschreitung hinweisen.

Ein weiteres Kriterium für das Prüfgerät ist eine hohe Speicherkapazität, sowie schnelle Übertragung der Daten auf einen Computer. Wenn der Ausdruck der Prüfergebnisse und das Programm zur Terminüberwachung inkludiert sind, kann das Prüfgerät alle Anforderungen erfüllen.

Was ist die Thermografie Prüfung in Bezug auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

Von der Thermografie Prüfung spricht man, wenn ein besonderes Messverfahren für die Prüfubng elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eingesetzt wird, bei welchem es nicht nötig ist, die Anlagen auszuschalten.
Dieses Messverfahren gilt als besonders schnell und sorgt dafür, dass auch in Bereichen gemessen werden kann, die nicht leicht zugänglich sind.

Zunächst werden mithilfe eines Thermografiegerätes die Wärmestellen an den Anlagen sichtbar gemacht. Das bedeutet, dass Heißstellen rechtzeitig aufgedeckt werden können. Dadurch ist es möglich, rechtzeitig einzugreifen und Schwachstellen zu beseitigen.

Kurz gesagt bedeutet die Thermografie Prüfung mehr Sicherheit in den Betrieben. Durch die bildgebende Messmethode werden Defekte schneller erkannt und auch der Stromverbrauch und die damit einhergehenden Kosten können gesenkt werden.

Die Thermografie Prüfung ist nach DGUV Vorschrift 3 keine Pflicht, das sieht bei der VDS-Prüfung allerdings anders aus. Sie ist für Produktionsbetriebe Pflicht. Es ist allerdings möglich, die Kosten für diese Prüfung erstattet zu bekommen.

Welchen Vorteil bietet die Thermografie Prüfung bei der Prüfung elektrischer Anlagen?
Für gewöhnlich müssen bei der Prüfung elektrischer Anlagen die Geräte abgestellt werden, doch mit der Thermografie Prüfung kann dieser Schritt ausgelassen werden.
Noch während die Anlage im Betrieb ist, kann der Prüfer die Abdeckungen öffnen und mithilfe der Thermografiekamera einen Blick auf jedes einzelne Bauteil werfen.

Dadurch, dass die Anlage nicht abgeschaltet werden muss, kann die Betriebstemperatur während der Prüfung elektrischer Anlagen unter realen Bedingungen gemessen werden.

Ein weiterer Vorteil liegt in der langfristigen Einsparung von Kosten, da Defekte viel schneller erkannt werden können. Außerdem muss der Prüfer sich nicht größeren Gefahren aussetzen, da er ausreichend Abstand zwischen sich und die Anlage bringen kann.

Kommt die Thermografie Prüfung oft zum Einsatz bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

Da die Thermografie Prüfung laut VDS-Richtlinien für Produktionsbetriebe verpflichtend ist, findet diese vor allen Dingen dort Anwendung. Sie kann aber auch in Büros eingesetzt werden.

In der Regel wird die Thermografie Prüfung an allen Schaltanlagen angewandt, die Niedrig,- Mittel,- und Hochspannung aufweisen. Aber auch Kompensationsanlagen und verschiedene elektrische Ausrüstungen können mit der Thermografiekamera überprüft werden.

Die Prüfintervalle einer thermografischen Prüfung liegen bei einem Jahr. Nach allem, was bisher in den verschiedenen Teilen zur Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel besprochen wurde, ist es nicht verwunderlich, dass auch die Messtechnik bestimmten Regeln unterliegt und auch an diesen eine Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden muss.
Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen darauf achten, dass alle Geräte in einem guten Zustand sind und über Prüfplaketten verfügen. Ansonsten sollten sie darauf bestehen, dass die DGUV Vorschrift 3 Prüfung mit anderen Geräten durchgeführt wird.
Eine ganz besondere Messtechnik ist die Thermografieprüfung. Dadurch ist es möglich, Mängel zu finden, ohne die Anlagen abzuschalten. Das birgt bei der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, aber vor allem bei der Prüfung elektrischer Anlagen enorme Vorteile.

Was ist die VDE Prüfung?

Die VDE-Prüfung ist allgemein als Elektroprüfung bekannt und ist ein wesentlicher Bestandteil für die Arbeitssicherheit in Betrieben und hängt mit der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel zusammen.
Sie dient vor allem der elektrischen Sicherheit und somit dem Wohlergehen der Mitarbeiter, die diese Geräte nutzen.
Die VDE-Prüfung soll vor weitreichenden Schäden schützen und gilt als Nachweis darüber, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Elektrogeräte erfüllt sind.
Aus diesem Grund muss die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, da Elektrogeräte ohne Instandhaltung keine lange Lebensdauer aufweisen.
Um eventuellen Haftungsansprüchen vorzubeugen, findet die VDE-Prüfung als Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung und Dokumentation statt.

