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DGUV V3 Prüfung

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Was gibt die DGUV V3 Prüfung vor?

Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3 Prüfung) elektrische Anlagen und Betriebsmittel – gibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen
 immer in einem ordnungsgemäßen Zustand sein müssen.

Deshalb ist es rechtlich vorgeschrieben, elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel nach der ersten Inbetriebnahme, nach einer Instandsetzung, nach einer Änderung und in bestimmten Zeitabständen (Prüffristen) seitens einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.
Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung ortsfester Anlagen sowie ortsveränderlicher Geräte dient der Unfallverhütung, dem Schutz von Menschen und Betriebsstätten.

Die Betriebssicherheitsverordnung als Gesetz für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

Wer ist für die DGUV V3 Prüfung verantwortlich?

Die Prüfpflicht liegt bei dem Betreiber oder Unternehmer.
Dieser trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung und die Einhaltung der Prüffristen.
Arbeitsschutzbehörden (Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht u. a.) sowie Unfallversicherungen (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) überzeugen sich in regelmäßigen Abständen, ob die Prüfung ortsfester Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgt ist.

Werden Intervalle und Prüffristen gemäß den Vorgaben der DGUV V3 eingehalten, verringern sich die Anzahl der Unfälle und die dadurch verursachten Folgekosten.

DGUV V3 Prüfung Böblingen

Wie gestalten sich gesetzliche Prüffristen einer DGUV V3 Prüfung?

Die Prüffristen, der Prüfumfang und die Prüfart sind gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Aus der Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, welche Gefährdungen wirklich vorliegen und auf die Arbeitsmittel sowie die Mitarbeiter einwirken.

Weiter muss aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, welche Maßnahmen im Vorfeld zur Minimierung des Risikos festgelegt wurden, um die Gefährdung auf ein tragbares Restrisiko zu reduzieren. Der Betreiber muss einen transparenten Nachweis führen. Kommt es zu einem Schadensfall, werden die Umgebungs- sowie Betriebsbedingungen kritisch hinterfragt und es wird untersucht, ob die Intervalle sowie Prüffristen eingehalten wurden. Die fehlende Gefährdungsbeurteilung hat eine hohe rechtliche Gewichtung in einem Schadensfall.

Wurden ein Intervall oder die Prüffristen nach DGUV V3 überschritten, ist der Betreiber für die Folgekosten des Schadens vollumfänglich haftbar. Versicherungsunternehmen machen deshalb den Nachweis der regelmäßigen Prüfung ortsfester Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher Geräte zur Grundlage der Versicherungsverträge.

Hier sehen Sie die aktuell Statistik für Arbeits- und Wegeunfälle der DGUV

Was sind ortsveränderliche Geräte in einer DGUV V3 Prüfung?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder einfach von
einem Ort zum anderen verbracht werden können, während sie an einem Stromkreis angeschlossen sind.

Zu diesen ortsveränderlichenGeräten zählen beispielsweise Wasserkocher, Scanner, Drucker, Telefone, Bohrmaschinen, Kopierer, Computer, Laptops, Tischlampen, Kaffeemaschinen etc. Bei der DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Geräte liegt der Richtwert für die Prüffristen bei sechs Monaten.

 Liegt bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte eine Fehlerquote von unter zwei Prozent vor, können die Prüffristen entsprechend verlängert werden. Die maximale Verlängerung der Prüffristen, für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte, liegt bei zwei Jahren.
Für die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist der Betreiber verantwortlich.

Zudem sind alle Mitarbeiter angewiesen, ein defektes Gerät oder Mängel unverzüglich zu melden.
Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist entweder ein externer Dienstleister zu beauftragen oder ein betriebsinterner Mitarbeiter zu bestimmen.
Wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte seitens eines Mitarbeiters vorgenommen, so muss dieser den Status einer „Elektrofachkraft“ haben.

Um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte kontinuierlich in einem Unternehmen durchführen zu können, muss die Prüfperson an regelmäßigen Schulungen teilnehmen und einen Nachweis erbringen.
Der Betreiber muss diese Nachweise einfordern, damit die Prüfung ortsveränderlicher Geräte regelmäßig ordnungsgemäß und rechtssicher durchgeführt wird.

Was sind ortsfeste Anlagen?

Ortsfeste Anlagen sind mit der Umgebung fest verbunden und können nur mit großem Aufwand transportiert werden.

Die elektrischen Installationen oder Produktionsstraßen zählen beispielsweise zu der Gruppe der ortsfesten Anlagen.

Bei der DGUV V3 Prüfung ortsfester Anlagen beträgt die Prüffrist vier Jahre.
Im Rahmen der Prüfung ortsfester Anlagen sind diese auf den ordnungsgemäßen Zustand zu testen.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Gruibingen, Assamstadt, Merklingen
DGUV V3 Prüfung Garbsen, Wesel, Neu-Ulm

Ist die DGUV V3 Prüfung ortsfester Anlagen zu dokumentieren?

Die Prüfung ortsfester Anlagen muss in einem Prüfungsprotokoll dokumentiert werden.
Aus dem Prüfungsprotokoll sollten der Name des Prüfers, Anlagentyp, Prüfdatum und das Intervall oder die nächsten Prüffristen ersichtlich sein.

 Nach der Prüfung ortsfester Anlagen kann eine Prüfplakette den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage nachweisen. Die Plakette gibt den Termin der nächsten Prüfung ortsfester Anlagen an, sodass die Wahrscheinlichkeit geringer wird, einen Prüftermin zu übersehen.

Die Prüfplakette ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird in der Praxis nach der Prüfung ortsfester Anlagen aber weitestgehend aufgebracht.

Welche Handlungshilfen gibt es bei einer DGUV V3 Prüfung?

Die Betriebssicherheitsverordnung gibt Schutzziele vor.
Eine generelle Hilfestellung geben die konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Die beispielhaft genannten Maßnahmen der technischen Regeln sind einzuhalten und Unternehmen, die die Regeln zur Betriebssicherheit nicht einhalten, ein Intervall zu lang ansetzen oder die Prüffristen versäumen, können im Schadensfall regresspflichtig gemacht werden.

Im Schadensfall liegt die Beweislast auf der Seite des Betreibers. Dieser muss die ordnungsgemäße Prüfung ortsfester Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nachweisen und die Einhaltung der Prüffristen beweisen.

Es ist aus Sicherheitsgründen empfehlenswert, die Prüffristen im Zweifelsfall zu verkürzen und ein häufigeres Intervall anzuordnen um Schäden zu vermeiden.

✅ Was bedeutet die DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

✅ Wo bekomme ich ein Angebot für die DGUV V3 Prüfung?

Hier kommen Sie auf unser Kontaktformular. Dort geben Sie alle relevanten Daten ein, anschließend wird sich ein kompetenter Kundenberater mit Ihnen in Verbindung setzen.

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