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BGV A3 Prüfung

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- Elektrische Sicherheitsprüfungen

BGV A3 Prüfung

Die BGV A3 Prüfung und Ihre Folgen. 
Elektrische Anlagen und Geräte haben ein hohes Gefahrenpotenzial. In Deutschland ist jedes Unternehmen verpflichtet, elektrische Geräte und Anlagen regelmäßig nach BGV A3 (DGUV Vorschrift 3) prüfen zu lassen.

Des Weiteren gelten diese Sicherheitsvorschriften auch überall dort, wo mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen oder Geräten gearbeitet wird.
Die wichtigsten Aspekte dieser Sicherheitsvorschrift stellt dieser Beitrag übersichtlich vor.

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Was ist der Zweck der BGV A3?

Die BGV A3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Sie soll helfen, Unfälle mit elektrotechnischen Anlagen oder Geräten zu vermeiden.

Dafür dienen drei Dinge: die BGV A3 sieht feststehende Regeln vor, gibt Durchführungsanweisungen bei bestimmten Tätigkeiten und verlangt bestimmte Prüfungen in jeweils festgelegten Zeitabständen.

Die BGV A3 gilt überall dort, wo elektrische Geräte oder Anlagen aufgestellt sind, oder wo in der Nähe solcher Geräte gearbeitet wird, auch wenn es sich um keine direkt elektrotechnischen Arbeiten handelt. Diese Vorschriften sind von allen Arbeitnehmern in Deutschland zwingend einzuhalten. Sie sind auch in den VDE-Bestimmungen enthalten.

Eine BGV A3 Prüfung von Geräten und Anlagen ist allerdings nur für den gewerblichen Bereich (Unternehmen) und für öffentliche Bereiche vorgesehen. In Privathaushalten findet sie nicht statt. Die Arbeitsvorschriften der BGV A3 gelten aber natürlich auch bei Arbeiten in Privathaushalten.

BGV A3 oder DGUV Vorschrift 3?

Oft entsteht Verwirrung durch die unterschiedlichen Begriffe. Beide Vorschriften sind aber identisch. Im Jahr 2014 wurde lediglich die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) in die Vorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) einbezogen – damit wurden aus den BG-Vorschriften (BGV) die DGU-Vorschriften (DGUV). Verwendet werden im technischen Sprachgebrauch aber häufig beide Bezeichnungen.

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Was sind „elektrische Betriebsmittel“?

Als „elektrische Betriebsmittel“ betrachtet die BGV A3 alle Gegenstände, die Strom entweder erzeugen, weiterleiten, verteilen oder speichern.

Dazu werden von der BGV A3 als elektrische Betriebsmittel auch alle Gegenstände und Geräte bezeichnet, die Strom verbrauchen – kurz also alle Geräte, die an eine Steckdose angeschlossen werden.

Außerdem werden von der BGV A3 auch alle Kabel, Transformatoren, Stromspeichereinrichtungen und alle Arten von Datenleitungen und Datenübertragungseinrichtungen als „elektrische Betriebsmittel“ verstanden.

Betriebsmittel können nach der BGV A3 entweder fest eingebaut (elektrische Anlage) oder ortsveränderlich sein (etwa Geräte wie Monitore oder eine Kaffeemaschine).

Wer darf nach BGV A3 elektrischen Betriebsmittel warten und Instand halten?

Grundsätzlich dürfen alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Einbauarbeiten nur von einer Fachkraft durchgeführt werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügt.

Für einzelne Routinetätigkeiten und sich immer wiederholende Tätigkeiten (BGV A3 Prüfung) kann auch jemand herangezogen, der speziell dafür geschult wird. Die Schulung muss im Unternehmen erfolgen, und es muss eine klare Arbeitsanweisung vom Unternehmer vorliegen.

Solche Arbeiten sind aber nach BGV A3 rein auf sich immer wiederholende Tätigkeiten beschränkt und dürfen nur bis zu Betriebsmitteln mit 1.000 V Wechselstrom oder 1.500 V Gleichstrom – durchgeführt werden. Alle anderen und darüberhinausgehenden Tätigkeiten sind nach der BGV A3 ausnahmslos elektrotechnischem Fachpersonal vorbehalten.

Darunter fallen zum Beispiel Gegenstände der Informationstechnik oder Geräte zum Erzeugen und Leiten von elektrischer Energie. Unter die Bezeichnung „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ fallen auch Schutz- und Hilfsmittel, wenn an diese gewisse Anforderungen gestellt werden, die die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel sicher stellen sollen. Elektrische Anlagen wiederum bezeichnen den Zusammenschluss, also mehrere elektrische Betriebsmittel. Bei der DGUV V3 Prüfung wird allerdings nicht unterschieden zwischen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen – Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) sieht dieselben Bestimmungen vor.

Eintragungspflicht von Prüfdienstleistern

Welche Grundsätze sind unbedingt immer einzuhalten?

  • Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen regelmäßig von einer Fachkraft gewartet, instand gehalten und überprüft werden. Sie müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind dauernd in einem sicheren Zustand zu erhalten.
  • Sie müssen zwingend nach den Regeln der BGV A3 eingebaut werden.
  • Hat ein Gerät einen Mangel, ist dieser Mangel unverzüglich zu beheben.
  • Geräte, die nicht (oder nicht mehr) den Regeln und Sicherheitsanforderungen der BGV A3 entsprechen, dürfen nicht eingebaut oder angeschlossen werden.
  • Geht von einem Gerät mit einem Mangel eine Gefahr aus, darf das Gerät nicht mehr betrieben werden. Ob eine solche Gefahr besteht, liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Fachkraft.
  • Alle aktiven Teile von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln müssen gegen direktes Berühren geschützt sein. Dazu kann entweder ein bestimmter Einbau, feste Schutzvorrichtungen oder Isolierungen dienen.
  • Muss der Berührungsschutz aktiver Teile wegen Wartungsarbeiten oder anderen Arbeiten aufgehoben werden, muss sichergestellt sein, dass alle aktiven Teile sicher spannungsfrei gemacht werden können und dass zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren möglich sind.
  • Es muss ebenfalls sichergestellt werden, dass die Anlagen nicht versehentlich oder aus Unachtsamkeit von anderen Personen wiedereingeschaltet werden können und dass die Spannungsfreiheit direkt am Gerät oder an der Anlage feststellbar ist. Die BGV A3 sieht hierfür bestimmte Möglichkeiten (z.B. Abschranken der Bereiche) vor.
  • Bei Anlagen mit Leistungen über 1 kV sind außerdem auch erforderliche Trennstrecken herzustellen.
  • Auch ein Schutz gegen indirektes Berühren muss vorhanden sein, damit im Falle eines Fehlers in einer elektrischen Anlage oder bei einem Betriebsmittel oder Gerät keine gefährlichen Berührungsspannungen auftreten können.
  • Bedacht zu nehmen ist dabei auch auf mechanische Einflüsse – etwa das Eindringen von Feuchtigkeit oder Fremdkörpern oder Beschädigungen. Ein Schutz gegen solche schädlichen Einflüsse muss vorhanden und so beschaffen sein, dass er über die gesamte Lebensdauer der Anlage oder des Geräts hinweg erhalten bleibt.
  • In der Nähe von elektrischen Betriebsmitteln darf nur dann gearbeitet werden, wenn entweder die Gefahr direkten oder indirekten Berührens sicher ausgeschlossen ist (Spannungsfreiheit während der gesamten Dauer der Arbeiten) oder wenn ein entsprechender und ausreichender Schutz gegen direktes und indirektes Berühren sichergestellt werden kann. Ansonsten gelten zulässige Annäherungsabstände, die zwingend eingehalten werden müssen (Gefahrenzonen DL bzw. Schutzabstände in der BGV A3).
  • Fachkräfte in einem Unternehmen müssen beaufsichtigt und überprüft werden.
  • Arbeiten unter Spannung, die unumgänglich sind, erfordern, dass der Unternehmer die Gründe dafür schriftlich dokumentiert, eine Arbeitsanweisung für alle Arbeiten erstellt und geeignete Schutz- und Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Die Arbeiten dürfen nur von ausreichend dafür qualifizierten Personen durchgeführt werden.

Welche BGV A3 Prüfung muss in Unternehmen und öffentlichen Bereichen durchgeführt werden?

Für die vorgeschriebene BGV A3 Prüfung ist zunächst einmal wichtig, ob es sich um fest eingebaute (ortsfeste) oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel handelt.

Daneben unterscheidet die BGV A3 auch noch nach stationären Anlagen (fest mit ihrer Umgebung verbunden) und nichtstationären Anlagen (können abgebaut und zerlegt und an einem neuen Einsatzort wiederaufgebaut werden).

Verantwortlich für die regelmäßige BGV A3 Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel ist der Unternehmer.

Er hat dafür zu sorgen, dass die BGV A3 Prüfung regelmäßig stattfindet und von einer entsprechend geeigneten Fachkraft durchgeführt wird.

Eine BGV A3 Prüfung ist vorgeschrieben

  • vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Betriebsmittels
  • nach Änderungen und Instandsetzungen des Betriebsmittels vor dem wieder Inbetriebnehmen
  • regelmäßig in bestimmten Zeitabständen

Die erfolgte BGV A3 Prüfung und die Einhaltung der geforderten Zeitabstände sind durch eine entsprechende Dokumentation sicherzustellen.

