Prüfprotokoll
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Was ist DGUV Vorschrift 1?

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Was bedeutet DGUV Vorschrift 1 überhaupt?

DGUV bedeutet „Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung“ und sie befasst sich mit bestimmten Maßnahmen zum Schutz von Versicherten. Vor allem sind Menschen, die im herkömmlichen Sinne keine Beschäftigen sind, durch die DGUV abgesichert. In der DGUV Vorschrift 1 werden die verschiedenen Maßnahmen erläutert, den  alle Versicherten unterliegen generell denselben Rechtsvorschriften. Und darüber hinaus haben sich die gewerblichen Berufsgenossenschaften mit den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand darauf geeinigt, einheitliche Regelungen festzulegen, um die Zahl der Sicherheitsbeauftragten festzulegen. Mit Hilfe von fünf verbindlichen Kriterien können Unternehmer die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in ihrem Betrieb selbst festlegen. Konkrete Erläuterungen, inklusive der einzelnen Paragraphen, sind in der DGUV Vorschrift 1 nachzulesen. Die DGUV Publikationen mit der DGUV Vorschrift 1 enthalten Vorschriften, Regeln und Informationen, die die Unternehmen ausführlich über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen aufzuklären, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren auszuschließen und die Sicherstellung wirksamer Erste Hilfe Maßnahmen. Das sind sie zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben für die gewerblichen und die öffentlichen Unfallversicherungsträger. Damit dieser Präventionsauftrag erfüllt werden kann richtet die DGUV verschiedene Fachbereiche ein.

Fachbereiche der DGUV

Damit die Umsetzung des gesetzlichen Präventionsauftrages erfüllt werden kann, sorgt die DGUV mit verschiedenen Fachbereichen dafür, dass Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle oder auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Sie gestalten das sogenannte Kompetenz-Netzwerk Prävention der DGUV. Die Leitung eines Fachbereiches unterliegt einem Unfallversicherungsträger. Das Anliegen der Fachbereiche soll die umfassende fachliche Beratung und Unterstützung der DGUV sein. Mitglieder, angeschlossene Hersteller und staatliche Stellen sollten ebenfalls von der Beratung profitieren, während die Beratung von Betrieben und Unternehmen, Betreibern von Anlagen und Einrichtungen oder Versicherten nur mit dem verantwortlichen Unfallversicherungsträger erfolgen darf. Der Grund dafür ist, dass eine einheitliche und gesicherte Fachmeinung gebildet werden soll, die die fachlichen Interessen aller UV-Träger vertreten. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Personen sowie von Managementsystemen. Haben die Fachbereiche diverse Entscheidungen getroffen, die im Zusammenhang mit den DGUV Vorschriften und Regeln stehen, werden diese von den UV-Trägern anerkannt.

Fachbereiche, die von der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt werden und die mit einem eigenen Regelwerk aufwarten können, wie zum Beispiel:

  • Bauwesen,
  • Energie, Elektro, Textil, Medienerzeugnisse
  • Erste Hilfe
  • Feuerwehren, Brandschutz, Hilfeleistungen
  • Gesundheit im Betrieb
  • Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Handel und Logistik
  • Holz und Metall
  • Nahrungsmittel
  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Rohstoffe und chemische Industrie
  • Verkehr und Landschaft
  • Verwaltung

Beispielsweise werden im Bereich Bauwesen Informationen zu den Themen Tiefbau, Gebäudereinigung, Abbruch und Ausbau gegeben. Wenn man Infos im Bereich Handel und Logistik sucht, dann findet man in diesem Bereich zugeschnittene Ausführungen, wie Mensch und Arbeitsplatz, oder Neues aus den Branchen Schrott- oder Einzelhandel.

E+Service+Check DGUV Vorschrift 1

Wichtige allgemeine Präventions-Informationen

Diese Informationen befassen sich zumeist mit aktuellen Ereignissen und geben Ratschläge über das Verhalten bei Verdachts- oder Erkrankungsfälle im Unternehmen. So wird zur Zeit mit Flyern gearbeitet, die sich mit der Corona-Pandemie befassen.

  • Flyer „Coronavirus SARS-CoV-2 – Verdachts-/ Erkrankungsfälle im Betrieb“.

Hier werden organisatorische und vor allem hygienische Maßnahmen erläutert, wie man bei einem Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitern im Betrieb vorgehen sollte und was man unterlassen sollte. Außerdem erhalten die Verantwortlichen sowohl hygienische als auch organisatorische Schutzmaßnahmen bevor eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus im Unternehmen auftreten kann.

  • 10 Tipps zu einer betrieblichen Pandemieplanung

In diesem Faltblatt werden 10 Tipps zu einer Pandemieplanung festgehalten und bei neuen Erkenntnissen nachträglich aktualisiert. Hier geht es auch um die Frage, was in den Betrieben festgelegt werden muss und was zu veranlassen ist, wenn sich ein Krankheitserreger nicht nur regional, sondern auch weltweit verbreitet. Das Blatt wird herausgegeben von

  • der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
  •  dem Verband für Umweltschutz
  • dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte

So können innerbetriebliche Koordinierungen immer aktuell ausgegeben werden.

