Was ist die Prüfung elektrischer Maschinen?
Die Prüfung elektrischer Maschinen ist die gesetzlich vorgeschriebene visuelle, funktionelle und messtechnische Sicherheitsprüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen und automatisierten Fertigungsanlagen. Sie stellt sicher, dass Produktions- und Verarbeitungsmaschinen gefahrlos betrieben werden können und Beschäftigte vor elektrischem Schlag, Bränden oder unerwartetem Anlauf geschützt sind. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 (und 4), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Normen DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1).
Ihr Mehrwert durch eine Maschinenprüfung
- Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
- Erfahrene Prüfer / Techniker
- Einsatz neuester Messtechnik
- Keine Wartezeiten
- Weniger bis keine Ausfallzeiten
- Weniger Wartungs- und Reparaturkosten
- Mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
- Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
- Mögliche Inventarisierung
- Übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
- Sie sind durch unsere Prüfprotokolle rechtlich auf der sicheren Seite
Was zählt zu den elektrischen Maschinen?
Als elektrische Maschine gilt die Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind.
Typische Prüfobjekte im B2B-Bereich sind:
Werkzeugmaschinen: Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Bohrwerke, Sägeautomaten.
Produktions- & Verpackungsanlagen: Abfüllanlagen, Verpackungsstraßen, Roboterzellen, Förderanlagen.
Verarbeitungsmaschinen: Pressen, Stanzmaschinen, Spritzgießmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen.
Textil- & Druckmaschinen: Druckmaschinen, Kaschieranlagen, Textilverarbeitungsanlagen.
Warum ist die Maschinenprüfung gesetzlich verpflichtend?
Elektrische Maschinen unterliegen im Produktionsalltag hohen mechanischen, thermischen und chemischen Belastungen. Ein Defekt in der elektrischen Steuerung oder ein beschädigter Schutzleiter stellt ein massives Sicherheits- und Ausfallrisiko dar.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Maschinenprüfung stützt sich auf:
§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Abwendung von Gefahren am Arbeitsplatz.
§ 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Kontrolle von Arbeitsmitteln.
DGUV Vorschrift 3 / 4: Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften zur Verhinderung von Stromunfällen im Betrieb.
Prüffristen für elektrische Maschinen im Überblick
Die konkreten Fristen ermittelt der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Als normative Richtwerte gelten:
| Anlagentyp / Betriebsumgebung | Empfohlene Prüffrist | Regelwerk / Standard |
| Normale Fertigung & Produktion | In der Regel alle 12 bis 24 Monate | DGUV Vorschrift 3 / BetrSichV |
| Mehrschichtbetrieb & raue Umgebung | Alle 12 Monate | DGUV Vorschrift 3 / BetrSichV |
| Baustellen & fliegende Bauten | Alle 3 bis 6 Monate | DGUV Information 203-006 |
| Erstprüfung vor Erstinbetriebnahme | Vor der ersten Nutzung / nach Umbau | DIN EN 60204-1 / BetrSichV |
Der Ablauf einer normgerechten Maschinenprüfung
Die E+SERVICE+CHECK führt die Maschinenprüfung nach einem strukturierten 4-Stufen-Prinzip durch:
Sichtprüfung: Kontrolle der elektrischen Ausrüstung, Kabelwege, Schaltschränke, Klemmen und Berührungsschutzabdeckungen auf äußere Beschädigungen und Mängel.
Messtechnische Prüfung: Durchführung aller normativen Messungen (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Messung der Restspannung sowie Prüfung der Schleifenimpedanz und RCD-Auslösezeiten).
Erprobung & Funktionsprüfung: Umfassender Funktionstest aller sicherheitsrelevanten Bauteile (Not-Aus / Not-Halt, Schutztüren, Lichtschranken, Zustimmschalter).
Dokumentation & Zertifizierung: Auswertung aller Messergebnisse, Vergabe der DGUV V3 Prüfplakette und Erstellung des rechtssicheren Prüfberichts nach DIN EN 60204-1.
Häufig gestellte Fragen
Alle elektrisch betriebenen Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie und DIN EN 60204-1 müssen regelmäßig geprüft werden – dazu zählen z. B. Bohrmaschinen, CNC-Anlagen, Förderbänder und Schweißgeräte.
Relevante Regelwerke sind insbesondere die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1), die DGUV Vorschrift 3 sowie TRBS 1201. Sie definieren Inhalte, Fristen und Prüfanforderungen.
Je nach Beanspruchung liegt die empfohlene Prüffrist zwischen 6 Monaten und 4 Jahren. Die konkrete Frist muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Prüfungen elektrischer Maschinen dürfen nur von Elektrofachkräften oder befähigten Personen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung durchgeführt werden.
Fehlen regelmäßige Prüfungen, drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Zudem kann die Betriebserlaubnis gefährdet sein.