Ist die VDE Prüfung Pflicht?

Genau wie die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV V 3, ist auch die VDE Prüfung Pflicht. Leider sind viele Unternehmen nach wie vor nachlässig mit der Durchführung, dabei sind sie verpflichtet die Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Inwieweit die VDE-Prüfung durchgeführt werden muss, regelt die DGUV V 3. Dort wird festgehalten welche Anlagen und Betriebsmittel genau geprüft werden müssen, jedoch gibt es keine Vorgaben zu dem genauen Ablauf der Prüfungen.

Das DGUV Vorschrift 3 Regelwerk verweist in diesen Fällen auf die allgemeingültigen VDE-Normen. Diese sind im Gesetz fest verankert und dementsprechend müssen Unternehmen sich strikt daran halten.

All jenen, die die VDE-Prüfung nicht durchführen lassen, droht ein hohes Bußgeld und im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz.
Außerdem sind die Kosten im Falle eines Schadensersatzes bei nicht durchgeführter Prüfung sehr hoch.

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Gehört laut Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eine allgemeine Besichtigung zur VDE Prüfung dazu und was bedeutet sie?

Die allgemeine Besichtigung ist fester Bestandteil einer VDE Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und setzt sich aus einer Vielzahl von vier kleineren Überprüfungen zusammen. Wie die Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, muss auch diese von einer speziellen Elektrofachkraft durchgeführt werden, ansonsten gilt sie als nicht abgenommen.

Genauer gesagt verschafft sich die Elektrofachkraft bei der allgemeinen Besichtigung zur Prüfung elektrischer Anlagen einen groben Überblick über die verschiedensten Maschinen.

Dazu werden zunächst die unterschiedlichsten Einflüsse, die durch den Standort auf die Anlagen einwirken können, begutachtet. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Anlagen bei der Prüfung elektrischer Anlagen standfest und frei von Sicherheitsrisiken sind. Es kommt nicht selten vor, dass die Elektrofachkraft diese Faktoren mittels rütteln, ziehen und auch anfassen überprüft. Ein fester Anschluss und richtiger Halt kann so sichergestellt werden.
Außerdem wird geschaut, inwieweit andere Maschinen die elektrischen Anlagen beeinflussen können und ob alle bauteilbedingten Besonderheiten bei der Installation berücksichtigt wurden.

Nachdem dieser Schritt vollendet wurde, muss der Prüfer die Überstromschutzorgane überprüfen.
Zu diesen Überstromschutzorganen gehören:

  • Geräteschutzsicherungen
  • Schraubsicherungssysteme
  • Neozed – Sicherungssystem
  • Schmelzeinsatz
  • Diazed – Sicherungseinsatz
  • NH – Sicherungssystem

Wurde auch dieser Bereich ausführlich begutachtet und mit verschiedenen Messungen überprüft, geht es darum, die Beschriftung der Stromkreise zu überprüfen.
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen ist es von großer Wichtigkeit, dass die Steuerstromkreise, aber auch die Hauptstromkreise optimal zu erkennen sind. Das gilt auch für die Stromkreise mit Kleinspannung.

Um die Besichtigung durchführen zu können, sind alle Schaltpläne der Fachkraft vorzulegen.

Welche Folgen zieht es nach sich, wenn man die DGUV Vorschrift 3 nicht einhält?

Wer eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht vornehmen lässt, kann sich im Schadensfall strafbar machen. Die Prüfung elektrischer Anlagen und auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben und somit für jeden Arbeitgeber verpflichtend.

Da die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ein wesentlicher Bestandteil für die Arbeitssicherheit ist, ist ein Arbeitgeber, oder Unternehmen, im Falle eines Arbeitsunfalles, aber auch Schadensfall vollständig haftbar, wenn die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, nicht durchgeführt wurden.

Sollte es in einem Unternehmen aufgrund eines Defektes bei einer der Anlagen zu einem Brand kommen, kann es passieren, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, da die DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht durchgeführt wurde. Das erkennen die Prüfer der Versicherung in jedem Fall an der fehlenden Plakette.
Ein nicht zu unterschätzender Nachteil, wenn auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung verzichtet wird, kann der Verlust der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 sein. Das bedeutet, dass die Mindestanforderungen für einen Arbeitgeber und Unternehmen in Bezug auf Kundenanforderungen und Dienstleistungen nicht erfüllt sind.
Dies kann zur Folge haben, dass das Zertifikat auch nicht erteilt wird.

Der Verlust dieser Zertifizierung hat weitreichende Folgen, da unternehmensrelevante Vorschriften, Gesetze und Verordnungen dort für ein Unternehmen festgehalten werden.

