Die Prüfung elektrischer Anlagen in der Übersicht
Vor einigen Jahren war es in vielen Unternehmen noch üblich, dass für die Prüfung elektrischer Anlagen eine, oder auch mehrere Mitarbeiter beschäftigt wurden. So konnten plötzliche Störungen oder Pannen ebenso schnell bearbeitet werden, wie geplante technische Überprüfungen. Allerdings beschäftigen heutzutage die wenigsten Unternehmen aus Kostengründen eine eigene Elektrofachkraft. Dabei riskieren diese Unternehmen die Betriebssicherheit ihrer Betriebe. Es ist allgemein bekannt, das elektrische Anlagen einer kontinuierlichen Veränderung unterworfen sind. Das trifft nicht nur auf ältere Anlagen zu, auch neue Anlagen unterliegen diesen elektrotechnischen Veränderungen.
Warum sollten auch die neuen Anlagen sorgfältig überprüft werden?
Elektrische Anlagen unterliegen einem gewissen Verschleiß, sie verändern sich kontinuierlich. Diese Veränderungen können sowohl aktiv durch diverse äußere Eingriffe ausgelöst werden, aber sie entstehen auch passiv im ganz normalen Betrieb. Das sind z.B. Schalt- und Steuervorgänge, die für den Verschleiß verantwortlich sind, ebenso wie kurzzeitige Störungen durch Überlastungen. Deshalb müssen elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen fachgerecht gewartet werden. Diese Wartungsarbeiten werden einer fachgerechten Prüfung elektrischer Anlagen unterzogen, damit sichergestellt ist, dass alle Vorschriften beachtet wurden. Damit kann ein Höchstmaß an Betriebssicherheit geboten werden, sowie ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit
Welche Vorschriften sind zu beachten?
Für die Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3 gibt es umfangreiche Vorschriften und Bestimmungen, die einzuhalten, bzw. durchzuführen sind. Eine Prüfung elektrischer Anlagen ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und bei Zuwiderhandlungen können hohe Strafen verhängt werden und es droht außerdem der Verlust des wichtigen Versicherungsschutzes.
Welche Bestimmungen sind nun aber einzuhalten?
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- die VDE-Bestimmungen, insbesondere der VDE 0100-600 und
- die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) (§ 5)
Die Prüfung elektrischer Anlagen obliegt einer Elektrofachkraft, die nach der erfolgten Prüfung die Handlungen und Ergebnisse protokollieren muss. Die Prüfung elektrischer Anlagen (stationäre Anlagen) erfolgt in der Regel aller vier Jahre, während nichtstationäre Anlagen jährlich überprüft werden müssen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die vom Unternehmen beachtet werden müssen.
Auch Versicherer fordern die Prüfung elektrischer Anlagen
In den Verträgen mit dem Verband der Sachversicherer wird schon eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen vorgeschrieben. Ist diese Klausel im Vertrag vereinbart, so ist sie unbedingt einzuhalten und die erfolgte Prüfung ist im Protokoll festzuhalten und der Versicherung zuzusenden. Richtet man sich nicht nach den Vorgaben können Versicherung im Schadensfall eine Regulierung zu verweigern.
Wer darf die Prüfung elektrischer Anlagen vornehmen?
Um eine fachlich qualifizierte Aussage treffen zu können braucht man einen Fachmann. Das heißt in diesem Fall, dass diese Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik kommen muss. Damit die Prüfung elektrischer Anlagen vorgenommen werden kann, sollte die Fachkraft über eine Ausbildung gemäß der VDE 1000-10 verfügen. Zu diesen Personen zählt man den an fachlich höchster Stelle angesiedelten Elektroingenieur und in der höchsten Qualifikationsstufe wird sich der Elektrosachverständige um die Prüfung elektrischer Anlagen kümmern. Durch ihre Qualifikation sind diese Fachkräfte in der Lage, eine umfassende Beurteilung der elektrischen Anlagen zu geben. Sie finden die Schwachstellen der Anlagen und können die entsprechenden Maßnahmen zur Schadensbehebung oder Schadensbegrenzung einleiten.
Eine Elektrofachkraft sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fachliche Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik
- Vielfache Kenntnisse und Erfahrungen in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich
- Beurteilung der übertragenen Arbeiten
- Frühzeitiges Erkennen von Gefahren
- Kenntnisse der einschlägigen Normen und Bestimmungen
So ausgebildetes Fachpersonal sollte in der Lage sein, die Prüfung elektrischer Anlagen ohne Probleme durchzuführen.
Wie sollte die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt werden?
Die Prüfung kann je nach dem Anlagentyp natürlich variieren, denn nicht in jedem Unternehmen gibt es die gleichen Voraussetzungen. Die DIN VDE 0105 regelt den Betrieb der elektrischen Anlagen und hier kann man auch nachlesen, wie eine solche Prüfung generell abzulaufen hat. Welche Schritte müssen durchgeführt und eingehalten werden und in welcher Reihenfolge? Man beginnt mit:
- einer Sichtprüfung
- das Messen der Schutzleiterwiderstände
- Messen des Isolationswiderstandes
- Funktionsprüfung der Anlage
- Bewertung und anschließende Protokollierung und Dokumentation der Prüfung
Häufig gestellte Fragen
Große Teile der Prüfung (Sichtprüfung, viele Messungen und Thermografie) erfolgen unter Spannung im laufenden Betrieb. Für spezifische Messungen (z. B. Isolationsmessungen) sind kurzzeitige Teilabschaltungen erforderlich, die wir flexibel außerhalb Ihrer Arbeitszeiten planen können.
Die Prüfung darf ausschließlich von einer zur Prüfung befähigten Person (Elektrofachkraft) durchgeführt werden, die über eine fundierte elektrotechnische Ausbildung, spezielle Messgeräte und nachgewiesene Erfahrung im Anlagenprüfbereich verfügt.
Mängel werden im Prüfbericht kategorisiert (z. B. geringfügig, erheblich oder gefährlich). Bei gefährlichen Mängeln muss die Anlage umgehend gesichert werden. Der Betreiber erhält von der E+SERVICE+CHECK eine detaillierte Mängelliste zur fristgerechten Instandsetzung.
Ideal sind aktuelle Stromlaufpläne, Übersichts- und Verteilungspläne sowie frühere Prüfprotokolle. Sollten Unterlagen fehlen, unterstützen die Experten der E+SERVICE+CHECK GmbH bei der Bestandsaufnahme vor Ort.