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Warum muss nach BGV A3 geprüft werden?
Unfälle, die durch defekte elektrische Geräte oder Anlagen verursacht werden, können großen Schaden nach sich ziehen und Menschenleben gefährden. Durch die BGV A3 Prüfung werden Unternehmen entlastet, denn nach einer erfolgreichen Prüfung der elektrischen Betriebsmittel, sind sie von der Haftung befreit. Der Großteil der Versicherer verlangt den Nachweis der regelmäßig durchgeführten BGV A3 Prüfung.
Viele Versicherer schließen eine Haftung aus, wenn die Prüfung nicht nachgewiesen werden kann. Das hat zur Folge, dass Unternehmer alleine für den Schaden haften müssen. Werden zum Beispiel eine Betriebsstätte oder Teile von dieser durch einen Brand zerstört, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde, ist die Haftung trotz einer Brandschutzversicherung ausgeschlossen. Auch seitens der Berufsgenossenschaften wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Menschen durch ungeprüfte Geräte verletzt werden oder im schlimmsten Fall zu Tode kommen. Die BGV A3, jetzt DGUV Vorschrift 3, dient somit der Sicherheit von Menschen, Maschinen und Betriebsstätten.
Was ist die BGV A3 Prüfung?
BGV A3 Prüfung heißt jetzt DGUV V3 Prüfung – Seit dem 1. Mai 2014 gilt in Deutschland die DGUV Vorschrift 3, die die BGV A3 Prüfung bei der Berufsgenossenschaft übernommen hat. Die ehemals gültige Unfallverhütungsvorschrift „BGV A3“ wurde somit in die DGUV V3 umgewandelt. Für elektrische Betriebsmittel und Anlagen haben beide Vorschriften Gültigkeit.
Was wird bei der BGV A3 Prüfung (neu DGUV V3 Prüfung) geprüft?
Bei der BGV A3 Prüfung werden „ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ und „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ einer regelmäßigen Prüfung durch Fachpersonal unterzogen. „Ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ sind solche, die fest angebracht, oder nur schwer zu bewegen sind.
Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln zählen auch solche, die nur vorübergehend fest angebracht wurden und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Bei „ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln“ handelt es sich um elektrische Geräte, die man während des Betriebes bewegen und einfach von einem Ort zu einem anderen transportieren kann, wenn sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen beispielsweise Scanner, Drucker, Computer, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Papierschredder, Kopiergeräte, elektrische Werkzeugmaschinen, Lötgeräte, Schwingschleifer, Handbohrmaschinen, Sprühpistolen, Ständerbohrmaschinen, Trennjäger, Elektrotacker, Handschweißgeräte, uvm. Von diesen elektrischen Geräten kann eine potentielle Gefahr ausgehen, wenn keine regelmäßige BGV A3 Prüfung erfolgt.
Wie erfolgt die BGV A3 Prüfung (neu DGUV V3 Prüfung)?
Alle Maßnahmen im Rahmen der Prüfung werden mit regelmäßig kalibrierten und speziellen Messeinrichtungen durchgeführt. Elektrische Betriebsmittel werden nach einem festgelegten Prüfungsschema geprüft. Im ersten Schritt erfolgt die Sichtprüfung. Hierbei wird festgestellt, ob an dem zu prüfenden elektrischen Gerät äußere sicherheitsrelevante Mängel vorliegen. Bei der Sichtprüfung wird:
- der Zustand der Isolierungen geprüft und
- der Biegeschutz und die Zuglast der Anschlussleitungen geprüft.
Im zweiten Schritt der BGV A3 Prüfung erfolgt die Messung. Diese ist abhängig von dem jeweiligen Prüflingstyp sowie der Schutzklassenzuordnung. Es werden die nachstehenden Messungen durchgeführt:
- Messung des Schutzleiterwiderstandes
- Messung des Isolationswiderstandes,
- Messung des Berührungsstroms und Ersatzableitstroms und
- Messung des Differenz- bzw. Schutzleiterstroms.
Im dritten Schritt werden die jeweiligen elektrischen Geräte auf ihre einwandfreie Funktion hin überprüft. Erst, wenn das jeweilige elektrische Gerät vollumfänglich und ordnungsgemäß funktioniert, erhält das Gerät eine Prüfplakette im Rahmen der BGV A3 Prüfung.
Im letzten Schritt erfolgt die Dokumentation, die auch als Prüfbericht bezeichnet wird. Alle elektrischen Geräte in einem Betrieb müssen mit Nummern versehen aufgelistet sein. Die Dokumentation muss in schriftlicher Form erfolgen und die einzelnen Geräte aufführen.
Zudem muss der Prüfbericht den Namen des Prüfers enthalten und mit einer Unterschrift versehen sein sowie den Termin für die nächste BGV A3 Prüfung enthalten. Die BGV A3 Prüfung sorgt dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft errichtet, geändert, instand gehalten oder betrieben werden. Vor der ersten Inbetriebnahme muss das elektrische Betriebsmittel einer BGV A3 Prüfung unterzogen werden. Ausnahmen bilden Geräte, bei denen der Hersteller das Aufstellen und die erste Inbetriebnahme übernimmt.
Wie oft muss die Prüfung erfolgen?
Bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln muss die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Auch wenn eine Änderung, oder eine Instandsetzung erfolgt ist, muss vor der erneuten Inbetriebnahme eine befähigte Person die BGV A3 Prüfung durchführen.
Prüffristen sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung für die Wiederholungsprüfung zu ermitteln. Als Richtwert der DGUV V3 gilt eine Prüffrist von sechs Monaten. Befinden sich die elektrischen ortsfesten Betriebsmittel auf einer Baustelle, so kann die Prüffrist auf drei Monate reduziert werden. Wird bei der BGV A3 Prüfung eine Fehlerquote unter 2 % Prozent attestiert, so kann die Prüffrist verlängert werden. Prüffristen der BGV A3 Prüfung:
- 1 Jahr in Fertigungsstätten, auf Baustellen oder Werkstätten
- 2 Jahre in Büroräumen oder unter ähnlichen Bedingungen
Diese Richtwerte sind zwar nicht für die Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben, dienen aber als guter Ausgangspunkt für die Häufigkeit.
Was ist eine Elektrofachkraft im Sinne einer BGV A3 Prüfung?
Die Elektrofachkraft muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik verfügen.
Auch Elektroingenieure können die BGV A3 Prüfung durchführen. Die Elektrofachkraft muss unbedingt über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen.
Weiter müssen von der Elektrofachkraft regelmäßige Weiterbildungen nachgewiesen werden, denn nur dadurch ist gewährleistet, dass alle technischen Erneuerungen gekannt sowie beherrscht werden. Die Elektrofachkraft muss die Prüfungen gewissenhaft durchführen und haftet mit dem Namen, der zwingend auf dem Prüfprotokoll erscheinen muss.
Alternativ darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter der Aufsicht der Elektrofachkraft durchführen. Die Prüfung kann während des Betriebes durchgeführt werden und stört den Ablauf nicht.
Wer ist für die BGV A3 Prüfung verantwortlich?
Der Unternehmer, oder Betreiber, ist alleine dafür verantwortlich, dass sich alle elektrischen Betriebsmittel oder Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und die BGV A3 Prüfung regelmäßig erfolgt.
Der Betreiber ist weiter dafür verantwortlich, dass die BGV A3 Prüfung von einer Elektrofachkraft durchgeführt wird.
Diese Elektrofachkraft kann in jedem Betrieb benannt werden. Alternativ können Betreiber einen externen Dienstleister beauftragen.
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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