Prüfprotokoll
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Was genau sind die sogenannten DGUV V3 Vorschriften?

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DGUV V3 Vorschriften

Im Jahre 2005 gab es eine Reihe fundamentaler Änderungen bei der DGUV V3. Diese Änderungen betrafen primär den Themenbereich der ortsveränderlichen Geräte, die in diese Vorschrift fielen. Diese Modifikationen wurden dringend, da die neuen Unfallverhütungsvorschriften, namens „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Jahr 2005 in Kraft traten. Seit diesem Zeitpunkt sind Unternehmen, die über ortsveränderliche Geräte gem. der DGUV V3 Vorschrift im praktischen Einsatz verfügen, dazu verpflichtet, die Untersuchungen entsprechend vornehmen zu lassen. In diesem Rahmen liegt eine gesetzliche Bindung vor, die grundsätzlich existent ist, sowohl für private, wie auch für öffentliche Einrichtungen.

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Was muss man bei einer Prüfung ortsveränderlicher Geräte gem. DGUV V3 genau beachten?

Die DGUV V3 Vorschriften verpflichten jedes Unternehmen dazu, dass alle bestehenden Anlagen und auch elektrischen Geräte in einem regelmäßigen Turnus gegen geprüft werden müssen. Das Prüfintervall sollte im Rahmen nachweisbarer Protokolle darlegbar sein. Kunden müssen hierbei dringend beachten, dass noch bevor die entsprechenden Geräte in Betrieb genommen werden, eine solche Überprüfung stattfinden muss.

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Worauf basiert die rechtliche Regelung, dass Unternehmen die Überprüfungen im Rahmen der DGVU V3 anwenden müssen?

Die reine gesetzliche Verpflichtung für das regelmäßige Durchführen von DGUV V3 Untersuchungen ergibt sich primär aus der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift an sich. Diese Vorschriften zielen primär auf die Sicherheit am Arbeitsplatz und eine stabile Gesundheit des Mitarbeiters ab. Hieraus ergibt sich eine unmissverständliche Verpflichtung dazu, die Anlagen und Geräte in einem regelmäßigen Zeitabstand zu prüfen und die Funktionstüchtigkeit zu garantieren.

Was müssen die zuständigen Unternehmen gem. der DGUV V3 Vorschriften einhalten?

Ein Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass die in seinem Unternehmen genutzten Anlagen in einem regelmäßigen Turnus fachlich korrekt gem. der DGUV V3 Vorschriften kontrolliert werden. Sollten im Rahmen dieser regelmäßigen Untersuchungen Mängel festgestellt werden, so muss der zuständige Unternehmer dafür verbindlich Sorge tragen, dass eine Eliminierung der Mängel erfolgt. Wenn im Zuge der Kontrolle bei den Anlagen und elektrischen Geräte erhebliche Mängel festgestellt wurden, so müssen diese Anlagen sogar umgehend gesperrt werden. Solange die Anlagen nicht in einem funktionstüchtigen und einwandfreien Zustand gebracht wurden, gibt es keine weitere Nutzungsoption. Die Außerkraftsetzung ist hierbei Pflicht. Die eigentliche Untersuchung und Abhandlung der entsprechenden Geräte ist an gezielte und vor allem vorgeschriebene Durchführungsanweisungen gebunden. Jeder Unternehmer muss sich hierbei an vollkommen strikte Abläufe halten.

Was muss genau im Zuge der Prüfung von ortsveränderlichen Geräte und Anlagen der DGUV V3 geprüft und kontrolliert werden?

Sowohl bei Unternehmen privater Einrichtungen, sowie Unternehmen öffentlicher Einrichtungen, müssen Prüfungen gem. DGUV V3 abgehandelt werden. Insbesondere bei öffentlichen Unternehmen muss beinahe alles geprüft werden, dass mit der elektrischen Netzspannung in irgendeiner Form in Interaktion funktioniert. Hierbei müssen ortsveränderliche und auch ortsfeste Anlagen sowie Betriebsmittel in festgeschriebenen Intervallen kontrolliert werden. Alle Ergebnisse, die im Rahmen der entsprechenden Überprüfungen auffallen, müssen in separaten Prüfprotokollen niedergeschrieben werden. Diese Überprüfungen sollten dann im Zuge der Dokumentation schriftlich nachgehalten werden. Im Falle eines Schadenseintritts oder eines Unfalls sind die Protokolle dann die Grundlage für eine Beweiskette gegenüber der zuständigen Versicherungsagentur sowie der entsprechenden Berufsgenossenschaft. Der Beweiszweck dient dann im Nachhinein der Schadensregulierung.

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Wer darf Prüfungen von ortsveränderlichen Geräten im Rahmen der DGUV V3 rechtsverbindlich vornehmen?

Unternehmer müssen bei den Durchführungen der speziellen Prüfungen beachten, dass ausschließlich Fachkräfte aus dem Elektrobereich auch rechtsverbindlich die DGUV V3 Untersuchungen abhandeln dürfen. Die Rahmenbedingungen muss der Unternehmer selbst einhalten. Darüber hinaus muss bei den Prüfungen unbedingt darauf geachtet werden, dass ausschließlich mit kalibrierten Prüf- und Messgeräte gearbeitet wird. Die eingesetzten Geräte und auch die fachlichen Kompetenzen des Prüfpersonals müssen zwingend eingehalten werden.

Wie werden die Prüfung für ortsveränderliche Geräte gem. DGUV V3 genau durchgeführt?

Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sowohl die Vorgaben des Prüfpersonals sowie die Vorgaben für die eingesetzten Messinstrumente unbedingt eingehalten werden. Dann erfolgt die eigentliche Prüfung nach 4 stringenten Prozessschritten.
Im Rahmen des ersten Schritts erfolgt vom Prüfpersonal eine reine Sichtkontrolle der Geräte. Die eigentliche Sichtprüfung muss hierbei den Vorgaben der DIN VDE 0701-0702 entsprechen. Im Rahmen der Sichtprüfung werden die Anlagen auf äußere Mängel geprüft. Es wird hierbei untersucht, ob Verfärbungen oder alle relevanten Beschriftungen vorhanden sind. Im 2. Schritt werden die elektrischen Grundparameter der Anlagen gem. der DGUV V3 überprüft. Die Anlagen und Betriebsmittel werden dann mit den kalibrierten Messgeräten untersucht. Im 3. Step werden die Funktionsüberprüfungen im Rahmen der DIN VDE 0701-0702 vorgenommen. Sollten Mängel festgestellt werden, dann erfolgt im 4. Schritt die Stilllegung der Maschinen, wenn starke Mängel identifiziert worden.

Was versteht man hierbei genau unter ortsfesten Betriebsmitteln?

Man versteht unter ortsfesten Betriebsmitteln diverse Anlagen, die fest verbaut sind. Hierzu gehören, Einbauleuchten oder Arbeitsplatzbeleuchtungen sowie ggf. Schaltschränke usw.

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Wie oft muss die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gem. der DIN VDE 0701-0702 praktisch angewandt werden?

Die Überprüfung elektrischer Geräte gem. einer DIN VDE 0701-0702 ist von der praktischen Initiierung an weitere gesetzliche Vorgaben gebündelt. Die Prüfung muss in diesem Zuge genau den relevanten Vorgaben der DIN VDE 0701-0702 entsprechen. Die Analysen müssen sich auf einen fixen Zeitraum beziehen. Wie häufig die Untersuchungen stattfinden müssen, ist in diesem Rahmen Anlagen abhängig.

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