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Was macht die DGUV?

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Was macht die DGUV? Was macht die DGUV? Prävention, Rehabilitation und Entschädigung sind die Hauptaufgaben der obligatorischen Unfallversicherung DGUV. Die obligatorische Unfallversicherung liegt in der Verantwortung von Berufsverbänden und Versicherungsunternehmen. Die Prävention zielt darauf ab, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arbeit zu verhindern und wirksame Erste Hilfe zu leisten. Rehabilitation bedeutet die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskräften durch umfassende Gesundheitsversorgung sowie berufliche und soziale Integration in die Gesellschaft. Die Entschädigung umfasst eine Aufwandsentschädigung oder gegebenenfalls eine Rente.

Die Deutsche Unfallversicherung (DGUV) ist die Mutterorganisation der Berufsverbände und der Unfallversicherer des öffentlichen Sektors. Sie schützt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder und fördert deren Aufgaben im Interesse der Versicherungsnehmer und Unternehmen. Der Verein bietet eine obligatorische Unfallversicherung für politische, föderale, staatliche, europäische und andere nationale und internationale Organisationen sowie Sozialpartner an.

Die Organe der DGUV als eingetragener Verein sind die Hauptversammlung und der Vorstand. Wie bei den örtlichen Unfallversicherungsagenturen sind beide zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Generalversammlung, das „Parlament“ der DGUV, berät und entscheidet mindestens einmal jährlich über grundlegende Fragen. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt. Er leitet das DGUV-Geschäft und wählt einen CEO.

Was macht die DGUV? Die Aufgaben der DGUV

Der Verein erfüllt insbesondere folgende Aufgaben unter Wahrung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder:

  • Vorbereitung und Entwicklung von Standardregeln zur Verhütung von Unfällen und deren Aufrechterhaltung, Teilnahme an der Verabschiedung von Regeln zur Verhütung von Unfällen und Arbeiten zur Erreichung einer rechtlichen Einheitlichkeit
  • Umsetzung, Koordinierung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen und Forschungsarbeiten im Bereich der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arbeit; Um die vorbeugende Arbeit des Vereins und seiner Mitglieder zu unterstützen, kann der Verein vorübergehend Gruppen / Fachausschüsse bilden.
  • Durchführung, Koordinierung und Förderung der Forschung im Bereich Rehabilitation und Entschädigung
  • Herausgabe von Leitlinien für die Erbringung medizinischer Rehabilitationsleistungen und für die Teilnahme am Arbeits- und Sozialleben sowie für die Umsetzung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen in diesen Bereichen
  • Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften zu Berufskrankheiten
  • Koordination der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere der Bedarfs- und Beschäftigungsplanung von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, sowie Notfallversorgung und ordnungsgemäße Koordination mit Dachverbänden anderer Rehabilitationsanbieter.
  • Gewährleistung der strukturellen, technologischen und wirksamen Qualität von Rehabilitationsmaßnahmen und Teilnahmemaßnahmen, insbesondere Abschluss von Vereinbarungen mit Leistungserbringern zur Betreuung versicherter Mitglieder
  • Abschluss von Verträgen mit der Nationalen Vereinigung der obligatorischen Krankenversicherungsärzte und obligatorischen Krankenversicherungszahnärzte sowie Ernennung von medizinischen und zahnärztlichen Vertretern zu Schiedsgerichten
  • Die Lösung aller grundlegenden technischen und rechtlichen Probleme zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gesetzes im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung sowie professionelle Beratung und Information der Mitglieder, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern zu erleichtern
  • Abschluss von Tarifverträgen für seine Mitglieder; Da der Verband der lokalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Tarifverhandlungen zuständig ist, kann der Verband Tarifverträge abschließen, nachdem er Anweisungen von der VKA erhalten hat.
  • Ermittlung der Lastverteilung nach SGB VII
  • Klassifizierungsempfehlungen
  • Entwicklung von Grundsätzen für Finanzmanagement und Mitgliederinvestitionen
  • Entwicklung von Grundsätzen und Umsetzung von Schulungen, beruflicher Weiterentwicklung und Fortbildung von Mitarbeitern und Verbänden durch bestehende Bildungseinrichtungen und Universitäten in Bad Hersfeld, Dresden und Hennef, einschließlich der Verabschiedung von Berufsgesetzen und Fähigkeitstests sowie der Förderung und Koordinierung von Maßnahmen zur Schulung und Verbesserung der Qualifikationen von Mitgliedern
  • Organisation eines Wettbewerbs über Qualität und Rentabilität unter den Mitgliedern, insbesondere Entwicklung von Rahmenrichtlinien für die Festlegung und Umsetzung eines Benchmarks für den Vergleich von Leistungs- und Qualitätsindikatoren.
  • Erstellung von Grundsätzen für die Datenerfassung, Erstellung und Bereitstellung von Statistiken für Mitglieder, für Gesetzgebung, Forschung und Öffentlichkeit sowie für die Umsetzung der eigenen Aufgaben des Vereins
  • Datenverarbeitungskoordination der Unfallverhütungsvorschriften
  • Beteiligung an Finanzierungen und Maßnahmen zur Schaffung und Instandhaltung von eigenen Krankenhäusern und Krankenhäusern Dritter, Rehabilitations-, Bildungs- und Forschungsinstituten sowie Beteiligung an solchen Einrichtungen
  • Umsetzung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Veröffentlichung von Informationen zur obligatorischen Unfallversicherung, der Entwicklung von Grundsätzen für regionale Medien und für Medien auf Bundesebene sowie der Teilnahme an Ausstellungen und Kongressen.

