Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Sigeko – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist als Sicherheitskoordinator für die verpflichtende DGUV V3 Prüfung zuständig, welche auf den Baustellen stattfindet. Es werden die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gemäß der DGUV Vorschrift 3 überprüft. Der Gesetzgeber rief Ende der 70er Jahre diese verpflichtende Überprüfung für die Unternehmen ins Leben. Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten und so schnell wie die Zahlen über die Jahre der Unfälle nach oben kletterten, so konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass die Unfallzahlen wieder sanken. Dies ist bis heute der Fall, dank der Einführung der DGUV V3 in den Betrieben und auf den Baustellen.

Der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und die Ausbildung als DGUV Brandschutzbeauftragter
Der Gesetzgeber fordert den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten nicht ein. Dieser kann von den Sachversicherer oder für bestimmte Unternehmen und Branchen gefordert werden. Basis hierfür bildet die Muster-Verkaufsstättenverordnung. Nach den industriellen Baurichtlinien können einige Bundesländer den Betreiber auffordern, dass ein DGUV Brandschutzbeauftragter bestellt wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Geschossfläche mehr als 5.000 Quadratmeter beträgt. Anders als der Sicherheitskoordinator, welcher auf der Basis der Baustellenverordnung SiGeKo tätig wird, ist der Einsatz des DGUV Brandschutzbeauftragter individueller zu betrachten. Die Baustellenverordnung SiGeKo regelt strikt, dass, wie oben beschrieben, in genau diesen Fällen, die zumeist vorliegen, ein Sicherheitskoordinator nach der Baustellenverordnung SiGeKo tätig werden muss.
Ein DGUV Brandschutzbeauftragter ist verantwortlich für die Organisation sowie es ein Sicherheitskoordinator nach der Baustellenverordnung SiGeKo ist. Zudem erfüllt ein DGUV Brandschutzbeauftragter:
- die Planung, Unterhaltung sowie Ausführung von Betriebsanlagen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren
- Einsatz von Arbeitsstoffen
- Ermittlung von Explosions- und Brandgefahren
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
sowie die direkte Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, wie es ein Sicherheitskoordinator nach der Baustellenverordnung SiGeKo ebenso tut. Es werden Brandschutzpläne und Flucht- sowie Rettungspläne erstellt. Mitarbeiter können als Brandschutzhelfer unterwiesen werden.
Der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und der DGUV Brandschutzbeauftragter
Die Jahre zuvor häuften sich die Unfälle mit Strom. Nehmen die Unternehmen nicht an der DGUV V3 Prüfung teil, dann wird es mit der Unfallversicherung erhebliche Probleme geben. Durchaus geht der Versicherungsschutz verloren und der Unternehmer muss ein Bußgeld entrichten. Die DGUV V3 Prüfung schützt die Mitarbeiter genauso wie das Inventar des Unternehmens. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter sowie ein Sicherheitskoordinator hilft zusätzlich im Rahmen der Baustellenverordnung SiGeKo und der DGUV V3 Prüfung für Sicherheit im Betrieb. Jede präventive Maßnahme hilft in den Betrieben oder auf den Baustellen Unfälle zu vermeiden.
So kümmert sich ein DGUV Brandschutzbeauftragter um die Einhaltung der Vorschriften im Betrieb, wie die Baustellenverordnung SiGeKo. Die darauffolgenden Jahre gingen die Zahlen der Unfälle deutlich zurück. Der Sicherheitskoordinator kam genauso zum Einsatz wie ein DGUV Brandschutzbeauftragter. Dabei spielt die Baustellenverordnung SiGeKo eine wichtige Rolle. Nähere Informationen zur Baustellenverordnung SiGeKo kann ein DGUV Brandschutzbeauftragter oder ein Sicherheitskoordinator geben.
Wann wird ein Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erforderlich?
