Spannende und wissenswerte Fragen rund um die DGUV Vorschrift 3
Wer ein Unternehmen leitet, an einer elektrotechnischen Ausbildung interessiert ist, oder sich in den verschiedensten Bereichen der Technik beließt, stößt immer wieder auf die Begriffe DGUV Vorschrift 3, Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.
Vor allem Unternehmer horchen bei diesem Thema besonders auf, denn sie stehen in der Pflicht, eine solche Prüfung durchführen zu lassen.
Doch aus welchem Grund? Welche Bedeutung hat eine solche Prüfung? Wer muss sie durchführen lassen und vor allem – kann sie jeder durchführen?
Die Geschichte hinter der DGUV Vorschrift 3 sämtliche Fragen rund um das Thema der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel kann hier nachgelesen werden.
Wofür steht die Abkürzung DGUV Vorschrift 3?
Die Abkürzung DGUV Vorschrift 3 steht für die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte regelt. Sie ist eine wichtige Regelung im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und legt fest, wie und in welchem Umfang elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen. Ziel dieser Vorschrift ist es, Unfälle und Gesundheitsgefahren durch fehlerhafte oder unsachgemäß betriebene Elektroinstallationen und -geräte zu verhindern.
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräte, die in Betrieben genutzt werden, auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfungen sollen durch qualifizierte Elektrofachkräfte durchgeführt werden und in regelmäßigen Abständen erfolgen, wobei die genauen Intervalle von der Art der Nutzung und der Gefährdung abhängen.
Zusätzlich beschreibt die Vorschrift auch die Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen, die sicherstellt, dass alle durchgeführten Inspektionen nachvollziehbar sind. Bei der DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um eine verbindliche Vorschrift, die zur Vermeidung von Stromunfällen beiträgt und dazu dient, die Sicherheit von Mitarbeitern und Betrieben zu gewährleisten.
Gibt es die DGUV und somit die DGUV Vorschrift 3 schon lange?
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und die DGUV Vorschrift 3 haben eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland wurde 1884 eingeführt, um Arbeiter gegen Arbeitsunfälle abzusichern. Diese frühen Regelungen bildeten die Grundlage für das heutige System der Unfallversicherung.
Die DGUV, in ihrer heutigen Form, entstand 2007 durch den Zusammenschluss mehrerer Unfallversicherungsträger. Sie ist heute verantwortlich für die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen.
Die DGUV Vorschrift 3, die die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte regelt, basiert auf früheren Vorschriften der Berufsgenossenschaften, wie der VBG 4. Sie wurde im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet und an moderne Sicherheitsstandards angepasst, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch elektrische Anlagen zu verhindern.
Wann wurde der Grundstein für die DGUV gelegt, aus der heute die DGUV Vorschrift 3 hervorgeht?
Der Grundstein für die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wurde bereits 1884 gelegt, als das Gesetz über die Unfallversicherung in Deutschland eingeführt wurde. Dieses Gesetz bildete die Grundlage für das System der gesetzlichen Unfallversicherung, das Arbeiter im Falle von Arbeitsunfällen absicherte. In den folgenden Jahrzehnten entwickelten sich verschiedene Berufsgenossenschaften, die für die Unfallverhütung und den Arbeitsschutz in verschiedenen Branchen zuständig waren.
Die DGUV, wie wir sie heute kennen, entstand jedoch erst 2007, als sich mehrere dieser Berufsgenossenschaften zu einer gemeinsamen Organisation zusammenschlossen. Die DGUV Vorschrift 3, die die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte regelt, ist eine von vielen Vorschriften, die im Rahmen dieses umfassenden Systems der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit entwickelt wurden. Sie hat ihren Ursprung in den frühen Vorschriften der Berufsgenossenschaften und wurde im Laufe der Jahre weiterentwickelt, um den technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden.
In welchem Jahr wurde das Unfallversicherungsgesetz, dem Vorreiter der DGUV und somit der DGUV Vorschrift 3 Prüfung, zum ersten Mal erweitert?
Das Unfallversicherungsgesetz, das 1884 in Deutschland eingeführt wurde, bildete die Grundlage für das heutige System der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses Gesetz sicherte Arbeiter gegen Arbeitsunfälle ab und legte den Grundstein für die spätere Entwicklung der Berufsgenossenschaften und der DGUV.
Die erste wesentliche Erweiterung des Unfallversicherungsgesetzes erfolgte bereits 1911. In diesem Jahr wurde das Gesetz erweitert und angepasst, um nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch Berufskrankheiten abzudecken. Diese Erweiterung stellte einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes und der sozialen Absicherung der Arbeiter dar.
Mit der Schaffung und Weiterentwicklung der Berufsgenossenschaften im Laufe des 20. Jahrhunderts und der anschließenden Fusion zur DGUV im Jahr 2007 wurden dann spezifische Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte entwickelt. Diese Vorschrift trägt dazu bei, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu gewährleisten und Unfälle durch fehlerhafte Elektroinstallationen zu verhindern.
Seit wann gibt es die DGUV Vorschrift 3 denn nun?
Die DGUV Vorschrift 3 regelt die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie hat ihren Ursprung in der VBG 4, die in den 1970er Jahren eingeführt wurde, und wurde 2007 im Rahmen der Gründung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weitergeführt und an moderne Sicherheitsstandards angepasst.
Die Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig von qualifizierten Elektrofachkräften überprüft werden. Die Prüfintervalle hängen von der Art der Geräte und ihrer Nutzung ab. Ziel der DGUV Vorschrift 3 ist es, Gefahren durch fehlerhafte oder unsachgemäß betriebene Elektroinstallationen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Neben der Prüfung beschreibt die Vorschrift auch Anforderungen an die Schulung von Mitarbeitern, die mit elektrischen Anlagen arbeiten, sowie an die Dokumentation der Prüfergebnisse.
Insgesamt trägt die DGUV Vorschrift 3 dazu bei, die Sicherheit von Mitarbeitern zu schützen und die Gefahr von Stromunfällen in Betrieben zu minimieren.
Gehören die DIN VDE 0701-0702 nach DGUV Vorschrift 3 zusammen?
DIN VDE 0701 betrifft die Prüfung nach Instandsetzung, also die Überprüfung von Geräten, die nach einer Reparatur oder Wartung wieder in Betrieb genommen werden. DIN VDE 0702 bezieht sich auf die Prüfung von Geräten nach bestimmungsgemäßem Gebrauch, also die regelmäßige Inspektion von Geräten, die weiterhin im Einsatz sind, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Diese Normen sind wichtig, um die DGUV Vorschrift 3 umzusetzen, da sie präzise festlegen, wie die Prüfungen durchzuführen sind und welche Prüfintervalle zu beachten sind. Während die DGUV Vorschrift 3 die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten beschreibt, geben die DIN VDE 0701-0702 detaillierte technische Vorgaben für die Durchführung der Prüfungen. Zusammen sorgen sie dafür, dass elektrische Geräte und Anlagen sicher betrieben werden können, wodurch Unfälle und Gefährdungen durch Stromunfälle minimiert werden.
Wofür steht die DIN VDE 0702 nach DGUV Vorschrift 3 ?
Neben der DIN VDE 0701 spielt auch die DIN VDE 0702 eine besondere Rolle. Diese Norm definiert die Anforderungen an die Prüfverfahren hinsichtlich der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.
Sie kann allerdings nicht auf alle elektrischen Geräte angewandt werden, da sie ausschließlich für Geräte mit Bemessungsspannung gilt.
Bei dieser Norm ist es besonders wichtig, dass die Produktnormen während der Prüfungen berücksichtigt werden.
Die bekanntesten Beispiele für solche Geräte sind im Büro, aber auch in Laboren zu finden. Darüber hinaus zählen sämtliche elektrischen Haushaltsgeräte dazu.
Es gibt auch elektrische Anlagen und Maschinen, die ganz anderen Vorschriften unterliegen, obwohl sie in die Kategorie eingeordnet werden könnten.
Das betrifft vor allem Geräte aus der Medizin, oder dem Bergbau.
Wofür steht die Norm DIN VDE 0113-1 in Bezug auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ?
Die DIN VDE 0113-1 ist eine Norm, die sich mit der Prüfung von Maschinen und deren elektrischen Anlagen befasst und in Bezug auf die DGUV Vorschrift 3 eine wichtige Rolle spielt. Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren für die elektrische Sicherheit von Maschinen fest, die in Betrieben verwendet werden. Insbesondere beschreibt die Norm, wie die elektrischen Teile einer Maschine auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen, um Risiken für die Benutzer zu vermeiden.
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden müssen, um Unfälle durch elektrische Gefährdungen zu verhindern. Die DIN VDE 0113-1 ist eine der relevanten Normen, die dabei berücksichtigt werden, wenn Maschinen oder Anlagen in einem Betrieb einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Sie definiert, wie Prüfungen nach einer Inbetriebnahme sowie nach Reparaturen oder Veränderungen an der elektrischen Anlage durchzuführen sind, um sicherzustellen, dass die Maschinen weiterhin den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Zusammengefasst: Die DIN VDE 0113-1 konkretisiert die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 in Bezug auf Maschinen und deren elektrische Anlagen. Sie gibt präzise Vorgaben für die Prüfung und sorgt so dafür, dass Maschinen sicher betrieben werden können und keine Gefährdung durch elektrische Mängel besteht.
Was wird in der DIN VDE 0105-100, der Anlagenprüfung, nach DGUV Vorschrift 3 geregelt?
Die DIN VDE 0105-100 regelt die Betriebsführung, Wartung und Prüfung von elektrischen Anlagen und ist eng mit der DGUV Vorschrift 3 verbunden, die die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz festlegt. Die Norm DIN VDE 0105-100 beschreibt insbesondere die Anforderungen an die sichere Betriebsführung und regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen, um sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß und ohne Gefahr für die Beschäftigten betrieben werden können.
In Verbindung mit der DGUV Vorschrift 3 legt die DIN VDE 0105-100 fest, dass elektrische Anlagen und deren Komponenten regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Sie beschreibt die Anforderungen für die Instandhaltung und Wartung von Anlagen sowie die Dokumentation der Prüfergebnisse. Ziel ist es, die Gefährdung durch elektrische Anlagen zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
Die Norm beinhaltet auch spezifische Vorgaben zu den Prüfintervallen und den verantwortlichen Personen, die für die Prüfung und Wartung von Anlagen zuständig sind. Sie sorgt dafür, dass bei elektrischen Anlagen keine Gefährdungen wie Kurzschlüsse oder Stromschläge auftreten und alle elektrischen Systeme ordnungsgemäß funktionieren. Diese Anforderungen müssen von den Arbeitgebern gemäß der DGUV Vorschrift 3 umgesetzt werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Zusammengefasst regelt die DIN VDE 0105-100 im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 die sicheren Betriebsbedingungen für elektrische Anlagen, die Wartung, die Durchführung regelmäßiger Prüfungen und die Dokumentation der Ergebnisse, um eine kontinuierliche Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Was wird unter der Technischen Regel Betriebssicherheit verstanden?
Die Technische Regel Betriebssicherheit bezieht sich auf die umfassenden Vorgaben und Maßnahmen, die die Sicherheit beim Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sicherstellen sollen. In diesem Kontext spielt die DGUV Vorschrift 3 eine entscheidende Rolle, da sie die spezifischen Anforderungen für die Prüfung und Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte im Betrieb festlegt. Die DGUV Vorschrift 3 ist Teil der Vorschriften, die unter der Technischen Regel Betriebssicherheit zusammengefasst werden, und legt fest, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig durch qualifizierte Fachkräfte überprüft werden.
Die DGUV Vorschrift 3 fordert, dass elektrische Anlagen und Geräte in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit hin geprüft werden, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden. Die Technische Regel Betriebssicherheit unterstützt diese Anforderungen, indem sie sicherstellt, dass diese Prüfungen, Wartungsarbeiten und Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu übernehmen, was die Implementierung der DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung elektrischer Anlagen und die Sicherstellung der regelmäßigen Wartung und Prüfung von Geräten umfasst.
Darüber hinaus umfasst die Technische Regel Betriebssicherheit auch die Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und Inspektionen, was ebenfalls von der DGUV Vorschrift 3 gefordert wird. Nur durch die Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften kann sichergestellt werden, dass die Sicherheit von elektrischen Anlagen gewährleistet bleibt und potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und behoben werden.
Kurz gesagt, die DGUV Vorschrift 3 ist ein zentraler Bestandteil der Technischen Regel Betriebssicherheit, der dafür sorgt, dass elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit von Mitarbeitern und den ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Anlagen zu gewährleisten.
Was wird bei der DGUV Vorschrift 3 geprüft?
Die DGUV Vorschrift 3 regelt die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Sie beschreibt, dass elektrische Anlagen, Maschinen, Geräte und Baugeräte auf ihre Sicherheit hin geprüft werden müssen. Ziel der Prüfungen ist es, mögliche Gefährdungen durch elektrische Unfälle zu erkennen und zu beseitigen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Bei der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 werden verschiedene Aspekte kontrolliert. Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung, bei der offensichtliche Mängel wie beschädigte Kabel oder lose Kontakte erkannt werden sollen. Darauf folgt die Prüfung auf ordnungsgemäße Funktion, bei der überprüft wird, ob die Geräte und Anlagen korrekt arbeiten und keine Gefährdung durch defekte Bauteile besteht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Prüfung der Schutzmaßnahmen, insbesondere die Wirksamkeit von Schutzerdung und Fehlerstromschutzschaltern (FI-Schaltern). Diese sollen sicherstellen, dass im Falle eines elektrischen Fehlers keine Gefahr für die Mitarbeiter entsteht.
Zudem werden elektrische Messwerte wie der Isolationswiderstand, Erdungswiderstand und die Stromaufnahme überprüft, um sicherzustellen, dass die Geräte und Anlagen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Schutzeinrichtungen, wie Not-Aus-Schalter oder Überlastschutz, werden ebenfalls getestet, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Bei fest installierten Anlagen wird die gesamte Anlagensicherheit überprüft, um sicherzustellen, dass die Installation den technischen Vorschriften entspricht.
Die Prüfungen müssen regelmäßig und in den festgelegten Prüfintervallen erfolgen, die je nach Art der Geräte und deren Nutzung variieren. Alle Prüfergebnisse sind zu dokumentieren, um im Falle eines Unfalls nachweisen zu können, dass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. Die DGUV Vorschrift 3 stellt somit sicher, dass elektrische Anlagen und Geräte am Arbeitsplatz stets den Sicherheitsanforderungen entsprechen und mögliche Gefährdungen durch Stromunfälle frühzeitig erkannt und behoben werden.
Wann müssen Unternehmen eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen?
Jedes Unternehmen, welches mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, ist dazu verpflichtet, eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen zu lassen. Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass Risiken, die von den Anlagen ausgehen, ausgeschlossen sind.
Dazu gibt es verschiedene Vorgaben, zu welchen Zeitpunkten die Prüfungen stattfinden müssen. Durch die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel können Gegenmaßnahmen ergriffen und Unfälle vermieden werden.
Die Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn folgende Szenarien eintreten:
- Vor der Erstinbetriebnahme
- Bei jeder Instandsetzung
- Zu vorgegebenen Prüfintervallen
Wie lautet die Definition für ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 ?
Ortsveränderliche Betriebsmittel können bewegt werden. Sie sind leicht und der Transport zwischen zwei Orten ist nicht anspruchsvoll.