Was genau ist die Norm ISO 9001-DGUV  Vorschrift 3 ?

Die Norm ISO 9001 ist die bekannteste, was zur Folge hat, dass sie am häufigsten zum Vorschein kommt. Durch diese Norm werden die Mindestanforderungen an das Qualitätsmanagementsystem festgelegt. Genauer gesagt bedeutet das, dass die Norm ISO 9001 festlegt, welche Erwartungen von Kunden erfüllt werden müssen, aber auch die Anforderungen an die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen werden durch die Norm geregelt.

Im Vordergrund steht der prozessorientierte Ansatz und die damit einhergehenden sieben Grundsätze des Qualitätsmanagements:

  • Kundenorientierung
  • Führung und Leadership
  • Engagement
  • Prozessorientierter Ansatz
  • Verbesserung
  • Faktengeschütze Entscheidungsfindung
  • Beziehungsmanagement

Es ist ersichtlich, dass die Norm ISO 9001 für die DGUV Vorschrift3 Prüfung nicht besonders wichtig ist, die DGUV Vorschrift 3 ist für die Erteilung dieser Zertifizierung allerdings unerlässlich. Unternehmen, die sich diese Zertifizierung ausstellen lassen wollen, müssen ihre Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift3 prüfen lassen, sofern solche im Betrieb vorhanden sind.

Welche Dokumentation ist für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung notwendig?

In Paragraf 14 der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt worden, dass alle Ergebnisse der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel dokumentiert werden müssen.
Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass die Prüfprotokolle ordnungsgemäß erstellt werden.

Im Klartext bedeutet das, dass eine sachgerechte Dokumentation für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt werden muss. Nur dann ist das Protokoll in Hinblick auf eventuelle Schadensersatzprüfungen zulässig.
Aus diesem Grund muss jedes Gerät, jede Maschine und jede Anlage einzeln in die Dokumentation aufgenommen werden. Das bedeutet, dass es viele verschiedene Prüfprotokolle geben wird.

Damit die Dokumentation einer bestimmten Anlage zugeordnet werden kann, wird sie mit einer Prüfziffer versehen.

Wie muss das Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 aussehen, damit es rechtskräftig wird?

Auch wenn die Elektrofachkraft auf die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel geschult ist, kann es vorkommen, dass ein Prüfprotokoll nicht den Anforderungen entspricht und es aus diesem Grund in einem Schadensfall nicht gültig ist.

Jedoch ist in der Betriebssicherheitsverordnung genauestens geregelt, welche Ergebnisse der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in einem Prüfprotokoll stehen müssen.
Darunter fallen die Art der Prüfung und auch der Umfang der Prüfung. Selbstverständlich müssen die Prüfergebnisse auch dokumentiert werden.

Da diese Angaben sehr allgemein gehalten sind, können sie unterschiedlich interpretiert werden und lassen viel Raum für Missverständnisse.
Aus diesem Grund werden weitere Angaben durch die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 verdeutlicht. Bei dieser Regel handelt es sich um die „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“.

Dort sind Angaben in Bezug auf das Datum der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel und auch Angaben in Hinsicht auf die Grundlagen der Prüfung vorgesehen. Darüber hinaus muss dokumentiert werden, was die Elektrofachkraft genau geprüft hat und zu welchem Ergebnis die einzelnen Prüfungen kamen.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit sieht vor, dass auffallende Mängel im Prüfprotokoll bewertet werden müssen. Außerdem muss der Prüfer schildern, inwieweit die Anlagen, Geräte und Maschinen in Betrieb bleiben können.
Zuletzt ist der Name des Prüfers dem Dokument hinzuzufügen.

Die Berufsgenossenschaftlichen Informationen 5090 wurden speziell für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel entwickelt und aufgestellt. Nach den Vorgaben dieser Informationen müssen die Prüfprotokolle dokumentiert werden.

Es ist vorgesehen, dass im Prüfprotokoll festgehalten wird, um welches Betriebsmittel es sich genau handelt und von welchem Typ es ist. Auch der Hersteller muss aufgeschrieben werden. Zusätzlich ist die Verwendung im Betrieb zu dokumentieren und an welchem Ort es genau zum Einsatz kommt.
Der Prüfer muss auch dokumentieren, welches Prüfgerät genutzt wurde und wie die Prüffrist ist.

Wenn diese Angaben im Prüfprotokoll hinterlegt sind, kann davon ausgegangen werden, dass es im Schadensfall rechtskräftig ist und eine große Aussagekraft hat.

Was beschreibt die Fehlerquote in Bezug auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

Die Fehlerquote von Anlagen, Geräten und Maschinen wird zur Bestimmung der Prüfintervalle für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel herangezogen. Die Fehlerquote bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel gibt an, wie anfällig sie in Bezug auf Mängel und Fehler sind.