Nach dem § 3 der Baustellenverordnung SiGeKo unterliegt jeder Bauherr der Verpflichtung einen Sicherheitskoordinator einzusetzen, wenn mehrere Arbeitgeber aufeinander treffen. Dies ist zumeist der Fall und ein Sicherheitskoordinator wird eingesetzt, so wie im Betrieb ein DGUV Brandschutzbeauftragter eingesetzt wird. In der Baustellenverordnung SiGeKo wurde geregelt, dass der Bauherr selbst einen Sicherheitskoordinator bestimmen kann bzw. die Rolle selbst übernimmt. Der Sicherheitskoordinator erfüllt wie ein DGUV Brandschutzbeauftragter verschiedene Aufgaben rund um das vorhandene Bauprojekt. Wird eine Baustelle mehr als 30 Arbeitstage genutzt und es sind mehr als 20 Beschäftige vor Ort und dies gleichzeitig, muss die zuständige Behörde durch den Sicherheitskoordinator informiert werden.
Der Koordinator für Sicherheit legt wie ein DGUV Brandschutzbeauftragter einen Plan für das Projekt vor. Nach der Baustellenverordnung SiGeKo findet sich ein Schutzplan-Muster auf den Bausicherheitswebseiten, welche zum Download bereitstehen. Der SiGe-Plan kann nach der Baustellenverordnung SiGeKo mit einer speziellen Software entwickelt und ausgefüllt werden. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter arbeitet heute zudem mit einer speziellen Software.
Der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und die Umsetzung der DGUV Vorschrift 3
Zur Umsetzung der DGUV V3 wird ein DGUV Brandschutzbeauftragter genauso benötigt wie ein Sicherheitskoordinator. Die DGUV V3 Prüfung erfasst alle Gegenstände, welche direkte Anwendung mit elektrischer Energie beinhalten. Ein Sicherheitskoordinator sollte zudem die Baustellenverordnung SiGeKo kennen. Zudem spielt die moderne Informationstechnik eine wichtige Rolle. Bei Elektrogeräten wird durch die DGUV V3 die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit überprüft. Bei den vorhandenen elektrischen Anlagen die gesamte Elektroinstallation. Der Sicherheitskoordinator muss somit die gesamten Kenntnisse über diesen Bereich haben. Ein fundiertes Wissen ist somit für die Baustelle und deren Gegebenheiten elementar wichtig. Ein gewissenhaftes Arbeiten ist täglich vonnöten.
Die Abnahme der DGUV V3 und der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
An die DGUV Vorschrift 3 werden besondere Anforderungen sowie an die Einhaltung der Baustellenverordnung SiGeKo gestellt. Ist es dem Unternehmer nicht möglich, die Aufgaben im Rahmen der DGUV V3 einzuhalten und einen Prüfer zu stellen, dann muss geeignetes und vor allem qualifiziertes sowie verlässliches Personal für die Abnahme der DGUV V3 bestellt werden. Ein Brandschutzbeauftragter ist zumeist im Betrieb vor Ort bestellt worden. Nicht anders verhält es sich mit einem Sicherheitskoordinator, welcher sich mit der Baustellenverordnung SiGeko umfassend auskennt. Geeignet ist eine Person für die Abnahme der DGUV V3, welche eine Berufsausbildung sowie eine anschließende praktische Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten besitzt.
Der DGUV Brandschutzbeauftragter kann sich zudem weiterbilden, sodass er Kenntnisse über die Baustellenverordnung SiGeKo besitzt. Um die Betriebssicherheit von elektrischen Geräten beurteilen zu können, ist eine Elektrofachkraft notwendig. Über eine Weiterbildung kann sich fortgebildet werden als DGUV Brandschutzbeauftragter. Weiterbildungsmaßnahmen gibt es zudem als Sicherheitskoordinator, welcher in Berührung mit der Baustellenverordnung SiGeKo kommt. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter kann, wenn er es wünscht, die Weiterbildung zum DGUV Brandschutzbeauftragter online ablegen. Genauso ist es möglich, dass Fachkenntnisse über die Baustellenverordnung SiGeKo online erlangt werden.