In einem Unternehmen ist das Sortiment der elektrischen Betriebsmittel breit gefächert. Dazu gehören:
- Drucker und Faxgeräte
- Laptops
- Computer und Monitore
- Kaffeemaschine und Staubsauger
- Mehrfachsteckdosen
- Lampen
- Bohrmaschine
Das ist nur eine kleine Auswahl aller ortsveränderlichen Betriebsmittel, die eine Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchlaufen. Mit dieser Auflistung ist gut erkennbar, welche Geräte in diese Kategorie fallen.
Wie an den Beispielen erkennbar ist, gehören auch akkubetriebene Betriebsmittel dazu und unterliegen einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und somit der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel.
Was wird unter ortsfesten Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 verstanden?
Bei den ortsfesten Betriebsmitteln handelt es sich um Geräte, welche ein hohes Eigengewicht haben. Deswegen sind sie nicht leicht zu transportieren. Oftmals haben sie ein Gewicht weit über 18 Kilogramm.
Zu diesen Betriebsmitteln zählen alle Geräte, die an einem Punkt fest angebracht worden sind, aber ihre Anschlussleitungen beweglich sind.
Außerdem verfügen ortsfeste elektrische Betriebsmittel nur sehr selten über eine Vorrichtung zum Tragen.
Es handelt sich dabei um folgende Geräte:
- Herd und Kühlschrank
- Standbohrmaschinen
- Waschmaschine und Trockner
Was kann man sich unter stationären Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 vorstellen?
Die Zuordnung von stationären Anlagen ist nicht leicht und kann für Laien eine Herausforderung sein.
Schaut man sich die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 an, handelt es sich bei stationären Anlagen um einen Zusammenschluss aller Betriebsmittel. In der Regel werden sie zu einer Einheit.
Zu den stationären Anlagen, die einer Prüfung elektrischer Anlagen unterzogen werden, gehören vor allem die, die fest in Gebäuden installiert sind:
- Heizungsanlagen
- Brandmelder
- Rolltreppen
- Klimaanlagen
Sind nicht stationäre Anlagen und Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 dann demontierbar?
Es stimmt, alle nicht stationären Anlagen können wieder demontiert werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Dadurch können sie an anderen Orten wieder montiert werden.
In der Regel gilt das für Installationen bei Bauarbeiten, aber auch Geräte, die bei Montagearbeiten genutzt werden, zählen dazu.
Elektrische Maschinen erkennt man vor allem an ihren Antrieben. Außerdem verfügen sie über verschiedene Schutzmaßnahmen und können mithilfe eines Not – Aus – Schalters abgestellt werden.
Darunter fallen:
- Pressen
- Produktionsstraßen
Nach allem, was bisher ausführlich beschrieben wurde, ist eine DGUV Vorschrift 3 verpflichtend und in Hinsicht auf die Arbeitssicherheit, aber auch den Versicherungsschutz, wichtig.
Nur mithilfe der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist es möglich, die verschiedensten Mängel, auch die, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind, zu erkennen und zu beseitigen.
Aus diesem Grund umfasst die DGUV Vorschrift 3 Prüfung eine Vielzahl von Geräten, die in die Kategorien ortsfest und ortsveränderlich eingestuft werden. Auch die jeweilige Art der Prüfung wird anhand dieser Kategorien festgelegt.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 ?
Die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient der Identifikation und Bewertung von Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Geräte. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf mögliche Gefahren wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände zu überprüfen. Basierend auf dieser Gefährdungsanalyse müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie z. B. die Installation von Fehlerstromschutzschaltern, regelmäßige Prüfungen und Wartungen sowie Schulungen der Mitarbeiter.
Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass diese Gefährdungsbeurteilungen kontinuierlich durchgeführt und bei Änderungen in den Anlagen oder Arbeitsprozessen angepasst werden. Dadurch wird die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet und das Risiko durch elektrische Gefährdungen minimiert.
Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt wird?
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 liegt beim Arbeitgeber. Als Arbeitgeber ist man gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu sorgen, was auch die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln umfasst. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass der Arbeitgeber eine systematische Gefährdungsbeurteilung vornimmt, um potenzielle Gefahren durch elektrische Anlagen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese Beurteilung regelmäßig und in fachgerechter Weise durchgeführt wird, insbesondere wenn Änderungen an den Anlagen vorgenommen werden oder neue Geräte zum Einsatz kommen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, kann der Arbeitgeber Unterstützung durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder elektrische Fachkräfte einholen, die die Gefährdungsbeurteilung durchführen und die notwendigen Prüfungen gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 vornehmen.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber auch dafür verantwortlich, dass die Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung konsequent umgesetzt werden, dass Prüfungen und Wartungen der elektrischen Geräte regelmäßig stattfinden und dass alle erforderlichen Dokumentationen geführt werden. Diese umfassende Verantwortung stellt sicher, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen sicher betrieben werden und Risiken für die Mitarbeiter durch elektrische Gefährdungen minimiert werden.
Welche Grundsätze in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung muss ein Unternehmen in Hinsicht auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel erfüllen?
Ein Unternehmen muss gemäß der DGUV Vorschrift 3 bestimmte Grundsätze erfüllen, wenn es um die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel geht. Die Gefährdungsbeurteilung nach dieser Vorschrift erfordert eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Geräte, um potenzielle Gefährdungen wie Stromschläge oder Brände zu identifizieren. Dabei müssen sowohl fest installierte elektrische Anlagen als auch ortsveränderliche Betriebsmittel berücksichtigt werden.
Die Prüfungen müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, die sicherstellen, dass alle Geräte und Anlagen ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahren für die Mitarbeiter bestehen. Die Prüfintervalle sind abhängig von der Art der Geräte und ihrer Nutzung und müssen ebenfalls eingehalten werden.
Zudem müssen Unternehmen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen, wie etwa die Installation von Fehlerstromschutzschaltern (FI-Schaltern) und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erdung. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 dokumentiert werden, um im Falle eines Vorfalls nachweisen zu können, dass die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden.
Was muss bei einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 noch berücksichtigt werden?
Wer eine Gefährdungsbeurteilung erstellen möchte, der muss darauf achten, dass der gesamte Arbeitsplatz berücksichtigt wird und nicht nur die Anlagen und Maschinen selbst. Deswegen ist der Umfang der Gefährdungsbeurteilung niemals gleich.
Er hängt von der Anzahl der Betriebsmittel ab, aber auch welcher Art sie angehören.
Um die Gefährdungsbeurteilung ein wenig zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit, mehrere Anlagen zusammenzufassen. Das geht aber nur, wenn sie die gleichen Funktionen aufweisen.
Das bedeutet, sie müssen für ähnliche Tätigkeiten genutzt werden können und die gleichen Gefährdungen aufweisen.
Doch nicht nur das spielt bei der Zusammenfassung eine Rolle. Auch die Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen müssen sich gleichen.
Neben all den genannten Punkten ist es wichtig, dass die Sicherheit von allen Personen in unmittelbarer Nähe zu den Arbeitsmitteln gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck kann die Gebrauchsanleitung, aber auch die Bedienungsanleitung zurate gezogen werden. Auch das wird ganz genau bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel überprüft.
Die Hersteller von elektrischen Geräten weisen oftmals auf die Gefahren ihrer Produkte hin.
Der Sinn hinter der Gefährdungsbeurteilung liegt darin, dass die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ermittelt werden können. Außerdem gibt sie Aufschluss über die Prüfintervalle.
Wie wird die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt?
Die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 wird in mehreren Schritten durchgeführt, um die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten. Der Prozess beginnt mit einer systematischen Ermittlung der Gefährdungen, bei der alle elektrischen Geräte und Anlagen im Unternehmen auf mögliche Gefahrenquellen wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände überprüft werden. Dabei wird nicht nur die Art der Geräte berücksichtigt, sondern auch ihre Nutzungshäufigkeit und die Umgebung, in der sie betrieben werden.
Nach der Identifikation der Gefährdungen erfolgt eine Risikobewertung, bei der beurteilt wird, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens ist und welche Folgen eine Gefährdung für die Mitarbeiter haben könnte. Diese Bewertung hilft dabei, die Schwere der Gefährdung einzuschätzen und zu entscheiden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die Schutzmaßnahmen werden dann festgelegt, um die Risiken zu minimieren. Dazu gehören unter anderem die Installation von Fehlerstromschutzschaltern, regelmäßige Prüfungen und Wartungen der Geräte sowie die Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen. Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 müssen alle Anlagen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die durchgeführten Prüfungen als auch die festgelegten Schutzmaßnahmen. Auch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, wenn sich die Nutzung der Anlagen oder deren Betrieb ändert, oder wenn neue Geräte eingeführt werden.
Insgesamt stellt die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 sicher, dass alle elektrischen Anlagen und Geräte im Betrieb regelmäßig überprüft werden und dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Welche Tätigkeiten müssen bei der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 berücksichtigt werden und welche Gefahren können alles entstehen?
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 müssen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln berücksichtigt werden. Dazu gehören Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Geräte sowie deren Betrieb. Es müssen auch Schulungen der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen in die Beurteilung einfließen.
Die Gefährdungen umfassen vor allem Stromschläge, die durch defekte Isolierungen oder unsachgemäße Handhabung entstehen können. Kurzschlüsse, Überlastungen und Brandgefahr durch fehlerhafte Verkabelungen sind ebenfalls Risiken, die durch die DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft und minimiert werden müssen. Auch das Fehlen von Schutzvorrichtungen wie Fehlerstromschutzschaltern (FI-Schaltern) stellt eine Gefahr dar.
Die Dokumentation der Prüfungen und Schutzmaßnahmen ist gemäß der DGUV Vorschrift 3 unerlässlich, um die Sicherheit kontinuierlich zu gewährleisten und potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Muss eine Gefährdungsbeurteilung vor jeder Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchgeführt werden?
Nach der DGUV Vorschrift 3 muss eine Gefährdungsbeurteilung vor der Erstprüfung elektrischer Anlagen sowie vor der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchgeführt werden. Diese Beurteilung ist notwendig, um potenzielle Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, die den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 entsprechen. Sie dient dazu, Risiken wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brandgefahren zu erkennen und entsprechend vorzubeugen.
Die DGUV Vorschrift 3 fordert, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft wird, insbesondere wenn es zu Änderungen an den Anlagen oder den Betriebsmitteln kommt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn neue Geräte eingesetzt oder Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. In solchen Fällen muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden, um sicherzustellen, dass auch die neuen Geräte oder geänderten Bedingungen sicher sind.
Bei wiederholten Prüfungen nach den festgelegten Intervallen der DGUV Vorschrift 3 ist eine neue Gefährdungsbeurteilung nicht zwingend erforderlich, sofern keine Änderungen oder neuen Gefährdungen festgestellt wurden. Sie muss jedoch immer dann überprüft und angepasst werden, wenn sich die Bedingungen ändern, um den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 gerecht zu werden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Was ist nach DGUV Vorschrift 3 ein Arbeitsunfall?
Nach der DGUV Vorschrift 3 wird ein Arbeitsunfall als ein plötzlicher, unvorhergesehener Ereignis definiert, das während der Arbeit oder im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Tätigkeiten passiert und zu einem körperlichen Schaden oder einer Gesundheitsbeeinträchtigung führt. Ein Arbeitsunfall tritt auf, wenn eine Person bei der Ausführung von Aufgaben im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit durch äußere Einflüsse oder durch Unachtsamkeit geschädigt wird.
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 3 können Arbeitsunfälle durch verschiedene Gefährdungen entstehen, insbesondere durch Fehler bei der Nutzung elektrischer Anlagen, ortsveränderlicher Betriebsmittel oder unzureichend gewarteter Geräte. Typische Ursachen für Arbeitsunfälle im elektrischen Bereich sind Stromschläge, Kurzschlüsse, Brandgefahren oder auch Überlastungen von Anlagen und Geräten. Diese Unfälle können sowohl bei der Installation, der Prüfung oder der Instandhaltung von elektrischen Systemen auftreten.
Die DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass durch regelmäßige Prüfungen, Wartungsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen das Risiko von Arbeitsunfällen minimiert wird. Gleichzeitig fordert die Vorschrift eine Dokumentation von durchgeführten Prüfungen und Sicherheitsmaßnahmen, die im Falle eines Unfalls dazu dient, den Hergang zu rekonstruieren und die Ursachen zu ermitteln.
Was muss man machen, wenn sich trotz Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ein Arbeitsunfall ereignet?
Wenn sich trotz der regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel ein Arbeitsunfall ereignet, müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um den Schaden zu begrenzen und die Ursache des Unfalls zu ermitteln. Zunächst muss die Unfallstelle gesichert werden, um weitere Gefährdungen zu vermeiden. Dazu gehört es, den Strom abzuschalten und den Bereich abzusperren, damit keine weiteren Personen in Gefahr geraten. Gleichzeitig ist eine schnelle Ersthilfe erforderlich, um die betroffene Person medizinisch zu versorgen. Bei schwereren Verletzungen muss unverzüglich der Notarzt verständigt werden.
Im Anschluss an die unmittelbare Versorgung muss der Unfall gemäß der DGUV Vorschrift 3 gemeldet werden. Dies umfasst die Unfallmeldung an die Unfallversicherung und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden. Die Dokumentation des Unfalls ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Hergang nachvollziehbar festzuhalten.
Es erfolgt eine Unfalluntersuchung, bei der die genaue Ursache des Unfalls ermittelt wird. Dabei wird überprüft, ob die Sicherheitsvorkehrungen und Prüfmaßnahmen gemäß der DGUV Vorschrift 3 korrekt durchgeführt wurden und ob möglicherweise Mängel in der Gefährdungsbeurteilung oder in der Wartung der Anlagen vorlagen. Sollte der Unfall auf unzureichende Schutzmaßnahmen oder fehlerhafte Prüfungen zurückzuführen sein, muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst und die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden.
Abschließend müssen alle Ergebnisse der Untersuchung und die ergriffenen Maßnahmen dokumentiert werden, um für zukünftige Prüfungen und mögliche rechtliche Anforderungen gewappnet zu sein. Ziel ist es, durch eine gründliche Analyse und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen ähnliche Unfälle in der Zukunft zu verhindern und die Sicherheit im Betrieb nachhaltig zu gewährleisten.
Muss der Prüfbedarf vor der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ermittelt werden?
Ja, gemäß der DGUV Vorschrift 3 muss der Prüfbedarf vor jeder Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel ermittelt werden. Diese Vorschrift legt fest, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass alle elektrischen Anlagen, Geräte und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden, um Gefährdungen für die Mitarbeiter zu minimieren. Die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 bildet die Grundlage für die Ermittlung des Prüfbedarfs, da sie potenzielle Gefährdungen identifiziert und daraus abgeleitet werden kann, welche Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen.
Die Ermittlung des Prüfbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung der Art der Anlage, ihrer Nutzungshäufigkeit und der spezifischen Gefährdungen, die von den jeweiligen Geräten ausgehen. Wichtige Faktoren sind auch technische Vorgaben, wie sie von Herstellern oder gesetzlichen Bestimmungen gemacht werden, die den Prüfintervall und die Prüfmethoden bestimmen. So können beispielsweise bestimmte Anlagen oder Betriebsmittel häufiger geprüft werden müssen, wenn sie besonders gefährlich oder stark beansprucht sind. Die DGUV Vorschrift 3 legt klare Regeln fest, welche Prüfungen wann und wie durchzuführen sind, um die Betriebs- und Arbeitssicherheit sicherzustellen.
