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Alle Information über die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen (befähigte Personen) zu erfüllen haben. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wird das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in Werkstätten und anderen Arbeitsbereichen festgelegt.
Sie werden durch den Ausschuss für Arbeitsstätten stets neu angepasst und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Verordnung im Ministerialblatt bekannt gegeben.
In der Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 sind folgende Prüfbestandteile enthalten: kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. Diese Regeln betreffen ebenfalls die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, weshalb die Einhaltung dieser unabdingbar ist. Die Regelung gilt für das komplette Betriebsgelände und ähnliche Einrichtungen in der Firma. Ausgeschlossen von der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR 1.7 sind Türen und Tore von maschinellen Anlagen, beispielsweise von Aufzügen.Für die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR 1.7 ist zu beachten, dass Zugänge teilweise oder in vollem Umfang von Motoren oder Getrieben betätigt werden müssen.
Prüfung kraftbetätigte Türen
Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden.
Art, Umfang und Fristen der Prüfungen kraftbetätigter Türen und Tore sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
Die Durchführung der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ist zu dokumentieren, d. h., es müssen Prüfbücher angelegt sein, Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung.
(”Quellenbezug aus der ASR A1.7-BGR 232”)
Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 (BGR 232)
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore unterliegen im Allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen.
Aufgrund der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und Bestimmungen müssen Fenster, Türen und Tore einmal jährlich von sachkundigen Personen überprüft werden. Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab.
Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Soll-Zustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand zu bedienen und führen zu können, sollten diese von qualifizierten Fachkräften, wie den Technikern der E+Service+Check GmbH, regelmäßig gewartet und auf Funktionskontrollen überprüft werden.
Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR
Mit einer Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 lassen sich Risiken ausschließen, die zu gravierenden Unfällen und einer Einschränkung der Sicherheit von Mitarbeitern führen.
Wichtig ist hierbei, dass die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 nicht nur für Haupttüren im Vorderbereich eines Unternehmens durchgeführt wird, sondern auch für alle weiteren in der Einrichtung oder Unternehmen befindlichen Tore und Türen.
Denn auch Hintertüren und Nebeneingänge stellen ein Risiko dar, funktionieren sie nicht einwandfrei oder weisen mit dem bloßen Auge nicht sichtbare Mängel auf. Dies kann nicht überschaubare Folgen haben.
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 muss in regelmäßigen Abständen erfolgen, wobei Sie in vorgegebenen Intervallen erfolgt. Für jede Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR A1.7 liegen strenge Kriterien zugrunde, wodurch die Bescheinigung absolut rechtssicher und ein Nachweis über die vollständig mängelfreie Funktionalität, sowie die uneingeschränkte Sicherheit im Betrieb der Türen ist.
Besondere Gefahren, die durch die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 geprüft werden
Durch lockere Bauteile, kann sich ein Türflügel lösen. Dieser muss dementsprechend abgesichert sein, damit für den Mitarbeiter keine Gefahr ausgeht.
Ebenso sind Vorsichtsmaßnahmen gegen Quetschungen und Ähnliches zu treffen. „Not-Stopp“ Vorrichtungen bei Rolltoren sind in dieser Regelung
gleichermaßen enthalten und wichtig für den Arbeitsschutz.
Mit dieser Vorrichtung kann ein Öffnungs- oder Schließvorgang sofort angehalten werden.
Unsere Vorteile:
- Keine Wartezeiten
- Weniger bis keine Ausfallzeiten
- Weniger Wartungs- und Reparaturkosten
- Mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
- Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
- Mögliche Inventarisierung
- Übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
- Sie sind durch unsere Prüfprotokolle rechtlich auf der sicheren Seite
Wartung und Inbetriebnahme
Hierbei müssen die Angaben und Anleitungen des Herstellers beachtet werden. Ebenso müssen sie für jeden Mitarbeiter frei zugänglich sein.
Nach dem Einbau vor Ort, sind die Zugänge über die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 zu kontrollieren.
Das muss geschehen, bevor die Anlagen erstmals in Betrieb genommen werden!
Bei Umbauten der Anlagen,können sich sicherheitsrelevante Bauteile verändern. Diese sind dann erneut durch die Prüfung kraftbetätigter
Türen und Tore nach ASR 1.7 zu testen. Gegebenenfalls ist der Hersteller mit hinzuzuziehen.
Gleichermaßen müssen prüfungsrelevante Bauteile leicht zugänglich sein.
Die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 ist in einem jährlichen Turnus durchzuführen. Die Resultate müssen
niedergeschrieben und im Betrieb aufbewahrt werden. Feststellanlagen von Brandschutztüren müssen monatlich durch
den Betreiber und jährlich durch einen Fachmann geprüft werden.
Des Weiteren darf die Prüfung kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR 1.7 nur durch sachkundiges Personal und mit
passenden Messgeräten durchgeführt werden.
In die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach ASR 1.7 fließen baurechtliche Bestimmungen der jeweiligen Länder mit ein, welche beachtet werden müssen.
Bei jeder nachfolgenden Prüfung muss eine Betriebsanleitung und eine komplette Dokumentation von vorangegangen Kontrollen vorhanden sein.
✅ Was kostet eine Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore bei E+Service+Check GmbH?
Die Kosten für eine Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore variiert je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?
Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:
- umfassende Dokumentation (Inventar + Fehlerlisten)
- Erinnerung an den nächsten Prüftermin
- Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
- Zertifiziert für die Prüfung von Leitern und Tritten, elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN ISO 9001:2015
- Fachpersonal
✅ Ist E+Service+Check GmbH auch in meiner Nähe?
Ja, mit über 410 Mitarbeitern und 7.600 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 675.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.