  • Aushang „Hände schütteln“

Wenn sich wieder ansteckende Viruskrankheiten ausbreiten kann es sehr hilfreich sein, neue Begrüßungsformen zu etablieren und damit das tägliche Händeschütteln zu unterbinden. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt damit für diesen Zweck einen Aushang zur Verfügung, der Tipps geben kann und eine weitere Verbreitung der ansteckenden Viruskrankheiten zu verhindern.

Was bedeutet die Bezeichnung DGUV Vorschrift 3?

Diese Bezeichnung ist neu, denn vormals waren diese Vorschriften der Berufsgenossenschaften unter dem Namen BGV A3 bekannt. In dieser Vorschrift sind die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie die Unfallverhütungsvorschriften enthalten. Schon 2014 wurde die Bezeichnung BGV A3 in den Namen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV V3) umgewandelt und in den Vorschriften Nummer 1-84 zusammengefasst. In diesen Vorschriften steht das sogenannte autonome Recht der Berufsgenossenschaften im Vordergrund und die Vorschriften der verschiedenen Berufsgenossenschaften sind für alle Mitglieder stets verbindlich. Auch spezielle Unfallverhütungen sind in der DGUV Vorschrift 3 enthalten.

Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften

Diese Vorschriften sind für alle Unternehmer und Versicherte bindend. Grundlegend gelten diese Unfallverhütungsvorschriften für inländische Unternehmen, aber auch für ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeiten vorwiegend in Deutschland ausüben und keinem Unfallversicherungsträger angehören, außer Versicherte werden in dem Unternehmen tätig für die schon ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist. Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen hat der Unternehmer alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, ebenso wie zur Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Er muss auch die entsprechenden Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe gewährleisten. Welche Maßnahmen das sind, kann der Unternehmer den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und weiteren Unfallverhütungsvorschriften entnehmen. Neben den Vorschriften zur Unfallverhütung hat der Unternehmer Maßnahmen entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz einzuplanen, zu organisieren und durchzuführen. Sollte es sich erforderlich machen, dass es Veränderungen im Unternehmen geben muss, dann darf der Unternehmer keine sicherheitswidrige Weisung aussprechen. Die UVV gelten für jeden Betrieb.

Muenchen

Weitere Erklärungen zum Thema DGUV/BGV A3

Gesetze und Verordnungen regeln in Deutschland das ganze Leben. Auch die DGUV Vorschrift 3 ist ein fester Bestandteil in den Sicherheitskonzepten der Unternehmen. Neben den gesundheitlichen Aspekten spielen auch die Grundlagen für die Begutachtung von Arbeitsunfällen eine große Rolle, ebenso wie die Erläuterungen für die Sachverständigen. Mit Hilfe und in enger Zusammenarbeit mit Ärzten der BG-Kliniken, mit Vertretern der Unfallversicherungsträger und versierten Juristen entstand die Broschüre „Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen“. Ärztliche Gutachter erhalten damit eine praktische Hilfe und werden bei ihrer verantwortungsvollen Sachverständigentätigkeit wirkungsvoll unterstützt. Auch UV-Träger erhalten wichtige Hinweise, sowie rechtliche Grundlagen, um den gesamten Begutachtungsprozess zu beurteilen.

Hier ist ein Beispiel aus der Praxis aus dem Fachbereich Energie

Diese Info soll praxisbezogene Hinweise geben, wie eine wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Alltag abläuft. Der Unternehmer erhält umfassende Informationen zur Festlegung von DGUV V3 Prüffristen, wie eine sachgerechte Dokumentation erstellt werden soll und wie die Kennzeichnung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfolgen soll. Außerdem werden Vorschläge für die Vergabe von Prüfaufträgen gegeben. Damit die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von elektrischen Anlagen gegeben sind müssen die elektrischen Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Was aber sind zum Beispiel elektrische Betriebsmittel? Das sind laut der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die ganz oder teilweise elektrischer Energie Anwenden und Verwenden. Dazu gehören unter anderem auch Gegenstände oder Geräte, die man beispielsweise zum Erzeugen, Fortleiten und Verteilen, sowie auch zum Speichern und dem Verbrauchen der elektrischen Energie benötigt. Zu diesen elektrischen Betriebsmitteln muss man aber auch die Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik zählen, da zum Übertragen und dem Verarbeiten technischer Daten elektrische Energie benötigt wird. Demzufolge sind also nicht nur Großgeräte für eine Elektroprüfung prädestiniert, sondern auch die Kleingeräte, wie Bohrmaschinen, Toaster oder die geliebten die Kaffeemaschinen. Sitzt der Stecker fest und sind die Kabel in Ordnung? Es muss also jedes Gerät überprüft werden, das einen Stecker besitzt. Hilfreich ist es beispielsweise, wenn Fragen zu den Umgebungsbedingungen und eventuellen Gefährdungen in bereits vorbereitete Formulare eingetragen werden. Das empfiehlt sich auch für Fragen, die sich über exakte Anlagen- oder Ortskenntnisse erstrecken. Eine automatisierte Auswertung erlaubt eine fundierte Gefährdungsbeurteilung und dementsprechend können die wichtigen zukünftigen Prüffristen festgelegt werden. Standardisierte Schutzvorgaben können dadurch besser eingehalten werden. Neben den wichtigen organisatorischen Vorschriften wird auch die Elektrogeräteprüfung und Anlagenprüfung geregelt. An diesem Beispiel soll ganz grob der Ablauf dargestellt werden, der noch durch Vorschriften, Verordnungen und Regelungen unterstützt wird.

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