Wer muss nach DGUV V 3 prüfen lassen?
Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist eine Prüfvorschrift für alle Betriebe, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel führen und verwenden. Wer danach prüfen muss, hängt also davon ab, wer welche Anlagen und Maschinen besitzt und um welchen Betrieb es sich grundsätzlich handelt.
Unternehmen, die ihren Betrieb in folgenden Kategorien führen, müssen nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) prüfen:
- Schwimmbadbetriebe
- Schlachthöfe
- Küchen (z. B. Großküchen)
- Unterrichtsräume
- Feuerwehr / Technische Hilfeleistung
- Gebäudereinigung
- Laboratorien
- Wäschereien
- jegliche Art von Bürobetrieben
- sämtliche Baustellen und Werkstätten
- Pflegeheime und -stationen
Ist die Prüfung wirklich nötig?
Sie ist Pflicht! In Deutschland haben Unternehmer diesbezüglich keinerlei Wahlfreiheit.
Verwenden Sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel, so müssen diese regelmäßig geprüft werden. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Vor allem allerdings gefährdet jeder Betrieb, der nicht prüft, die Gesundheit aller Mitarbeiter.
Wer Betriebsmittel und Anlagen nicht regelmäßig wartet, geht das Risiko ein, dass es zu einem technischen Zwischenfall kommt, der unter Umständen enorme Auswirkungen haben kann. Die DGUV hat die Prüfpflicht eingeführt, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren.
Das hat sich in der Praxis auch bewährt. Zum Schutz der Angestellten, die mit den elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten müssen, hat jeder Unternehmer die Verantwortung dafür zu tragen, dass er wie vorgeschrieben prüft.
Wie wird nach DGUV Vorschrift 3 geprüft?
Die E+Service+Check GmbH kann bei der Prüfung selbst unterstützten, aber auch bereits die Planung dieser übernehmen.
Häufig fehlt zunächst der Überblick, welche Betriebsmittel und Anlagen überhaupt geprüft werden müssen und wie die Prüfung abläuft.
Wie genau geprüft werden muss, hängt von der Schutzklasse ab, in die das Gerät oder das Betriebsmittel zugeordnet wurde. Schutzklasse 1 entspricht sehr komplexen Anlagen, die den höchsten Prüfumfang bedeuten.
Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist allerdings gar nicht so komplex, wenn es sich um ein Betriebsmittel der Schutzklasse 3 handelt.
Zunächst findet dabei die Sichtprüfung statt. Es wird untersucht, ob das Gerät äußerliche Schäden oder Mängel aufweist. Sieht das Kabel noch funktionstüchtig aus? Danach muss der Isolationswiderstand gemessen und die sichere Trennung ausgeführt werden. Am Ende gibt es eine Funktionsprüfung. Sind alle Funktionen noch vorhanden, die das Gerät ursprünglich einmal haben sollte? Das ist etwas, was viele Unternehmer sich selbst nicht zutrauen und Dienstleister wie die E+Service+Check GmbH einspringen können.
Die Prüfung selbst darf ohnehin nur von einer so genannten Elektrofachkraft vorgenommen werden. Wer ist das?
Wer darf nach DGUV Vorschrift 3 prüfen (ehem. BGV A3)?
Wie bereits erwähnt muss es sich um eine Elektrofachkraft handeln. Das sind jene Personen, die ihre Fähigkeiten im Rahmen einer elektrotechnischen
Ausbildung erworben haben oder die Qualifikationen durch Weiterbildungen erlangten.
Die Elektrofachkraft muss ihr Wissen zwingend nachweisen können, z. B. durch Zertifikate.
Das prüft allerdings nicht die DGUV bzw. ein Gutachter, sondern das muss jeder Unternehmer selbst verantworten.
Wählt er die falsche Elektrofachkraft aus, so haftet er am Ende für eventuelle Schäden.
Die E+Service+Check GmbH bietet zahlreiche qualifizierte und kompetente Mitarbeiter, die ihre Aufgaben ernst nehmen und bereits
jahrelange Erfahrung mit der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) haben. Nur wer eine kompetente Elektrofachkraft hat, kann bei der Prüfung auch erfolgreich sein.
Je nachdem wie groß das Unternehmen ist, reicht eine Prüfperson auch gar nicht aus. Eventuell ist es nötig, so genannte Prüfteams zu bilden, die nach einer Unterweisung der eigentlichen Elektrofachkraft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) durchführen dürfen.
Was ist nach der Prüfung zu tun?
Nach der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist eine Dokumentation zu erstellen.
Falls es beispielsweise zu einem Arbeitsunfall käme, muss der Unternehmer nachweisen, dass er ordnungs- und fristgemäß geprüft hat. Es muss also festgehalten werden, wann elektrische Betriebsmittel und Anlagen zuletzt geprüft wurden, durch wen das passierte und wann sie zunächst geprüft werden müssen. Im Alltag haben sich hierfür Prüfplaketten bewährt, die auf jedes Gerät aufgeklebt werden können.
Die E+Service+Check GmbH kann auch nach der Prüfung bereits für die nächste Prüfphase unterstützen und gemeinsam mit Ihnen an Lösungen arbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Die DGUV Vorschrift 3 ist für Unternehmen und Einrichtungen relevant, in denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel im betrieblichen Umfeld eingesetzt werden. Der Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass erforderliche Prüfungen organisiert und durchgeführt werden.
Die DGUV Vorschrift 3 gilt im gewerblichen Bereich für Unternehmen, die dem Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen und elektrische Anlagen oder Betriebsmittel einsetzen. Für Einrichtungen der öffentlichen Hand kann stattdessen die DGUV Vorschrift 4 einschlägig sein.
Die Größe eines Unternehmens allein entscheidet nicht darüber, ob Prüfungen erforderlich sind. Auch kleinere Betriebe können elektrische Anlagen und Betriebsmittel einsetzen, für die Prüfanforderungen bestehen. Entscheidend sind die vorhandenen Prüfobjekte und die betrieblichen Bedingungen.
Auch in Büro- und Verwaltungsbereichen werden elektrische Betriebsmittel und Anlagen eingesetzt. Dazu können beispielsweise Computer, Monitore, Netzteile, Mehrfachsteckdosen, Drucker oder Teile der elektrischen Gebäudeinstallation gehören. Welche Prüfungen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Prüfobjekt und den betrieblichen Bedingungen.
Ja. In Industrie- und Produktionsbetrieben können unter anderem elektrische Maschinen, ortsveränderliche Betriebsmittel, fest angeschlossene Geräte, Verteilungen und elektrische Anlagen prüfrelevant sein. Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der vorhandenen Ausstattung und dem jeweiligen Einsatzbereich.
Die Verantwortung für die betriebliche Organisation erforderlicher Prüfungen liegt grundsätzlich beim Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber. Aufgaben können innerhalb des Unternehmens übertragen werden, die erforderliche Organisation und Auswahl geeigneter Personen muss jedoch sichergestellt werden.
Nein. Ein externer Prüfdienstleister ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Unternehmen können auch entsprechend qualifizierte eigene Mitarbeitende einsetzen. Entscheidend ist, dass die für die konkrete Prüfaufgabe erforderliche fachliche Qualifikation vorhanden ist.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der konkreten Prüfaufgabe. Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft. Je nach Anwendungsbereich können zusätzlich Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person bestehen.
Auch öffentliche Einrichtungen müssen Anforderungen an die elektrische Sicherheit berücksichtigen. Je nach zuständigem Unfallversicherungsträger ist für den öffentlichen Bereich insbesondere die DGUV Vorschrift 4 relevant, die vergleichbare Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel enthält.