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Welche Gebäude müssen einen Blitzschutz haben?

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Was passiert, wenn ein Blitz einschlägt und eine Reparatur der Blitzschutzanlage anfällt?

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Blitzeinschläge registriert. Im Jahr 219 waren es ganze 329.000 Einschläge, die registriert wurden. Blitze entstehen bei Gewittern, wenn eine starke elektrostatische Aufladung vorhanden ist. In der Gewitterwolke treten starke Ladungsunterschiede auf, die sich über die Blitze entladen. Das ein Blitz genau in Ihrem Haus einschlägt ist eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Aus diesem Grund wird eine fachgerechte Installation mit einer regelmäßigen Prüfung der Blitzschutzanlagen und entsprechender Wartung von Blitzschutzanlagen empfohlen. Standort und Höhe von Gebäuden haben einen großen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, ob ein Blitz einschlägt oder nicht. Welche Gebäude einen Blitzschutz haben müssen und wie die Wartung und die Prüfung von Blitzschutzanlagen durchgeführt wird, zeigen wir in unserem heutigen Artikel.

Bei einem direkten Blitzeinschlag ins Haus können große Schäden entstehen. Ist kein Blitzableiter installiert, nutzt der Strom des Blitzes Wasserleitungen und Stromleitungen, um seinen Weg Richtung Erde zu finden. Dies kann dazu führen, dass die Leitungen durch die enorme Energie aufplatzen. Das Metall der Leitungen schmilzt und Wände und Mauern können auf diese Weise beschädigt werden. In einigen Fällen kann es sogar zum Brand kommen. Dann ist nicht nur eine Reparatur der Blitzschutzanlagen fällig sondern auch des Hauses. Häuser mit hölzernem Dachstuhl und Strohdächer sind besonders gefährdet.

Wie ist eine Blitzschutzanlage aufgebaut?

Ein Blitzschutz schützt Gebäude vor einem direkten Blitzeinschlag. Spezialisierte Firmen übernehmen die fachgerechte Prüfung von Blitzschutzanlagen und führen eine regelmäßige Wartung der Blitzschutzanlagen durch, um optimale Funktionalität zu garantieren. Die Blitzschutzanlage wird generell in einen äußeren und einen inneren Blitzschutz unterteilt.

Äußerer Blitzschutz am Gebäude

Der äußere Blitzschutz nutzt eine Fangeinrichtung, die den Blitz abfängt. Die Ableitungsanlage leitet die Energie gezielt an der Außenwand der Gebäude entlang. Mit der Erdungsanlage wird die Energie in den Boden abgegeben. Auf diese Weise sollen Brände verhindert werden. Für diese Blitzschutzanlage oder umgangssprachlich auch Blitzableiter genannt, wird in der Regel ein Metalldraht mit dem Durchmesser von einem Zentimeter verwendet. Dieser besitzt eine besonders hohe Leitfähigkeit. Bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen und wenn nötig bei der Reparatur der Blitzschutzanlagen muss darauf geachtet werden, dass der Draht am höchsten Punkt des Gebäudes installiert und funktionsfähig ist.

Blitzableiter scaled

Innerer Blitzschutz im Gebäude

Mit dem inneren Blitzschutz werden elektronische Geräte und Systeme innerhalb eines Hauses geschützt. In Fachkreisen wird hier vom Blitzschutz-Potentialausgleich gesprochen, der die äußerst gefährliche Funkenbildung unterbinden soll. Die Funkenbildung kann ohne eine fachgerechte Wartung der Blitzschutzanlagen innerhalb elektronischer Geräte und Anlagen auftreten, diese beschädigen und sogar einen Brand auslösen. Seit 2018 ist für alle privaten Neubauten und kleinere Gewerbebauten der Überspannungsschutz vorgeschrieben. Vor allem nach einer Phase intensiver Gewitter mit vielen Blitzen sollte nicht nur die äußeren Blitzableiter kontrolliert werden. Eine Prüfung der Blitzschutzanlagen beinhaltet auch den inneren Schutz, denn der innere Schutz kann ebenfalls in der Wirkung nachlassen, weshalb eine Prüfung der Blitzschutzanlagen im Innenbereich genauso wichtig ist.

Welche Gebäude müssen einen Blitzschutz haben und unterliegen einer Prüfung der Blitzschutzanlagen?