Durch die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 wird sichergestellt, dass potenzielle Gefährdungen wie Stromschläge, Brandgefahren oder Kurzschlüsse frühzeitig erkannt und verhindert werden. Eine lückenlose und rechtlich konforme Prüfung ist daher nur möglich, wenn der Prüfbedarf im Vorfeld sorgfältig und auf Basis der DGUV Vorschrift 3 ermittelt wird. Dies trägt maßgeblich zur Sicherheit der Arbeitsumgebung bei und stellt sicher, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt werden.
Wie wird der Bedarf von elektrischen Anlagen und Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 ermittelt?
Der Prüfbedarf von elektrischen Anlagen und Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 wird durch eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Diese Beurteilung ist der zentrale Bestandteil, um zu bestimmen, welche Anlagen und Maschinen überprüft werden müssen, um Gefährdungen für die Mitarbeiter zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass der Prüfbedarf auf der Grundlage verschiedener Faktoren ermittelt werden muss.
Zunächst wird die Art der elektrischen Anlage oder Maschine berücksichtigt. Dazu gehört, ob es sich um eine stationäre Anlage, ein ortsveränderliches Gerät oder eine besonders gefährliche Maschine handelt. Der Prüfbedarf wird auch durch die Häufigkeit der Nutzung beeinflusst, da häufig genutzte Geräte oder Maschinen aufgrund der höheren Abnutzung oder Beanspruchung ein höheres Risiko für Störungen oder Defekte aufweisen können. Hier wird in der Regel ein kürzerer Prüfintervall festgelegt.
Ein weiterer entscheidender Faktor für die Ermittlung des Prüfbedarfs ist die technische Beschaffenheit der Anlage oder Maschine. Ältere Geräte oder Anlagen mit höherem Verschleiß müssen unter Umständen intensiver oder häufiger geprüft werden. Auch spezifische Gefährdungen, die von bestimmten Anlagen ausgehen – wie beispielsweise Stromschlaggefahr, Brandgefahr oder mechanische Gefährdungen – beeinflussen den Prüfbedarf. Geräte, die besondere Risiken bergen oder die mit empfindlichen Bauteilen arbeiten, unterliegen strengeren Prüfanforderungen.
Zusätzlich muss bei der Festlegung des Prüfbedarfs auch die rechtliche Vorgaben beachtet werden, die in der DGUV Vorschrift 3 sowie in weiteren einschlägigen Normen und Regelwerken definiert sind. Die Herstellerangaben zu Prüfintervallen und Prüfmethoden spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Abschließend müssen alle festgelegten Prüfintervalle, die Art der Prüfungen und die erforderlichen Maßnahmen dokumentiert werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen. Durch diese systematische Ermittlung des Prüfbedarfs wird sichergestellt, dass die Anlagen und Maschinen jederzeit sicher und funktionsfähig sind, was das Risiko von Arbeitsunfällen minimiert.
Wo wird die DGUV Vorschrift 3 Prüfung alles durchgeführt?
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung wird in allen Bereichen durchgeführt, in denen elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel eingesetzt werden. Ziel dieser Prüfung ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und potenzielle Gefährdungen, die durch elektrische Anlagen oder Geräte entstehen können, zu minimieren. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird sowohl in Betriebsstätten als auch in öffentlichen Einrichtungen, Industrieanlagen, Werkstätten, Büros, Bauvorhaben und sonstigen Arbeitsplätzen durchgeführt, an denen elektrische Geräte und Maschinen betrieben werden.
In Industriebetrieben beispielsweise müssen Produktionsanlagen, Maschinen und Werkzeuge, die elektrische Komponenten beinhalten, regelmäßig geprüft werden. Auch in Büros und Verwaltungseinrichtungen müssen PCs, Kopierer, Lampen und andere elektrische Geräte regelmäßig überprüft werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In Werkstätten müssen Handwerkzeuge, Schweißgeräte oder Elektrowerkzeuge geprüft werden, die ortsveränderlich sind.
Die DGUV Vorschrift 3 sieht auch vor, dass in Gesundheitseinrichtungen, wie z. B. Krankenhäusern oder Pflegeheimen, spezielle medizinische Geräte und Betriebsgeräte regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden, um Gefahren wie Stromschläge oder Geräteausfälle zu verhindern, die im medizinischen Bereich fatale Folgen haben könnten.
Darüber hinaus betrifft die DGUV Vorschrift 3 auch Bauunternehmen, bei denen elektrische Anlagen auf Baustellen regelmäßig überprüft werden müssen. Hier kommen vor allem mobiles Baugerät, Baukräne und temporäre Stromversorgungen ins Spiel, die vor jeder Nutzung geprüft werden müssen, um Unfälle zu verhindern.
Insgesamt wird die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 überall dort durchgeführt, wo elektrische Anlagen und Geräte in Betrieb sind, um die sichere Nutzung und die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards sicherzustellen. In allen diesen Bereichen müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt und dokumentiert werden, um den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 gerecht zu werden und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Was muss bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Büroräumen beachtet werden?
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und selten auch die Prüfung elektrischer Anlagen muss in Bürogebäuden durchgeführt werden, kann aber aufgrund des geringen Gefährdungspotenzials alle zwei Jahre durchgeführt werden.
In Bürogebäuden stehen vor allem Drucker, Computer, Laptops, Faxgeräte und Telefone im Vordergrund. Auch ortsveränderliche Betriebsmittel wie Kaffeemaschinen sind in den meisten Gebäuden anzutreffen. Aus diesem Grund findet die Prüfung elektrischer Anlagen eher selten in diesem Bereich statt.
Der Fokus der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel liegt hier auf eventuellen Defekten, die zu einem Kurzschluss führen können. Auch Kabelbrände sind bei diesen Geräten nicht selten, weswegen die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel hier unerlässlich ist.
Wieso muss eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Schwimmbädern und an öffentlichen Plätzen durchgeführt werden?
Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss in Schwimmbädern und an öffentlichen Plätzen durchgeführt werden, um die Sicherheit der dort anwesenden Personen zu gewährleisten. In diesen Bereichen kommen elektrische Anlagen und Geräte in Kontakt mit Wasser oder werden von vielen Menschen genutzt, was das Risiko von elektrischen Unfällen erheblich erhöht. Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass elektrische Anlagen, die in solchen Umgebungen betrieben werden, regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüft werden müssen, um Gefährdungen, wie z. B. Stromschläge oder Kurzschlüsse, zu vermeiden.
In Schwimmbädern sind vor allem Beleuchtungssysteme, Pumpen, Heizungseinrichtungen und Filteranlagen von zentraler Bedeutung, die oft in direktem Kontakt mit Wasser stehen. Wasser ist ein ausgezeichneter Leiter für Strom, und ein Defekt in einer elektrischen Anlage kann daher fatale Folgen haben. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass diese Geräte und Anlagen ordnungsgemäß isoliert sind und keine Gefahr für die Nutzer darstellen.
Auch an öffentlichen Plätzen, wie Märkten, Festplätzen oder Veranstaltungsorten, werden häufig elektrische Anlagen, Lautsprecher, Beleuchtung und Stromversorgungen eingesetzt. Diese Anlagen sind ebenfalls potenziellen Gefahren ausgesetzt, insbesondere wenn sie unter freiem Himmel oder in großen Menschenmengen verwendet werden. Eine mangelhafte Wartung oder ein Defekt an diesen Systemen könnte zu Stromschlägen oder sogar zu Bränden führen. Daher schreibt die DGUV Vorschrift 3 regelmäßige Prüfungen vor, um sicherzustellen, dass die elektrischen Systeme diesen Risiken standhalten und zuverlässig funktionieren.
Zusammengefasst ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Schwimmbädern und an öffentlichen Plätzen unverzichtbar, um die Sicherheit der Personen vor den Gefahren von Elektrizität zu schützen. Sie trägt dazu bei, dass elektrische Anlagen stets den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und potenzielle Risiken rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Wieso müssen sich Behörden mit Sicherheitsaufgabe und Pflegeeinrichtungen einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterziehen?
Behörden mit Sicherheitsaufgaben und Pflegeeinrichtungen müssen sich einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterziehen, weil sie besonders sensible Bereiche betreffen, in denen die Sicherheit der Menschen oberste Priorität hat. Die DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass alle elektrischen Anlagen, Geräte und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden, um Gefährdungen wie Stromschläge, Brandgefahren oder Geräteausfälle zu vermeiden. Besonders in Einrichtungen, die mit verletzlichen Personen arbeiten oder in denen Menschen in einer besonderen Abhängigkeit sind, ist eine hohe Sicherheitsstandards unerlässlich.
In Behörden mit Sicherheitsaufgaben, wie Feuerwehrstationen, Polizeiwachen oder Rettungsdiensten, sind die elektrischen Anlagen und Notfallgeräte von entscheidender Bedeutung. Hier werden oft Notstromaggregate, Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikationssysteme und andere lebenswichtige elektrische Einrichtungen betrieben, deren ordnungsgemäße Funktion im Notfall entscheidend sein kann. Ein Ausfall dieser Geräte, etwa durch einen technischen Defekt oder unsachgemäße Nutzung, könnte nicht nur zu arbeitsbedingten Unfällen führen, sondern im schlimmsten Fall auch das Leben von Menschen gefährden. Deshalb müssen diese Einrichtungen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden, um ihre Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
In Pflegeeinrichtungen, wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Rehabilitationszentren, ist die Sicherheit ebenfalls von höchster Bedeutung, da dort oft Menschen betreut werden, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Problemen besonders verletzlich sind. Elektrische Anlagen, wie Medizinische Geräte, Beatmungsmaschinen, Notstromversorgungssysteme und Beleuchtung, müssen einwandfrei funktionieren, um eine sichere Versorgung und Notfallreaktion zu gewährleisten. Ein Ausfall dieser Systeme könnte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die Patienten führen. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass solche Geräte und Anlagen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und keine Gefährdung für die Menschen darstellen.
Zusammengefasst müssen Behörden mit Sicherheitsaufgaben und Pflegeeinrichtungen eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen, um Unfälle, Störungen und Gefahren durch defekte oder unsachgemäß betriebene elektrische Anlagen zu vermeiden. Diese Prüfungen tragen dazu bei, die Lebensqualität, die Gesundheit und die Sicherheit der betreuten Personen zu schützen und sicherzustellen, dass die Einrichtungen im Notfall jederzeit reibungslos arbeiten können.
Ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auf Bauernhöfen und in bewirtschafteten Wäldern wirklich notwendig?
Betrachtet man die Arbeit auf Bauernhöfen und in bewirtschafteten Wäldern, also dem Forst, ganz genau, so wird ersichtlich, dass die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel genau so wichtig ist, wie die Prüfung elektrischer Anlagen und in jedem Fall stattfinden muss. Bei der Arbeit im Wald werden viele elektrische Geräte genutzt, die Menschenleben gefährden können, wenn sie nicht den allgemeingültigen Anforderungen entsprechen. Aus diesem Grund werden vor allem Sägen und Fräsen genauestens kontrolliert und geprüft. Auch die verschiedenen Hubgeräte müssen auf ihre Sicherheit kontrolliert werden.
Darunter fallen auch Transporthilfen, sowie Schutzschalter für Sicherheitsmaßnahmen.
Ein wichtiger Punkt bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel im Forst, denn unter diese Kategorie fallen die dort angewandten elektrischen Hilfsmittel, ist die Lagerung. Es ist darauf zu achten, dass alle Geräte an einem sauberen Ort gelagert werden und dieser Ort frei von Nässe ist. Bauernhöfe hingegen werden in Hinsicht auf ihre Betriebsart und die damit entstehende Gefährdung von Personen geprüft.
Diese Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 umfassen im Großen und Ganzen sämtliche Reinigungsgeräte und Küchengeräte.
Wieso werden auch Staudämme, Bohrinseln und die Bundeswehr einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen?
Staudämme, Bohrinseln und die Bundeswehr unterziehen sich einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, weil sie besonders sicherheitsrelevante und risikobehaftete Bereiche darstellen, in denen die ordnungsgemäße Funktion elektrischer Anlagen von entscheidender Bedeutung ist. Diese Einrichtungen sind oft mit komplexen und kritischen Infrastrukturen ausgestattet, bei denen ein Ausfall oder eine Störung der elektrischen Anlagen weitreichende und gravierende Folgen haben kann – sowohl für die Sicherheit der Mitarbeiter als auch für den Betrieb und die Umwelt.
In Staudämmen beispielsweise sind elektrische Anlagen für die Überwachung und Steuerung des Damm- und Wasserkraftwerksbetriebs unerlässlich. Hier kommen unter anderem Pumpen, Notstromaggregate und Sicherheitsbeleuchtung zum Einsatz. Ein Defekt an einer dieser Anlagen könnte zu schwerwiegenden Störungen führen, im schlimmsten Fall sogar den Betrieb des Staudamms gefährden, was enorme Auswirkungen auf die Umgebung und die Menschen hätte. Daher ist die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 notwendig, um sicherzustellen, dass alle elektrischen Anlagen in einwandfreiem Zustand sind und keine Gefahr für den Betrieb und die Umwelt darstellen.
Auf Bohrinseln sind die Risiken ähnlich hoch. Die dort eingesetzten elektrischen Anlagen steuern hochkomplexe und gefährliche Prozesse, wie etwa Bohrvorgänge, die bei einem technischen Fehler zu schweren Unfällen führen können, wie Explosionen oder Bränden. Die DGUV Vorschrift 3 fordert regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen, um sicherzustellen, dass Geräte wie Beleuchtung, Kommunikationssysteme und Notstromversorgung jederzeit funktionsfähig sind und keine Gefährdung für das Personal oder den Betrieb darstellen.
Auch die Bundeswehr unterzieht ihre Anlagen und Geräte der DGUV Vorschrift 3, da auch hier die elektrische Infrastruktur für die Sicherheit und Operationsfähigkeit der Truppen von entscheidender Bedeutung ist. Fahrzeuge, Kommunikationssysteme und militärische Ausrüstungen müssen zuverlässig funktionieren, um in Notfällen oder bei militärischen Einsätzen sicher eingesetzt werden zu können. Ein Ausfall dieser Systeme aufgrund von fehlerhaften elektrischen Anlagen könnte fatale Folgen haben und die Bereitschaft und Sicherheit der Streitkräfte gefährden.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Staudämmen, auf Bohrinseln und bei der Bundeswehr notwendig ist, um die Sicherheit der Mitarbeiter und den reibungslosen Betrieb in diesen hochriskanten Bereichen zu gewährleisten. Die Prüfung stellt sicher, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einwandfreiem Zustand sind und keine Gefährdungen für Personen, den Betrieb oder die Umwelt darstellen.
Was sieht die DGUV Vorschrift 3 für Schulen und den Einzelhandel vor?
Wie bei allen anderen Unternehmen und Einrichtungen auch, steht auch im Einzelhandel, sowie in Schulen die Sicherheit von Personen im Vordergrund. Deswegen werden auch hier die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt.
Auch bei den Schulen kann es sein, dass eher die DGUV V 4 zum Tragen kommt, doch das ist nicht immer so. Egal welche Vorschrift hier Anwendung findet, es ist in jedem Fall besonders wichtig. Nicht auszudenken, welchen Gefahren die Kinder, Jugendlichen und das Schulpersonal täglich ausgesetzt wären. In beiden Einrichtungen gibt es große Menschenansammlungen, was zur Folge hat, dass das Sicherheitsrisiko groß ist.