Der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und wen die Prüfung betrifft
Von der DGUV V3 sind alle Arbeitgeber und somit Unternehmer betroffen. Nur so kann die maximale Sicherheit für die Arbeitnehmer gewährleistet werden. Der Umgang mit elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen birgt immer ein Risiko, so wird zudem im Unternehmen ein Sicherheitskoordinator und ein Brandschutzbeauftragter nach der DGUV Vorschrift 3 im Rahmen der Baustellenverordnung SiGeKo eingesetzt. Der Unternehmer ist somit nach dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz für die Sicherheit im Betrieb und gegenüber den Mitarbeitern verantwortlich. Somit findet regelmäßig eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 statt. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter sorgt für zusätzliche Sicherheit. Geprüft werden Betriebe wie:
- Werkstätten
- Bürokomplexe
- Produktionshallen
- Einzelhandel
- Schulen
- Pflegeheime
- Baustellen
und viele weitere Institutionen sowie Unternehmensbereiche. Auf den Baustellen wird zudem über den Sicherheitskoordinator auf die Einhaltung der Baustellenverordnung SiGeKo geachtet. Dies übernimmt der Koordinator für Sicherheit gewissenhaft. Er muss zudem immer damit rechnen, dass von behördlicher Seite entsprechende Kontrollen stattfinden.
Der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und die Baustelle
Mit der Baustellenverordnung SiGeko wird festgehalten, dass alle Baustellen bestimmte und vorgeschriebene Voraussetzungen durch den Sicherheitskoordinator zu erfüllen sind. Es muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorgelegt werden. Der DGUV Brandschutzbeauftragter ist somit entsprechenden Weisungen ebenso unterlegen. Der Sicherheits- und Gesundheitsplan beinhaltet wichtige Hinweise und Richtlinien, welche im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sind. Mit dem Gesetz und der Baustellenverordnung SiGeKo wird sichergestellt, dass die Beschäftigten nicht gefährdet werden. Der Koordinator für Sicherheit erstellt diesen Plan. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter erstellt zudem die notwendigen Pläne, um den Betrieb vor Bränden zu schützen. Dabei geht es dem Sicherheitskoordinator darum, zum einen die Planungsphase mit der Baustellenkoordination zu erstellen sowie die Ausführungsphase des Bauvorhabens darzulegen. Der Sicherheitskoordinator nimmt regelmäßig an der SiGeKo-Schulung teil.
Die Aufgaben des Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo genannt, ist auf einer Baustelle notwendig, wenn Beschäftigte aus mehreren Arbeitsgebern tätig werden. Dies regelt die Baustellenverordnung SiGeKo. Hinzu kommt ein DGUV Brandschutzbeauftragter, je nach Situation im Betrieb bzw. auf der Baustelle. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator übernimmt hauptsächlich die Aufgaben, welche in der Baustellenverordnung SiGeKo festgeschrieben sind. Er hilft zudem bei der Planung der Baustelleneinrichtung und berät bei terminlichen Fragen. Mit der Ausführungsphase erstellt der Sicherheitskoordinator nach der Baustellenverordnung SiGeKo den SiGe-Plan. So wird die Zusammenarbeit der Unternehmen zuverlässig und fachkundig koordiniert. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter wird zudem eingebunden, wenn der Unternehmer diesen Wunsch äußert. Er wird dann direkt seinen Vorschläge der Geschäftsleitung unterbreiten.
Der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und die Planung
Die Planungsphase in der Baustellenkoordinator übernimmt der Sicherheitskoordinator. Dabei ist dieser intensiv mit der Planung und somit mit der sicheren Durchführung des Bauvorhabens beschäftigt. Die wichtigsten Aufgaben nach der Baustellenverordnung SiGeKo sind:
- die Risiken auf der Baustelle zu identifizieren
- Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten zu entwickeln
- Planung der Baustelleneinrichtung
- Wechselwirkungsfeststellung: Baustelle und Umgebung
Für einen SiGeKo ist es wichtig und notwendig, dass genau geplante Projekt nach der Baustellenverordnung SiGeKo so durchzuführen. Somit muss der Baustellenplan fortlaufend angepasst werden. Die daraus resultierenden Vorgaben müssen entsprechend eingehalten werden. Das Zusammenspiel der bauausführenden Betriebe in direktem Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsschutz koordiniert der Sicherheitskoordinator genauso wie ein DGUV Brandschutzbeauftragter. Dabei muss der Sicherheitskoordinator das Baustellengrundstück absichern und nach außen hin garantieren, dass es zu keinen Gefährdungen kommen kann und wird.
Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und die Sicherheitslage
Wie ein DGUV Brandschutzbeauftragter ist der Sicherheitskoordinator für die Sicherheitslage seines Betätigungsfeldes zuständig. Die Absicherung des Grundstücks, auf der sich die Baustelle befindet, ist nach der Baustellenverordnung SiGeKo genau geregelt. Es müssen wechselseitige Gefährdungen ausgeschlossen werden. Hierfür werden vom Sicherheitskoordinator unter Berücksichtigung der Baustellenverordnung SiGeKo Sicherheitsbesprechungen anberaumt und durchgeführt. Die Organisation unterliegt dem Koordinator für Sicherheit. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter kann hinzugezogen werden. Wird ein Sicherheitskoordinator für die Baustelle notwendig, so muss eine Bauunterlage erstellt erden. Diese wird bei weiteren Arbeiten am Bauwerk dafür benötigt, dass Gefahren reduziert und verhindert werden. So können im Rahmen der Baustellenverordnung SiGeKo Informationsdefizite verhindert werden. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter kann hilfreich zur Seite stehen.
So werden Unfälle, Schäden am Bau und Störungen auf der Baustelle verhindert. Ein Sicherheitskoordinator stammt aus einem baufachlichen Berufszweig. Er hat zudem einen SiGeKo-Lehrgang auf Basis der Baustellenverordnung SiGeKo absolviert. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter hat sich entsprechend weitergebildet und ebenso die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wie ein Sicherheitskoordinator. Es handelt sich bei Ausbildung um ein mehrtägiges Seminar auf der Basis der Baustellenverordnung SiGeKo. Nicht anders verhält es sich mit der Weiterbildung als DGUV Brandschutzbeauftragter. Die Grundvoraussetzungen zum Koordinator für Sicherheit sind:
- baufachliche fundierte Kenntnisse
- mind. zwei Jahre Berufserfahrung
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
- spezielle Koordinatorenkenntnisse
Nicht anders verhält es sich bei einem DGUV Brandschutzbeauftragter. Ein DGUV Brandschutzbeauftragter kann sich mit einer entsprechenden Berufserfahrung weiterbilden und die Tätigkeit im Betrieb aufnehmen. Der Sicherheitskoordinator kann über eine Prüffirma bestellt werden. Die Kosten belaufen sich in der Regel, wie bei einem DGUV Brandschutzbeauftragter, auf Basis der jeweiligen Gefährdungsstufen.
Der Sigeko - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und der DGUV Brandschutzbeauftragter mit Kompetenzbereich
Gemäß der BGI sowie der vfdb-Richtlinie gibt es Anforderungen an die Ausbildung sowie Qualifikation als DGUV Brandschutzbeauftragter. Nicht anders unterliegt ein Sicherheitskoordinator mit der Baustellenverordnung SiGeKo gewissen notwendigen Anforderungen. Ein fortlaufender Fortbildungsrhythmus sollte gewährleistet werden. Eine direkte Forderung oder Empfehlung ist nicht existent. Doch um auf dem Laufenden als Brandschutzbeauftragter nach der DGUV Vorschrift 3 oder als Sicherheitskoordinator nach der Baustellenverordnung SiGeKo werden die Fortbildungsmaßnahmen in aller Regel angenommen. Einen festgeschriebenen Fortbildungsrythmus gibt es nicht. In der Regel findet eine Weiterbildung alle drei Jahre statt und kann als Tagesseminar abgelegt werden. So bleiben der Sicherheitskoordinator sowie ein DGUV Brandschutzbeauftragter immer auf dem Laufenden. Der Gesetzgeber gibt immer wieder im Bereich der Baustellen oder Betriebe neue Verordnungen heraus, welches es gilt, als DGUV Brandschutzbeauftragter sowie als Sicherheitskoordinator nach der Baustellenverordnung SiGeKo einzuhalten. Mit der Weiterbildungsmaßnahme wird eine entsprechende Fachliteratur zu der neuen Baustellenverordnung SiGeKo weitergereicht.
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo genannt, ist auf einer Baustelle notwendig, wenn Beschäftigte aus mehreren Arbeitsgebern tätig werden. Dies regelt die Baustellenverordnung SiGeKo.
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