Prüfung von E-Ladestation und Elektrosäulen
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge werden im täglichen Betrieb elektrisch und mechanisch beansprucht. Beschädigte Steckverbindungen, Leitungen, Schutzorgane oder Gehäuse können die sichere Nutzung beeinträchtigen.
E+SERVICE+CHECK übernimmt die Prüfung von gewerblich genutzten Wallboxen, Ladesäulen und zugehörigen Ladekabeln. Je nach Anlage, Prüfgrund und Einsatzbereich werden dabei die relevanten elektrotechnischen Anforderungen, Herstellerangaben und betrieblichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Die Prüfung hilft dabei, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und den Zustand der Ladeinfrastruktur nachvollziehbar zu dokumentieren.
Prüfung nach Installation oder Änderung
Ladeeinrichtungen sind Teil einer elektrischen Anlage. Nach Installation oder sicherheitsrelevanten Änderungen kann eine Prüfung erforderlich sein, bevor die Anlage bestimmungsgemäß genutzt wird.
Welche Prüfungen notwendig sind, richtet sich nach der konkreten Installation, den anzuwendenden technischen Regeln sowie den Herstellerangaben. Für Stromkreise zur Versorgung von Elektrofahrzeugen enthält insbesondere DIN VDE 0100-722 Anforderungen an die Errichtung.
Installation und Prüfung sollten durch entsprechend qualifiziertes elektrotechnisches Fachpersonal erfolgen.
Die eigentliche Ladestation-Installation und Prüfung von E-Ladestation sollte unbedingt von einem qualifizierten
Fachmann vorgenommen werden. Ein Elektroinstallateur bietet sich in diesem Kontext zur Prüfung von E-Ladestation an.
Der Fachmann muss sich dringend und zwingend mit den Anforderungen und Normen der Ladestationen auskennen.
Noch bevor man in einem beliebigen Haus die Steckdose zur Ladung der Elektroautos nutzt, muss man jedoch unbedingt
sicherstellen, ob die Ladungen die benötigte Leistung bieten können oder ob es zu Überspannungen kommt.
Wovon hängen die Kosten der Prüfung ab?
Die Kosten einer Prüfung richten sich nach dem konkreten Projekt. Wesentliche Faktoren sind beispielsweise:
- Anzahl der Ladepunkte und Ladekabel
- Bauart und Leistung der Ladeeinrichtungen
- Standort und Zugänglichkeit
- vorhandene Dokumentation
- erforderlicher Prüf- und Messumfang
- Anzahl der Standorte
- gewünschter Dokumentationsumfang
Bei größeren Ladeparks oder mehreren Betriebsstätten kann die Prüfung standortübergreifend geplant werden.
Warum werden Ladeeinrichtungen geprüft?
Wallboxen, Ladesäulen und Ladekabel sind während des Betriebs unterschiedlichen elektrischen, mechanischen und witterungsbedingten Belastungen ausgesetzt. Wiederkehrende Prüfungen helfen dabei, Beschädigungen und sicherheitsrelevante Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
Kontrolliert werden insbesondere Komponenten, die für den elektrischen Schutz und die sichere Nutzung der Ladeeinrichtung relevant sind. Festgestellte Mängel können dadurch dokumentiert und erforderliche Maßnahmen geplant werden.
Welche Mängel können auftreten?
Bei Ladeeinrichtungen können beispielsweise beschädigte Leitungen und Stecker, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte Schutzmaßnahmen oder Auffälligkeiten an elektrischen Komponenten auftreten.
Wiederkehrende Prüfungen dienen dazu, solche Veränderungen festzustellen und zu bewerten. Beeinträchtigen festgestellte Mängel die sichere Verwendung, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, bevor die Ladeeinrichtung weiter genutzt wird.
Wie läuft die Prüfung einer Wallbox oder Ladesäule ab?
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Art der Ladeeinrichtung, Installation, Herstellerangaben und Prüfgrund. Typischerweise gehören mehrere Prüfschritte dazu:
Sichtprüfung:
Kontrolle von Gehäuse, Ladebuchsen, Steckverbindungen, Leitungen, Kennzeichnungen und anderen sichtbaren Komponenten auf Beschädigungen oder Auffälligkeiten.
Elektrische Messungen:
Je nach Anlage können beispielsweise Schutzleiterverbindungen, Isolationswerte, Schutzmaßnahmen sowie Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen überprüft werden.
Funktionsprüfung:
Sicherheits- und Ladefunktionen werden soweit erforderlich geprüft. Dazu können auch die Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung und Prüfsystem sowie vorhandene Verriegelungs- und Abschaltfunktionen gehören.
Bewertung und Dokumentation:
Die Ergebnisse werden bewertet und dem jeweiligen Ladepunkt eindeutig zugeordnet.
Für konduktive Ladesysteme beschreibt DIN EN IEC 61851-1 allgemeine Anforderungen an die Ladeeinrichtung und den Anschluss an das Elektrofahrzeug.
