Inhaltsverzeichnis zum Thema: Prüfung von Fahrzeugen / LKW nach DGUV V70
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V70
Wer Sicherheit will, muss prüfen. Für einen reibungslosen Arbeitsablauf in einem Unternehmen ist die sichere Verfassung des betriebseigenen Fuhrparks eine unabdingbare Voraussetzung. Betrieblich genutzte Fahrzeuge zählen zu den Arbeitsmitteln eines Unternehmens (§ 2 Abs. 1 BetrSichV) und müssen daher bei der Überwachung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in die dafür vorgesehenen Prüfungen mit einbezogen werden, speziell die DGUV V70 Prüfung.
Wo ist die Prüfung von Fahrzeugen / LKW nach DGUV V70 einzuordnen?
Anders als privat genutzte Fahrzeuge sind DGUV V70 Fahrzeuge besonderen Belastungen ausgesetzt und müssen daher regelmäßig geprüft werden. Grundlage für diese Prüfungen ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V70. Die DGUV V70 gehört zu den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, den DGUV-Vorschriften. Die DGUV-Vorschriften verkörpern im Bereich der Unfallverhütung eine Konkretisierung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, die sich hauptsächlich an den Unternehmer richten. Die DGUV Vorschriften definieren Schutzbedingungen für die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz und formulieren branchen- bzw. verfahrensspezifische Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Im Sinne des SGB VII kommt ihnen Gesetzescharakter zu, sie sind folglich rechtsverbindlich.
In welchen zeitlichen Abständen muss geprüft werden?
Die DGUV V70 Prüfung für DGUV V70 Fahrzeuge muss mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Als Sachkundiger gilt, wer eine fachliche Ausbildung mitbringt sowie ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik vorweisen kann und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein gültigen Regeln der Technik hinreichend vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von DGUV V70 Fahrzeugen testieren kann.
Bei Bedarf muss auch häufiger als im jährlichen Turnus geprüft werden. Kürzere Prüffristen für DGUV V70 Fahrzeuge können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festgelegt werden, sofern dies opportun erscheint. Beispiele wären der Einsatz im Mehrschichtbetrieb oder besondere Belastungen der DGUV V70 Fahrzeuge auf Baustellen. Außerplanmäßige Prüfungen sind nach Unfällen, Reparaturen oder nach längeren Stilllegungen der DGUV V70 Fahrzeuge angezeigt. Der Betreiber ist in diesen Fällen verpflichtet, den notwendigen Prüfumfang zu bestimmen sowie die DGUV V70 Prüfung zu veranlassen.
Wie weit reicht die Prüfung von Fahrzeugen / LKW nach DGUV V70?
Die DGUV V70 Prüfung umgreift alle wesentlichen Sachthemen, die für eine betriebliche Nutzung von DGUV V70 Fahrzeugen wichtig sind. Dazu gelten neben Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge auch deren risikofreier Betrieb sowie die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der DGUV V70 Fahrzeuge.
Was geschieht bei Missachtung der Prüfung von Fahrzeugen / LKW nach DGUV V70?
Bei dem Umgang mit DGUV V70 Fahrzeugen müssen gewisse Punkte beachtet werden. Sollte etwa die DGUV V70 Prüfung nicht vorschriftsmäßig vorgenommen werden, ist mit der Verhängung eines Bußgeldes zu rechnen. Die Höhe der Bußgelder bei Verstoß gegen die DGUV V70 Prüfung bewegt sich zwischen 2.500EUR und 10.000EUR. Welcher Betrag im konkreten Fall verhängt wird, hängt von diversen Aspekten ab: So spielt es eine Rolle, welcher Paragraph in der DGUV V70 verletzt wurde. Zudem ist relevant, ob die Ordnungswidrigkeit fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Im Falle einer vorsätzlichen Missachtung der DGUV V70 fällt das Bußgeld höher aus als wenn der Verstoß gegen die DGUV V70 fahrlässig geschah.
Welche Fahrzeuge sind prüfungsrelevant?
Die DGUV V70 Prüfung umfasst nicht nur die Prüfvorschriften, sondern legt auch fest, welche Fahrzeuge unter die DGUV V70 Prüfung fallen. Als DGUV V70 prüfpflichtige Fahrzeuge gelten maschinell angetriebene und nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge zuzüglich deren Anhänger. Es gibt jedoch auch Ausnahmen:
- Fahrzeuge mit maschinellem Antrieb und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 8 km/h
- Planiergeräte, Bagger, Lader, Schürfgeräte und Maschinen für den Einsatz im Erdbau
- Bodenverdichter und Straßenwalzen
- Flurförderfahrzeuge
- Bodengeräte bei der Luftfahrt, das heißt Geräte, die für die besonderen Anforderungen
der Luftfahrt konstruiert wurden (Schleppgeräte, Transportgeräte, Be- und Entladegeräte für Flugzeuge) - Fahrzeuge im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz
- Pistenraupen bzw. Pistenpflegegeräte
- Fahrzeuge, die bauartbedingt für den Einsatz im Schaustellergewerbe vorgesehen sind, das heißt, einem Publikum zum Selbstfahren zur Verfügung gestellt werden bzw. für Vorführungen verwendet werden
- Versuchsfahrzeuge
- Fahrzeuge vor der erstmaligen Inverkehrbringung
- Fahrzeuge, die für den Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen sind, etwa Fahrzeuge, die für den Export vorgesehen sind und in der Bundesrepublik Deutschland nur temporär für die Überführung ins Ausland in Verkehr gestellt werden.