Sie wird für alle Betriebsmittel zu ermitteln und sollte die Quote über 2 Prozent liegen, so ist es ratsam, die Prüfintervalle zu verkürzen
Dabei wird genau geschaut, wie die vorgegebenen Prüffristen sind und wie viele Beanstandungen es im Großen und Ganzen gab. Deswegen ist es unerlässlich, die Fehlerquote genau zu analysieren und zu hinterfragen, warum die geprüften Geräte, Maschinen und Anlagen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Es liegt dann im Ermessen des Prüftechnikers, ob er die Prüfintervalle verkürzt, oder ob er die geltenden Prüffristen beibehält. Im Vordergrund steht dabei, wie viele Geräte eine Fehlerquote aufwiesen und ob die Mängel direkt beseitigt werden konnten. Es spielt auch eine Rolle, ob die Prüffristen alle eingehalten wurden und ob in vorherigen DGUV Vorschrift 3 Prüfungen die Fehlerquote über 2 Prozent lag.

Kann die Ursache für die Mängel nicht sofort gefunden werden, sind kürzere Prüfintervalle empfehlenswert. Das gilt auch, wenn der Großteil der Geräte Mängel aufweist.
Dennoch ist es möglich, die Prüffristen wieder zu verlängern. Das kommt auf nachfolgende Prüfungen an. Wenn dort die Fehlerquote gering bleibt, werden die Fristen auch wieder verlängert.

Problematisch ist die Fehlerquote in Hinblick auf die Anzahl der Geräte, die geprüft werden müssen. Je geringer die Anzahl von Geräten bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ist, desto höher kann die Fehlerquote bei Mängeln ausfallen.

Damit die Versicherung im Schadensfall alle Kosten trägt, muss sichergestellt werden, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel sachgemäß durchgeführt wurden. Dafür ist es besonders wichtig, eine rechtssichere Dokumentation vorzulegen.
Doch nicht nur die ordentliche Dokumentation der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist für die Übernahme der Kosten von Bedeutung, sondern auch die VDE Prüfung.
Das Fehlen beider Prüfungen kann zu hohen Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall kann der Betrieb geschlossen werden, wenn es immer wieder zu Vorfällen kommt und die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht durchgeführt wird.

Woran werden die Prüfintervalle der DGUV Vorschrift 3 Prüfung festgemacht?

Wie bereits erwähnt, werden die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Anlagen und für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, jedoch kann aufgrund der Fehlerquote eine Empfehlung bezüglich der Prüfintervalle gegeben werden.

Diese Prüfintervalle werden nach jeder erfolgten DGUV Vorschrift 3 Prüfung neu festgelegt und garantieren somit die weitere Sicherheit im Umgang mit den Geräten, Maschinen und Anlagen.
Außerdem kommt es darauf an, in welchem Umfeld sich die Maschinen und Geräte befinden. Je nach Gebrauch ist der Verschleiß ein anderer und muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Es gilt zu beachten, dass die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Anlagen andere sind, als die Fristen für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.

Für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel gilt eine allgemeine Prüffrist von 4 Jahre, allerdings ändert sie sich, wenn die Anlagen und Betriebsmittel zu den Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art gehören. In diesem Fall verkürzt sich die Frist auf 1 Jahr.
Dabei wird vor allem auf einen einwandfreien Zustand geachtet.

In diesem Bereich müssen auch die Fehlerstrom-Schutzschalter mindestens einmal im Monat auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Die Prüffristen für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel sind, wie bereits erwähnt, nicht so strikt zu handhaben, wie die von elektrischen Anlagen. Natürlich beruhen sie auf Erfahrung, aber auch der Fehlerquote, die nicht über 2 Prozent liegen darf. Außerdem muss darauf geachtet werden, wo sich diese Betriebsmittel befinden. In Bürogebäuden ist die Gefahr durch die Betriebsmittel geringer, als auf Baustellen, oder in Werkstätten.

Das bedeutet, dass die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel in der Regel alle 6 Monate durchgeführt werden muss und auf Baustellen alle 3 Monate. Ist die Fehlerquote bei den gemessenen Geräten unter 2 Prozent, so kann die Prüffrist verlängert werden. Das liegt dann im Ermessen des Prüfers. Dabei kann es sich um eine Elektrofachkraft handeln, oder um eine unterwiesene Person mit Fachwissen und entsprechenden Geräten. Man kann sagen, dass Geräte und Maschinen, die sich in Produktionsstätten befinden, häufig einem Prüfintervall von einem Jahr unterliegen und die Geräte und Maschinen in Büros alle zwei Jahre geprüft werden.

Gibt es für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eine Plakette?

