Heißt es DGUV 3 oder DGUV V3?
Die offizielle Bezeichnung lautet DGUV Vorschrift 3.
Im Sprachgebrauch werden jedoch häufig auch die Abkürzungen DGUV 3 oder DGUV V3 verwendet. Gemeint ist in der Regel dieselbe Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV selbst führt sie unter dem Titel:
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die frühere Bezeichnung BGV A3 wurde im Zuge der Neustrukturierung des DGUV-Regelwerks durch die heutige Bezeichnung DGUV Vorschrift 3 ersetzt.
Für wen ist die DGUV Vorschrift 3 relevant?
Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an Unternehmen und Einrichtungen, in denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld eingesetzt werden.
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben, instand gehalten und erforderliche Prüfungen durchgeführt werden.
Welche Prüfungen notwendig sind, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt und den betrieblichen Bedingungen ab.
Was ist die DGUV Vorschrift 3 rechtlich?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung und trägt den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Sie enthält Anforderungen an den Betrieb, die Instandhaltung und die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Für Arbeitsmittel können zusätzlich Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung relevant sein.
Welche grundlegenden Anforderungen enthält die DGUV Vorschrift 3?
Unternehmer müssen dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert, instand gehalten und betrieben werden.
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen grundsätzlich nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Werden Mängel festgestellt, müssen erforderliche Maßnahmen veranlasst werden. Besteht eine dringende Gefahr, darf die betreffende Anlage oder das Betriebsmittel nicht weiter verwendet werden, solange der gefährliche Zustand besteht.
Wann sind Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 erforderlich?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere zu prüfen:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie
- in bestimmten Zeitabständen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfallen, wenn eine geeignete Bestätigung des Herstellers oder Errichters vorliegt.
Welche wiederkehrenden Prüfungen erforderlich sind und welche Fristen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt und den betrieblichen Bedingungen.
Welche Prüffristen gelten?
Eine einheitliche Prüffrist für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gibt es nicht.
Bei der Festlegung geeigneter Prüffristen können insbesondere berücksichtigt werden:
- Art und Nutzung des Prüfobjekts,
- Häufigkeit und Intensität der Beanspruchung,
- Umgebungsbedingungen,
- mechanische und elektrische Belastungen,
- Ergebnisse bisheriger Prüfungen,
- festgestellte Mängel sowie
- Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung.
DGUV-Regelwerke und technische Regeln können für bestimmte Prüfobjekte Richt- oder Orientierungswerte enthalten. Die konkrete Prüffrist muss jedoch zum jeweiligen Einsatzbereich passen.
Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel können geprüft werden?
Je nach Unternehmen und Prüfauftrag können unterschiedliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel relevant sein.
Dazu können beispielsweise gehören:
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
- fest angeschlossene elektrische Betriebsmittel,
- elektrische Maschinen,
- Verteilungen und Stromkreise,
- elektrische Installationen,
- Schutz- und Schaltgeräte sowie
- weitere elektrische Einrichtungen.
Welche Prüfverfahren anzuwenden sind, richtet sich nach Art, Bauweise, Nutzung und Einsatzbedingungen des jeweiligen Prüfobjekts.
Wer darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der konkreten Prüfaufgabe.
Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft.
Bei Prüfungen im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung können zusätzlich Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person relevant sein.
Unternehmen können entsprechend qualifizierte eigene Mitarbeitende oder externe Prüfdienstleister einsetzen.
Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder solche, die aufgrund ihrer Bauweise nicht leicht bewegt werden können.
Dazu können beispielsweise gehören:
- fest angeschlossene Maschinen,
- Schaltschränke,
- elektrische Verteilungen,
- fest installierte Leuchten,
- fest angeschlossene Geräte sowie
- Teile der elektrischen Gebäudeinstallation.
Welche Prüfanforderungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt und dessen Einsatzbedingungen. Die DGUV-Durchführungsanweisungen unterscheiden ausdrücklich zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln sowie stationären und nicht stationären Anlagen.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Typische Beispiele können sein:
- Computer und Monitore,
- Drucker,
- Netzteile,
- Kaffeemaschinen,
- elektrische Handwerkzeuge,
- Verlängerungsleitungen sowie
- Mehrfachsteckdosen.
Welche Prüfverfahren erforderlich sind, hängt von Bauart, Nutzung und Schutzklasse des jeweiligen Betriebsmittels ab.
Wie läuft eine elektrische Prüfung ab?
Der konkrete Prüfablauf richtet sich nach Art, Bauweise und Nutzung des jeweiligen Prüfobjekts.
Je nach Anlage oder Betriebsmittel können insbesondere folgende Schritte erforderlich sein:
- Sichtprüfung auf erkennbare Schäden und Mängel,
- Prüfung vorhandener Schutzmaßnahmen,
- Funktionsprüfung,
- elektrische Messungen entsprechend dem jeweiligen Prüfverfahren,
- Bewertung der Ergebnisse sowie
- Dokumentation der durchgeführten Prüfung.
Welche Messverfahren und Grenzwerte anzuwenden sind, richtet sich nach den für das jeweilige Prüfobjekt relevanten technischen Regeln.
Welche weiteren Vorschriften und technischen Regeln können relevant sein?
Welche zusätzlichen Anforderungen gelten, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt und dessen Einsatzbereich ab.
Im betrieblichen Umfeld können insbesondere relevant sein:
- Betriebssicherheitsverordnung,
- betriebliche Gefährdungsbeurteilung,
- DGUV Vorschrift 1,
- einschlägige Technische Regeln für Betriebssicherheit sowie
- die jeweils relevanten elektrotechnischen Normen und technischen Regeln.
Nicht jedes Regelwerk ist für jedes Prüfobjekt relevant. Die konkrete Prüfaufgabe entscheidet darüber, welche Anforderungen anzuwenden sind.
Warum sind strukturierte elektrische Prüfungen sinnvoll?
Elektrische Prüfungen helfen dabei, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen und den Zustand elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nachvollziehbar zu dokumentieren.
Eine strukturierte Prüfplanung kann außerdem dabei unterstützen,
- Prüftermine zu organisieren,
- festgestellte Mängel weiterzuverfolgen,
- größere Gerätebestände übersichtlich zu verwalten und
- spätere Wiederholungsprüfungen vorzubereiten.
Häufig gestellte Fragen
Die offizielle Bezeichnung lautet DGUV Vorschrift 3. Die Begriffe DGUV 3 und DGUV V3 werden häufig als Kurzformen verwendet und beziehen sich in der Regel auf dieselbe Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Die heutige DGUV Vorschrift 3 wurde früher unter der Bezeichnung BGV A3 geführt. Im Zuge der Neustrukturierung des DGUV-Regelwerks wurde die frühere Bezeichnung durch DGUV Vorschrift 3 ersetzt.
Die DGUV Vorschrift 3 enthält Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an deren Betrieb, Instandhaltung und erforderliche Prüfungen.
Prüfungen sind insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie in bestimmten Zeitabständen vorgesehen. Welche konkrete Prüfung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt und den betrieblichen Bedingungen ab.
Eine einheitliche Prüffrist für sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gibt es nicht. DGUV-Regelwerke können Orientierungswerte enthalten. Die konkrete Prüffrist richtet sich unter anderem nach Art und Nutzung des Prüfobjekts, seiner Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen, bisherigen Prüfergebnissen und der Gefährdungsbeurteilung.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der jeweiligen Prüfaufgabe. Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft. Je nach Anwendungsbereich können zusätzliche Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person bestehen.
BGV A3 ist die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3. Inhaltlich geht es weiterhin um elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld.