Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Prüfung von Leitern und Tritten

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.


Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

- Einige unserer 7.600 aktiven Kunden -

Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte, die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Zum einen müssen Leitern, Tritte und Co. natürlich dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden.

Doch wie sollte diese Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 aussehen? Was sollte man über eine Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 wissen?

Wie oft sollte eine solche Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 durchgeführt werden? Und darf jedermann eine Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 durchführen?

 

https://www.e-service-check.de/leistungen/pruefung-kraftbetaetigter-tueren-und-tore-asra17-bgr232/

Prüfung Leitern und Tritten

Die sogenannte BetrSichV fordert, dass alle Arbeitsmittel – und somit auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig
nach DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen. Und für diese Prüfung von Leitern und Tritte nach 
DGUV Information 208-016 wurden Werte ermittelt, die die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfung festlegen.

Zudem muss der Arbeitgeber jedoch auch über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 hinaus Anleitungen
und Hinweise für seinen Arbeitnehmer herausgeben, die den richtigen und sicheren Umgang mit den von ihm zur
Verfügung gestellten Leitern und Tritten beschreiben.

Diese Handlungsanleitungen lassen sich ebenso in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DGUV) in Erfahrung
bringen, wie auch Hinweise und Empfehlungen, die sich rund um die Prüfung von Leitern und Tritten drehen. Für eine Prüfung von
Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sind die DGUV Vorschriften 208-016 gedacht.

Die Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sollte als sogenannte Leiterprüfung durch einen geeigneten Fachmann durchgeführt werden.

Bei der Auswahl der geeigneten Zugänge zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen:

  • Der zu überwindende Höhenunterschied
  • Die Dauer und Häufigkeit der Benutzung
  • Die Fluchtmöglichkeit bei drohender Gefahr und
  • Umfangreiche Werkzeug- und Materialtransporte

Dabei dürfen keine zusätzlichen Absturzgefahren entstehen!

Handlungsanleitung 

Für eine Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 bieten verschiedenste Fachbetriebe
beispielsweise spezielle Schulungen an. Während dieser Schulungen für eine Leiterprüfung weisen die Teilnehmer
alle notwendigen Kenntnisse zur Leiterprüfung vor und sind demnach dazu befähigt, die Prüfung von Leitern und Tritte
nach DGUV Information 208-016 eigenständig durchzuführen und zu dokumentieren.

Fernab dessen sind die Teilnehmer nach einer fachgerechten Schulung für eine Leiterprüfung ebenso dazu in der Lage im
eigenen Ermessen den Umfang, die Art und auch die Fristen der Leiterprüfung und der Prüfungsintervalle zu bestimmen.

Die Schulung für eine Leiterprüfung muss jedoch der Betriebssicherheitsverordnung und
der DGUV Information 208-016 – der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten – entsprechen.

Nur so erhält der Teilnehmer den erforderlichen Sachkundenachweis, der ihn dem ArbSchG §7 nach „zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ macht und somit zur Leiterprüfung bemächtigt.

Die Prüfung und Handhabung von Leitern und Tritten

Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre
Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen.

Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen
Regelungen und einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind.

Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.

Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritten bereitstellen und benutzen will?

Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitstellen und benutzen will, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die Prüfung von Leitern und Tritten durch geführt wurde. 

Beispiele für bauliche Gegebenheiten können sein:

  • enge Treppenhäuser (Wendeltreppen)
  • enge Räume (Toilettenräume)
  • enge Regalgänge
  • Zugang zu Dächern/Dachöffnungen
  • Unzugänglichkeiten für Befahranlagen (Fahrgerüste oder Hubarbeitsbühnen) aufgrund von Treppen, Absätzen oder der Beschaffenheit des Untergrunds
prüfung von leitern und tritten

Was sollte der Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs berücksichtigen?

Bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten, einschließlich des Zubehörs, muss der Unternehmer eine Reihe von Kriterien berücksichtigen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Zunächst ist die Arbeitsaufgabe entscheidend, da sie bestimmt, welche Art von Leiter oder Tritt geeignet ist. Die Arbeitsweise auf den Leitern, wie zum Beispiel das Übersteigeverbot bei Stehleitern, muss beachtet werden. Auch die ergonomischen Bedingungen spielen eine Rolle, insbesondere bei Überkopfarbeiten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Es sollte entschieden werden, ob Sprossen- oder Stufenleitern verwendet werden, je nach Benutzungsdauer und spezifischen Anforderungen. Zudem ist die zulässige Traglast der Leitern und Tritte zu beachten, um sicherzustellen, dass sie das Gewicht der Nutzer und das Arbeitsmaterial sicher tragen können. Schließlich muss die Bodenbeschaffenheit berücksichtigt werden – ob der Boden glatt, nachgiebig oder uneben ist, hat Einfluss auf die Stabilität der Leiter.