Selbstverständlich gibt es für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung eine entsprechende Prüfplakette, da sie überall dort eingesetzt wird, wo es gesetzlich vorgeschrieben wurde, dass dort etwas geprüft werden muss.
Aus diesem Grund ist das Anbringen einer Prüfplakette besonders wichtig, da sie bei einer unangekündigten Begehung der Versicherung Aufschluss darüber gibt, ob alle entsprechenden Anlagen standesgemäß geprüft worden sind.

Jede Prüfplakette verfügt über ein eingetragenes Datum, an welchem die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel zuletzt stattgefunden hat, oder wann der nächste Prüftermin stattzufinden hat.

In der Regel kann man auf der Prüfplakette eine Jahreszahl ablesen. Auf anderen wiederum sind mehrere Jahreszahlen abgebildet. Diese geben oftmals das Jahr der nächsten Prüfung an.
Im Falle der DGUV Vorschrift 3 Prüfplakette befinden sich die Jahreszahlen gut sichtbar in der unteren Hälfte.
Das gilt für rundliche, aber auch eckige Plaketten, wie sie häufiger bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung anzutreffen sind.

Neben der Jahreszahl sind die Monate auf der Prüfplakette hinterlegt. In der Regel wird der Monat, in dem die Prüfung stattfinden soll, oder stattgefunden hat, farblich hinterlegt.
In jedem Fall wird auf der Prüfplakette hinterlegt, um welche Prüfung es sich handelte. Oftmals sind die Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 mit dem Satz: „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“ versehen.

Das Material der Plaketten muss allen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln standhalten können. Aus diesem Grund muss ein geeignetes Material gewählt werden.
Häufig wird Dokumentationsfolie genutzt, aber auch VOID – Folie, sowie Checkerboard – Folie und PVC – Folie, welche mit einer Sicherheitsstanzung versehen ist, können verwendet werden.

Es ist besonders wichtig, dass der Untergrund für die Prüfplakette geeignet ist. Das heißt, sie sollte frei von Staub und Fett sein.Es ist nicht notwendig, dass die Prüfplakette direkt auf die Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel geklebt wird. Für alle Fälle gibt es auch eine Grundplakette, auf der die Prüfplakette geklebt werden kann. Sie bietet den Vorteil, dass zusätzliche Informationen über die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel aufgeschrieben werden können.

Wieso weiß die DGUV, welche Geräte sich im Unternehmen befinden?

Jeder Unternehmer steht in der Pflicht, sein Unternehmen im Handelsregister zu registrieren. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet wird, sobald es angemeldet ist.
Außerdem steht jeder Unternehmer nach Paragraf 192 des Sozialgesetzbuches in der Pflicht, sich selbständig bei dem Unfallversicherungsträger zu melden. Dafür hat er in der Regel eine Woche Zeit.

Aufgrund dieser Meldepflicht weiß die DGUV von dem Unternehmen und kann mit unangekündigten Begehungen dieses zu jeder Zeit überprüfen.
Bei solchen Begehungen überprüft die Versicherung selbstverständlich alle Prüfplaketten, aber auch Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel.

Dabei werden Notizen gemacht, auf Unzulänglichkeiten hingewiesen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Aus diesem Grund ist es nahezu unmöglich der DGUV seine Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel vorzuenthalten.

Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten sind unterschiedlich. Aus diesem Grund kann in diesem Bereich keine einheitliche Aussage getroffen werden. Es hat sich gezeigt, dass sich die Preise in der Regel pro Gerät zusammensetzen und auch da sehr individuell sind. Daher empfiehlt es sich, sich bei verschiedenen Anbietern einen Kostenvoranschlag geben zu lassen und die Preise zu vergleichen.

Dabei gilt zu beachten, dass sich die Preise je nach Gerät und Betriebsart unterscheiden. Auch die Anzahl der Geräte ist entscheidend. Im Großen und Ganzen kann gesagt werden, dass die Kosten zwischen 1000 Euro und 20.000 Euro liegen können. Nach unten, oder oben, sind allerdings keine Grenzen gesetzt.

Die Prüfintervalle richten sich in Hinsicht auf die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach der Fehlerquote und wie bei der Prüfung elektrischer Anlagen gibt auch die Gefährdungsbeurteilung eine Empfehlung für die Prüffristen ab.
Die Einhaltung der Prüffristen der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel ist notwendig, da es zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann, wenn sie überschritten werden. e-service-check-20160617-13-min

Darf jeder die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchführen?

Die Frage, wer die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchführen darf, wird häufig gestellt. Natürlich möchte ein Unternehmer diese einfachheitshalber selbständig durchführen, jedoch ist das nach Paragraf 2 der Betriebssicherheitsverordnung nur einer befähigten Person erlaubt.

