Was ist die DGUV V3 Prüfung in Hannover?
E+SERVICE+CHECK unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hannover bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Je nach Prüfauftrag können beispielsweise ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, ortsfeste elektrische Anlagen, elektrische Maschinen, Verteilungen und weitere elektrische Einrichtungen Bestandteil der Prüfung sein.
Die DGUV Vorschrift 3 regelt Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld. Welche konkreten Prüfungen erforderlich sind und welchen Umfang sie haben, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt, seiner Nutzung und den betrieblichen Bedingungen ab.
Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Was ist die DGUV V3 Prüfung in Hannover?
Die DGUV V3 Prüfung in Hannover basiert auf den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die diese zum Schutz von Arbeitnehmern in Betrieben entwickelt hat. Die DGUV 3 sieht die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel überall dort vor, wo stationäre und nicht stationäre Anlagen aufgestellt sind. Neben den Unternehmen kommen hier auch private Haushalte in Betracht. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Dachverband der deutschen Unfallversicherungsträger. Zur Prüfung, ob ein Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 einhält, setzt sie die Berufsgenossenschaften ein. Mit der DGUV V3 stellt der Gesetzgeber klar, dass es sich bei der Prüfung elektrischer Anlagen um eine Kontrolle handelt, die für jedes Unternehmen verpflichtend ist, in dem ortsveränderliche elektrische Anlagen die Erfüllung des Betriebszwecks unterstützen.
Welche rechtlichen und technischen Grundlagen können relevant sein?
Welche Anforderungen für eine elektrische Prüfung gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt und dessen Einsatzbereich.
Im betrieblichen Umfeld können insbesondere relevant sein:
- DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise DGUV Vorschrift 4
- Betriebssicherheitsverordnung
- die betriebliche Gefährdungsbeurteilung
- Technische Regeln für Betriebssicherheit, soweit sie für die konkrete Prüfaufgabe einschlägig sind
- die jeweils relevanten elektrotechnischen Normen und technischen Regeln
Welche Grundlagen tatsächlich anzuwenden sind, wird anhand der konkreten Anlage beziehungsweise des jeweiligen Betriebsmittels beurteilt.
Warum sind regelmäßige elektrische Prüfungen wichtig?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können durch Nutzung, Alterung, Beschädigungen oder betriebliche Einflüsse sicherheitsrelevante Mängel entwickeln.
Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, solche Mängel frühzeitig zu erkennen, den festgestellten Zustand zu bewerten und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
Eine strukturierte Prüfdokumentation unterstützt Unternehmen außerdem dabei, durchgeführte Prüfungen und festgestellte Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren und spätere Wiederholungsprüfungen zu organisieren.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die aufgrund ihrer Bauart und Verwendung während des Betriebs oder zur Nutzung an einen anderen Ort gebracht werden können.
Typische Beispiele können sein:
- elektrische Handwerkzeuge
- Kaffeemaschinen
- Netzteile
- Monitore
- Drucker
- Computer und weitere Bürogeräte
- Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen
Welche Prüfverfahren anzuwenden sind, richtet sich nach Bauart, Schutzklasse, Nutzung und den für das jeweilige Betriebsmittel relevanten technischen Anforderungen.
Für welche Unternehmen in Hannover sind elektrische Prüfungen relevant?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden in nahezu allen Branchen eingesetzt. E+SERVICE+CHECK unterstützt deshalb unterschiedliche Unternehmen und Einrichtungen in Hannover, beispielsweise:
- Industrie- und Produktionsbetriebe
- Büro- und Verwaltungsstandorte
- Filialunternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Schulen und Bildungseinrichtungen
- Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen
- Gewerbe- und Mittelstandsunternehmen
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der vorhandenen elektrischen Ausstattung, den betrieblichen Bedingungen und dem vereinbarten Prüfauftrag.
Bei der Prüfplanung können Betriebszeiten, Zugänglichkeit und gegebenenfalls erforderliche Abschaltfenster berücksichtigt werden.
Wie läuft eine elektrische Prüfung ab?
Der konkrete Prüfablauf richtet sich nach Art, Bauweise und Nutzung der zu prüfenden Anlage beziehungsweise des Betriebsmittels.
Je nach Prüfobjekt können insbesondere folgende Schritte erforderlich sein:
- Sichtprüfung auf erkennbare Schäden und Mängel
- Prüfung vorhandener Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Funktionsprüfung
- elektrische Messungen entsprechend dem jeweiligen Prüfverfahren
- Bewertung der festgestellten Ergebnisse
- Dokumentation der durchgeführten Prüfung und festgestellter Mängel
Welche Messverfahren und Grenzwerte anzuwenden sind, richtet sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt und den hierfür relevanten elektrotechnischen Regeln.