Sicher arbeiten zu können sollte selbstverständlich sein, oder? Der Begriff „Arbeitsschutz“ geht jedoch mit einer Reihe von rechtlichen Verpflichtungen für Sie als Arbeitgeber einher. Letztendlich sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter bei ihrer Arbeit keinen Risiken ausgesetzt sind. Grund genug, sich die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes genauer anzusehen.

Was regelt das Gesetz zur Arbeitssicherheit, Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften?

Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt die Sicherheitsverpflichtungen beispielsweise in der Betriebssicherheitsverordnung, die Sie als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern haben. Zu den Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, gehört eine Bestellung eines Betriebsarztes und eines Arbeitsschutzspezialisten. Die Aufgaben beider Positionen werden in der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften genauer definiert.

Der Arzt des Unternehmens führt vorbeugende medizinische Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter durch und berät Sie in allen medizinischen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz, der Arbeit und professionellen medizinischen Vorsorgemaßnahmen auftreten. Der Arzt eines Unternehmens kann auch impfen, beispielsweise bei Grippeschutzimpfungen.

Ein Arbeitsschutzspezialist hat eine ebenso wichtige Aufgabe in der Betriebssicherheitsverordnung. Wie ein Betriebsarzt sollte er Sie beraten und Ihnen helfen, Unfälle in Ihrem Unternehmen zu vermeiden. Gemeinsam bewerten Sie potenzielle Risikofaktoren und diskutieren, wie diese behoben werden können. Theoretisch kann einer Ihrer Mitarbeiter diese Aufgabe auch übernehmen, wenn er eine entsprechende Schulung absolviert hat und über die erforderliche Erfahrung im Bereich des Arbeitsschutzes verfügt. Da diese Aufgabe jedoch auch viel Zeit in Anspruch nimmt, kann es sinnvoll sein, einen externen Spezialisten zu ernennen.

Was macht die DGUV? Was sind die Organe der DGUV?

Die deutschen Unfallversicherungsverbände sind in Vorstand und Hauptversammlung unterteilt. Beide teilen ihre Arbeiten (wie auch die örtlichen Unfallversicherungsagenturen) zu gleichen Teilen. Der Vorstand wird jährlich von der Hauptversammlung gewählt. Dem Vorstand liegt es in der Verantwortung, die DGUV zu verwalten. Der Rat wählt auch einen Exekutivdirektor. Die Hauptversammlung entspricht in der Struktur und Funktion einer Art „Parlament“. Dieses Gremium tritt regelmäßig zu Konsultationen zusammen und trifft mindestens einmal im Jahr Entscheidungen zu grundlegenden Fragen und zur Wahl des Rates.

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Was macht die DGUV? Wer sind die Mitglieder?

