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E-Check Ahaus

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: E-Check Ahaus

E-Check

Der E-Check Ahaus

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird regelmäßig der vorgeschriebene E-Check Ahaus durchgeführt. Mit kalibrierten Messgeräten wird die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird bundesweit in allen Betrieben durchgeführt. Wer an der Prüfung teilzunehmen hat, kann im Zweifelsfall bei der hiesigen Berufsgenossenschaft erfragt werden. Die meisten Bürokomplexe, Baustellen, Werkstätten und öffenlichen Einrichtungen sowie Produktionsstätten können davon ausgehen, dass sie der verpflichtenden Prüfung elektrischer Anlagen unterliegen.

Der E-Check Ahaus schützt vor Haftung

Zertifizierte Elektrofachkräfte führen turnusmäßig die vorgeschriebene Prüfung elektrischer Anlagen durch. Der E-Check Ahaus schützt mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vor Haftung bei Unfällen und einem wirtschaftlichen Schaden. Ungeprüfte Geräte können dauerhaft zu Schäden bei Menschen und Maschinen führen. Der Unternehmer schützt sich optimal, wenn er regelmäßig an der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen teilnimmt. Im Zweifelsfall nimmt der Prüfer unmittelbar während der Prüfung fehlerhafte Anlagen, Maschine oder Geräte vom Netz. So ist das Unternehmen umgehend geschützt und die Menschen werden nicht gefährdet. Zudem ist der Unternehmen in dem Moment vor einem Kurzschluss umfangreich geschützt. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hat dafür gesorgt, dass sich im Laufe der Jahre die Betriebsunfälle mit Strom verringert haben. Geprüft werden u. a.:
 
  • Wäschereien
  •  Pflegeheime
  •  Schulen
  •  Produktionsstätten
  •  Baustellen

und viele weitere Industriezweige. Der Unternehmer schützt sich vor Regressansprüchen, wenn er an der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel teilgenommen hat. Im Schadensfalls möchte die Versicherung vom Betrieb die Prüfprotokolle vom letzten E-Check Ahaus begutachten. So wird verglichen, ob das Unternehmen die Prüfung elektrischer Anlagen eingehalten hat. Vor Gericht ist der Unternehmer immer mit der Prüfung elektrischer Anlagen und den ausgehändigten dazugehörigen Protokollen auf der sicheren Seite.

Wer darf den E-Check Ahaus durchführen?

Nur zertifizierte und geprüfte Elektrofachkräfte dürfen die Prüfung elektrischer Anlagen durchführen. Die ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel dürfen nicht vom eigenen Personal im Betrieb durchgeführt werden, welche keine Zertifizierung besitzen. Die DGUV muss in allen Punkten eingehalten werden. Der Prüfer ist dafür verantwortlich, die Prüfung elektrischer Anlagen ordnungsgemäß und zuverlässig durchzuführen.

Ist der Betrieb größer, werden mehrere Prüfer für den Ablauf der Prüfung elektrischer Anlagen benötigt. Würde durch ein nicht geprüftes Gerät ein Schaden an Menschen oder Inventar verursacht werden, so kann der Inhaber des Betriebes davon ausgehen, dass er privat für den Schaden haften muss. Die Versicherung möchte auf jeden Fall im Schadenfall die Prüfprotokolle der letzten Prüfung elektrischer Anlagen sehen. Es wäre fahrlässig, wenn ein Unternehmer sich der turnusmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen verweigern würde. Zwar nehmen in der Regel die Unternehmen und Betriebsstätten an der Prüfung elektrischer Anlagen teil, doch Ausnahmen gibt es immer wieder. Obwohl das Verhalten unverständlich ist, da der E-Check Ahaus der beste Schutz für das Unternehmen und seine Mitarbeiter darstellt.

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Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Im Vordergrund steht die Sicherheit der Menschen. Für die Mitarbeiter besteht ein besseres Gefühl am Arbeitsplatz, wenn sie gerade bei älteren Anlagen wissen, dass diese regelmäßig den E-Check Ahaus erfahren. Die Mitarbeiter bekommen durchaus mit, wenn es zu Stromunfällen in anderen Betrieben bekommen ist. Diese Vorgänge beunruhigen.

Unsicherheit macht sich schnell breit. Der Unternehmer kann schnell Wind aus den Segeln nehmen und darauf verweisen, dass regelmäßig die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Betrieb stattfinden. Hat es beispielsweise am Ort einen größeren Vorfall gegeben und der E-Check Ahaus fand eben nicht statt, sehen die Mitarbeiter, wie wichtig die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist.

Welche Vorteile hat der E-Check Ahaus durch einen Fachbetrieb?

Der Fachbetrieb ist mit allen modernen Messgeräten ausgestattet. Das Unternehmen kann sicher sein, dass die Prüfung mit der entsprechende Messausrüstung genau und sorgfältig von statten geht. Die Vorteile liegen für einen Fachbetrieb auf der Hand:

  • erfahrende Prüfer
  •  Einsatz moderner und zuverlässiger Messtechnologie
  •  Bonusvorteilen bei manchen Versicherungen
  •  weniger Wartungs- und Reparaturkosten an den Anlagen und Geräten
  •  weniger plötzliche Ausfälle der Anlagen und Maschinen

Zudem sind die Prüfprotokolle 100 Prozent rechtssicher und können im Schadensfall dem Gericht vorgelegt werden. Fakt ist, dass Brandschutzversicherungen ihre Haftung ausschließen, falls die Betriebsstätte, durch einen Brand zerstört wurde, falls keine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchgeführt wurde.

Das unverbindliche Angebot zum E-Check Ahaus

Der Unternehmer kann sich ein unverbindliches Angebot für den E-Check Ahaus bei einem Fachbetrieb einholen. Dies kann online über ein Formular geschehen oder telefonisch durch eine Anfrage. Der Prüfer wird sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um zu klären, wie viele Geräte, Maschinen und Anlagen durch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu prüfen sind. Die Prüfung kann wenige Stunden Zeit in Anspruch nehmen oder mehrere Tage. Vorab wird durch die gemachten Erfahrungen abgeschätzt, wie viel Zeit benötigt mit. Das Unternehmen kann im Normalbetrieb während der Prüfung weiter gefahren werden. Aufgrund dieser Basis kann ein qualifiziertes schriftliches Angebot für den E-Check Ahaus erstellt werden. Nach Prüfung des Angebots kann der Unternehmer entscheiden, ob das Angebot für die Prüfung infrage kommt.

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