Die Technische Regel für Betriebssicherheit legt die genauen Voraussetzungen an eine solche befähigte Person fest.
Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine Person, die eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung absolviert haben, oder ein gleichwertiges Studium. Anschließend ist es wichtig, dass die Elektrofachkraft über genügend Berufserfahrung im Bereich der Prüftechnik aufweist. Man spricht dabei von mindestens einem Jahr Erfahrung.

Um vorzuweisen, dass es sich um eine befähigte Person handelt und diese auch ein Prüfkonzept erstellen darf, sind Nachweise in Form von Zertifikaten vorzulegen. Diese erhält eine befähigte Person vor allem durch Fachprüfungen.

Diese Prüfungen beinhalten Themen wie die DGUV V 1, aber auch DGUV V 2 und DGUV V 3.
Ein Elektrotechniker, der ein Zertifikat als Prüftechniker erhalten möchte, wird ebenfalls in der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und eines Prüfkonzeptes geschult.
Darüber hinaus muss er die VDE Normen lernen und sich mit den verschiedensten Messgeräten auseinandersetzen und ihre Anwendung verinnerlichen.

Aufgrund dieser speziellen Schulungen ist es elektrotechnisch unterwiesenen Personen und Personen, die über keine elektrotechnische Ausbildung verfügen, nicht erlaubt, eine Prüfung elektrischer Anlagen und eine Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.

Welche Personen dürfen sich nach DGUV Vorschrift 3 Elektrofachkräfte nennen?

Nicht jeder, der eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen hat, darf sich auch Elektrofachkraft nennen und die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchführen.

In der berufsgenossenschaftlichen Verordnung ist unter dem Reiter „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ festgehalten worden, welche Person befähigt ist. Das führt die Norm DIN VDE 1000-10 noch einmal genauer aus. Diese Norm stellt die Anforderungen an eine Elektrofachkraft dar. Daher ist sie auch als Norm „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätige Person“ bekannt.

Eine Elektrofachkraft erkennt man folglich an ihrer Qualifikation, welche sie durch den Abschluss einer Ausbildung und eines Studiums erhalten haben. Dazu zählen auch die Gesellenprüfung, sowie die Meisterprüfung. Auch die Facharbeiterprüfung kann Aufschluss über die Qualifikation einer Person geben.

Nach einer mehrjährigen Tätigkeit im Arbeitsgebiet wird geschaut, ob die Person sich mit den aktuellen Bestimmungen seiner Tätigkeit auskennt und über die nötigen Kenntnisse der verschiedenen Normen verfügt.
Dabei ist es wichtig, dass eine Person, die sich Elektrofachkraft nennen darf, seine eigene Arbeitsweise beurteilen und Gefahren fehlerlos erkennen kann.
Wenn das gegeben ist, dann kann die Person DGUV Vorschrift 3 Prüftechniker werden und die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel vornehmen.

Es gibt einige Berufe, aus denen eine Elektrofachkraft herausgeht. Hier eine kleine Auswahl:

  • IT-Systemelektroniker
  • Informationselektroniker
  • Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik
  • Kommunikationselektroniker
  • Mechatroniker
  • Elektroanlagenmonteur

Natürlich sind das noch nicht alle Berufsfelder der Elektrotechnik. Anhand der Auswahl sieht man jedoch die Vielfalt dieses Berufes.

Woran macht die DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 fest?

Die Norm legt genau fest, welche Anforderungen eine Fachkraft, unter Berücksichtigung der elektrischen Sicherheit erfüllen muss, damit sie nach DGUV Vorschrift 3 prüfen und die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel abnehmen darf.

Dabei spielt es eine große Rolle, dass die Elektrofachkraft eigenständig in der Lage ist ihre Aufgaben in Bezug auf die Arbeit zu organisieren. Infolgedessen spielt es eine große Rolle, dass die betreffende Person seine Arbeitsweise in Hinblick auf die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel genau abstimmen kann.

Des Weiteren steht in dieser Norm, dass eine Elektrofachkraft in der Lage sein muss, Arbeitskräfte so auszuwählen, dass sie für die Tätigkeit geeignet sind.
Natürlich ist es unerlässlich, dass eine Elektrofachkraft die einschlägigen Sicherheitsstandards erklärt und seine Mitarbeiter in den gängigen Schutzmaßnahmen unterweist.
Zu beachten sind auch die Vorrichtungen, die zum eigenen Schutz genutzt werden müssen.

Außerdem sind weitere Schulungen im Bereich der Elektrotechnik nicht zu vernachlässigen, damit die Elektrofachkraft auch weiterhin die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach allen Maßstäben durchführen kann.

In Bezug auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel sieht die Norm vor, dass die Fachkraft bei jeder Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gleich vorgeht.