Vor allem die Geräte im Handel müssen zu jederzeit funktionieren, da sie essenziell für einen störungsfreien Ablauf sind. Das bedeutet, die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel richtet sich vor allen an die Kassensysteme und Scanner.
Dazu zählen auch die Waagen in der Gemüseabteilung.
Außerdem müssen die Geräte im Büro und Pausenräumen kontrolliert werden. Das gilt auch für die Rolltreppen.
In Schulen spielt die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Hinsicht auf die Arbeitsräume eine große Rolle, da sich dort Substanzen befinden können, die eine Gefahr für Schüler und Lehrpersonen darstellen können.
In den Laboren für den Chemieunterricht gibt es eine Vielzahl an überprüfbaren Dingen.
Doch auch die Computer in den Computerräumen müssen regelmäßig auf Sicherheitsrisiken geprüft werden.
Dasselbe gilt für Waschmaschinen und Trockner, aber auch Reinigungsgeräten.
Wie groß ist das Gefährdungspotenzial nach DGUV Vorschrift 3 in Industriestätten und Laboren?
In der Industrie, aber auch bei der Arbeit in Laboren, ist die Gefährdung anderer mit am größten, weswegen in diesen Branchen regelmäßig eine Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel durchgeführt werden muss.
Vor allem in der Industrie sind die dort eingesetzten Maschinen und Anlagen sehr groß und schwer. Wenn der Umgang mit ihnen falsch ist, oder sie einen Defekt aufweisen, kann das unter Umständen lebensgefährlich für die Person sein, die mit diesen Geräten arbeitet.
Im Umgang mit großen und schweren Maschinen kommt es häufig zu Arbeitsunfällen in Form von kleineren, aber auch größeren Verletzungen.
Am häufigsten treten Schnittverletzungen auf. Auch Unfälle mit Säuren sind keine Seltenheit. Diese Gefahren können durch die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel minimiert werden.
Um diesen Arbeitsunfällen vorzubeugen und damit im Schadensfall die Versicherung einspringt, muss die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen.
Das gilt auch für zahlreiche Labore, da sie auf elektronische Hilfsmittel zurückgreifen und auf einwandfreie Funktionen angewiesen sind.
Aus diesem Grund sieht die DGUV Vorschrift 3 vor, dass alle im Labor befindlichen Chemikalien geprüft werden müssen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass eine Kontamination ausgeschlossen ist.
Da die Chemikalien im Labor genauestens abgewogen und gemessen werden müssen, müssen beispielsweise Hilfsmittel wie elektrische Waagen geprüft werden. Das diese einwandfrei funktionieren, wird durch die Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel festgestellt.
Die Einrichtungen und Unternehmen, welche zu einer Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel verpflichtet sind, sind vielfältig. Es wird ersichtlich, dass wenige, bis gar keine Unternehmen, nicht zu DGUV Vorschrift 3 Prüfungen verpflichtet sind. In manchen Fällen kommt eher die DGUV V 4 zum Tragen, dennoch gehören die Prüfung elektrischer Anlagen, genauso die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zu den wichtigsten Maßnahmen in Unternehmen.
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung muss überall dort stattfinden, wo elektrische Anlagen und Betriebsmittel vorhanden sind, da diese ein großes Gefährdungspotenzial für Menschen darstellen.
Wie wird die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchgeführt?
Eine Elektrofachkraft muss einem vorgegebenen Prüfschema für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlangen folgen und darf nicht willkürlich die Geräte in Hinsicht auf ihre Funktionalität überprüfen.
Besonders wichtig ist es, dass vor der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel die Stromzufuhr unterbunden wird.
Sobald sichergestellt werden kann, dass die Geräte nicht mehr mit Strom versorgt werden, beginnt die Prüfung nach DGUV V 3.
Was ist der erste Schritt für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Der erste Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist die Sichtprüfung. Um die Sichtprüfung der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel erfolgreich abzuschließen, hat der Prüftechniker eine Checkliste zur Hand, auf dem die wesentlichen Punkte der Sichtprüfung festgehalten werden.
Dabei schaut der Prüftechniker mit all seinen Sinnen nach den verschiedenen Maschinen. Er muss auf alle äußerlichen Beschädigungen achten, aber auch, ob die geprüften Geräte den Sicherheitsanforderungen standhalten können.
Die Sichtprüfung muss auf jeden Fall durchgeführt werden, da in der Regel mehr als 80 Prozent der Mängel ersichtlich sind. Das erleichtert den weiteren Verlauf der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3.
Die Sichtprüfung wird in Hinblick auf ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen wie folgt durchgeführt:
Schon bei der Installation von ortsfesten Anlagen ist eine Sichtprüfung unerlässlich, gewinnt aber mit den wiederkehrenden Prüfungen an Bedeutung.
Der Prüftechniker wird darauf achten, ob sich an den Geräten Schäden befinden und ob sie den äußerlichen Einflüssen standhalten können.
Auch die Schutzmaßnahmen in Bezug auf Berührungen und Schutzleiter werden genau begutachtet.
Bei der Sichtprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und Anlagen ist es wichtig, dass der Prüfer nicht nur auf die offensichtlichen Mängel schaut. Er sollte auch darauf achten, ob die Betriebsmittel und Anlagen für die vorgesehene Verwendung nutzbar sind. Darüber hinaus ist nicht jede Umgebung für jedes Betriebsmittel geeignet, weswegen er prüfen muss, ob es an dem derzeitigen Standort weiter verwendet werden darf.
Zusätzlich müssen die einzelnen Stecker und Zuleitungen überprüft werden, sowie die Gehäuse. Anschließend hat der Prüftechniker die Aufgabe, seine Ergebnisse der Sichtprüfung zu bewerten und im Falle von Mängeln neue Prüffristen festzulegen.
Wie sieht der zweite Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung aus?
Nachdem die Sichtprüfung abgeschlossen wurde, folgt die Funktionsprüfung in Hinblick auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Während der Funktionsprüfung werden die Schutzschalter auf ihre Funktionalität überprüft. Dabei wird geschaut, ob sie sich leicht betätigen lassen, oder anderweitige Schäden aufweisen.
Sind neben dem Schutzschalter noch andere Tasten vorhanden, werden auch diese auf ihre Bedienbarkeit geprüft.
Der Prüftechniker achtet besonders auf wackelnde Teile, aber auch auf Rauch und unüblichen Geräuschen.
Um die Geräte in puncto Sicherheit prüfen zu können, werden verschiedene Szenarien durchgespielt. In der Regel handelt es sich um einen Kurzschluss.
Bei diesem Szenario bekommt der Prüftechniker Einblick in eventuelle Gefahrensituationen und inwieweit die Maschine dabei vorschriftsgemäß arbeitet.
Wie sieht der dritte Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung aus?
Der letzte Schritt der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist die Messprüfung mit dafür vorgesehenen Prüfgeräten.
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel werden verschiedene Richtwerte und Grenzwerte gemessen, die die Elektrosicherheit gewährleisten sollen.
Folgende Messdaten werden ermittelt:
- Temperaturermittlung rund um das Gerät
- Umgebungstemperatur
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiter und Berührungsstrom
- Ausgangsspannung
Aus welchem Grund reicht eine Sichtprüfung bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht aus?
Die Sichtprüfung bei der Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, reicht nicht aus, weil sie keinen Aufschluss über Schäden im Gerät gibt.
Bei der Sichtprüfung werden nur offensichtliche Mängel erkannt. Diese verraten jedoch nichts über die Funktionalität eines Geräts.
So kann es sein, dass das Gerät keine offensichtlichen Schäden aufweist, aber die Messwerte stimmen nicht, oder im Gerät liegt ein Defekt vor, welcher zu Überhitzung führen kann.
Durch die Überhitzung kann es zu einem Brand kommen und wenn nur die Sichtprüfung durchgeführt wurde, wird die Unfallversicherung die Kosten nicht mehr tragen.
Wer die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ordnungsgemäß durchführen lässt, kann im Fall der Fälle auf seinen Versicherungsschutz zurückgreifen und auch die Produktivität der Maschinen verbessern.
Ist es erlaubt, dass der Prüftechniker die gefundenen Mängel nach DGUV Vorschrift 3 direkt behebt?
Es steht nirgendwo geschrieben, dass ein Prüftechniker die Mängel, die er während der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nicht beheben darf, dennoch wird das nach DGUV VORSCHRIFT 3nicht gerne gesehen und sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Der Prüftechniker soll sich vor allen Dingen auf die anstehende Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel konzentrieren und wird dabei gebremst, wenn er zwischendurch immer wieder Fehler behebt.
Das zieht nicht nur die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in die Länge, es kann auch sein, dass dem Prüfer unterstellt wird, seine Arbeit nicht gewissenhaft erledigt zu haben. Noch dazu können Stimmen laut werden, die sagen, dass er Fehler aufgrund der zusätzlichen Mängelbehebung übersehen hat.
Führt der Prüftechniker zusätzlich Reparaturen an den Maschinen durch, kann es sein, dass er seine Objektivität in Bezug auf die Prüfung verliert.
Wenn man es genau sehen möchte, dann ist die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel da, um die Mängel aufzudecken, damit ein Unternehmen, oder eine Einrichtung, eine professionelle Behebung der Mängel durchführen lassen kann.
Dabei ist es wichtig, dass sich der Techniker, der sich um die Reparatur kümmert, ganz alleine darauf konzentriert. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Behebung der Fehler technisch einwandfrei ist.
Außerdem kann es vorkommen, dass der Prüftechniker einen Fehler übersieht. Dieser Fehler fällt dem Techniker bei der Reparatur auf und kann ihn direkt beheben.
Sollte der Prüftechniker dennoch die Mängel beheben, läuft er, aber auch das Unternehmen, Gefahr ein hohes Bußgeld entrichten zu müssen.
Warum ist die Einteilung in die verschiedenen Schutzklassen für die DGUV Vorschrift 3 notwendig?
Die Einteilung in verschiedene Schutzklassen ist nach DGUV Vorschrift 3 notwendig, um die Sicherheit bei der Nutzung elektrischer Geräte zu gewährleisten. Sie legt fest, wie Geräte vor elektrischen Gefahren geschützt werden.
In Schutzklasse I erfordert die DGUV Vorschrift 3 eine Schutzerdung, die im Falle eines Isolationsfehlers den Strom ableitet. Schutzklasse II setzt auf eine doppelte Isolierung und benötigt keine Erdung. Geräte in Schutzklasse III arbeiten mit sehr niedriger Spannung, die als sicher gilt.
Die DGUV Vorschrift 3 sorgt dafür, dass je nach Schutzklasse die entsprechenden Prüfungen wie Isolationsmessungen, Erdungsprüfungen und Funktionsprüfungen durchgeführt werden. So wird die elektrische Sicherheit der Geräte gewährleistet und das Risiko von Unfällen minimiert.
Wird der Ersatzableitstrom bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung gemessen?
Ja, der Ersatzableitstrom wird im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 Prüfung gemessen, insbesondere bei Geräten der Schutzklasse I. Der Ersatzableitstrom ist der Strom, der über die Schutzerdung eines Gerätes abfließt, wenn dieses im Fehlerfall eine defekte Isolierung aufweist und der Strom über den Erdleiter abgeleitet wird.
Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird dieser Strom gemessen, um sicherzustellen, dass der Ersatzableitstrom innerhalb der zulässigen Grenzwerte bleibt. Liegt der Ersatzableitstrom über dem zulässigen Wert, muss das Gerät aus dem Betrieb genommen oder repariert werden, da dies ein Hinweis auf eine unzureichende Isolierung oder eine andere Gefährdung darstellt.
Die Messung des Ersatzableitstroms ist ein wichtiger Bestandteil der Prüfung elektrischer Geräte und dient dazu, die Sicherheit der Geräte im Betrieb zu gewährleisten und mögliche elektrische Gefährdungen für die Benutzer auszuschließen.
Dürfen Mehrfachsteckdosen nach DGUV Vorschrift 3 hintereinander geschaltet werden?
Nach der DGUV Vorschrift 3 dürfen Mehrfachsteckdosen grundsätzlich nicht hintereinander geschaltet werden, wenn dadurch die elektrische Sicherheit des Systems gefährdet wird. Das bedeutet, dass das Verlängern oder Kaskadieren von Steckdosenleisten zu einer Überlastung des Stromkreises oder der Steckdosenleiste führen kann, was die Gefahr von Überhitzung, Brandgefahr oder Stromschlägen erhöht.
Es gibt jedoch einige spezifische Anforderungen und Ausnahmen:
- Sicherheitsanforderungen: Wenn Mehrfachsteckdosen verwendet werden, müssen sie gemäß den Sicherheitsstandards der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Sie müssen über einen Schutzkontakt verfügen und eine Schutzerdung haben, wenn sie Geräte der Schutzklasse I versorgen.
- Überlastschutz: Eine Mehrfachsteckdosenleiste sollte über einen Überlastschutz (z. B. eine integrierte Sicherung) verfügen, um eine Gefährdung durch eine Überlastung zu verhindern. Das bedeutet, dass sie nur dann verwendet werden kann, wenn die maximale Belastung der Steckdosenleiste nicht überschritten wird.
- Prüfung auf Sicherheit: Die ordnungsgemäße Funktionalität und Sicherheit von Mehrfachsteckdosen wird regelmäßig im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 überprüft, insbesondere, wenn sie ortsveränderlich sind und in verschiedenen Arbeitsbereichen eingesetzt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die hintereinander geschalteten Mehrfachsteckdosen nur dann zulässig sind, wenn sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 erfüllen und keine Sicherheitsrisiken verursachen, wie etwa durch Überlastung oder unzureichenden Schutz. In vielen Fällen wird jedoch empfohlen, eine einzelne Steckdosenleiste zu verwenden, um mögliche Risiken zu minimieren.
Wie lange dauert die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Die Dauer der DGUV Vorschrift 3 Prüfung variiert je nach Umfang und Art der zu prüfenden elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel. Für ortsveränderliche Betriebsmittel wie Elektrowerkzeuge, Lampen oder Kaffeemaschinen dauert die Prüfung in der Regel zwischen 5 und 15 Minuten pro Gerät. Dieser Zeitraum umfasst die visuelle Inspektion, die Isolationsmessung sowie die Funktionsprüfung.
Bei komplexeren elektrischen Anlagen oder fest installierten Geräten wie Verteilerschränken, Maschinen oder Infrastrukturanlagen kann die Prüfung jedoch deutlich länger dauern. In solchen Fällen kann die Dauer der Prüfung zwischen 1 und 3 Stunden oder mehr liegen, je nachdem, wie umfangreich die Anlage ist und welche Prüfmaßnahmen erforderlich sind.
Zusätzlich zur eigentlichen Prüfung muss auch die Dokumentation der Ergebnisse sorgfältig durchgeführt werden. Dies kann ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn viele Geräte oder eine große Anlage geprüft wird. Die genaue Dauer der Prüfung wird durch die DGUV Vorschrift 3 nicht vorgegeben, sie hängt jedoch vom jeweiligen Prüfaufwand und der Komplexität der zu prüfenden Anlagen ab. Eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Wartung können die Prüfungen effizienter gestalten und den Prüfaufwand reduzieren.
Findet auch im Homeoffice eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung statt?
Ja, auch im Homeoffice muss die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchgeführt werden, wenn dort elektrische Betriebsmittel oder Anlagen genutzt werden, die den Vorschriften unterliegen. Obwohl das Homeoffice keine klassische Arbeitsumgebung ist, in der viele Prüfungen normalerweise stattfinden, gelten die Sicherheitsanforderungen der DGUV Vorschrift 3 auch für private Arbeitsplätze, wenn dort beruflich genutzte elektrische Geräte verwendet werden.