Generell unterscheiden die gesetzlichen Vorgaben Gebäude und Anlagen in vier unterschiedliche Blitzschutzklassen. Dies hilft, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Festlegung der Intervalle für Reparaturen der Blitzschutzanlagen, denn die Blitzschutz-Pflicht wird von jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
  • Blitzschutzklasse I: Kernkraftwerke, militärische Anlagen, Rechenzentren
  • Blitzschutzklasse II: Industrie- und Chemieanlagen mit Explosionsrisiko
  • Blitzschutzklasse III: Schulen, Krankenhäuser, Kirchen, Museen, Hotels mit mehr als 60 Betten, Veranstaltungsräume für mehr als 100 Personen, Photovoltaikanlagen
  • Blitzschutzklasse IV: Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Hochhäuser mit bis zu 22 Metern, Wohnkomplexe mit bis zu 20 Wohneinheiten, Banken und Büros mit Nutzflächen bis zu 2.000
    Quadratmetern

Generell ist ein Blitzschutz für private Wohnhäuser keine Pflicht. Einige Gebäude, die über ein erhöhtes Risiko für Blitzeinschläge verfügen, müssen jedoch mit einer entsprechenden Blitzschutzanlage ausgestattet sein und regelmäßig die Wartung der Blitzschutzanlagen durchführen. Dazu zählen:

  • Häuser und Hochhäuser mit mehr als 20 Metern Höhe
  • Türme und hohe Schornsteine
  • freistehende Gebäude wie zum Beispiel Kirchtürme
  • alte Häuser, die mit Fachwerk gebaut sind oder über Stroh und Holzdächer verfügen
  • öffentliche Gebäudekomplexe
  • Anlagen, mit erhöhter Gefahr für Explosionen und Brände
  • kultur- und denkmalgeschützte Anlagen

Wie oft muss die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen stattfinden?

Wie die Installation muss auch die Prüfung von Blitzschutzanlagen von Fachkräften durchgeführt werden, die nach DIN-Normen ausgebildet sind. Je nach Blitzschutzklasse sind unterschiedliche Intervalle für die Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen vorgesehen. An öffentlichen Gebäuden sollte demnach die Wartung der Blitzschutzanlagen alle 2 Jahre durchgeführt werden. Bei privaten Gebäuden wird die Prüfung der Blitzschutzanlagen mit entsprechender Reparatur der Blitzschutzanlagen alle vier bis fünf Jahre empfohlen. Eine einfache Sichtprüfung wird für Gebäude der Blitzschutzklasse I und II jedes Jahr empfohlen. Bei den Schutzklassen III und IV ist eine Prüfung der Blitzschutzanlagen auf Sicht alle zwei Jahre sinnvoll. Bei Risikogebäuden ist eine Sichtprüfung zweimal pro Jahr durchzuführen.

DGUV V3 Prüfung

Was wird bei einer Wartung von Blitzschutzanlagen getan?

Die Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen sollte synchronisiert werden. Werden Missstände festgestellt, müssen diese sofort beseitigt werden. Zur Routine bei der Wartung der Blitzschutzanlagen gehören die folgenden Maßnahmen:

  • Alle Leiter und Bauteile werden geprüft.
  • Der Erdungswiderstand in der Erdungsanlage wird gemessen.
  • Der elektrische Durchgang des kompletten Blitzschutzsystems wird gemessen.
  • Sichtprüfung der Überspannungsschutzgeräte. Mögliche Beschädigungen und Auslöser werden registriert.

Werden bei der Prüfung der Blitzschutzanlagen Mängel festgestellt, sollte sofort die Reparatur der Blitzschutzanlagen durchgeführt werden. Mögliche Mängel sind lose oder beschädigte Bauteile und Befestigungen oder Draht, der nicht mehr dort ist, wo er sein sollte. Am Ende der Prüfung der Blitzschutzanlage muss alles wieder einwandfrei funktionieren. Mit einer abschließenden Kontrolle der Wirksamkeit aller Bauteile ist die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen abgeschlossen.

Wie können Schäden an der Blitzschutzanlage vom Gebäude entstehen, die eine Wartung der Blitzschutzanlagen nach sich zieht?

Einige Regionen Deutschlands sind anfälliger für Gewitter und folglich für Blitzeinschläge. Die Häufigkeit der Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen muss entsprechend angepasst werden. Beschädigungen an den Blitzableitern können durch Witterung entstehen oder durch direkte Blitzeinschläge. Letztere können nicht nur zu einem Qualitätsverlust führen, sondern die komplette Anlage beschädigen.

Zusammenfassung

Blitzschutz ist in vielen Teilen Deutschlands sehr sinnvoll. Für private Häuser ist ein Blitzableiter zwar noch keine Pflicht, doch gerade wenn der Standort des Hauses einen Einschlag begünstigt, sollte die Investition in eine gute Blitzschutzanlage bedacht werden. Die Installation und Prüfung von Blitzschutzanlagen darf dabei nur von geschultem Personal durchgeführt werden, welches über die entsprechenden Zertifikate verfügt. Je nach Gebäudeart werden unterschiedliche Intervalle für die Reparatur der Blitzschutzanlagen und die Wartung der Blitzschutzanlangen empfohlen. Für Unternehmer mit Produktionshallen und Firmengebäuden sind die zuständigen Landesbehörden zuständig, die entscheiden, ob eine Blitzschutzanlage und die regelmäßige Wartung der Blitzschutzanlagen Pflicht ist. Mehr Sicherheit bringt diese auf jeden Fall. Die kontinuierliche die Wartung und Reparatur der Blitzschutzanlagen ist eine Voraussetzung für eine optimale Sicherheit.

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