Neben der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, sehen die Anforderungen an eine Elektrofachkraft vor, dass sie in der Lage ist, die Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel in Betrieb zu nehmen.
Zusätzlich zu diesem Kriterium muss eine Elektrofachkraft in der Lage sein, die Anlagen, Maschinen und anderen Geräte Instand zu halten.

Welche Vor- und Nachteile hat es, wenn die DGUV Vorschrift 3 Prüfung von externen, oder internen Prüfern durchgeführt wird?

Ob ein Unternehmer Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 von einem internen oder einem externen Unternehmer durchführen lässt, liegt in seinem Ermessen. Doch es hat sich gezeigt, dass externe Kräfte ein paar Vorteile gegenüber den internen Prüftechnikern haben.

Zunächst einmal die Kriterien, die gegen einen internen Prüftechniker sprechen. Zwar ist der Prüftechniker zu jeder Zeit zugegen, doch genau das kann ein Problem sein.
In der Regel handelt es sich bei dem Techniker, der die Prüfung elektrischer Anlagen und auch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchführt, der hausinterne Betriebselektriker.

Das bedeutet, dass dieser Elektriker an regelmäßigen Schulungen teilnehmen muss und dementsprechend im Betrieb ausfällt.
Da der Betriebselektriker die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel abnimmt, kann es sein, dass er währenddessen immer wieder gestört wird. Immerhin ist er nicht nur für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung zuständig, sondern auch für alle weiteren, anfallenden Tätigkeiten, die einen Elektriker benötigen.
Das kann eine Reparatur sein, kaputte Glühbirnen, oder elektrotechnischer Installationen.

Folglich wird der interne DGUV Vorschrift 3 Prüfer bei der Durchführung der Prüfung gestört, womit sie sich in die Länge zieht und im schlimmsten Fall nicht vor Ablauf der Prüffrist beendet werden kann.
Welche Folgen es hat, wenn die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nicht vor Ablauf der Prüffrist stattfand, wurde bereits mehrfach geschildert.

Nicht nur, dass der Betriebselektriker die Frist nicht einhalten könnte, es könnte auch sein, dass er Fehler übersieht und es deswegen zu Komplikationen kommt. Eines der schlimmsten Szenarien könnte ein Arbeitsausfall sein, weil Maschinen nicht mehr arbeiten, oder es kam zu einem Brand.

Welche DGUV Vorschrift 3 Prüfung der Betriebselektriker immer machen kann, weil das nebenher laufen kann, ist die Prüfung kleinerer Geräte. So zum Beispiel auch die privaten Betriebsmittel der Mitarbeiter.

Der externe Prüfer eignet sich für die Prüfung elektrischer Anlagen und für die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel deswegen gut, weil er sich voll und ganz auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung konzentrieren kann. Er muss keinen anderen Verpflichtungen nachgehen und ist auf die Durchführung der Prüfung fokussiert.
Dadurch wird der Ablauf im Unternehmen kaum bis gar nicht gestört. e-service-check

Wie sieht der Alltag eines DGUV Vorschrift 3 Prüftechnikers aus?

Auch wenn es den Anschein macht, als würde jeder Tag eines Prüftechnikers gleich sein, so ist die Tätigkeit vielseitig und mit einem hohen Maß an Gewissenhaftigkeit verbunden, da ein Prüftechniker für die Sicherheit eines Unternehmens zuständig ist, in dem er die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel gewissenhaft durchführt.

Im Großen und Ganzen muss der Prüftechniker die Arbeit seiner Kollegen, die sich um die Installation der Anlagen und Betriebsmittel gekümmert haben, überprüfen und überwachen.
Aus diesem Grund ist ein Prüftechniker nur selten nahe des eigenen Wohnortes tätig. Er kann in ganz Deutschland eingesetzt werden, weswegen er viel in Hotels übernachtet, die in der Regel der Arbeitgeber organisiert.

In den meisten Fällen wird dem Prüftechniker ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, auf welchem sich auch die hochwertige Ausstattung in Form von verschiedenen Prüfwerkzeugen befinden.

Während seiner Tätigkeit im Betrieb ist der Prüftechniker immer in Bewegung und wechselt zwischen der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel und der sachgemäßen Dokumentation hin und her.
Dabei ist er selbständig für das Vorgehen verantwortlich, erhält aber alle wichtigen Informationen in Bezug auf den Betrieb und die Prüfung vom Innendienst, mit welchem ein Prüftechniker eng zusammenarbeiten muss.

Auch die Zusammenarbeit mit dem Kunden vor Ort ist von besonderer Wichtigkeit, da ein vertrauensvoller Umgang für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 wichtig ist.

Im Alltag eines Prüftechnikers ist es vorgesehen, dass er in regelmäßigen Abständen an Schulungen teilnimmt und eine Einarbeitungszeit bekommt.