Beispielsweise müssen Geräte wie Computermonitore, Laptops, Kopierer, Lampen oder auch Küchengeräte, die im Homeoffice verwendet werden, regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden. Dies umfasst eine visuelle Inspektion, die Prüfung des Schutzleiters, der Isolierung und des Ersatzableitstroms sowie eine Funktionsprüfung, um sicherzustellen, dass keine Gefahr für den Benutzer besteht.
Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen liegt in der Regel beim Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass alle Geräte, die im Homeoffice verwendet werden, den sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um zu klären, welche Geräte geprüft werden müssen. In der Praxis erfolgt die Prüfung jedoch häufig durch eine externe Fachkraft, die die Geräte im Homeoffice inspiziert und die notwendigen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 vornimmt.
Ein Nachweis der durchgeführten Prüfungen ist für den Arbeitgeber erforderlich, um seiner Haftungspflicht und den Arbeitsschutzvorgaben gerecht zu werden.
Kann die DGUV Vorschrift 3 Prüfung auch in privaten Haushalten durchgeführt werden?
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung wird in der Regel nicht in privaten Haushalten durchgeführt, da sie sich in erster Linie auf beruflich genutzte elektrische Geräte und Anlagen konzentriert. Sie gilt hauptsächlich für Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Arbeitsplätze, wo elektrische Betriebsmittel regelmäßig genutzt werden und somit ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht.
Jedoch gibt es bestimmte Fälle, in denen auch in einem privaten Haushalt eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung erforderlich sein könnte, beispielsweise:
- Heimarbeit oder Homeoffice: Wenn in einem privaten Haushalt elektrische Geräte oder Anlagen genutzt werden, die beruflich oder gewerblich eingesetzt werden (z. B. Computer, Maschinen, Bürogeräte), unterliegen diese Geräte den gleichen Sicherheitsanforderungen wie im Betrieb. In solchen Fällen kann eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung notwendig sein, insbesondere, wenn der Arbeitgeber die Prüfung als Teil der Arbeitssicherheitsmaßnahmen verlangt.
- Gewerbliche Nutzung im Haushalt: Wenn Geräte oder Anlagen im Haushalt gewerblich genutzt werden (z. B. in einer kleinen Praxis, einem Friseursalon oder einem Handwerksbetrieb), müssen diese ebenfalls regelmäßig geprüft werden.
Die Verantwortung für die Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung liegt in diesen Fällen beim Arbeitgeber, der auch für die Sicherheit der Geräte im Homeoffice oder bei der gewerblichen Nutzung zu Hause verantwortlich ist. In rein privaten Haushalten, in denen keine beruflich genutzten elektrischen Geräte im Einsatz sind, ist eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung normalerweise nicht erforderlich.
Es ist jedoch möglich, dass private Haushalte auf freiwilliger Basis eine solche Prüfung durchführen lassen, wenn die Bewohner beispielsweise besonders auf die Sicherheit ihrer elektrischen Geräte bedacht sind.
Müssen Windenergieanlagen auch nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?
Ja, Windenergieanlagen müssen ebenfalls nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Diese Vorschrift gilt für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die in Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen verwendet werden, einschließlich solcher in Windparks. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet dazu, alle elektrischen Geräte und Systeme regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen, um das Risiko von Unfällen und Fehlern zu minimieren.
Diese regelmäßigen Prüfungen stellen sicher, dass die Windenergieanlagen sicher betrieben werden können und dass elektrische Gefährdungen wie Stromschläge oder Brandgefahren vermieden werden. Die Prüfungen müssen durch qualifiziertes Personal erfolgen, das die entsprechenden Messungen und Inspektionen vornimmt und die Ergebnisse dokumentiert.
Welche Eignungen sind nötig, um die Maschinen- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen zu können?
Um die Maschinen- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen, sind bestimmte Eignungen erforderlich. Der Prüfer muss eine elektrotechnische Ausbildung (z. B. als Elektroinstallateur oder Elektroingenieur) besitzen. Zusätzlich sind spezielle Schulungen in der Prüftechnik notwendig, um mit den Prüfmethoden und -geräten (z. B. zur Messung von Isolationswiderständen) umgehen zu können.
Der Prüfer sollte auch die relevanten Normen und Vorschriften (wie die DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE) gut kennen und in der Lage sein, diese korrekt anzuwenden. Praktische Erfahrung in der Fehlerdiagnose und Wartung von Maschinen ist ebenfalls wichtig, um sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen. Weiterbildungen sorgen dafür, dass der Prüfer stets auf dem neuesten Stand bleibt.
Gibt es eine Grundausstattung, die bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung getragen werden sollte?
Ja, bei der Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist eine Grundausstattung erforderlich, um die Sicherheit der Prüfer zu gewährleisten und eine präzise Durchführung der Prüfungen zu ermöglichen. Diese Ausstattungen können je nach Art der Prüfung variieren, beinhalten jedoch in der Regel folgende Elemente:
1. Schutzkleidung:
- Isolierhandschuhe: Zum Schutz vor Stromschlägen, besonders bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.
- Schutzbrille: Zum Schutz der Augen vor Funkenflug oder anderen Gefährdungen.
- Sicherheitsschuhe: Mit Durchtrittschutz und isolierenden Eigenschaften, um vor elektrischen Gefährdungen zu schützen.
2. Prüfgeräte:
- Multimeter: Zur Messung von Spannung, Stromstärke und Widerstand.
- Isolationsmessgerät: Um die Isolationsfestigkeit von elektrischen Anlagen zu prüfen.
- Ersatzableitstrom-Messgerät: Zur Messung des Ersatzableitstroms.
- Prüfadapter und Prüfstecker: Für die Verbindung von Prüfgeräten mit den elektrischen Anlagen.
3. Dokumentationsmaterial:
- Protokollvorlagen oder Prüfprotokoll-Software zur Dokumentation der Prüfungsergebnisse.
- Kennzeichnungsmaterial: Um geprüfte Geräte eindeutig zu kennzeichnen (z. B. „geprüft“ Aufkleber).
4. Werkzeuge:
- Schraubendreher, Zangen und Messleitungen zum Öffnen von Verteilerdosen und zur Durchführung von Messungen.
- Diese Grundausstattung sorgt dafür, dass die DGUV Vorschrift 3 Prüfung fachgerecht durchgeführt werden kann und gleichzeitig die Sicherheit des Prüfers gewährleistet ist.
Welche Sicherheitsregeln muss ein Prüfer bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung beachten?
Die Prüfgeräte müssen regelmäßig überprüft werden, und die Messungen dürfen nur unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden. Zusätzlich ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß der DGUV Vorschrift 3 zu beachten, um Risiken im Vorfeld zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Schließlich müssen alle Prüfungen und Ergebnisse dokumentiert werden, um der Nachweispflicht der DGUV Vorschrift 3 zu entsprechen. Diese Sicherheitsmaßnahmen stellen sicher, dass die Prüfung gemäß der Vorschrift ordnungsgemäß und sicher durchgeführt wird.
Welche Geräte werden zur DGUV Vorschrift 3 Prüfung benutzt?
Für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung werden verschiedene spezialisierte Prüfgeräte eingesetzt, um die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Multimeter, mit dem grundlegende elektrische Messungen wie Spannung, Stromstärke und Widerstand durchgeführt werden. Es ermöglicht eine erste Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Anlage. Zur Messung der Isolationsfestigkeit kommt das Isolationsmessgerät zum Einsatz, das potenzielle Isolationsfehler erkennt, die zu gefährlichen Stromschlägen oder Bränden führen könnten. Ein weiteres wichtiges Prüfgerät ist das Ersatzableitstrom-Messgerät, das den Ersatzableitstrom misst, um sicherzustellen, dass bei einem Fehlerstrom keine Gefahr für die Umgebung besteht.
Darüber hinaus werden Prüfadapter und Prüfstecker benötigt, um die Prüfgeräte sicher mit den elektrischen Anlagen zu verbinden. Für die Überprüfung der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) wird ein spezielles Prüfgerät verwendet, das sicherstellt, dass diese im Fehlerfall ordnungsgemäß auslösen. Diese Geräte sind unverzichtbar, um alle erforderlichen Messungen gemäß der DGUV Vorschrift 3 durchzuführen und die elektrische Sicherheit zu gewährleisten.
Haben Prüfgeräte nach der DGUV Vorschrift 3 eine andere Ausrüstung als herkömmliche Messgeräte?
Ja, Prüfgeräte nach der DGUV Vorschrift 3 unterscheiden sich in einigen wichtigen Aspekten von herkömmlichen Messgeräten. Diese speziellen Prüfgeräte sind darauf ausgelegt, die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten und müssen daher höhere Anforderungen erfüllen.
Ein wichtiger Unterschied ist die Isolierung und Schutzklasse der Prüfgeräte. Prüfgeräte, die für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung verwendet werden, müssen über eine höhere Isolierung verfügen, um den Prüfer vor Stromschlägen zu schützen. Sie sind oft mit speziellen isolierten Griffen und Schutzvorrichtungen ausgestattet, die verhindern, dass der Prüfer versehentlich mit spannungsführenden Teilen in Kontakt kommt.
Des Weiteren bieten diese Prüfgeräte oft eine automatisierte Protokollfunktion. Sie sind in der Lage, Messergebnisse direkt zu speichern und auszudrucken, was für die Dokumentation und Nachweisführung gemäß der DGUV Vorschrift 3 erforderlich ist. Bei herkömmlichen Messgeräten, wie einem einfachen Multimeter, ist diese Funktion oft nicht vorhanden.
Außerdem sind die Prüfgeräte nach der DGUV Vorschrift 3 in der Regel speziell dafür konzipiert, Prüfungen unter schwierigen Bedingungen durchzuführen, wie zum Beispiel das Messen von Ersatzableitströmen oder das Überprüfen der Isolationsfestigkeit. Sie bieten Funktionen, die sicherstellen, dass die relevanten Sicherheitsaspekte gemäß der Vorschrift geprüft werden, etwa durch die Messung von Fehlerstromschutzschaltern oder das Testen der Erdung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Prüfgeräte nach DGUV Vorschrift 3 speziell dafür entwickelt wurden, die Anforderungen der Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen zu erfüllen, während herkömmliche Messgeräte eher allgemeine Messaufgaben übernehmen.
Welche Kriterien müssen die Prüfgeräte und die Messtechnik nach DGUV Vorschrift 3 erfüllen?
Die Prüfgeräte und Messtechnik, die im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 verwendet werden, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, um eine sichere und zuverlässige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten. Zunächst müssen die Geräte den relevanten Normen und Vorschriften entsprechen, wie zum Beispiel der DIN VDE 0701-0702, um sicherzustellen, dass sie für die spezifischen Prüfanforderungen zugelassen sind. Sie müssen in der Lage sein, wichtige Parameter wie Isolationswiderstände, Ersatzableitströme und die Funktion von Fehlerstromschutzschaltern (FI) korrekt zu messen. Dabei ist es wichtig, dass die Geräte auch unter Bedingungen hoher Spannung sicher arbeiten, ohne den Prüfer zu gefährden.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Schutz des Prüfers vor elektrischen Gefahren. Die Prüfgeräte müssen so konstruiert sein, dass sie mit isolierten Messleitungen und sicheren Gehäusen ausgestattet sind, um direkten Kontakt mit spannungsführenden Teilen zu vermeiden. Zudem sind regelmäßige Kalibrierungen der Geräte erforderlich, um eine hohe Messgenauigkeit und die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards sicherzustellen. Die Geräte müssen zudem benutzerfreundlich gestaltet sein, klare Anweisungen bieten und über Warnmechanismen verfügen, die den Prüfer vor Gefahren warnen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Dokumentationsfähigkeit. Viele Prüfgeräte sind in der Lage, Messergebnisse automatisch zu speichern oder auszudrucken, was die lückenlose Protokollierung der Prüfung und die Einhaltung der Dokumentationspflichten gemäß der DGUV Vorschrift 3 sicherstellt. Insgesamt gewährleisten diese Anforderungen, dass die Prüfgeräte eine präzise, sichere und normgerechte Prüfung elektrischer Anlagen ermöglichen.
Was ist die Thermografie Prüfung in Bezug auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Von der Thermografie Prüfung spricht man, wenn ein besonderes Messverfahren für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eingesetzt wird, bei welchem es nicht nötig ist, die Anlagen auszuschalten.
Dieses Messverfahren gilt als besonders schnell und sorgt dafür, dass auch in Bereichen gemessen werden kann, die nicht leicht zugänglich sind.
Zunächst werden mithilfe eines Thermografie Gerätes die Wärmestellen an den Anlagen sichtbar gemacht. Das bedeutet, dass Heißstellen rechtzeitig aufgedeckt werden können. Dadurch ist es möglich, rechtzeitig einzugreifen und Schwachstellen zu beseitigen.
Kurz gesagt bedeutet die Thermografie Prüfung mehr Sicherheit in den Betrieben. Durch die bildgebende Messmethode werden Defekte schneller erkannt und auch der Stromverbrauch und die damit einhergehenden Kosten können gesenkt werden.
Die Thermografie Prüfung ist nach DGUV Vorschrift 3 keine Pflicht, das sieht bei der VDS-Prüfung allerdings anders aus. Sie ist für Produktionsbetriebe Pflicht. Es ist allerdings möglich, die Kosten für diese Prüfung erstattet zu bekommen.
Welchen Vorteil bietet die Thermografie Prüfung bei der Prüfung elektrischer Anlagen?
Für gewöhnlich müssen bei der Prüfung elektrischer Anlagen die Geräte abgestellt werden, doch mit der Thermografie Prüfung kann dieser Schritt ausgelassen werden.
Noch während die Anlage im Betrieb ist, kann der Prüfer die Abdeckungen öffnen und mithilfe der Thermografie Kamera einen Blick auf jedes einzelne Bauteil werfen.
Dadurch, dass die Anlage nicht abgeschaltet werden muss, kann die Betriebstemperatur während der Prüfung elektrischer Anlagen unter realen Bedingungen gemessen werden.
Ein weiterer Vorteil liegt in der langfristigen Einsparung von Kosten, da Defekte viel schneller erkannt werden können. Außerdem muss der Prüfer sich nicht größeren Gefahren aussetzen, da er ausreichend Abstand zwischen sich und die Anlage bringen kann.
Kommt die Thermografie Prüfung oft zum Einsatz bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Da die Thermografie Prüfung laut VDS-Richtlinien für Produktionsbetriebe verpflichtend ist, findet diese vor allen Dingen dort Anwendung. Sie kann aber auch in Büros eingesetzt werden.
In der Regel wird die Thermografie Prüfung an allen Schaltanlagen angewandt, die Niedrig,- Mittel,- und Hochspannung aufweisen. Aber auch Kompensationsanlagen und verschiedene elektrische Ausrüstungen können mit der Thermografie Kamera überprüft werden.
Die Prüfintervalle einer thermografischen Prüfung liegen bei einem Jahr. Nach allem, was bisher in den verschiedenen Teilen zur Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel besprochen wurde, ist es nicht verwunderlich, dass auch die Messtechnik bestimmten Regeln unterliegt und auch an diesen eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden muss.
Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen darauf achten, dass alle Geräte in einem guten Zustand sind und über Prüfplaketten verfügen. Ansonsten sollten sie darauf bestehen, dass die DGUV Vorschrift 3 Prüfung mit anderen Geräten durchgeführt wird.
