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DGUV Vorschrift 4

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Fragen und Antworten zur DGUV Vorschrift 4

Die DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Betriebsmittel und Anlagen. Die DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) bezieht sich auch auf nicht elektrotechnische Arbeiten, die in der Nähe zu elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen stattfinden. Zu diesen Arbeiten werden beispielsweise das Errichten eines Bauwerks in der Nähe von Kabelanlagen und Freileitungen gezählt. Unter elektrischen Betriebsmitteln im Sinne der DGUV 4 Vorschrift versteht man alle Gegenstände, die teilweise oder im Ganzen der Anwendung elektrischer Energie oder dem Verarbeiten, Verteilen und Übertragen von Informationen dienen. Die elektrotechnischen Regeln, die für die DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) gelten, sind allgemein anerkannte elektrotechnische Regeln. Diese Regeln sind in den VDE-Bestimmungen beschrieben.

Damit eine Prüfung anerkannt wird, muss sie im Sinne der DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) beschreibt die Anforderungen an eine Elektrofachkraft. Diese Person muss eine entsprechende Ausbildung absolviert haben sowie die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse besitzen.

DGUV Vorschrift 4

Warum nach DGUV Vorschrift 4 prüfen?

Der öffentliche Träger muss dafür sorgen, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft oder unter der Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) geprüft werden. Die Überprüfung nach DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) findet den elektrotechnischen Regeln entsprechend statt. Der Unternehmer muss auch darauf achten, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen entsprechend elektrotechnischer Regeln betrieben werden. Falls eine Person, die nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügt, während einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) Arbeiten erledigen soll, ist die Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft erforderlich. Alle Arbeitsschritte müssen von der Elektrofachkraft überwacht werden. So wird sichergestellt, dass die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert und instand gehalten werden. Zusätzlich ist die Elektrofachkraft dazu verpflichtet, die Sicherheitsmaßnahmen für eine Arbeit zu kontrollieren, anzuordnen und durchzuführen.

Sobald bei einem elektrischen Betriebsmittel oder einer elektrischen Anlage ein Mangel festgestellt wurde, muss der Mangel sofort behoben werden. Zusätzlich ist es wichtig, dass ein Unternehmer mangelhafte elektrische Anlagen und Betriebsmittel sofort abschaltet und dafür sorgt, dass sie nicht mehr verwendet werden.

Dürfen ungeprüfte Betriebsmittel nach DGUV V4 betrieben werden?

Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen in einem sicheren Zustand betrieben werden und es muss darauf geachtet werden, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Von einem sicheren Zustand spricht man, wenn elektrische Betriebsmittel und Anlagen ordnungsgemäß bedient werden können.

Bei ihrer Verwendung darf keine unmittelbare und mittelbare Gefahr für Menschen ausgehen. Die DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) fordert in Bezug auf den sicheren Schutz auch notwendige Schutzvorrichtungen gegen äußere Einwirkungen wie beispielsweise Feuchtigkeit, mechanische Einwirkung, Eindringen eines Fremdkörpers. In einem Unternehmen dürfen elektrische Betriebsmittel und Anlagen nur verwendet werden, wenn sie örtlichen und betrieblichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Um den Schutz der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gegen Umgebungseinwirkungen wie beispielsweise Feuchtigkeit und Staub zu garantieren, muss nach der DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) ein ausreichender Schutz gewährleistet werden. Daher ist es wichtig, eine passende Schutzart, Isolationsklasse, Schutzklasse sowie Kriech- und Luftstrecken auszuwählen.

Bei der Auswahl müssen die speziellen Einsatzbedingungen berücksichtigt werden. Die aktiven Teile von elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen entsprechend ihrer Frequenz, Verwendungsart und Spannung durch Lage, Anordnung, fest angebrachte Einrichtungen und Isolierung gegen direkte Berührung geschützt sein. Falls elektrische Betriebsmittel in einem Bereich bedient werden, wo gegen direkte Berührung kein vollständiger Schutz möglich ist oder nicht gefordert wird, ist es notwendig, dass bei benachbarten aktiven Teilen gegen direkte Berührung mindestens teilweise eine Schutzvorrichtung vorhanden ist. Die wirkungsvollste und einfachste Schutzmaßnahme ist ein vollständiger Schutz gegen direkte Berührung. Die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen über Einrichtungen verfügen, die Wiedereinschalten verhindern. Zu diesen Einrichtungen gehören unter anderem Schalterabdeckungen, Schalter-Steckkappen, abnehmbare Schalthebel. Falls es sich um ferngesteuerte Anlagen handelt, ist eine spezielle Kennzeichnung erforderlich. Anweisungen, Kennzeichnungen und Hinweise müssen so gestaltet sein, dass der Schaltzustand sowie die Möglichkeiten und Zuständigkeiten für eine Schaltung eindeutig ersichtlich sind. Bei indirekter Berührung müssen elektrische Betriebsmittel und Anlagen entsprechend ihrer Frequenz, Spannung, Verwendungsart und ihrem Betriebsort einen zuverlässigen Schutz aufweisen. Auch bei einem Fehler in einem elektrischen Betriebsmittel oder einer elektrischen Anlage müssen Schutzvorkehrungen gegen eine gefährliche Berührungsspannung vorhanden sein.

