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Prüfung elektrischer Geräte

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Welche Betriebe müssen eine Prüfung elektrischer Geräte durchführen?

Die Prüfung elektrischer Geräte sollte stets von einem renommierten Unternehmen, das in diesem Gebiet bereits über ein großes Fachwissen verfügt, vorgenommen werden. So stellt der Firmeninhaber sicher, dass die Durchführung genau und gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt. Aus diesem Grund ist Ihnen die E+Service+Check GmbH für die Prüfung elektrischer Geräte als Partner zu empfehlen. Die hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter garantieren für einen reibungslosen, schnellen Prüfungsablauf.

Prinzipiell muss nach der DGUV Vorschrift 3 jedes Unternehmen, das über ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte verfügt, eine Überprüfung der Betriebsmittel veranlassen. Somit ist sowohl für Büros als auch Industriebetriebe und Krankenanstalten jene Art der Kontrolle vorgesehen. Zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sollte die Prüfung elektrischer Geräte von einem Fachbetrieb der Innung, wie der E+Service+Check GmbH durchgeführt werden. Außerdem sorgt eine Prüfung elektrischer Geräte gemäß DGUV 3 dafür, dass Ihnen im Falle eine Schadens die erforderliche Versicherungssumme ausbezahlt wird. Denn die meisten Brandschutzversicherungen machen vom Ausschluss der Haftung Gebrauch, wenn ein Brand Ihren Betrieb zerstört, den ein Gerät auslöste, das nicht durch eine geeignete Fachkraft und gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen getestet wurde.

Prüfung elektrischer Geräte günstig

 

Welche Personen dürfen eine Prüfung elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 vornehmen?

Mit der Durchführung der Prüfung elektrischer Geräte darf lediglich eine elektrotechnische Fachkraft betraut werden – diese sollte im Bereich der Elektrotechnik entweder über eine abgeschlossene Ausbildung oder ein gleichwertiges Maß an Erfahrung verfügen. Zudem sollte diese Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen und Betriebsmittel aufweisen. Mittlerweile können sich Elektrofachkräfte in diesem Bereich ausbilden lassen. Eine solche Schulung absolviert jeder Mitarbeiter der E+Service+Check GmbH. Im Zuge des Lehrganges erlangen alle Teilnehmer wichtige Kenntnisse zum Prüfablauf, sowie über die geltenden Vorschriften bei der Prüfung elektrischer Geräte. Dabei stellen wir sicher, dass die Schulungen in regelmäßigen Abständen erfolgen, damit unsere Fachkräfte stets auf dem neuesten Stand sind. Selbstverständlich verfügen unsere Mitarbeiter auch über die neuesten Messgeräte. Dadurch wird ein exaktes Ergebnis garantiert.

Was wird unter elektrischen Betriebsmitteln verstanden?

Gerade bei Laien werfen die Regelungen zur Prüfung elektrischer Geräte nach DGUV V3  (ehemals BGV V3) etliche Fragen auf. Laien haben bereits in puncto Definition des so genannten „elektrischen Betriebsmittels“ Schwierigkeiten. Gemäß der erwähnten Vorschrift handelt es sich bei solchen Geräten um Gegenstände, die im Ganzen, oder teilweise der Anwendung von elektrischer Energie dienen. Aus diesem Grund fallen auch Sicherungen sowie Teile der Datenverarbeitung oder Telekommunikation unter diesen Begriff. Kombiniert man mehrere solcher Betriebsmittel wird von einer elektrischen Anlage gesprochen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass bei der Prüfung elektrischer Geräte für Betriebsmittel und Anlagen häufig andere Fristen gelten.

Wodurch unterscheiden sich ortsfeste von ortsveränderlichen Betriebsmitteln?

Im Rahmen der Überprüfung elektrischer Geräte wird oft von ortsveränderlichen Betriebsmitteln und ortsfesten Anlagen gesprochen. Für zahlreiche Unternehmer stellt sich diesbezüglich die Frage, wie die einzelnen Betriebsmittel voneinander zu unterscheiden und zu kategorisieren sind. Bei erstgenannter Art der Geräte handelt es sich um Maschinen, die während des Betriebes an einen anderen Ort gebracht oder bewegt werden können – ein Beispiel für ebensolche Betriebsmittel sind Kaffeemaschinen, Stehlampen, Handsägen und ebenso Geräteanschlussleitungen. Diese sind dabei an den Versorgungsstromkreis Ihrer Firma angeschlossen. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel lassen sich hingegen nicht leicht bewegen. Als Grund hierfür kommen entweder die hohe Masse, eine fehlende Tragevorrichtung oder aber eine mechanische Befestigung in Frage. Kurz gesagt, ist diese Art der Geräte an ihren Aufstellungsort gebunden und wird während des Betriebs bestimmungsgemäß auch nicht bewegt. Beispiele für solche Betriebsmittel sind unter anderem Kühlschränke, Elektroherde und Steckdosen. Ob es sich bei einem bestimmten Gerät um eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage handelt, bestimmt vor der Prüfung elektrischer Geräte aber stets die jeweilige Fachkraft.