Welche Folgen zieht es nach sich, wenn man die DGUV Vorschrift 3 nicht einhält?
Wer eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht vornehmen lässt, kann sich im Schadensfall strafbar machen. Die Prüfung elektrischer Anlagen und auch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben und somit für jeden Arbeitgeber verpflichtend.
Da die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ein wesentlicher Bestandteil für die Arbeitssicherheit ist, ist ein Arbeitgeber, oder Unternehmen, im Falle eines Arbeitsunfalles, aber auch Schadensfall vollständig haftbar, wenn die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, nicht durchgeführt wurden.
Sollte es in einem Unternehmen aufgrund eines Defektes bei einer der Anlagen zu einem Brand kommen, kann es passieren, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, da die DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht durchgeführt wurde. Das erkennen die Prüfer der Versicherung in jedem Fall an der fehlenden Plakette.
Ein nicht zu unterschätzender Nachteil, wenn auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung verzichtet wird, kann der Verlust der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 sein. Das bedeutet, dass die Mindestanforderungen für einen Arbeitgeber und Unternehmen in Bezug auf Kundenanforderungen und Dienstleistungen nicht erfüllt sind.
Dies kann zur Folge haben, dass das Zertifikat auch nicht erteilt wird.
Der Verlust dieser Zertifizierung hat weitreichende Folgen, da unternehmensrelevante Vorschriften, Gesetze und Verordnungen dort für ein Unternehmen festgehalten werden.
Was genau ist die Norm ISO 9001-DGUV Vorschrift 3 ?
Die Norm ISO 9001 ist die bekannteste, was zur Folge hat, dass sie am häufigsten zum Vorschein kommt. Durch diese Norm werden die Mindestanforderungen an das Qualitätsmanagementsystem festgelegt. Genauer gesagt bedeutet das, dass die Norm ISO 9001 festlegt, welche Erwartungen von Kunden erfüllt werden müssen, aber auch die Anforderungen an die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen werden durch die Norm geregelt.
Im Vordergrund steht der prozessorientierte Ansatz und die damit einhergehenden sieben Grundsätze des Qualitätsmanagements:
- Kundenorientierung
- Führung und Leadership
- Engagement
- Prozessorientierter Ansatz
- Verbesserung
- Faktengeschütze Entscheidungsfindung
- Beziehungsmanagement
Es ist ersichtlich, dass die Norm ISO 9001 für die DGUV Vorschrift3 Prüfung nicht besonders wichtig ist, die DGUV Vorschrift 3 ist für die Erteilung dieser Zertifizierung allerdings unerlässlich. Unternehmen, die sich diese Zertifizierung ausstellen lassen wollen, müssen ihre Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift3 prüfen lassen, sofern solche im Betrieb vorhanden sind.
Welche Dokumentation ist für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung notwendig?
In Paragraf 14 der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt worden, dass alle Ergebnisse der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel dokumentiert werden müssen.
Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass die Prüfprotokolle ordnungsgemäß erstellt werden.
Im Klartext bedeutet das, dass eine sachgerechte Dokumentation für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchgeführt werden muss. Nur dann ist das Protokoll in Hinblick auf eventuelle Schadensersatzprüfungen zulässig.
Aus diesem Grund muss jedes Gerät, jede Maschine und jede Anlage einzeln in die Dokumentation aufgenommen werden. Das bedeutet, dass es viele verschiedene Prüfprotokolle geben wird.
Damit die Dokumentation einer bestimmten Anlage zugeordnet werden kann, wird sie mit einer Prüfziffer versehen.
Wie muss das Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 aussehen, damit es rechtskräftig wird?
Auch wenn die Elektrofachkraft auf die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel geschult ist, kann es vorkommen, dass ein Prüfprotokoll nicht den Anforderungen entspricht und es aus diesem Grund in einem Schadensfall nicht gültig ist.
Jedoch ist in der Betriebssicherheitsverordnung genauestens geregelt, welche Ergebnisse der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in einem Prüfprotokoll stehen müssen.
Darunter fallen die Art der Prüfung und auch der Umfang der Prüfung. Selbstverständlich müssen die Prüfergebnisse auch dokumentiert werden.
Da diese Angaben sehr allgemein gehalten sind, können sie unterschiedlich interpretiert werden und lassen viel Raum für Missverständnisse.
Aus diesem Grund werden weitere Angaben durch die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 verdeutlicht. Bei dieser Regel handelt es sich um die „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“.
Dort sind Angaben in Bezug auf das Datum der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und auch Angaben in Hinsicht auf die Grundlagen der Prüfung vorgesehen. Darüber hinaus muss dokumentiert werden, was die Elektrofachkraft genau geprüft hat und zu welchem Ergebnis die einzelnen Prüfungen kamen.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit sieht vor, dass auffallende Mängel im Prüfprotokoll bewertet werden müssen. Außerdem muss der Prüfer schildern, inwieweit die Anlagen, Geräte und Maschinen in Betrieb bleiben können.
Zuletzt ist der Name des Prüfers dem Dokument hinzuzufügen.
Die Berufsgenossenschaftlichen Informationen 5090 wurden speziell für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel entwickelt und aufgestellt. Nach den Vorgaben dieser Informationen müssen die Prüfprotokolle dokumentiert werden.
Es ist vorgesehen, dass im Prüfprotokoll festgehalten wird, um welches Betriebsmittel es sich genau handelt und von welchem Typ es ist. Auch der Hersteller muss aufgeschrieben werden. Zusätzlich ist die Verwendung im Betrieb zu dokumentieren und an welchem Ort es genau zum Einsatz kommt.
Der Prüfer muss auch dokumentieren, welches Prüfgerät genutzt wurde und wie die Prüffrist ist.
Wenn diese Angaben im Prüfprotokoll hinterlegt sind, kann davon ausgegangen werden, dass es im Schadensfall rechtskräftig ist und eine große Aussagekraft hat.
Was beschreibt die Fehlerquote in Bezug auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?
Die Fehlerquote von Anlagen, Geräten und Maschinen wird zur Bestimmung der Prüfintervalle für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel herangezogen. Die Fehlerquote bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gibt an, wie anfällig sie in Bezug auf Mängel und Fehler sind.
Sie wird für alle Betriebsmittel zu ermitteln und sollte die Quote über 2 Prozent liegen, so ist es ratsam, die Prüfintervalle zu verkürzen
Dabei wird genau geschaut, wie die vorgegebenen Prüffristen sind und wie viele Beanstandungen es im Großen und Ganzen gab. Deswegen ist es unerlässlich, die Fehlerquote genau zu analysieren und zu hinterfragen, warum die geprüften Geräte, Maschinen und Anlagen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Es liegt dann im Ermessen des Prüftechnikers, ob er die Prüfintervalle verkürzt, oder ob er die geltenden Prüffristen beibehält. Im Vordergrund steht dabei, wie viele Geräte eine Fehlerquote aufwiesen und ob die Mängel direkt beseitigt werden konnten. Es spielt auch eine Rolle, ob die Prüffristen alle eingehalten wurden und ob in vorherigen DGUV Vorschrift 3 Prüfungen die Fehlerquote über 2 Prozent lag.
Kann die Ursache für die Mängel nicht sofort gefunden werden, sind kürzere Prüfintervalle empfehlenswert. Das gilt auch, wenn der Großteil der Geräte Mängel aufweist.
Dennoch ist es möglich, die Prüffristen wieder zu verlängern. Das kommt auf nachfolgende Prüfungen an. Wenn dort die Fehlerquote gering bleibt, werden die Fristen auch wieder verlängert.
Problematisch ist die Fehlerquote in Hinblick auf die Anzahl der Geräte, die geprüft werden müssen. Je geringer die Anzahl von Geräten bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist, desto höher kann die Fehlerquote bei Mängeln ausfallen.
Damit die Versicherung im Schadensfall alle Kosten trägt, muss sichergestellt werden, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel sachgemäß durchgeführt wurden. Dafür ist es besonders wichtig, eine rechtssichere Dokumentation vorzulegen.
Doch nicht nur die ordentliche Dokumentation der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist für die Übernahme der Kosten von Bedeutung, sondern auch die VDE Prüfung.
Das Fehlen beider Prüfungen kann zu hohen Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall kann der Betrieb geschlossen werden, wenn es immer wieder zu Vorfällen kommt und die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht durchgeführt wird.
Woran werden die Prüfintervalle der DGUV Vorschrift 3 Prüfung festgemacht?
Wie bereits erwähnt, werden die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Anlagen und für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, jedoch kann aufgrund der Fehlerquote eine Empfehlung bezüglich der Prüfintervalle gegeben werden.
Diese Prüfintervalle werden nach jeder erfolgten DGUV Vorschrift 3 Prüfung neu festgelegt und garantieren somit die weitere Sicherheit im Umgang mit den Geräten, Maschinen und Anlagen.
Außerdem kommt es darauf an, in welchem Umfeld sich die Maschinen und Geräte befinden. Je nach Gebrauch ist der Verschleiß ein anderer und muss ebenfalls berücksichtigt werden.
Es gilt zu beachten, dass die Prüffristen für die Prüfung elektrischer Anlagen andere sind, als die Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.
Für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel gilt eine allgemeine Prüffrist von 4 Jahre, allerdings ändert sie sich, wenn die Anlagen und Betriebsmittel zu den Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art gehören. In diesem Fall verkürzt sich die Frist auf 1 Jahr.
Dabei wird vor allem auf einen einwandfreien Zustand geachtet.
In diesem Bereich müssen auch die Fehlerstrom-Schutzschalter mindestens einmal im Monat auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
Die Prüffristen für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel sind, wie bereits erwähnt, nicht so strikt zu handhaben, wie die von elektrischen Anlagen. Natürlich beruhen sie auf Erfahrung, aber auch der Fehlerquote, die nicht über 2 Prozent liegen darf. Außerdem muss darauf geachtet werden, wo sich diese Betriebsmittel befinden. In Bürogebäuden ist die Gefahr durch die Betriebsmittel geringer, als auf Baustellen, oder in Werkstätten.
Das bedeutet, dass die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in der Regel alle 6 Monate durchgeführt werden muss und auf Baustellen alle 3 Monate. Ist die Fehlerquote bei den gemessenen Geräten unter 2 Prozent, so kann die Prüffrist verlängert werden. Das liegt dann im Ermessen des Prüfers. Dabei kann es sich um eine Elektrofachkraft handeln, oder um eine unterwiesene Person mit Fachwissen und entsprechenden Geräten. Man kann sagen, dass Geräte und Maschinen, die sich in Produktionsstätten befinden, häufig einem Prüfintervall von einem Jahr unterliegen und die Geräte und Maschinen in Büros alle zwei Jahre geprüft werden.
Wieso weiß die DGUV, welche Geräte sich im Unternehmen befinden?
Jeder Unternehmer steht in der Pflicht, sein Unternehmen im Handelsregister zu registrieren. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet wird, sobald es angemeldet ist.
Außerdem steht jeder Unternehmer nach Paragraf 192 des Sozialgesetzbuches in der Pflicht, sich selbständig bei dem Unfallversicherungsträger zu melden. Dafür hat er in der Regel eine Woche Zeit.
Aufgrund dieser Meldepflicht weiß die DGUV von dem Unternehmen und kann mit unangekündigten Begehungen dieses zu jeder Zeit überprüfen.
Bei solchen Begehungen überprüft die Versicherung selbstverständlich alle Prüfplaketten, aber auch Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel.
Dabei werden Notizen gemacht, auf Unzulänglichkeiten hingewiesen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Aus diesem Grund ist es nahezu unmöglich der DGUV seine Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel vorzuenthalten.
Darf jeder die DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchführen?
Die Frage, wer die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchführen darf, wird häufig gestellt. Natürlich möchte ein Unternehmer diese einfachheitshalber selbständig durchführen, jedoch ist das nach Paragraf 2 der Betriebssicherheitsverordnung nur einer befähigten Person erlaubt.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit legt die genauen Voraussetzungen an eine solche befähigte Person fest.
Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine Person, die eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung absolviert haben, oder ein gleichwertiges Studium. Anschließend ist es wichtig, dass die Elektrofachkraft über genügend Berufserfahrung im Bereich der Prüftechnik aufweist. Man spricht dabei von mindestens einem Jahr Erfahrung.
Um vorzuweisen, dass es sich um eine befähigte Person handelt und diese auch ein Prüfkonzept erstellen darf, sind Nachweise in Form von Zertifikaten vorzulegen. Diese erhält eine befähigte Person vor allem durch Fachprüfungen.
Diese Prüfungen beinhalten Themen wie die DGUV V 1, aber auch DGUV V 2 und DGUV V 3.
Ein Elektrotechniker, der ein Zertifikat als Prüftechniker erhalten möchte, wird ebenfalls in der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und eines Prüfkonzeptes geschult.
Darüber hinaus muss er die VDE Normen lernen und sich mit den verschiedensten Messgeräten auseinandersetzen und ihre Anwendung verinnerlichen.
Aufgrund dieser speziellen Schulungen ist es elektrotechnisch unterwiesenen Personen und Personen, die über keine elektrotechnische Ausbildung verfügen, nicht erlaubt, eine Prüfung elektrischer Anlagen und eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.
Welche Personen dürfen sich nach DGUV Vorschrift 3 Elektrofachkräfte nennen?
Nicht jeder, der eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen hat, darf sich auch Elektrofachkraft nennen und die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchführen.
In der berufsgenossenschaftlichen Verordnung ist unter dem Reiter „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ festgehalten worden, welche Person befähigt ist. Das führt die Norm DIN VDE 1000-10 noch einmal genauer aus. Diese Norm stellt die Anforderungen an eine Elektrofachkraft dar. Daher ist sie auch als Norm „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätige Person“ bekannt.
Eine Elektrofachkraft erkennt man folglich an ihrer Qualifikation, welche sie durch den Abschluss einer Ausbildung und eines Studiums erhalten haben. Dazu zählen auch die Gesellenprüfung, sowie die Meisterprüfung. Auch die Facharbeiterprüfung kann Aufschluss über die Qualifikation einer Person geben.
Nach einer mehrjährigen Tätigkeit im Arbeitsgebiet wird geschaut, ob die Person sich mit den aktuellen Bestimmungen seiner Tätigkeit auskennt und über die nötigen Kenntnisse der verschiedenen Normen verfügt.
Dabei ist es wichtig, dass eine Person, die sich Elektrofachkraft nennen darf, seine eigene Arbeitsweise beurteilen und Gefahren fehlerlos erkennen kann.
Wenn das gegeben ist, dann kann die Person DGUV Vorschrift 3 Prüftechniker werden und die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vornehmen.
Es gibt einige Berufe, aus denen eine Elektrofachkraft herausgeht. Hier eine kleine Auswahl:
- IT-Systemelektroniker
- Informationselektroniker
- Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik
- Kommunikationselektroniker
- Mechatroniker
- Elektroanlagenmonteur
Natürlich sind das noch nicht alle Berufsfelder der Elektrotechnik. Anhand der Auswahl sieht man jedoch die Vielfalt dieses Berufes.
Woran macht die DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 fest?
Die Norm legt genau fest, welche Anforderungen eine Fachkraft, unter Berücksichtigung der elektrischen Sicherheit erfüllen muss, damit sie nach DGUV Vorschrift 3 prüfen und die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel abnehmen darf.