Kann bei der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsverändelicher Betriebsmittel betrogen werden?
Bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung kann es zu Betrug kommen.
So kann es sein, dass es sich bei dem Prüftechniker um einen Betrüger handelt, oder ein Unternehmer selbst für den Betrug verantwortlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Betrug bewusst, oder unbewusst stattgefunden hat.

Der Betrug bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel kann schon bei kleineren Elektrogeräten beginnen. Entweder sie werden gar nicht erst geprüft, oder aber sie werden vor der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel an die Seite geschafft, damit der Prüftechniker keine Kenntnis davon besitzt.

Wenn der Prüftechniker in das Unternehmen kommt, sollte genau darauf geachtet werden, dass er die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel auch wirklich durchführt. Dabei ist wichtig, dass er eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung durchführt. Es reicht nicht aus, dass der Prüftechniker sagt, dass alles in einwandfreiem Zustand sei.

In welchen Punkten wird bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung am häufigsten betrogen?

1. Ungenaue Dokumentation
Im Bereich der Dokumentation der Prüfergebnisse können Fehler unterlaufen, aber auch bewusst manipuliert werden.
So gilt es als Betrug, wenn nicht genauestens dokumentiert wird, wie die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel erfolgt ist und welche Mängel aufgefallen sind. Vor allem die fehlende Dokumentation in Hinblick auf Mängel ist betrügerisch und wird zur Rechenschaft gezogen.

2. Falsche Prüfung
In diesem Punkt sorgt oftmals der Prüftechniker für den Betrug, in dem er vorsätzlich falsche Messdaten notiert, oder sie manipuliert. Natürlich kann es auch ohne böse Absicht geschehen, dass ein Prüfer einen Fehler übersieht.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass er sich im Falle von Unsicherheit die Meinung einer dritten Person einholt.
Sollte ein Prüftechniker ohne Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel eine Plakette aufkleben, so gilt auch das als Betrug.

3. Defekte Geräte nicht aus dem Verkehr ziehen
Dieser Punkt ist ebenfalls in den Bereich des Betruges einzuordnen und kann sowohl vom Prüfer, als auch Unternehmer vorgenommen werden.
Es kann vorkommen, dass der Prüftechniker ein offensichtlich defektes Gerät mit einem einwandfreien Zustand dokumentiert, oder ein Unternehmer das defekte Gerät versteckt und nach der Prüfung wieder einsetzt.

4. Prüffristen nicht einhalten
Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 einzuhalten. Sobald die Prüfungsintervalle überschritten wurde, gilt das als Betrug.
Aus Sicht der DGUV gibt es keinerlei Gründe, weswegen die Fristen nicht eingehalten werden können. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass der neue Termin zur Prüfung so früh wie möglich stattfindet.

Woran können Betrüger nach DGUV Vorschrift 3 erkannt werden?

Ein erster Anhaltspunkt ist vor allem das Fehlen von Zertifikaten, die bescheinigen, dass es sich bei der Person um eine befähigte Person handelt.
Auch Zertifikate über verschiedene Schulungen geben Aufschluss darüber, ob eine Person die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel wirklich durchführen darf, oder nicht.

Betrüger sind oftmals nicht in der Lage, zusätzliche Nachweise über ihre Tätigkeit und Eignung zu präsentieren. Sollte das der Fall sein, ist es ratsam, sich auf die Suche nach einem anderen Dienstleister zu begeben.

Um einen Betrüger zu entlarven, ist es hilfreich, den Prüftechniker die gesamte Zeit von einer Person aus dem Unternehmen beaufsichtigen zu lassen.
Ein seriöser DGUV Vorschrift 3 Prüftechniker wird mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein und ist bereit, sämtliche Fragen zu der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen beantworten.

Es ist immer ratsam sich weitere Angebote für die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel einzuholen.
Wer die Hinweise berücksichtigt, kann sich sicher sein, einen seriösen Dienstleister für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu finden.

Das Thema rund um die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist sehr komplex.
Noch heute ist vielen Unternehmen nicht ganz klar, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können, wenn die Prüffristen nicht eingehalten werden, oder die DGUV Vorschrift 3 Prüfung gar nicht erst stattfindet.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung, aber auch anstehende Instandsetzungen immer ernst genommen werden. Im Schadensfall kann das ein Bußgeld und weitere strafrechtliche Maßnahmen verhindern.
Denn Arbeitssicherheit geht uns alle an. Folglich ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ein Schritt in ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.

✅Führt die E+Service+Check GmbH auch die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durch?

Wir sind für die DGUV Prüfungen bundesweit für Sie da!

✅ Was kostet eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine DGUV V3 Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • rechtssichere, umfassende Dokumentation
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin
  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal
Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)