Was bedeutet DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld.
Sie enthält Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie an deren Prüfung.
Unternehmer müssen insbesondere dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie
- in bestimmten Zeitabständen.
Welche Prüfungen im konkreten Fall erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt und den betrieblichen Einsatzbedingungen.
Was sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel?
Elektrische Betriebsmittel sind Geräte oder Komponenten, die elektrische Energie erzeugen, übertragen, verteilen, speichern, umwandeln oder nutzen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Büro- und IT-Geräte,
- elektrische Werkzeuge,
- Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen,
- fest angeschlossene elektrische Geräte,
- Maschinen,
- Schalt- und Verteilereinrichtungen.
Eine elektrische Anlage besteht aus mehreren miteinander verbundenen elektrischen Betriebsmitteln, beispielsweise Stromkreisen, Verteilungen, Leitungen und angeschlossenen Einrichtungen.
Welche Prüfanforderungen gelten, hängt von Art, Bauweise und Nutzung des jeweiligen Prüfobjekts ab.
Was umfasst eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Art, Bauweise und Nutzung der elektrischen Anlage beziehungsweise des Betriebsmittels.
Je nach Prüfobjekt können insbesondere folgende Schritte erforderlich sein:
- Sichtprüfung auf erkennbare Schäden und Mängel,
- Prüfung vorhandener Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
- Funktionsprüfung,
- elektrische Messungen entsprechend dem jeweiligen Prüfverfahren,
- Bewertung der festgestellten Ergebnisse,
- Dokumentation der Prüfung und festgestellter Mängel.
Werden Mängel festgestellt, sind erforderliche Maßnahmen anschließend entsprechend zu organisieren. Prüfung und Instandsetzung sind dabei voneinander zu unterscheiden.
Wen betrifft die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an Unternehmen und Einrichtungen, in denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld eingesetzt werden.
Der Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber muss die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen, damit elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher betrieben und erforderliche Prüfungen durchgeführt werden können.
Welche Prüfungen notwendig sind und welche Prüffristen gelten, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt und den betrieblichen Bedingungen ab.
Wer darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der konkreten Prüfaufgabe.
Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft.
Bei Prüfungen im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung können zusätzlich Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person relevant sein.
Entscheidend sind eine geeignete fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und aktuelle Kenntnisse für die jeweilige Prüfaufgabe.
Welche Prüffristen gelten nach DGUV Vorschrift 3?
Eine einheitliche Prüffrist für sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gibt es nicht.
Bei der Festlegung geeigneter Prüffristen können insbesondere berücksichtigt werden:
- Art und Nutzung des Prüfobjekts,
- Häufigkeit und Intensität der Beanspruchung,
- mechanische oder elektrische Belastungen,
- Umgebungsbedingungen,
- Ergebnisse bisheriger Prüfungen,
- festgestellte Mängel sowie
- Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung.
DGUV-Regelwerke und technische Regeln können für bestimmte Prüfobjekte Richt- oder Orientierungswerte enthalten.
Die konkrete Prüffrist muss jedoch zum jeweiligen Einsatzbereich und zur betrieblichen Gefährdungssituation passen.
In welchen Bereichen ist die DGUV Vorschrift 3 relevant?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden in nahezu allen Unternehmen und Einrichtungen eingesetzt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Produktions- und Industriebetriebe,
- Büro- und Verwaltungsstandorte,
- Filialunternehmen,
- öffentliche Einrichtungen,
- Schulen und Bildungseinrichtungen,
- Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen,
- Gewerbe- und Mittelstandsunternehmen.
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der vorhandenen elektrischen Ausstattung und den jeweiligen betrieblichen Bedingungen.
Bei der Prüfplanung können Betriebszeiten, Zugänglichkeit und erforderliche Abschaltfenster berücksichtigt werden.
Wie läuft eine elektrische Prüfung ab?
Der genaue Prüfablauf hängt vom jeweiligen Prüfobjekt ab.
Je nach Anlage oder Betriebsmittel können insbesondere folgende Prüfschritte erforderlich sein:
- Besichtigen beziehungsweise Sichtprüfung,
- Erproben vorhandener Funktionen und Schutzmaßnahmen,
- elektrische Messungen,
- Bewertung der Ergebnisse,
- Dokumentation des festgestellten Zustands.
Welche Messverfahren und Grenzwerte anzuwenden sind, richtet sich nach Art, Bauweise und Nutzung des jeweiligen Prüfobjekts sowie den einschlägigen technischen Regeln.
Garantiert eine Prüfung dauerhafte Mängelfreiheit?
Nein. Eine Prüfung bewertet den Zustand einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels zum Zeitpunkt der Prüfung.
Sie kann dazu beitragen, vorhandene sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen. Sie kann jedoch nicht ausschließen, dass später durch Nutzung, Alterung, Beschädigung oder äußere Einflüsse neue Mängel entstehen.
