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Gilt die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 wirklich für alle Leitern in meinem Unternehmen?

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Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016

Prüfung von Leitern und Tritten – Leitern werden in fast jeder Branche verwendet. Im Baugewerbe kommen sie ganz besonders häufig zum Einsatz, werden allerdings fast überall benötigt, um an Dinge zu gelangen, die anders nicht erreicht werden können. Auch Lagerräume kommen ohne Leitern und Tritte kaum aus. Von enormer Bedeutung für alle Mitarbeiter ist dabei, dass sie sicher stehen und davon ausgehen können, dass die letzte Leiterprüfung keinen Mangel zum Vorschein brachte. Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist eine vorgeschriebene Kontrolle der eingesetzten Arbeitsmittel in jedem Unternehmen. Sie gilt unabhängig von der Branche und muss von jedem Betrieb vorgenommen werden. Die Leiterprüfung kann umfangreich sein und professionelle Unterstützung erfordern. Hier liegt das Einsatzgebiet der E+Service+Check GmbH, denn wir können auf umfangreiche Erfahrung und die Beschäftigung von echten Profis zurück greifen. Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist eine verbindliche rechtliche Vorschrift und muss zwingend vorgenommen werden. Sie ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften und damit durch die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) vorgegeben.

Darf ich in meinem Betrieb Leitern und Tritte einsetzen?

Grundsätzlich ist das so. Allerdings gibt es zahlreiche verschiedene Leitern, wie z.B. Seilzugleitern oder Schiebeleitern und diese auch jeweils in ganz unterschiedlichen Längen. Ob eine Leiter geeignet ist oder nicht, entscheidet immer ihr vorgesehener Einsatz. Grundsätzlich gilt nach der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016, dass ein Einsatz von Leitern und Tritten nur dort erfolgen soll, wo es keine sicherere Alternative gibt. Generell wird trotz Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 die Verwendung als eher gefährlich eingestuft – Auch dann, wenn von den Geräten eigentlich keine Gefahr ausgeht. Das liegt einfach daran, dass Stürze häufig auch nicht vermieden werden können, wenn die letzte Leiterprüfung keinerlei Mängel hervor brachte.

Wenn die Gegebenheiten der Räumlichkeiten grundsätzlich als Gefährdung einzustufen sind, so sollte keine Verwendung von Leitern und Tritten erfolgen. Das wäre beispielsweise bei sehr engen und steilen Treppen der Fall (Wendeltreppen) oder bei engen Räumen und Durchgängen. Je enger ein Ort, desto weniger übersichtlich ist er und desto größer ist die Unfallgefahr. Die E+Service+Check GmbH kann mit Ihnen gemeinsam festlegen, welche baulichen Gegebenheiten eventuell gegen die Verwendung von Leitern und Tritten sprechen könnten und findet mit Ihnen zusammen bei Bedarf eine geeignete Alternative.

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Was ist zu tun, wenn die Leiterprüfung Mängel aufweist?

In diesem Fall kann die E+Service+Check GmbH alle Handlungen vornehmen, die zu einem fehlerfreien Zustand führen. Der Unternehmer hat darauf zu achten, dass bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 alle Fehler und Mängel dokumentiert werden. Das kann beispielsweise in einem Prüfprotokoll erfolgen, bei deren Erstellung wir ebenfalls mitwirken können. Weist die Leiterprüfung einen Mangel auf, ist dieser außerdem unverzüglich zu beheben. Das geht nicht immer innerhalb von wenigen Minuten. Daher gilt: Ist ein Gerät mangelhaft, so darf es zunächst nicht weiter benutzt werden. Erst beim Erreichen des einwandfreien Zustands und einer erneuten Leiterprüfung erfolgt die Zulassung.

Wer darf die Leiterprüfung vornehmen?

Für diese Tätigkeit bedarf es zwar keiner gesonderten Ausbildung, allerdings muss bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 eventuell dennoch eine Unterweisung der Mitarbeiter erfolgen. Diese Unterweisung kann die E+Service+Check GmbH vornehmen. Dabei wird sichergestellt, dass alle zuständigen Mitarbeiter genau wissen, was bei der Leiterprüfung zu beachten ist.

Zu schulen gilt auch die Tatsache, dass außerhalb der Fristen auf Fehler und Mängel zu achten ist (z. B. bei fehlenden Bauteilen oder eingeschränkter Funktion). Auch wenn gerade keine explizite Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 erfolgt, so gelten die Regeln dennoch: Die Geräte müssen in einem einwandfreien Zustand sein.

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Wie wird die Leiterprüfung vorgenommen?

Für die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 empfiehlt sich eine Checkliste. Gemeinsam mit Ihrem Betrieb können wir eine Checkliste nach Ihren Bedürfnisse erarbeiten. Damit ist sicher gestellt, dass die Kontrolle bei der Leiterprüfung nicht nur schnell geht, sondern auch alle wichtigen Punkte abgehandelt werden. Der Vorteil einer Checkliste bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist außerdem, dass das Ergebnis direkt auf dem Papier festgehalten wird. Das heißt einfach: Wenn alles in Ordnung ist, gibt es einen Haken und wenn nicht, wird auch das direkt festgehalten. Mängel sollten gesondert und ausführlich in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Wer möchte, kann die Ergebnisse der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 auch digital erfassen und damit sichern.

Gilt die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 wirklich für alle Leitern in meinem Unternehmen?

Ja! Es gibt keine Ausnahmen. Und es spielt auch keine Rolle, wofür eine Leiter verwendet wird. Die Leiterprüfung ist immer dann nötig, wenn ein solches Gerät verwendet wird, denn auch bei kleinen Defekten oder fehlenden Bauteilen können schwere Unfälle passieren. Das Ziel muss also immer sein, einen Fehler so früh wie möglich zu erkennen und zu beseitigen um Unfälle zu verhüten. Das lässt sich nur mit der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 erreichen, die daher gewissenhaft erfolgen muss. Die Leiterprüfung erfolgt zwar in eventuell eng bemessenen Fristen, allerdings ist der Aufwand für die Leiterprüfung nicht massiv. Bei der Verwendung einer Checkliste geht die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 relativ schnell und fällt im laufenden Betrieb nicht allzu sehr ins Gewicht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Leiterprüfung!

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