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Wer muss prüfen?

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DSGVO

Wer ist für die DGUV V3 Prüfung verantwortlich?

Wer muss prüfen- Die rechtliche Verantwortung für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel liegt gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Arbeitgeber. Er ist dazu verpflichtet, die Prüfung zu veranlassen und sicherzustellen. Die fachliche Durchführung darf jedoch ausschließlich durch eine „befähigte Person“ (Elektrofachkraft) erfolgen, die über die notwendige Fachkenntnis und entsprechende Messgeräte verfügt.

VdS-Prüfung

Die Rollenverteilung im Überblick

Um Missverständnisse bei der Verantwortlichkeit zu vermeiden, ist eine klare Trennung zwischen der rechtlichen Pflicht und der operativen Durchführung entscheidend:

  • Der Arbeitgeber (Der Verantwortliche):

    • Sie tragen die Betreiberverantwortung.

    • Sie müssen sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.

    • Sie sind verpflichtet, Prüfintervalle festzulegen und die Prüfung zu beauftragen.

    • Im Schadensfall (z. B. Brand durch ein defektes Gerät) liegt die Beweislast bei Ihnen – nur mit einem lückenlosen Prüfprotokoll können Sie Ihre Sorgfaltspflicht nachweisen.

  • Die befähigte Person (Der Prüfer):

    • Dies muss eine Elektrofachkraft sein, die gemäß TRBS 1203 qualifiziert ist.

    • Sie führt die Sicht-, Mess- und Funktionsprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 durch.

    • Sie dokumentiert die Ergebnisse rechtssicher und bewertet, ob das Gerät sicher weiterbetrieben werden darf oder aus dem Verkehr gezogen werden muss.

Muss mein Unternehmen wirklich prüfen?

Ja. Die DGUV V3 Prüfung ist für alle gewerblich genutzten elektrischen Betriebsmittel verpflichtend – unabhängig von der Unternehmensgröße. Von der Kaffeemaschine in der Teeküche bis zum Server-Netzteil oder der Bohrmaschine auf der Baustelle: Jedes ortsveränderliche Gerät, das mit einem Stecker betrieben wird, fällt unter diese Regelung.

Vorteile für Sie:

  1. Rechtssicherheit: Bei einer Betriebsprüfung oder einem Versicherungsfall sind Sie auf der sicheren Seite.

  2. Werterhalt: Defekte werden frühzeitig erkannt, bevor teure Folgeschäden an Maschinen entstehen.

  3. Mitarbeiterschutz: Sie eliminieren Gefahrenquellen für Ihre Belegschaft aktiv.

 

FAQ: Wer darf was?

  • Darf ein Hausmeister oder ein interner Mitarbeiter prüfen? Nur, wenn dieser explizit als „befähigte Person“ für diese Aufgabe geschult wurde und die nötige messtechnische Ausrüstung besitzt. In der Praxis ist das Outsourcing an externe Experten wie die e+service+check gmbh oft wirtschaftlicher, da die Haftung für die korrekte Durchführung auf den Dienstleister übergeht.

  • Wann muss ich als Unternehmer aktiv werden? Sobald Sie elektrische Betriebsmittel im Unternehmen einsetzen. Die Prüfung muss spätestens vor der ersten Inbetriebnahme und danach in festgelegten Abständen (basierend auf der Gefährdungsbeurteilung) erfolgen.

VdS-Prüfung

Die Unternehmerpflicht: Persönliche Haftung und gesetzliche Vorgaben

Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass die Verantwortung für die elektrische Sicherheit im Unternehmen nicht delegierbar ist. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Arbeitsmittel so bereitzustellen, dass sie sicher betrieben werden können.

Was passiert bei Vernachlässigung der Prüfpflicht?

  • Verlust des Versicherungsschutzes: Im Schadensfall (z. B. Kabelbrand durch defekte Bürogeräte) verlangen Sachversicherer das aktuelle Prüfprotokoll. Ohne Nachweis entfällt oft die Leistungspflicht.

  • Persönliche Haftung: Bei Unfällen mit Personenschäden kann die Staatsanwaltschaft bei fehlender Dokumentation gegen den Geschäftsführer wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ ermitteln. Die Haftung kann hierbei bis in den privaten Bereich des Unternehmers hineinreichen.

  • Behördliche Auflagen: Die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter fordern bei Begehungen lückenlose Nachweise. Fehlen diese, drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall die Betriebsuntersagung der entsprechenden Abteilungen.

Ihr Vorteil: Mit der Beauftragung der E+SERVICE+CHECK  wandeln Sie das Risiko „ungeprüfte Geräte“ in eine rechtssichere Dokumentation um. Wir nehmen Ihnen die Pflicht nicht ab, aber wir liefern Ihnen das Fundament, um diese Pflicht zu 100 % zu erfüllen.

Warum ein Prüfprotokoll Ihr wichtigstes Dokument ist

In einer Prüfungssituation durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft zählt nicht nur, dass Ihre Geräte funktionieren – es zählt, dass Sie es beweisen können. Das „Prüfprotokoll“ ist dabei mehr als nur ein Stück Papier; es ist Ihre Versicherung gegen Regressansprüche.

Das macht ein rechtssicheres Prüfprotokoll aus:

  • Eindeutige Identifikation: Jedes Gerät erhält eine eindeutige Inventarnummer (meist via Barcode/QR-Code-Plakette).

  • Nachvollziehbare Messwerte: Wir dokumentieren nicht nur „bestanden“, sondern auch die exakten Messwerte (Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand etc.). So lassen sich schleichende Verschlechterungen an Geräten über die Jahre hinweg erkennen.

  • Revisionssicherheit: Die Protokolle der e+service+check gmbh sind so strukturiert, dass sie bei Audits, Zertifizierungen (z. B. ISO 9001) oder Versicherungsanfragen sofort als vollständiger Nachweis dienen.

Unser Service-Versprechen: Wir archivieren Ihre Prüfdaten revisionssicher. Sollten Sie bei einer Betriebsprüfung Ihr Protokoll nicht zur Hand haben, sind Sie als Kunde der E+SERVICE+CHECK auf der sicheren Seite – wir unterstützen Sie mit der schnellen Bereitstellung Ihrer Nachweise.