Dabei spielt es eine große Rolle, dass die Elektrofachkraft eigenständig in der Lage ist ihre Aufgaben in Bezug auf die Arbeit zu organisieren. Infolgedessen spielt es eine große Rolle, dass die betreffende Person seine Arbeitsweise in Hinblick auf die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel genau abstimmen kann.
Des Weiteren steht in dieser Norm, dass eine Elektrofachkraft in der Lage sein muss, Arbeitskräfte so auszuwählen, dass sie für die Tätigkeit geeignet sind.
Natürlich ist es unerlässlich, dass eine Elektrofachkraft die einschlägigen Sicherheitsstandards erklärt und seine Mitarbeiter in den gängigen Schutzmaßnahmen unterweist.
Zu beachten sind auch die Vorrichtungen, die zum eigenen Schutz genutzt werden müssen.
Außerdem sind weitere Schulungen im Bereich der Elektrotechnik nicht zu vernachlässigen, damit die Elektrofachkraft auch weiterhin die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach allen Maßstäben durchführen kann.
In Bezug auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel sieht die Norm vor, dass die Fachkraft bei jeder Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gleich vorgeht.
Neben der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, sehen die Anforderungen an eine Elektrofachkraft vor, dass sie in der Lage ist, die Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel in Betrieb zu nehmen.
Zusätzlich zu diesem Kriterium muss eine Elektrofachkraft in der Lage sein, die Anlagen, Maschinen und anderen Geräte Instand zu halten.
Welche Vor- und Nachteile hat es, wenn die DGUV Vorschrift 3 Prüfung von externen, oder internen Prüfern durchgeführt wird?
Ob ein Unternehmer Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 von einem internen oder einem externen Unternehmer durchführen lässt, liegt in seinem Ermessen. Doch es hat sich gezeigt, dass externe Kräfte ein paar Vorteile gegenüber den internen Prüftechnikern haben.
Zunächst einmal die Kriterien, die gegen einen internen Prüftechniker sprechen. Zwar ist der Prüftechniker zu jeder Zeit zugegen, doch genau das kann ein Problem sein.
In der Regel handelt es sich bei dem Techniker, der die Prüfung elektrischer Anlagen und auch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchführt, der hausinterne Betriebselektriker.
Das bedeutet, dass dieser Elektriker an regelmäßigen Schulungen teilnehmen muss und dementsprechend im Betrieb ausfällt.
Da der Betriebselektriker die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel abnimmt, kann es sein, dass er währenddessen immer wieder gestört wird. Immerhin ist er nicht nur für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung zuständig, sondern auch für alle weiteren, anfallenden Tätigkeiten, die einen Elektriker benötigen.
Das kann eine Reparatur sein, kaputte Glühbirnen, oder elektrotechnischer Installationen.
Folglich wird der interne DGUV Vorschrift 3 Prüfer bei der Durchführung der Prüfung gestört, womit sie sich in die Länge zieht und im schlimmsten Fall nicht vor Ablauf der Prüffrist beendet werden kann.
Welche Folgen es hat, wenn die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nicht vor Ablauf der Prüffrist stattfand, wurde bereits mehrfach geschildert.
Nicht nur, dass der Betriebselektriker die Frist nicht einhalten könnte, es könnte auch sein, dass er Fehler übersieht und es deswegen zu Komplikationen kommt. Eines der schlimmsten Szenarien könnte ein Arbeitsausfall sein, weil Maschinen nicht mehr arbeiten, oder es kam zu einem Brand.
Welche DGUV Vorschrift 3 Prüfung der Betriebselektriker immer machen kann, weil das nebenher laufen kann, ist die Prüfung kleinerer Geräte. So zum Beispiel auch die privaten Betriebsmittel der Mitarbeiter.
Der externe Prüfer eignet sich für die Prüfung elektrischer Anlagen und für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel deswegen gut, weil er sich voll und ganz auf die DGUV Vorschrift 3 Prüfung konzentrieren kann. Er muss keinen anderen Verpflichtungen nachgehen und ist auf die Durchführung der Prüfung fokussiert.
Dadurch wird der Ablauf im Unternehmen kaum bis gar nicht gestört.
Wie sieht der Alltag eines DGUV Vorschrift 3 Prüftechnikers aus?
Auch wenn es den Anschein macht, als würde jeder Tag eines Prüftechnikers gleich sein, so ist die Tätigkeit vielseitig und mit einem hohen Maß an Gewissenhaftigkeit verbunden, da ein Prüftechniker für die Sicherheit eines Unternehmens zuständig ist, in dem er die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gewissenhaft durchführt.
Im Großen und Ganzen muss der Prüftechniker die Arbeit seiner Kollegen, die sich um die Installation der Anlagen und Betriebsmittel gekümmert haben, überprüfen und überwachen.
Aus diesem Grund ist ein Prüftechniker nur selten nahe des eigenen Wohnortes tätig. Er kann in ganz Deutschland eingesetzt werden, weswegen er viel in Hotels übernachtet, die in der Regel der Arbeitgeber organisiert.
In den meisten Fällen wird dem Prüftechniker ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, auf welchem sich auch die hochwertige Ausstattung in Form von verschiedenen Prüfwerkzeugen befinden.
Während seiner Tätigkeit im Betrieb ist der Prüftechniker immer in Bewegung und wechselt zwischen der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und der sachgemäßen Dokumentation hin und her.
Dabei ist er selbständig für das Vorgehen verantwortlich, erhält aber alle wichtigen Informationen in Bezug auf den Betrieb und die Prüfung vom Innendienst, mit welchem ein Prüftechniker eng zusammenarbeiten muss.
Auch die Zusammenarbeit mit dem Kunden vor Ort ist von besonderer Wichtigkeit, da ein vertrauensvoller Umgang für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 wichtig ist.
Im Alltag eines Prüftechnikers ist es vorgesehen, dass er in regelmäßigen Abständen an Schulungen teilnimmt und eine Einarbeitungszeit bekommt.
Kann bei der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel betrogen werden?
Bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung kann es zu Betrug kommen.
So kann es sein, dass es sich bei dem Prüftechniker um einen Betrüger handelt, oder ein Unternehmer selbst für den Betrug verantwortlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Betrug bewusst, oder unbewusst stattgefunden hat.
Der Betrug bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel kann schon bei kleineren Elektrogeräten beginnen. Entweder sie werden gar nicht erst geprüft, oder aber sie werden vor der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel an die Seite geschafft, damit der Prüftechniker keine Kenntnis davon besitzt.
Wenn der Prüftechniker in das Unternehmen kommt, sollte genau darauf geachtet werden, dass er die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel auch wirklich durchführt. Dabei ist wichtig, dass er eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung durchführt. Es reicht nicht aus, dass der Prüftechniker sagt, dass alles in einwandfreiem Zustand sei.
In welchen Punkten wird bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung am häufigsten betrogen?
- Ungenaue Dokumentation
Im Bereich der Dokumentation der Prüfergebnisse können Fehler unterlaufen, aber auch bewusst manipuliert werden.
So gilt es als Betrug, wenn nicht genauestens dokumentiert wird, wie die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel erfolgt ist und welche Mängel aufgefallen sind. Vor allem die fehlende Dokumentation in Hinblick auf Mängel ist betrügerisch und wird zur Rechenschaft gezogen. - Falsche Prüfung
In diesem Punkt sorgt oftmals der Prüftechniker für den Betrug, in dem er vorsätzlich falsche Messdaten notiert, oder sie manipuliert. Natürlich kann es auch ohne böse Absicht geschehen, dass ein Prüfer einen Fehler übersieht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass er sich im Falle von Unsicherheit die Meinung einer dritten Person einholt.
Sollte ein Prüftechniker ohne Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eine Plakette aufkleben, so gilt auch das als Betrug.
- Defekte Geräte nicht aus dem Verkehr ziehen
Dieser Punkt ist ebenfalls in den Bereich des Betruges einzuordnen und kann sowohl vom Prüfer, als auch Unternehmer vorgenommen werden.
Es kann vorkommen, dass der Prüftechniker ein offensichtlich defektes Gerät mit einem einwandfreien Zustand dokumentiert, oder ein Unternehmer das defekte Gerät versteckt und nach der Prüfung wieder einsetzt. - 4. Prüffristen nicht einhalten
Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 einzuhalten. Sobald die Prüfungsintervalle überschritten wurde, gilt das als Betrug.
Aus Sicht der DGUV gibt es keinerlei Gründe, weswegen die Fristen nicht eingehalten werden können. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass der neue Termin zur Prüfung so früh wie möglich stattfindet.
Woran können Betrüger nach DGUV Vorschrift 3 erkannt werden?
Ein erster Anhaltspunkt ist vor allem das Fehlen von Zertifikaten, die bescheinigen, dass es sich bei der Person um eine befähigte Person handelt.
Auch Zertifikate über verschiedene Schulungen geben Aufschluss darüber, ob eine Person die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel wirklich durchführen darf, oder nicht.
Betrüger sind oftmals nicht in der Lage, zusätzliche Nachweise über ihre Tätigkeit und Eignung zu präsentieren. Sollte das der Fall sein, ist es ratsam, sich auf die Suche nach einem anderen Dienstleister zu begeben.
Um einen Betrüger zu entlarven, ist es hilfreich, den Prüftechniker die gesamte Zeit von einer Person aus dem Unternehmen beaufsichtigen zu lassen.
Ein seriöser DGUV Vorschrift 3 Prüftechniker wird mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein und ist bereit, sämtliche Fragen zu der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen beantworten.
Es ist immer ratsam sich weitere Angebote für die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel einzuholen.
Wer die Hinweise berücksichtigt, kann sich sicher sein, einen seriösen Dienstleister für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu finden.
Das Thema rund um die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist sehr komplex.
Noch heute ist vielen Unternehmen nicht ganz klar, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können, wenn die Prüffristen nicht eingehalten werden, oder die DGUV Vorschrift 3 Prüfung gar nicht erst stattfindet.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung, aber auch anstehende Instandsetzungen immer ernst genommen werden. Im Schadensfall kann das ein Bußgeld und weitere strafrechtliche Maßnahmen verhindern.
Denn Arbeitssicherheit geht uns alle an. Folglich ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ein Schritt in ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.
Warum ist die Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung so wichtig?
Die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel soll keine Schikane für Unternehmen sein, sondern gilt als Präventivmaßnahme gegen aufkommende Schäden.
Verschiedene Studien haben gezeigt, dass etwa 33 Prozent aller Brände verursacht werden, weil an den Geräten und Maschinen ein unerkannter, elektrotechnischer Defekt aufgetreten ist, der durch die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel verhindert worden wäre.
Diese hohe Zahl ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass es sich bei Strom um einen Energieträger handelt und der Umgang damit Gefahren birgt.
Aus diesem Grund ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung so wichtig, da vor allem Strombrände, aber auch Schmorbrände erst bemerkt werden, wenn sie mit leicht entzündlichen Materialien in Kontakt kamen.
Zu solchen Mängeln gehören vor allem Kabel, die sehr leichte Mängel aufweisen, weil sie beispielsweise geknickt wurden, oder sich die Isolierung ablöst.
Solche Kleinigkeiten sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich und vor allem ungeschultes Personal hat den Blick für daraus resultierende Gefahren nicht. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen, sowie der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, stellt der Prüfer jedoch jedes Gerät auf den Kopf.
Schon kleine Mängel können zu schweren Unfällen führen, die einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus nach sich ziehen, oder im schlimmsten Fall mit dem Tod enden.
Mithilfe der DGUV Vorschrift 3 Prüfung können Mängel im Vorfeld erkannt werden und verheerenden Problemen wird entgegengewirkt.
Folglich bietet die Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel dem Unternehmen und den Arbeitern Schutz.
Jeder Mitarbeitet hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, weswegen der bestmögliche Schutz in Form der DGUV Vorschrift 3 gegeben sein muss.
Schon ein kleiner, unerkannter Defekt kann dazu führen, dass der Betrieb und seine Mitarbeiter einen längerfristigen Arbeitsausfall und somit Einbußen bei den Einnahmen in Kauf nehmen müssen.
Im Falle eines Arbeitsunfalles mit Maschinen und Anlagen fragt die Versicherung nach der VDE und DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Werden die Prüfung ortsveränderlicher und Prüfung elektrischer Anlagen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, erlischt der Versicherungsschutz.
Wann ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Unternehmen erforderlich?
Jedes Unternehmen, welches mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, ist dazu verpflichtet, eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen zu lassen. Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass Risiken, die von den Anlagen ausgehen, ausgeschlossen sind.
Dazu gibt es verschiedene Vorgaben, zu welchen Zeitpunkten die Prüfungen stattfinden müssen. Durch die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel können Gegenmaßnahmen ergriffen und Unfälle vermieden werden.
Die Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn folgende Szenarien eintreten:
- Vor der Erstinbetriebnahme
- Bei jeder Instandsetzung
- Zu vorgegebenen Prüfintervallen
Wie viele verschiedene Betriebsmittel gibt es nach DGUV Vorschrift 3 ?
Ein Blick auf elektrische Geräte zeigt es – sie unterschieden sich alle in Bezug auf Ortsfestigkeit, oder Ortsveränderlichkeit.
Darunter fallen in jedem Fall die ortsveränderlichen Betriebsmittel. Es gibt aber auch ortsfeste Betriebsmittel.
Auch die elektrischen Anlagen werden genauer kategorisiert. Nämlich in stationär und nicht stationär.
Muss die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel bei Neugeräten durchgeführt werden?
Ein Unternehmen muss auch bei Neugeräten eine Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen, außer der Hersteller, bei dem das Gerät gekauft wurde, hat die Prüfung elektrischer Anlagen, genauso die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel schon vorgenommen.
Sollte der Hersteller die DGUV Vorschrift 3 Prüfung bereits vorgenommen haben, muss sich das Unternehmen lediglich um die neuen Prüfintervalle kümmern.
Die Erstprüfung bei Neugeräten dient der Sicherheit, da auch neue Produkte fehlerhaft sein können und wenn auf die Prüfung elektrischer Anlagen, sowie auf die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel verzichtet wird, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Auch die Berufsgenossenschaft könnte Konsequenzen androhen, wenn ein Neugerät nicht geprüft wird.
Wer auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 verzichtet, muss mit Nachzahlungen und Prämienerhöhungen rechnen.
Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchgeführt?
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel findet nach derselben Prozedur statt, wie die DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Genau genommen ist die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ein Teil der umfassenden DGUV Vorschrift 3 Prüfung.
Zunächst wird mit der Besichtigung der Betriebsmittel begonnen. Dabei können schon 80 Prozent der Fehler erkannt werden. Dabei wird auf folgende Dinge geachtet:
- beschädigte Leitungen oder Gehäuse
- fehlender Knickschutz
- fehlende Schutzeinrichtungen
- defekte Steckvorrichtungen
Anschließend müssen die Geräte auf ihre Funktion getestet werden. Bei der Prüfung ortsveränderlicher Prüfungen wird besonders auf diese Dinge geachtet:
- einwandfreie Funktion aller Schalter
- Funktionalität der Kontrollleuchten
- Funktionalität der Meldeleuchten
- akkurate Befehlsgeräte
- einwandfreie Regeleinrichtungen und Schutzeinrichtungen
Der letzte Schritt der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel liegt in den Messungen. Dafür werden die Messungen in nachfolgenden Bereichen durchgeführt:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstandes
- Schutzleiter- und Berührungsstromes
- Ausgangsspannung
Welche Schutzklassen gibt es bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel?
Damit die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 erfolgreich ist, werden die Betriebsmittel in drei verschiedene Schutzklassen eingeteilt.