Prüfung elektrischer Geräte ortsveränderlich

 

Wie ist der Prüfungsablauf?

Zuerst inspiziert der Prüfer Ihren Betrieb und verschafft sich einen Überblick darüber, wie viele Geräte vorhanden und zu testen sind. Dabei wird Sie diese gegebenenfalls zu bereits erfolgten Kontrollen nach DGUV 3 befragen. Anschließend erfolgt eine visuelle Überprüfung, wobei per Sichtkontrolle nach Mängeln oder fehlenden Beschriftungen gesucht wird. Im nächsten Schritt führt die Fachkraft die elektrische Prüfung mittels spezieller Testgeräte durch. Unter der Beachtung der geltenden DIN-Normen werden Größen wie der Schutzleiterwiderstand, der Differenzstrom, der Isolationswiderstand sowie der Ersatzleiterstrom gemessen. Nach Abschluss jenes Vorgangs erfolgt schließlich die Funktionsprüfung. Hierbei wird ermittelt, ob das betreffende Gerät in Betrieb und unter Belastung einwandfrei funktioniert. Die Ergebnisse der Prüfung elektrischer Geräte in Ihrem Unternehmen werden selbstverständlich in einem Protokoll festgehalten. Dieses dient zur rechtlichen Absicherung und stellt außerdem eine wichtige Grundlage für zukünftige Prüfungen dar. Selbstverständlich übernimmt die E+Service+Check GmbH auch die Führung des Protokolls für Sie. Wir liefern Ihnen dabei eine sachgerechte, detaillierte Dokumentation der Prüfung. Hierzu versehen wir jedes Gerät mit einer Prüfnummer, so dass dieses jederzeit leicht zu identifizieren ist. Im Schriftstück halten wir selbstverständlich ebenfalls den Zustand des jeweiligen Betriebsmittels sowie das Ergebnis der Prüfung elektrischer Geräte fest. Des Weiteren beinhaltet das Protokoll auch gerätespezifische Eigenschaften wie Typ, Standort und Art. Gerne stellen wir Ihnen unsere Aufzeichnungen sowohl analog als auch digital zur Verfügung, um Ihnen so die Archivierung zu vereinfachen. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass wir den Prüfprozess so gestalten, dass Ihr Betriebsablauf nicht gestört wird – Sie müssen somit keine Produktions- oder Logistikausfälle in Kauf nehmen.

Prüfung elektrischer Geräte dguv v3

Wodurch zeichnet sich die E+Service+Check GmbH aus?

Wir verfügen im Bereich der Prüfung elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 bereits über ein großes Maß an Erfahrung. So können wir nicht nur auf die Eigenheiten Ihres Betriebs, sondern auch auf Ihre Wünsche eingehen. Zudem beschäftigt das Unternehmen lediglich hoch qualifizierte Mitarbeiter, wobei diese in regelmäßigen Abständen Schulungen zur Prüfung elektrischer Geräte unterzogen werden. Sollten Sie bezüglich unserer Qualifikationen oder auch zur Prüfung elektrischer Geräte an sich Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden. In diesem Kontext ist anzumerken, dass wir Ihnen auch in puncto Kosten gerne entgegenkommen. Auf Wunsch lassen wir Ihnen natürlich ein unverbindliches Angebot zukommen – dieses enthält eine transparente Aufschlüsselung sämtlicher Preise, so dass Sie bereits im Voraus wissen, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen. Wenn Sie sich für uns entscheiden, werden wir zeitnah einen Termin zur Durchführung der Überprüfung bei Ihnen vor Ort vereinbaren. Bei Bedarf können Sie diesen auch kurzfristig mit uns ausmachen – wir gehen diesbezüglich voll und ganz auf Ihre Wünsch ein.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)