Mitglieder der Deutschen Unfallversicherung (DGUV) sind neun branchenspezifische Berufsverbände sowie staatliche Unfallversicherungsagenturen. Die Unfallversicherung gliedert sich in 16 Unfallversicherungsfonds, vier Feuerunfallversicherungsfonds, drei kommunale Unfallversicherungsverbände sowie Bundes- und Eisenbahnunfallversicherungen. Beispiele für Handelsverbände sind Berufsverbände in den Bereichen Verkehr, Postlogistik und Telekommunikation. Sie alle gestalten die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV 3.

Bestehende Unfälle und Gesundheitsrisiken im Unternehmen mit der DGUV V3 reduzieren oder verhindern

Die Unfall- und Gesundheitsgefahren des Unternehmens sind das Ergebnis einer Bewertung, die gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hinsichtlich der mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren durchgeführt werden muss. Die DGUV Vorschrift 3 führt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen durch, um diese Gefahren zu minimieren.

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DGUV – Technische Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Mitarbeitern

Effektive Maßnahmen des Sicherheitspersonals erfordern dessen berufliche Nähe zum Arbeitsbereich der Mitarbeiter im Verantwortungsbereich. Notwendige berufliche Affinität ist gegeben, wenn der Sicherheitsbeauftragte und das Personal ständig dieselben oder ähnliche Aktionen ausführen. Zur technischen Nähe des Sicherheitspersonals gehört auch die Kenntnis der Struktur der Mitarbeiter im Verantwortungsbereich, insbesondere hinsichtlich Qualifikation und Sprache. Neben der technischen Nähe sind Kenntnisse des Sicherheitspersonals im Bereich des Arbeitsschutzes im Verantwortungsbereich erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Kenntnis der Risikobewertung im Verantwortungsbereich des Sicherheitsbeauftragten.

Was sind die Ziele der deutschen Unfallversicherungspflicht?

Der Verein hat viele Aufgaben. Die Hauptpriorität besteht darin, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Dies bedeutet Folgendes: „Dieser bietet eine obligatorische Unfallversicherung für politische, Bundes-, Landes-, europäische und andere nationale und internationale Institutionen und Sozialpartner.“ Die DGUV fördert auch vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, beispielsweise mit der DGUV V3 Vorschrift. Zu diesem Zweck gibt es eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften, die Anweisungen zur Schutzausrüstung oder zum Schutz der Gesundheit des Unternehmens enthalten. Diese Regeln beziehen sich nicht nur oberflächlich auf Themenbereiche, sondern vertiefen sich auch. Zum Beispiel mit einer Empfehlung für wiederholte Tests von kontinuierlich laufenden Zuckerzentrifugen oder der Regel 68 der DGUV zur Unfallverhütung, die die jährliche Inspektion von Flurförderzeugen regelt. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Warum beschäftigen Sie sich mit der DGUV?

Gemäß §192 des Sozialgesetzbuchs VII müssen Sie Ihren Unfallversicherer (z. B. einen Berufsverband) innerhalb einer Woche über die Gründung Ihres Unternehmens informieren. Was wie ein rechtliches Hindernis klingt, ist sinnvoll: Trotz der anfänglichen Euphorie eines Start-ups und eines hohen Stressniveaus sollten Sie die Gesundheit bei der Arbeit nicht vergessen! DGUV bietet Ihnen wichtige Informationen, mit denen Sie die berufliche Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten, barrierefreie Arbeitsplätze schaffen oder psychischen Erkrankungen vorbeugen können (Keyword Burnout).

Arbeitsunfälle und Schlimmeres können jederzeit und überall passieren

Noch nicht überzeugt? Berufsverbände, Unfallversicherungsagenturen des öffentlichen Sektors und damit die DGUV befassen sich nicht nur mit vorbeugenden Maßnahmen, sondern auch mit Schäden an Unternehmen. Dies bedeutet Arbeitsunfälle und tödliche Unfälle. Beispielsweise ist eine angemessene Anzahl von Sicherheitspersonal angemessen, weil Sicherheitsbeauftragte Mitarbeiter, die in ihrem Verantwortungsbereich arbeiten, diesen persönlich kennen. Der Unternehmer legt anhand der oben genannten Kriterien die Mindestanzahl des zu ernennenden Sicherheitspersonals fest. Die zuständige Unfallversicherungsagentur gibt spezifische Empfehlungen, wie zu der Anzahl des Sicherheitspersonals.

Was macht die DGUV? – Fazit

Die Hauptziele der obligatorischen Unfallversicherung sind Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.

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