In einzelnen Fällen, in denen der Hersteller eines Betriebsmittels garantiert, dass das Betriebsmittel der BGV A3 entspricht, muss nicht zwingend geprüft werden (das gilt zum Beispiel bei Elektrogeräten, da diese unverändert angeschlossen werden). Wird der Einbau von einem Fachunternehmen vorgenommen und beim Einbau geprüft, gilt das auch als Erstprüfung (BGV A3 Prüfung)

Beachten Sie: Die Grundregel der BGV A3 besagt, dass elektrische Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem und mangelfreiem Zustand in Betrieb genommen werden dürfen!

Welche Prüffristen gelten für die BGV A3 Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln?

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln wird grundsätzlich nur auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft. Die Anforderungen für die BGV A3 Prüfung gelten auch nur dann, wenn die Geräte benutzt werden. Lediglich gelagerte und nicht in Betrieb genommene Geräte müssen nach BGV A3 nicht geprüft werden.

Die Fristen müssen dem Gefahrenpotenzial, das von Betriebsmitteln ausgeht, angepasst sein. Als Richtwert gilt für die BGV A3 Prüfung 6 Monate, auf Baustellen geht man von der Hälfte dieser Zeit (3 Monate) als Richtwert für die BGV A3 Prüfung aus. Mindestens geprüft werden muss aber in Büros und ähnlichen Umgebungen alle zwei Jahre, auf Baustellen und in Werkstätten oder unter vergleichbaren Bedingungen mindestens jährlich.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Die BGV A3 Prüfung ist neben Geräten auch erforderlich für:

  • Verlängerungs- und Anschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
  • alle Anschlussleitungen mit Steckern
  • Leitungen mit Festanschluss

Welche Prüffristen gelten für die BGV A3 Prüfung von ortsfesten Betriebsmitteln?

Bei ortsfesten Geräten (fest eingebaute stationäre oder nicht stationäre Anlagen, fest eingebaute Leitungen und Geräte) sind mehrere Prüfungen durchzuführen:

  • Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand

  • Eine BGV A3 Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand muss mindestens alle 4 Jahre erfolgen. In Betriebsstätten und bei besonderen Anlagen (das regelt die DIN VDE 0100) ist die Prüffrist verkürzt: Hier muss jährlich geprüft werden.

  • Fehlerstromschutzeinrichtungen
    Fehlerstromschutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen müssen mindestens einmal monatlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Für die BGV A3 Prüfung müssen geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

  • Fehlerstromschalter, Differenzstromschalter und Fehlerspannungsschalter
    Diese Schutzeinrichtungen werden auf ihre einwandfreie Funktion hin überprüft. In nichtstationären Anlagen hat dies an jedem Arbeitstag zu erfolgen (durch den Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person). Jede BGV A3 Prüfung muss dokumentiert werden.


Handelt es sich um eine stationäre Anlage, beträgt die Prüffrist für die BGV A3 Prüfung 6 Monate. Auch hier kann der Benutzer selbst prüfen, die Prüfungsergebnisse sind auch in diesem Fall zu dokumentieren.

Alternativ können ortsfeste Betriebsmittel auch ständig von einer Fachkraft und Messgeräten überwacht werden. Kommen dabei auch fest angebrachte messtechnische Einrichtungen (zum Beispiel zur Messung des Isolationswiderstandes) zur Anwendung, entfallen die Fristen zur BGV A3 Prüfung.

Ja, auch alle Schutz- und Hilfsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Einzelne Prüfungen kann dabei der Benutzer durchführen, andere Prüfungen müssen von einer Fachkraft durchgeführt werden. Hier die BGV A3 Prüfung von Schutz und Hilfsmitteln in der Übersicht:

BGV A3 Prüfung durch Benutzer:

  • alle isolierten Werkzeuge und alle isolierenden Schutzvorrichtung sowie auch Betätigungsstangen und Erdungsstangen
    Diese Prüfung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Mängel hat vor jeder Benutzung zu erfolgen.

  • Spannungsprüfer und Phasenvergleicher müssen vor jeder Benutzung auf einwandfreie Funktion hin geprüft werden.

  • Sofern isolierende Schutzbekleidung verwendet wird, ist auch sie vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel hin zu überprüfen. 

BGV A3 Prüfung durch Fachkraft

  • alle Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Anzeigesysteme mindestens einmal in 2 Jahren (Einhaltung der geforderten Grenzwerte)

  • Für Isolierbekleidung gilt: Eine BGV A3 Prüfung auf die Einhaltung der geforderten Grenzwerte hat mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. Isolierende Handschuhe müssen mindestens alle 6 Monate auf die Einhaltung der geforderten Grenzwerte hin geprüft werden.

✅ Was bedeutet die BGV A3?

Die BGV A3 (heute DGUV V3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

✅ Wo bekomme ich ein Angebot für die BGV A3 Prüfung?

Hier kommen Sie auf unser Kontaktformular. Dort geben Sie alle relevanten Daten ein, anschließend wird sich ein kompetenter Kundenberater mit Ihnen in Verbindung setzen.

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