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Warum ist eine Blitzschutzanlage erforderlich?

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Warum ist eine Blitzschutzanlage erforderlich?

Es gab schon immer Gegenden, die für Blitzeinschläge exponierter waren als andere. Dazu gehören Gewässer und die Berge. Der Blitz sucht sich immer den höchsten Punkt für den Einschlag. In Zeiten des Klimawandels haben sowohl die Intensität als auch die Häufigkeit der Blitze zugenommen. Deshalb werden jetzt Blitzableiter dort notwendig, wo es früher nicht der Fall war. Im verbauten Gebiet oder im Binnenland sind Blitzeinschläge eher selten. Deshalb sind die Errichtung von Blitzschutzanlagen, die Prüfung von Blitzschutzanlagen, die regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen sowie die zeitnahe Reparatur der Blitzschutzanlage erforderlich und lebensnotwendig..

In welchen Fällen ist es noch ratsam, Blitzschutzanlagen zu errichten?

Darunter fallen Häuser, die höher als 20 m sind, jene, die auf einer Bergkuppe stehen und solche, die mit Schindeln, Reet oder Stroh gedeckt sind. Die Gründe dafür liegen darin, dass die Dächer dieser Häuser so hoch liegen, dass sie ein sehr gutes Ziel für den Blitz darstellen. Der zweite Grund liegt in der hervorragenden Entzündlichkeit und Brennbarkeit der Materialien. In diesen Fällen kommt der sofortigen Reparatur von Blitzschutzanlagen eine besonders hohe Priorität zu. Somit ist dort das Vorhandensein einer funktionsfähigen Blitzschutzanlage erfoderlich.

Was ist bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen und Wartung von Blitzschutzanlagen zu beachten?

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen, die Reparatur von Blitzschutzanlagen sowie die Wartung von Blitzschutzanlagen hat von einer Fachkraft aus dem Elektrogewerbe (VDE 0185-305-3, DIN EN 62305-3) durchgeführt zu werden. Diese Fachkraft des Elektrogewerbes muss über spezielle Blitzschutz-Kenntnisse, die dafür notwendige professionelle Ausbildung und die dazugehörige Praxis sowie die Kenntnisse über die betreffenden Standards verfügen. Diese Fachkraft ist somit in der Lage, Blitzschutzanlagen zu warten, projektieren, prüfen, reparieren und montieren. Als „sachkundige Fachkraft“ wird eine Elektrofachkraft mit den vorgenannten Kenntnissen bezeichnet. Die Blitzschutzfachkraft kann jederzeit über die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften, Standards und Richtlinien Auskunft geben. Vorabgenannte Normen behandeln auch die Wartung von Blitzschutzanlagen. Die Prüfung hat natürlich auch nach der Reparatur einer Blitzschutzanlagen zu erfolgen. Somit wird sichergestellt, dass die Reparatur der Blitzschutzanlage auch professionell durchgeführt wurde. Somit wird auch die Reparatur von Blitzschutzanlagen an sich überprüft.

Wodurch wird das Blitzaufkommen bestimmt?

Der Prüfung von Blitzschutzanlagen und deren Intervalle hängen auch davon ab, wie exponiert das Gebäude gegenüber Blitzen ist. Die Häufigkeit und Intensität von Blitzen hängt von der Erwärmung, der Feuchtigkeit in der Luft und dem Wechsel von Wärme auf Kälte ab. Deshalb ist die Gewitterhäufigkeit an Gewässern und im Gebirge um einiges höher als im Binnenland. In den Bergen sind die Temperaturen (höhere Lagen) niedriger als in den Tälern oder auf Gewässern. Der See ist flach und der Sonneneinstrahlung ungeschützt ausgesetzt. Daher ist es über dem See wärmer. Die Feuchtigkeit wird aus dem See in die Luft abgezogen. Befindet sich ein Boot auf dem See, ist es bei Gewittern ein gutes Angriffsziel für Blitze. Diese verfügen deswegen aber alle über Blitzableiter. Die Bergkuppe ist meistens nicht bewaldet, da sich in der Nähe oft Berghütten befinden. Diese sind ebenfalls mit Blitzableitern ausgerüstet. Der Reparatur von Blitzschutzanlagen kommt daher gerade in diesen exponierten Gebieten eine sehr hohe Bedeutung zu.

In welchen Abständen muss die Prüfung von Blitzschutzanlagen durchgeführt werden?

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen muss immer sofort nach der Installation erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass die Anlage auch richtig arbeitet. Wiederkehrende Prüfungen müssen regelmäßig vorgenommen werden, da die Schutzanlage ja in der Zwischenzeit defekt geworden sein kann. Das sollte alle ein bis vier Jahre sein und hängt von der jeweiligen Schutzklasse der Anlage sowie vom Gefährdungspotenzial ab. Für die Prüfung von Blitzschutzanlagen ist darüber hinaus eine jährliche Sichtprüfung für die Schutzklassen I und II: 1 und III und IV: 2 vorgesehen.
  • Die Schutzklassen I und II:2 sowie III sowie IV: 4 machen eine umfassende, jährliche Prüfung von Blitzschutzanlagen notwendig.