Wer darf elektrische Prüfungen durchführen?
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der konkreten Prüfaufgabe.
Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft. Je nach Prüfaufgabe können zusätzlich Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person relevant sein.
Unternehmen können hierfür entsprechend qualifizierte eigene Mitarbeitende oder einen externen Prüfdienstleister einsetzen.
Entscheidend sind eine geeignete fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und aktuelle Kenntnisse für die jeweilige Prüfaufgabe.
Wie werden Prüffristen festgelegt?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können wiederkehrenden Prüfungen unterliegen. Eine einheitliche Prüffrist für sämtliche Prüfobjekte gibt es jedoch nicht.
Bei der Festlegung geeigneter Prüffristen können insbesondere berücksichtigt werden:
- Art und Nutzung des Prüfobjekts
- Häufigkeit und Intensität der Beanspruchung
- Umgebungsbedingungen
- Ergebnisse bisheriger Prüfungen
- festgestellte Mängel
- Erkenntnisse aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
Die Prüffristen sind so festzulegen, dass sicherheitsrelevante Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können.
Wie werden die Prüfergebnisse dokumentiert?
Nach Abschluss der Prüfung werden die durchgeführten Prüfungen und festgestellten Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert.
Je nach Prüfauftrag können unter anderem folgende Angaben enthalten sein:
- eindeutige Zuordnung des Prüfobjekts
- Prüfdatum
- Anlass und Umfang der Prüfung
- relevante Mess- und Prüfergebnisse
- festgestellte Mängel
- Bewertung des Prüfergebnisses
- gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen
Die Dokumentation ermöglicht es, die durchgeführte Prüfung und den festgestellten Zustand später nachvollziehen zu können.
Kennzeichnung geprüfter Betriebsmittel
Je nach Prüf- und Dokumentationskonzept können geprüfte Betriebsmittel nach Abschluss der Prüfung zusätzlich mit einer Prüfkennzeichnung versehen werden.
Eine solche Kennzeichnung kann beispielsweise Hinweise auf den Prüfstatus oder einen vorgesehenen Folgetermin enthalten.
Entscheidend für die Nachvollziehbarkeit der Prüfung ist jedoch die vollständige und strukturierte Prüfdokumentation.
Warum sollten Prüfpflichten organisatorisch eingehalten werden?
Unternehmen müssen die für ihre elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Arbeitsmittel geltenden Prüfanforderungen im Rahmen ihrer betrieblichen Organisation berücksichtigen.
Versäumte oder unzureichend organisierte Prüfungen können je nach konkretem Sachverhalt arbeitsschutzrechtliche, unfallversicherungsrechtliche oder haftungsbezogene Folgen haben.
Welche Folgen im Einzelfall eintreten, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Deshalb sollten erforderliche Prüfungen, festgestellte Mängel und daraus abgeleitete Maßnahmen nachvollziehbar organisiert und dokumentiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Ja. E+SERVICE+CHECK unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hannover bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Je nach Prüfprojekt können auch mehrere Standorte in Hannover und der umliegenden Region gemeinsam geplant und koordiniert werden.
Je nach Prüfauftrag können beispielsweise ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, ortsfeste elektrische Anlagen, Maschinen, Verteilungen, Stromkreise und weitere elektrische Einrichtungen Bestandteil der Prüfung sein. Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Art, Bauweise, Nutzung und Einsatzbedingungen des jeweiligen Prüfobjekts.
Eine einheitliche Prüffrist für sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gibt es nicht. Die erforderlichen Prüffristen richten sich unter anderem nach der Gefährdungsbeurteilung, Art und Nutzung des Prüfobjekts, seiner Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen und den Ergebnissen bisheriger Prüfungen.
Der konkrete Prüfablauf hängt vom jeweiligen Prüfobjekt ab. Je nach Anlage oder Betriebsmittel können Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Prüfung vorhandener Schutzmaßnahmen sowie elektrische Messungen erforderlich sein. Anschließend werden die Ergebnisse bewertet und nachvollziehbar dokumentiert.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der konkreten Prüfaufgabe. Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft. Je nach Prüfaufgabe können zusätzlich Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person relevant sein.
Die durchgeführten Prüfungen und festgestellten Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Prüfauftrag können unter anderem Prüfobjekt, Prüfdatum, Prüfumfang, relevante Mess- und Prüfergebnisse, festgestellte Mängel und die Bewertung des Prüfergebnisses erfasst werden.