Schutzklasse 1
Die Schutzklasse 1 informiert darüber, dass ein Gerät drei Kontakte besitzt. Zwei dieser Kontakte sorgen für die normale Stromzufuhr bei den Geräten.
Der dritte Kontakt ist der Schutzleiter. Dieser ist für die Erdung des Geräts zuständig. Genauer gesagt hat dieser Kontakt eine Verbindung zu dem Fehlerstrom-Schutzschalter und soll Stromschläge und dergleichen verhindern.
Schutzklasse 2
Die Geräte der Schutzklasse 2 verfügen nur über zwei Kontakte und haben keinen eigenen Schutzleiter. Anstelle des dritten Kontaktes gibt es bei der Schutzklasse 2 eine doppelt verstärkte Schutzisolierung.
Schutzklasse 3
Alle Geräte der Schutzklasse 3 kommen ohne Schutzleiter daher. Bei dieser Schutzklasse muss geprüft werden, inwieweit eine Schutzisolierung vorliegt.
Hierbei spielt die Spannung eine große Rolle. Bei einer Wechselspannung beträgt sie 50 Volt und bei einer Gleichspannung sind es 120 Volt.
Wichtig ist also, bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 immer darauf zu achten, welcher Schutzklasse das Betriebsmittel angehört.
Wie wird die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt?
Bevor die Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt werden kann, muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Dabei helfen frühere Protokolle der Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch Übersichtspläne.
Damit die Prüfung elektrischer Anlagen ausgeführt werden kann, ist es unerlässlich, dass sich die Anlagen in dem Zustand befinden, die die Bestandspläne vorgeben.
Erst nach der Bestandsaufnahme kann die Besichtigung für die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen. Bei der Prüfung elektrischer Anlagen werden auch die Betriebsstätten begutachtet, sowie die Räume, in denen die Anlagen stehen.
Dabei wird geprüft, ob die Anlagen gut vor Feuchtigkeit geschützt sind und über ausreichend Brandschutz verfügen.
Weitere Merkmale für die Besichtigung sind:
- ordentliche Kennzeichnung von Kabel und Sicherungen
- sicherer Zugang zu den Anlagen
- Schutzleiter und Neutralleiter vorhanden
- Veränderungen an den Anlagen, zum Beispiel Verfärbungen
Die Prüfung elektrischer Anlagen wird mit verschiedenen Funktionstests fortgeführt. Dabei wird viel Wert auf die Funktionalität der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung gelegt.
Darüber hinaus wird bei der Prüfung elektrischer Anlagen auf folgende Dinge geachtet:
- Isolationsüberwachung
- Stromkreise und Schutzrelais funktionieren einwandfrei
- Not-Ausschaltung ist wirksam
- Meldeeinrichtungen sind funktionsfähig
- gute Funktionalität der Anzeigeeinrichtungen
Nachdem die Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich der Funktionalität abgeschlossen ist, werden die Messdaten erhoben. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Spannungen zwischen allen Außenleitern gegeben sind.
Zusätzlich sind weitere Dinge bei den Messungen zu beachten:
- keine Fremdspannung bei dem Schutzleiter
- Stromversorgung schaltet sich automatisch ab
- Schleifenimpedanz wird gemessen
- Schutzmaßnahmen sind wirksam
- Ableitstrom wird gemessen
- Isolationswiderstand
- Drehfeldmessung
- Erdungsmessung
- Netz- und Frequenzanalyse
- Thermografie
Gilt die CE-Kennung als Ersatz für die Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel?
Die Abkürzung CE steht für „Conformité Européenne“ und bedeutet so viel wie „Europäische Konformität“.
Vielen ist sie auch als EU – Konformitätserklärung bekannt.
Mit dieser Konformitätserklärung wollen die Hersteller dem Verbraucher garantieren, dass sein Produkt den festgelegten Eigenschaften entspricht. So gesehen handelt es sich bei der Erklärung um eine Bestätigung, dass alle Regeln und Richtlinien eingehalten wurden.
Dass eine solche Bestätigung notwendig ist, liegt daran, dass die EU vorgibt, welche Eigenschaften ein Produkt aufweisen muss, damit die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden können. Außerdem müssen die Produkte, die eine solche Kennzeichnung bekommen sollen, den Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen.
Damit ein Produkt diese Kennzeichnung überhaupt bekommen kann, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden, bei dem der Hersteller eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen muss.
Zunächst muss er sich über die geltenden EU-Vorschriften informieren, die für das Produkt, welches er hergestellt hat, gelten. Anschließend muss geprüft werden, ob das Produkt allen Anforderungen entspricht.
Sind diese Schritte positiv durchlaufen worden, ist der Hersteller in der Pflicht, die Konformität nachzuweisen. Dazu muss eine EU – Konformitätserklärung abgegeben werden, welche den Prozess für die CE – Kennung abschließt.
Nach all diesen Schritten kann die Kennzeichnung erfolgen.
Nur weil die Geräte eine CE-Kennung haben, sind sie nicht automatisch sicher und würden der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 standhalten. Diese Kennung gibt lediglich Hinweise in Bezug auf den europäischen Binnenmarkt.
Das heißt, dass die Geräte mit dieser Kennung den Richtlinien der EU entsprechen.
Gleichzeitig bedeutet das, dass die CE-Kennung nicht mit der DGUV Vorschrift 3 Prüfung gleichzusetzen ist. Eine Prüfung elektrischer Anlagen, oder der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 ist in jedem Fall durchzuführen.
Wie läuft die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel im Homeoffice ab?
Im Homeoffice steht vor allem die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel im Vordergrund, da elektrische Anlagen nicht in die Wohnräume des Mitarbeiters mitgenommen werden können und somit keine Prüfung elektrischer Anlagen durchgeführt werden braucht.
Damit die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durchgeführt werden kann, ist Flexibilität aufseiten des Prüftechnikers notwendig.
Es gibt drei Möglichkeiten, die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel im Bereich Homeoffice durchzuführen.
- Prüftechniker kommt zu dem Mitarbeiter nach Hause
Bei dieser Möglichkeit haben weder der Techniker, noch der Mitarbeiter mit einem großen Aufwand zu rechnen.
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel kann schnell durchgeführt werden und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. - Eine Sammelstelle für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Einige Prüfdienstleister bieten bestimmte Sammelstellen an, in denen die Geräte für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel abgegeben werden können.
Nachdem sämtliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geprüft worden sind, bekommt ein Unternehmer darüber Bescheid und kann die Geräte wieder abholen und an seine Mitarbeiter verteilen.
3. Servicepoints für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung
In manchen Städten sind verschiedene Servicepoints für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eingerichtet worden.
Der Mitarbeiter im Homeoffice hat die Möglichkeit, die Betriebsmittel direkt vor Ort prüfen zu lassen.
In Wartezimmern kann auf das Ergebnis der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gewartet werden. Die Wartezeit ist angemessen und von kurzer Dauer. Vorausgesetzt, es sind nur wenige Betriebsmittel abgegeben worden.
Wird Arbeitssicherheit bei der Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich der Windkraftanlagen großgeschrieben?
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich der Windkraftenergie tritt ein Sonderfall in Bezug auf die Arbeitssicherheit ein.
Aus diesem Grund müssen die Prüftechniker besondere Sicherheitsausstattungen mit sich tragen. Außerdem gehört ein Rettungsequipment zu der Ausrüstung dazu.
Es ist Pflicht, dass die Windkraftanlagen von mindestens zwei Technikern geprüft werden, damit sie sich im schlimmsten Fall medizinisch versorgen können.
Muss bei der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eine besondere Arbeitskleidung getragen werden?
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen, aber auch der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, muss eine Schutzausrüstung getragen werden.
Durch die Prüfung verschiedener Geräte kann es zu unvorhergesehenen Unfällen mit Spannungen kommen. Deswegen muss die Arbeitskleidung eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, damit die Sicherheit und Unversehrtheit des Prüfers gewährleistet werden kann.
Jeder Prüftechniker benötigt eine isolierende Schutzausrüstung mit optimaler Passform. Sie muss funktionell sein und robust verarbeitet, damit die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nicht durch die Kleidung erschwert wird.
Was ist die VDE Prüfung?
Die VDE-Prüfung ist allgemein als Elektroprüfung bekannt und ist ein wesentlicher Bestandteil für die Arbeitssicherheit in Betrieben und hängt mit der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zusammen.
Sie dient vor allem der elektrischen Sicherheit und somit dem Wohlergehen der Mitarbeiter, die diese Geräte nutzen.
Die VDE-Prüfung soll vor weitreichenden Schäden schützen und gilt als Nachweis darüber, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Elektrogeräte erfüllt sind.
Aus diesem Grund muss die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, da Elektrogeräte ohne Instandhaltung keine lange Lebensdauer aufweisen.
Um eventuellen Haftungsansprüchen vorzubeugen, findet die VDE-Prüfung als Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung und Dokumentation statt.
Ist die VDE Prüfung Pflicht?
Genau wie die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V 3, ist auch die VDE Prüfung Pflicht. Leider sind viele Unternehmen nach wie vor nachlässig mit der Durchführung, dabei sind sie verpflichtet die Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Inwieweit die VDE-Prüfung durchgeführt werden muss, regelt die DGUV V 3. Dort wird festgehalten welche Anlagen und Betriebsmittel genau geprüft werden müssen, jedoch gibt es keine Vorgaben zu dem genauen Ablauf der Prüfungen.
Das DGUV Vorschrift 3 Regelwerk verweist in diesen Fällen auf die allgemeingültigen VDE-Normen. Diese sind im Gesetz fest verankert und dementsprechend müssen Unternehmen sich strikt daran halten.
All jenen, die die VDE-Prüfung nicht durchführen lassen, droht ein hohes Bußgeld und im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz.
Außerdem sind die Kosten im Falle eines Schadensersatzes bei nicht durchgeführter Prüfung sehr hoch.
Gehört laut Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eine allgemeine Besichtigung zur VDE Prüfung dazu und was bedeutet sie?
Die allgemeine Besichtigung ist fester Bestandteil einer VDE Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und setzt sich aus einer Vielzahl von vier kleineren Überprüfungen zusammen. Wie die Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsverändelicher Betriebsmittel, muss auch diese von einer speziellen Elektrofachkraft durchgeführt werden, ansonsten gilt sie als nicht abgenommen.
Genauer gesagt verschafft sich die Elektrofachkraft bei der allgemeinen Besichtigung zur Prüfung elektrischer Anlagen einen groben Überblick über die verschiedensten Maschinen.
Dazu werden zunächst die unterschiedlichsten Einflüsse, die durch den Standort auf die Anlagen einwirken können, begutachtet. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Anlagen bei der Prüfung elektrischer Anlagen standfest und frei von Sicherheitsrisiken sind. Es kommt nicht selten vor, dass die Elektrofachkraft diese Faktoren mittels rütteln, ziehen und auch anfassen überprüft. Ein fester Anschluss und richtiger Halt kann so sichergestellt werden.
Außerdem wird geschaut, inwieweit andere Maschinen die elektrischen Anlagen beeinflussen können und ob alle bauteilbedingten Besonderheiten bei der Installation berücksichtigt wurden.
Nachdem dieser Schritt vollendet wurde, muss der Prüfer die Überstromschutzorgane überprüfen.
Zu diesen Überstromschutzorganen gehören:
- Geräteschutzsicherungen
- Schraubsicherungssysteme
- Neozed – Sicherungssystem
- Schmelzeinsatz
- Diazed – Sicherungseinsatz
- NH – Sicherungssystem
Wurde auch dieser Bereich ausführlich begutachtet und mit verschiedenen Messungen überprüft, geht es darum, die Beschriftung der Stromkreise zu überprüfen.
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen ist es von großer Wichtigkeit, dass die Steuerstromkreise, aber auch die Hauptstromkreise optimal zu erkennen sind. Das gilt auch für die Stromkreise mit Kleinspannung.
Um die Besichtigung durchführen zu können, sind alle Schaltpläne der Fachkraft vorzulegen.
Gibt es für die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel eine Plakette?
Selbstverständlich gibt es für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung eine entsprechende Prüfplakette, da sie überall dort eingesetzt wird, wo es gesetzlich vorgeschrieben wurde, dass dort etwas geprüft werden muss.
Aus diesem Grund ist das Anbringen einer Prüfplakette besonders wichtig, da sie bei einer unangekündigten Begehung der Versicherung Aufschluss darüber gibt, ob alle entsprechenden Anlagen standesgemäß geprüft worden sind.
Jede Prüfplakette verfügt über ein eingetragenes Datum, an welchem die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zuletzt stattgefunden hat, oder wann der nächste Prüftermin stattzufinden hat.
In der Regel kann man auf der Prüfplakette eine Jahreszahl ablesen. Auf anderen wiederum sind mehrere Jahreszahlen abgebildet. Diese geben oftmals das Jahr der nächsten Prüfung an.
Im Falle der DGUV Vorschrift 3 Prüfplakette befinden sich die Jahreszahlen gut sichtbar in der unteren Hälfte.
Das gilt für rundliche, aber auch eckige Plaketten, wie sie häufiger bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung anzutreffen sind.
Neben der Jahreszahl sind die Monate auf der Prüfplakette hinterlegt. In der Regel wird der Monat, in dem die Prüfung stattfinden soll, oder stattgefunden hat, farblich hinterlegt.
In jedem Fall wird auf der Prüfplakette hinterlegt, um welche Prüfung es sich handelte. Oftmals sind die Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 mit dem Satz: „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“ versehen.
Das Material der Plaketten muss allen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln standhalten können. Aus diesem Grund muss ein geeignetes Material gewählt werden.
Häufig wird Dokumentationsfolie genutzt, aber auch VOID – Folie, sowie Checkerboard – Folie und PVC – Folie, welche mit einer Sicherheitsstanzung versehen ist, können verwendet werden.
Es ist besonders wichtig, dass der Untergrund für die Prüfplakette geeignet ist. Das heißt, sie sollte frei von Staub und Fett sein. Es ist nicht notwendig, dass die Prüfplakette direkt auf die Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel geklebt wird. Für alle Fälle gibt es auch eine Grundplakette, auf der die Prüfplakette geklebt werden kann. Sie bietet den Vorteil, dass zusätzliche Informationen über die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel aufgeschrieben werden können.
Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Die Prüfung elektrischer Anlagen und auch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten sind unterschiedlich. Aus diesem Grund kann in diesem Bereich keine einheitliche Aussage getroffen werden. Es hat sich gezeigt, dass sich die Preise in der Regel pro Gerät zusammensetzen und auch da sehr individuell sind. Daher empfiehlt es sich, sich bei verschiedenen Anbietern einen Kostenvoranschlag geben zu lassen und die Preise zu vergleichen.
Dabei gilt zu beachten, dass sich die Preise je nach Gerät und Betriebsart unterscheiden. Auch die Anzahl der Geräte ist entscheidend. Im Großen und Ganzen kann gesagt werden, dass die Kosten zwischen 1000 Euro und 20.000 Euro liegen können. Nach unten, oder oben, sind allerdings keine Grenzen gesetzt.
Die Prüfintervalle richten sich in Hinsicht auf die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach der Fehlerquote und wie bei der Prüfung elektrischer Anlagen gibt auch die Gefährdungsbeurteilung eine Empfehlung für die Prüffristen ab.
Die Einhaltung der Prüffristen der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist notwendig, da es zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann, wenn sie überschritten werden.
Wir sind für die DGUV Prüfungen bundesweit für Sie da!
Die Kosten für eine DGUV V3 Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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