Ladeinfrastruktur in Unternehmen strukturiert prüfen
Unternehmen mit eigenen Wallboxen, Ladesäulen oder Ladeparks müssen die elektrische Ladeinfrastruktur in ihre betriebliche Organisation und Gefährdungsbeurteilung einbeziehen.
E+SERVICE+CHECK unterstützt bei der Planung und Durchführung der erforderlichen Prüfungen. Auch mehrere Ladepunkte, größere Parkflächen und unterschiedliche Standorte können in einem gemeinsamen Prüfprojekt organisiert werden.
Nach Abschluss erhalten Sie eine strukturierte Dokumentation der geprüften Ladeeinrichtungen und der festgestellten Ergebnisse.
Prüfung von Ladekabeln und mobilen Ladeeinrichtungen
Auch Ladekabel und mobile Ladeeinrichtungen können durch häufiges Anschließen, Überfahren, Zugbelastungen, Witterung oder unsachgemäße Lagerung beschädigt werden.
Bei der Prüfung werden je nach Bauart unter anderem Stecker, Kupplungen, Leitungen, Gehäuse und sicherheitsrelevante elektrische Eigenschaften kontrolliert. Bei mobilen Ladeeinrichtungen mit integrierten Steuer- und Schutzeinrichtungen richtet sich der Prüfumfang zusätzlich nach deren Bauart und Herstellerangaben.
Wie werden Prüffristen für Ladeeinrichtungen festgelegt?
Eine pauschale Prüffrist, die für jede Wallbox, Ladesäule und jedes Ladekabel gleichermaßen gilt, gibt es nicht.
Bei gewerblich genutzter Ladeinfrastruktur legt der Arbeitgeber erforderliche Prüffristen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei können unter anderem Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen, mechanische Beanspruchung, Herstellerangaben und bisherige Prüfergebnisse berücksichtigt werden.
Bei öffentlich zugänglichen oder besonders stark beanspruchten Ladepunkten können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein als bei geschützten und selten genutzten Anlagen. Die konkrete Prüffrist sollte deshalb für den jeweiligen Standort und die vorhandene Ladeinfrastruktur festgelegt werden.
Wer darf Ladeinfrastruktur prüfen?
Die mit der Prüfung beauftragte Person muss über die für Art und Umfang der Prüfung erforderliche elektrotechnische Qualifikation, Erfahrung und Kenntnisse verfügen.
Bei Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung legt der Arbeitgeber außerdem fest, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigte Person für die konkrete Prüfaufgabe erfüllen muss.
Digitale Dokumentation der Ladeinfrastruktur
Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfung werden strukturiert dokumentiert und dem jeweiligen Ladepunkt beziehungsweise Ladekabel eindeutig zugeordnet.
Je nach Projekt können unter anderem Standort, Anlagen- oder Inventarnummer, Prüfumfang, Messwerte, festgestellte Mängel und das Prüfergebnis erfasst werden.
Bei Prüfungen nach der BetrSichV muss die Prüfaufzeichnung unter anderem Angaben zu Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis und Prüfperson enthalten.
Häufig gestellte Fragen
Für gewerblich genutzte Ladeinfrastruktur muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Prüfungen erforderlich sind und in welchen Abständen sie durchgeführt werden müssen. Dabei sind unter anderem Nutzung, Beanspruchung, Umgebungsbedingungen, Herstellerangaben und bisherige Prüfergebnisse zu berücksichtigen.
Eine pauschale Prüffrist gilt nicht für jede Ladeeinrichtung. Die erforderliche Frist richtet sich nach der konkreten Nutzung und Gefährdungsbeurteilung. Bei stark beanspruchten, öffentlich zugänglichen oder besonderen Umgebungsbedingungen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein als bei geschützten und selten genutzten Ladepunkten.
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Bauart, Installation, Prüfgrund und Herstellerangaben. Typischerweise werden sichtbare Beschädigungen, Steckverbindungen, Leitungen, Schutzmaßnahmen und erforderliche elektrische Messwerte kontrolliert. Zusätzlich können sicherheitsrelevante Lade-, Verriegelungs- und Abschaltfunktionen geprüft werden.
Ladekabel können durch häufiges Anschließen, Zugbelastungen, Überfahren, Witterung oder unsachgemäße Lagerung beschädigt werden. Ob und in welchem Umfang eine wiederkehrende Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach Nutzung, Bauart und betrieblichen Bedingungen. Bei der Prüfung können unter anderem Leitung, Stecker, Kupplungen, Gehäuse und sicherheitsrelevante elektrische Eigenschaften kontrolliert werden.
Die Prüfperson muss über die für Art und Umfang der jeweiligen Prüfung erforderliche elektrotechnische Qualifikation, Erfahrung und Fachkenntnis verfügen. Bei Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber festlegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigte Person für die konkrete Prüfaufgabe erfüllen muss.
Die durchgeführten Prüfschritte und Ergebnisse werden dokumentiert und dem jeweiligen Ladepunkt oder Ladekabel zugeordnet. Je nach Prüfung können unter anderem Standort, Gerätekennzeichnung, Prüfumfang, Messwerte, festgestellte Mängel und das Prüfergebnis erfasst werden.