- Privatfahrzeuge, die dienstlich bzw. geschäftlich genutzt werden
- Krankenfahrstühle
Welche Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung von der Prüfung von Fahrzeugen / LKW nach DGUV V70 gibt es?
Im Abschnitt „Bau und Ausrüstung“ der DGUV V70 sind alle Bestimmungen genannt, die berücksichtigt werden müssen, um ein Fahrzeug im Unternehmen nutzen zu können. Betroffen sind die Kennzeichnung, die Qualität von Bremsen und Rädern, die lichttechnischen Anlagen und die Signaleinrichtungen. Damit Fahrzeuge gemäß der DGUV V70 keine unnötigen Risiken in sich bergen, gibt es spezifische Anforderungen an die Konstruktion und die Ausstattung prüfpflichtiger DGUV V70 Fahrzeuge. Neben dem Zustand der Sitze sowie der Fahrerkabine sind auch die Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs betroffen. So müssen DGUV V70 Fahrzeuge so gebaut sein, dass sie dem Brandschutz Genüge tun. Ferner gibt es dezidierte Maßgaben zur Qualität der Bremsen oder zur Ausführung der Lackierung: So müssen bestimmte DGUV V70 Fahrzeuge, wie Müllwagen oder Kehrfahrzeuge über eine gut sichtbare Lackierung verfügen. Diese soll eine bessere Wahrnehmung im Verkehr gewährleisten und so zur Sicherheit beitragen.
Wer ist an die DGUV-Vorschriften gebunden?
Die DGUV-Vorschriften sind für alle Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, verbindlich und behandeln Aspekte des Gesundheitsschutzes, etwa Regeln zur Prävention von Unfällen, Maßnahmen der Ersten Hilfe oder auch die Prüfung von dienstlich genutzten Fahrzeugen. Letztere ist Gegenstand der DGUV V70 Prüfung. Jeder Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit gewerblich genutzter Fahrzeuge nachzuweisen. Umfang und Inhalt der Prüfungen für DGUV V70 Fahrzeuge regelt die Vorschrift zur Unfallverhütung DGUV V70.
Was ist der Inhalt der Prüfung von Fahrzeugen / LKW nach DGUV V70?
Die DGUV V70 Prüfung gliedert sich in zwei Prüflisten:
- eine Prüfliste für Arbeitssicherheit und eine Prüfliste für Verkehrssicherheit.
Die Prüfliste für Arbeitssicherheit umfasst
- die Befestigung der Sitze
- die Tragfähigkeit von Trittflächen und Stufen
- die Zugfestigkeit von Haltegriffen
- der Zustand und die Funktion von Schaltern, Griffen und anderen Betätigungseinrichtungen
- die Sicherung gegen unbefugte Nutzung
- die Einrichtungen zur Ladungssicherung
- der Zustand und die Funktion beweglicher Fahrzeugteile (Motorhaube, Türen, …)
- das Vorhandensein von obligatorischer Warnkleidung
- die Unterbringung des Ersatzrades
- das Vorhandensein der Betriebsanleitungen vom Hersteller
Die Prüfliste für Verkehrssicherheit umfasst
- das Vorhandensein von Warndreieck und Warnleuchte
- das Vorhandensein eines Verbandskastens sowie Prüfung des Verfallsdatums
- das Vorhandensein eines Feuerlöschers
- der Zustand und die Funktion der Batterie
- der Zustand und die Funktion der lichttechnischen Einrichtung
- der Zustand und die Funktion der Lenkung inklusive der Hydraulikanlage
- Reifenluftdruck und Ventilkappen
- der Zustand der Bereifung (Winter, Sommer, Profiltiefe)
- Fahrgestell und Antrieb
- Aufbau und Führerhaus
- Dichtheit der Abgasanlage
- fester Sitz der Anhängerkupplung
Wie lauten die Schutzziele in der Prüfung von Fahrzeugen / LKW nach DGUV V70?
Den Paragraphen der DGUV V70 Prüfung sind konkrete Anweisungen zur Durchführung der Prüfung zur Seite gestellt. Die Durchführungsanweisung für die DGUV V70 Prüfung kennzeichnet im Einzelnen, wie die in den Paragraphen definierten Schutzziele im konkreten Fall umgesetzt werden können. Abhängig vom Einsatzgebiet der DGUV V70 Fahrzeuge ergeben sich die Schutzziele aus den korrespondierenden Gefährdungsbeurteilungen, die für jeden Arbeitsbereich im Unternehmen erstellt werden müssen. Der zuständige Versicherungsträger des Unternehmens händigt die Durchführungsanweisung auf Wunsch aus. Alternativ sind die Durchführungsanweisungen bei der DGUV erhältlich. Abhängig vom Einsatzgebiet der DGUV V70 Fahrzeuge haben die Berufsgenossenschaften genau umrissene Durchführungsanweisungen für die DGUV V70 Prüfung fixiert.
Anders als privat genutzte Fahrzeuge sind DGUV V70 Fahrzeuge besonderen Belastungen ausgesetzt und müssen daher regelmäßig geprüft werden. Grundlage für diese Prüfungen ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V70.
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