DGUV Vorschriften 3 und 4 werden überarbeitet – Prüfpflicht gilt unverändert weiter
Stand: 17. Juli 2026
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 17. Juli 2026 bestätigt, dass die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 begonnen hat. Hintergrund ist das Ziel der Bundesregierung, die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel praxisnäher und risikoorientierter zu gestalten. Die DGUV unterstützt dieses Vorhaben – macht aber zugleich deutlich, dass das hohe Schutzniveau erhalten bleiben muss.
Was bedeutet das für Betreiber?
- Die bestehenden Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 3 und 4 gelten bis zum Abschluss der Überarbeitung uneingeschränkt fort. Die Vorschriften sind Teil des verbindlichen Satzungsrechts der Unfallversicherungsträger und bleiben bis zum Inkrafttreten einer Neufassung in vollem Umfang wirksam.
- Prüffristen können bereits heute risikoorientiert festgelegt werden – laut DGUV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote. Gering beanspruchte Geräte rechtfertigen längere Fristen, stark beanspruchte kürzere.
- Der Handlungsbedarf bleibt real: Rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom melden die Betriebe den Unfallversicherungsträgern jedes Jahr – einige davon mit tödlichem Ausgang. „Die Gefahren elektrischen Stroms sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen”, betont Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM.
Einordnung: Überarbeitung heißt nicht Abschaffung
Die Modernisierung des Vorschriften- und Regelwerks ist ein laufender Prozess in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung, in der Arbeitgeber- und Versichertenvertreter gemeinsam über die Ausgestaltung entscheiden. Erklärtes Ziel sind einfache, gut umsetzbare Regeln, die Raum für die betriebliche Praxis lassen – nicht der Wegfall der Prüfungen. Regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen bleiben nach Einschätzung der DGUV ein zentrales Instrument für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; den Kosten steht ein Gewinn in Form vermiedener Unfälle und Brände gegenüber.
Häufige Fragen
Wird die DGUV V3 Prüfung abgeschafft?
Nein. Die Vorschriften werden überarbeitet, nicht abgeschafft. Bis eine Neufassung in Kraft tritt, gelten die bestehenden Prüfpflichten unverändert.
Gelten die bisherigen Prüffristen weiter?
Ja. Betreiber können Prüffristen aber schon heute risikoorientiert festlegen – auf Basis der Gefährdungsanalyse und der tatsächlichen Beanspruchung der Geräte und Anlagen.
Ab wann gelten neue Regeln?
Ein Zeitplan ist noch nicht bekannt. Die Überarbeitung läuft in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung; wir aktualisieren diese Seite, sobald es konkrete Neuerungen gibt.
→ Zur Pressemitteilung der DGUV vom 17.07.2026 finden Sie hier.
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