Pflichten nach DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3)

Die öffentliche Einrichtung ist nach der DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) dazu verpflichtet, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Diese Überprüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und auch nach der Wiederinbetriebnahme stattfinden. Für die Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) gelten bestimmte Fristen. Man muss sich an bestimmte Fristen halten, damit entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. In einem Unternehmen dürfen elektrische Betriebsmittel und Anlagen im Sinne der DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) nur in einem ordnungsgemäßen Zustand verwendet werden. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in diesem Zustand bleiben. Daher wird vor einer Inbetriebnahme, einer Instandsetzung oder einer Änderung sichergestellt, dass alle Anforderungen elektrotechnischer Regeln beachtet werden. Damit der ordnungsgemäße Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erhalten bleibt, ist eine wiederholte Prüfung erforderlich.

Die normalen Prüffristen gelten dann, wenn die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen normaler Beanspruchung durch Staub, Umgebungstemperatur, oder Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Man unterscheidet zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sowie nicht stationären und stationären Anlagen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können während eines Betriebes und dem Anschluss an den Versorgungsstromkreis unkompliziert transportiert und bewegt werden. Bei ortsfesten elektrischen Betriebsmittel handelt es sich um fest angebrachte Betriebsmittel. Sie verfügen über keine Tragevorrichtung und können nicht unkompliziert bewegt werden. Stationäre Anlagen sind mit ihrer unmittelbaren Umgebung verbunden. Es handelt sich beispielsweise um Installationen auf Baustellenwagen, Containern und Fahrzeugen. Nicht stationäre Anlagen können nach ihrem Einsatz wieder abgebaut oder zerlegt werden. Falls es erforderlich ist, werden sie an einem neuen Einsatzort erneut zusammen geschaltet und aufgebaut. Zu nicht stationären Anlagen werden unter anderem Anlagen auf Montage- und Baustellen gerechnet.

DGUV Vorschrift 4 Prüfung durch Elektrofachkraft mit speziellen Messgeräten

Eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) kann nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Damit die Prüfung auch von öffentlichen Stellen und Institutionen anerkannt wird, ist die Elektrofachkraft dazu verpflichtet, bestimmte Geräte zu verwenden. Die Messgeräte müssen den gesetzlichen Normen entsprechen.

Nur so ist gewährleistet, dass exakte Messergebnisse bei einer Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erreicht werden. Falls an einer Prüfung auch elektrotechnisch unterwiesene Personen teilnehmen, müssen spezielle Prüf- und Messgeräte verwendet werden. Das Ergebnis muss eindeutig erkennbar sein.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen an einer Prüfung nur unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft teilnehmen.

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Für die Sicherheit einer öffentlichen Einrichtung sorgt die DGUV Vorschrift 4

Ein Unternehmer darf seine Mitarbeiter auf keinen Fall gefährlichen Situationen und Risiken aussetzen. Daher ist er verpflichtet, sich an die Regeln der DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) zu halten. Im Zweifelsfall sollte er sich an eine erfahrene Elektrofachkraft wenden, die mit den Anforderungen an elektrische Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV VA3) vertraut ist.

Falls bei einer Überprüfung Mängel festgestellt werden, muss ein Gerät sofort abgeschaltet werden und darf nicht mehr verwendet werden. Nach einer Reparatur ist eine erneute Überprüfung erforderlich. Eine Prüfung muss auch vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln stattfinden. Nach einer Prüfung erhält ein Unternehmer einen ausführlichen Bericht, der meistens im PDF-Format abgespeichert wird. Bei Bedarf kann er den Bericht ausdrucken oder bei E-Mail an verschiedene Behörden oder Institute senden.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • umfassende Dokumentation
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  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal

✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4 auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 320 Mitarbeitern und 5000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 500.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

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