Exponierte Anlagensysteme müssen einer ausführlichen Prüfung von Blitzschutzanlagen einmal im Jahr unterzogen werden.

  • Das trifft hauptsächlich auf die Schutzklassen I und II:1 und III und IV:1 zu. Die Norm DIN EN 62305-3 regelt die Maximalabstände zwischen den einzelnen Prüfungen.

Hohe Gefährdungspotenziale wie bei explosionsgefährdeten Blitzanlagen erfordern alle sechs Monate eine Sichtprüfung. Wenn Leitfähigkeit des Bodens zu verschiedenen Zeiten im Jahr gemessen wird, kann davon abgewichen werden. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen kann dann nur alle 14 bis 15 Monate erfolgen. Trotzdem ist eine Gewährleistung der Sicherheit durch die Blitzschutzanlage erforderlich.

Wann ist die Wartung der Blitzschutzanlage erforderlich?

Hierbei ist vor allem das Gefährdungspotenzial neben den Schutzklassen ausschlaggebend. Küsten- und Bergregionen sind besonders gefährdet. Aber auch Häuser, die entweder sehr hoch liegen oder die sehr leicht brennbare Dächer besitzen, sind ebenfalls sehr stark gefährdet. Deshalb ist eine regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen in diesen Fällen besonders wichtig. Hat der Blitz schon einmal eingeschlagen, muss die betreffende Anlagen ebenfalls einer häufigeren Wartung von Blitzschutzanlagen unterzogen werden. Darüber hinaus sollte die Wartung von Blitzschutzanlagen zum fixen Bestandteil des Gesamtwartungskonzeptes werden.

Welche Arbeitsschritte gehören zur Wartung von Blitzschutzanlagen?

Fixer Bestandteil der Wartung von Blitzschutzanlagen sind:

  • die Prüfung sämtlicher Bauteile und Leitern des Blitzschutzsystems
  • die Messung des elektrischen Durchganges der Schutzsysteme
  • die Messung des Erdungswiderstands,
  • die Sichtprüfung sämtlicher Schutzanlagen (Überspannungen, Auslösungen, Schäden),
  • die Wiederbefestigung der vorab entfernten Leitern und Bauteile,
  • die Prüfung der Funktionalität der Blitzschutzanlage nach Umbauten,
  • die Prüfdokumentation sämtlicher Wartungs- und Prüfarbeiten am Prüftag.

Worin bestehen die wesentlichen Unterschiede zwischen dem äußeren und dem inneren Blitzschutz?

Der äußere Blitzschutz wird durch den Blitzableiter auf dem Dach sichergestellt. Der innere Schutz wird den Zählerkästen sowie in den Hausanschlusskästen installiert. Der äußere Blitzschutz ist darauf ausgerichtet, Blitze anzuziehen und danach in die Erde zu dirigieren. Der innere Blitzschutz dient dem Schutz von Geräten, Maschinen und Anlagen. Dazu gehören Internetverbindungen, Telefonanlagen, Sicherheitseinrichtungen sowie Computeranlagen. Wärmerückgewinnungssysteme und Solaranlagen verfügen über eigene Blitzschutzanlagen. Darüber hinaus können bei einem Einschlag Daten verloren gehen oder das Internet ausfallen. Dagegen wirkt ebenfalls sehr effektiv der innere Blitzschutz. Die äußere Schutzeinrichtung ist mit einer Fangvorrichtung, einer Erdung sowie Ableitungen ausgerüstet. Die Wartung von Blitzschutzanlagen und die Prüfung von Blitzschutzanlagen sind vor allem auf die Erdung und die Fangvorrichtung, also den Hauptbauteilen, ausgerichtet. Der zeitnahen Reparatur von Blitzschutzanlagen sichert somit auch Internet und Co.

Wann ist welche Prüfung der Blitzschutzanlage erforderlich?

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen und die Wartung von Blitzschutzanlagen wurden bereits hinreichend dargelegt. Die Reparatur von Blitzschutzanlagen ist vor allem nach einem Einschlag notwendig. Diese wird dann unabdingbar, wenn die Schutzanlage aufgrund von mechanischen äußeren Beschädigungen, wie zum Beispiel im Zuge von Bauarbeiten oder durch das Alter nicht mehr funktioniert. Die Reparatur von Blitzschutzanlagen muss zeitnah durchgeführt werden, da sonst in der Zwischenzeit der Blitz einschlagen und Schäden verursachen kann. Die Versicherungen zahlen daher nicht, wenn die Reparatur von Blitzschutzanlagen nicht zeitgerecht durchgeführt wurde oder es in der Zwischenzeit zu einem Einschlag kommt. Daher ist es sehr ratsam, die Reparatur von Blitzschutzanlagen so rasch wie möglich durchzuführen. Blitzschutzanlagen müssen daher immer in Takt und voll funktionstüchtig sein. Je exponierter die Lage, desto wichtiger ist das.

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