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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

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Was ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale Fundament des deutschen Arbeitsschutzrechts. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Das Gesetz gilt branchenübergreifend für alle Unternehmen in Deutschland – vom Kleinbetrieb bis zum Großkonzern.

Ziel des ArbSchG ist es, Arbeitsunfälle zu verhüten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Es bildet die gesetzliche Grundlage für untergelagerte Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Regelwerk der Berufsgenossenschaften (DGUV).

Arbeitsschutzgesetz

Die wichtigsten Pflichten für Arbeitgeber nach dem ArbSchG

Arbeitgeber tragen laut Gesetz die Alleinverantwortung für die Arbeits- und Betriebssicherheit. Zu den zentralen Grundpflichten gehören:

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG): Ermittlung und Bewertung aller arbeitsbedingten Risiken für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit.

  • Ergreifung erforderlicher Schutzmaßnahmen (§ 3 ArbSchG): Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische und Personelle Maßnahmen).

  • Dokumentationspflicht (§ 6 ArbSchG): Lückenloser Nachweis der Gefährdungsbeurteilung, der festgelegten Schutzmaßnahmen und der Prüfergebnisse.

  • Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG): Regelmäßige Information und Schulung der Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

  • Bereitstellung einer geeigneten Organisation (§ 3 Abs. 2 ArbSchG): Aufbau betrieblicher Strukturen, die die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Alltag gewährleisten.

Zusammenspiel: ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschriften

Im betrieblichen Alltag greifen gesetzliche Grundlagen und berufsgenossenschaftliche Vorgaben harmonisch ineinander. Das Arbeitsschutzgesetz bildet das Dach dieser Normenhierarchie:

EbeneRegelwerkFokus & Aufgabenstellung
Gesetz (Basis)Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Übergeordnete Pflicht zur Sicherung von Gesundheit & Sicherheit im Betrieb
Verordnung (Konkretisierung)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Regelt die sichere Bereitstellung & Nutzung von Arbeitsmitteln & Geräten
Autonomes Recht (Umsetzung)DGUV Vorschrift 3 / 4Konkrete messtechnische Prüfvorgaben für elektrische Anlagen & Betriebsmittel
Arbeitsschutzgesetz

Rechtsfolgen bei Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes

Die Vernachlässigung gesetzlicher Pflichten im Arbeitsschutz ist kein Kavaliersdelikt. Bei Verstößen drohen schwerwiegende Konsequenzen für die Unternehmensleitung:

Arbeitsschutzbehörden und Gewerbeaufsichtsämter können bei Kontrollen saftige Bußgelder verhängen oder den Betrieb gefährlicher Arbeitsmittel sofort untersagen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall wegen fehlender Gefährdungsbeurteilung oder unterlassener DGUV Prüfung, droht der Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft sowie eine persönliche strafrechtliche Haftung der Geschäftsführung wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Rechtssichere Umsetzung des ArbSchG mit der E+SERVICE+CHECK 

Die E+SERVICE+CHECK ist Ihr erfahrener Partner für die lückenlose Erfüllung aller Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung normgerechter Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG und übernehmen die fristgerechte messtechnische DGUV V3 Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel. Mit rechtssicheren Prüfprotokollen schützen wir Ihr Unternehmen wirksam vor Haftungsrisiken und behördlichen Beanstandungen.

Häufig gestellte Fragen

Das ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland sowie für Beschäftigte aller Branchen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Anzahl der Mitarbeiter.

§ 5 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen aufstellen.

Das ArbSchG fordert grundsätzlich gefahrenfreie Arbeitsplätze. DGUV Prüfungen bieten die messtechnische Nachweisführung, dass elektrische Betriebsmittel sicher funktionieren und die Vorgaben des ArbSchG eingehalten werden.

Die Überwachung obliegt den zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) sowie den zuständigen Berufsgenossenschaften (DGUV).

Hinweis: Dieser Inhalt wurde unter Einsatz von KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.