Zusätzlich können Gefahren von verschiedenen Quellen ausgehen, die bei der Auswahl von Leitern und Tritten beachtet werden müssen. Dies umfasst Risiken durch den innerbetrieblichen Verkehr, elektrische Anlagen oder Anlagen mit Explosionsgefahr, die in der Nähe der Leiter aufgestellt werden könnten. Weitere Gefahrenquellen sind Rohrleitungen, Behälter, Schächte und Kanäle, die möglicherweise die sichere Nutzung der Leitern gefährden. Auch maschinelle Anlagen und Einrichtungen, wie bewegliche Anlagenteile, müssen in die Planung einbezogen werden, um Unfälle zu vermeiden. Schließlich sollte auf mögliche Absturzkanten geachtet werden, um das Risiko von Stürzen zu minimieren.

Worauf bei der Unterweisung der Beschäftigten geachtet werden muss

Bei der Unterweisung der Beschäftigten muss besonders darauf geachtet werden, dass sie die Gefahren verstehen, die mit der Nutzung von Leitern und Tritten verbunden sind. Es sollte verdeutlicht werden, dass Unfälle, die zu bleibenden Beeinträchtigungen führen, auch schon bei Abstürzen aus geringen Höhen passieren können. Die Unterweisung erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und dieser Handlungsanleitung, insbesondere des Abschnitts 5. Sie ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen, mindestens jedoch einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen wie nach einem Unfall oder der Einführung neuer Leiterbauarten. Der Arbeitgeber sollte dabei auch die Erkenntnisse aus der täglichen Benutzung von Leitern und Tritten in die Unterweisungen einfließen lassen.

Eine Unterweisung umfasst in der Regel Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung von Leitern und Tritten, bauartspezifische Hinweise sowie Informationen zu möglichen zusätzlichen Gefährdungen. Diese zusätzlichen Gefährdungen können unter anderem durch innerbetrieblichen und öffentlichen Verkehr, Witterungseinflüsse wie Glätte oder Sturm, elektrische Anlagen, Rohrleitungen, Behälter, Schächte und Kanäle entstehen. Auch Anlagen mit Explosionsgefahr, maschinelle Anlagen und Einrichtungen (insbesondere durch die Aufstellung von Leitern in der Nähe beweglicher Anlagenteile) sowie Kran- und Förderanlagen müssen berücksichtigt werden. Zudem sind Absturzkanten eine bedeutende Gefährdung, die bei der Unterweisung thematisiert werden sollte.

Worauf beim sicheren Einsatz von Leitern und Tritten geachtet werden muss

Das Arbeiten von Leitern ist erfahrungsgemäß gefährlicher als von anderen Arbeitsmitteln aus.
Jeder Beschäftigte, der Leitern und Tritte benutzt, trägt eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Die Verhaltensmaßnahmen bei der Benutzung von tragbaren Leitern ergeben sich auch aus der auf der Leiter angebrachten Benutzungsanleitung in Form von Piktogrammen.

Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dies umfasst sowohl eine Sicht- als auch eine Funktionsprüfung. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen müssen dabei festgelegt werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Häufigkeit der Nutzung, der Beanspruchung während der Nutzung sowie der Häufigkeit und Schwere von Mängeln, die bei vorherigen Prüfungen festgestellt wurden.

Gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung muss der Unternehmer zudem die notwendigen Voraussetzungen für die Personen ermitteln und festlegen, die mit der Prüfung der Leitern beauftragt werden. Eine systematische Überprüfung lässt sich beispielsweise durch eine Checkliste durchführen. Es empfiehlt sich, Leitern und Tritte zu nummerieren und die Checklisten in einem Kontrollbuch zusammenzufassen, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen erfasst werden.

Bei der Prüfung sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden: Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen, fehlende Bauteile und die ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente, wie etwa Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern. Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten können kleinere Instandsetzungsarbeiten an den Leitern durchführen, wie etwa das Auswechseln von Leiterfüßen, das Kürzen der Leiter bei Beschädigung der Holmenden oder den Austausch von Sprossen.

Bei der Instandsetzung ist darauf zu achten, dass gebrochene Leiterholme nicht mit Bandagen repariert werden und dass beschädigte oder fehlende Sprossen nur durch gleichartige Sprossen ersetzt werden. Sprossenhalter müssen so angebracht werden, dass sie die Festigkeit der Holme nicht beeinträchtigen. Zudem sollten für die Instandhaltung von Holzleitern nur durchscheinende Lacke, Lasuren und Imprägnierungen verwendet werden, um Schäden frühzeitig zu erkennen. Nach Instandsetzungsarbeiten, die die Sicherheit der Leitern und Tritte beeinträchtigen könnten, muss eine erneute Prüfung des sicheren Zustands durchgeführt werden.

✅ Was ist eine Prüfung von Leitern und Tritten?

Leitern und Tritte, die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

✅ Was kostet eine Prüfung von Leitern und Tritten bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅Warum sollte ich E+Service+Check GmbH für die Prüfung von Leitern und Tritten beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • Rechtssichere, umfassende Dokumentation
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin
  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal
Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)