Deshalb können neben erforderlichen Erst- und Anlassprüfungen auch wiederkehrende Prüfungen notwendig sein.
Welche Normen und technischen Regeln können relevant sein?
Welche Normen bei einer elektrischen Prüfung anzuwenden sind, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt und vom Anlass der Prüfung ab.
Je nach Prüfaufgabe können beispielsweise relevant sein:
- DIN EN 50678 (VDE 0701) für Prüfungen nach Reparatur elektrischer Geräte,
- DIN EN 50699 (VDE 0702) für Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte,
- DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) bei elektrischen Ausrüstungen von Maschinen,
- DIN VDE 0105-100 beim Betrieb elektrischer Anlagen sowie
- weitere einschlägige elektrotechnische Normen und technische Regeln.
Nicht jede Norm gilt für jedes Prüfobjekt. Entscheidend ist die konkrete Prüfaufgabe.
Was bedeuten DIN und VDE?
DIN steht für das Deutsche Institut für Normung. VDE ist unter anderem im Bereich elektrotechnischer Normung tätig.
DIN- und VDE-Normen sind technische Regelwerke. Sie sind nicht automatisch mit einem Gesetz gleichzusetzen, können aber bei der Beurteilung und Durchführung elektrischer Prüfungen eine wichtige Rolle spielen.
Welche Normen im konkreten Fall relevant sind, hängt von der jeweiligen Anlage, dem Betriebsmittel und der Prüfaufgabe ab.
Warum sind elektrische Prüfungen wichtig?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können durch Alterung, Nutzung, mechanische Belastungen oder äußere Einflüsse sicherheitsrelevante Mängel entwickeln.
Prüfungen helfen dabei, solche Mängel zu erkennen, den festgestellten Zustand zu bewerten und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
Eine nachvollziehbare Dokumentation unterstützt Unternehmen außerdem bei der Organisation späterer Wiederholungsprüfungen und der Nachverfolgung festgestellter Mängel.
Wann besteht die Pflicht zur Durchführung?
Ein Unternehmen, das mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, hat gemäß DGUV die Pflicht, eine Prüfung nach DGUV V3 durch zu führen. Es muss dafür sorgen, dass sämtliche Risiken ausgeschlossen sind. Hierfür ist als Vorgabe der Zeitpunkt für die Prüfung festgelegt. Eine Prüfung ist erforderlich vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Instandsetzung, bei Veränderungen und zu den vorgegebenen Prüfintervallen.
Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3?
Wie die Bezeichnung schon aussagt, handelt es sich dabei um Betriebsmittel, die ortsveränderlich sind, also leicht bewegt werden können. Der Transport zwischen zwei Orten ist sehr anspruchslos. In einer Firma ist das Sortiment der elektrischen Betriebsmittel meist breit gefächert. Dazu zählen:
- Computer und Monitor
- Drucker und Scanner
- Faxgerät
- Laptops
- Kaffeemaschine
- Staubsauger
- Steh- oder Tisch-Lampen
- Mehrfachsteckdosen
- Bohrmaschinen oder andere elektrische Kleingeräte
- Laminiergeräte
und vieles mehr. Hier handelt es sich lediglich um eine kleine Auswahl der möglichen ortsveränderlichen Betriebsmittel, die eine Prüfung durchlaufen sollten.
Häufig gestellte Fragen
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld. Sie enthält Anforderungen an deren sicheren Betrieb und an erforderliche Prüfungen.
Dazu können beispielsweise ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, fest angeschlossene Geräte, elektrische Maschinen, Verteilungen, Stromkreise und weitere elektrische Anlagen und Betriebsmittel gehören. Welche Anforderungen gelten, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt ab.
Die DGUV Vorschrift 3 sieht Prüfungen insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie in bestimmten Zeitabständen vor. Welche konkreten Prüfungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt und den betrieblichen Bedingungen ab.
Eine einheitliche Prüffrist für sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gibt es nicht. Die erforderlichen Prüffristen richten sich unter anderem nach Art und Nutzung des Prüfobjekts, seiner Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen, bisherigen Prüfergebnissen und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der jeweiligen Prüfaufgabe. Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft. Je nach Anwendungsbereich können zusätzliche Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person bestehen.
Der Prüfablauf richtet sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt. Je nach Anlage oder Betriebsmittel können Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Prüfung von Schutzmaßnahmen und elektrische Messungen erforderlich sein. Anschließend werden die Ergebnisse bewertet und dokumentiert.
BGV A3 ist die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3. Im Zuge der Neustrukturierung des DGUV-Regelwerks wurde die frühere Bezeichnung ersetzt.
Nein. Eine Prüfung bewertet den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie kann vorhandene sicherheitsrelevante Mängel erkennen, aber nicht ausschließen, dass später durch Nutzung, Alterung oder äußere Einflüsse neue Mängel entstehen.