Was hat sich in der Neuverordnung der BetrSichV 2015 geändert?
Einerseits wurde Betrieben mehr Handlungsspielraum eingeräumt, andererseits wurde aber die Verantwortung für die Arbeitssicherheit dem Betrieb übertragen. Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber:
- zur Gefährdungsbeurteilung
- zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
- zur Stromkreisprüfung
- zur Ermittlung der Prüffristen
- zur Dokumentation
- zur Mitarbeiterschulung
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, sowie eine Stromkreisprüfung ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. Seit der Novellierung im Jahre 2015 haben sich für Arbeitgeber umfangreiche Änderungen ergeben.
Welche Regeln gelten für die DGUV Vorschriften?
Ist zur Einhaltung der Regeln eine alternative Maßnahme vorgenommen worden, so muss diese auf Verlangen der Berufsgenossenschaft in ihrer Wirksamkeit in Sinne der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) nachgewiesen werden.
Von oberster Priorität ist, dass die Maßnahme wirkungsvoll ist, auch wenn sie dabei andere Regeln einhält als die VDE-Vorschriften. Zu beurteilen ist die Wirksamkeit einer Maßnahme zur Unfallverhütung allerdings immer nur im Einzelfall und kann nicht pauschal erfolgen. In der Nachweispflicht steht der Betrieb, der die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) einhalten muss.
Welche Betriebe sind zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen verpflichtet?
Alle Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen, welche elektrische Anlagen betreiben, sind zur Anlagenprüfung und Stromkreisprüfung verpflichtet.
Dies umfasst nicht nur Industrie- und Produktionsunternehmen, sondern auch Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen und öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels, Kaufhäuser, Lager und Logistikzentren.
Was ist die Gefährdungsbeurteilung?
Bevor eine Maschine in Betrieb genommen wird, ist der Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, mögliche Gefährdungen, die von der Anlage ausgehen, zu ermitteln.
Diese Ergebnisse müssen dokumentiert werden und mögliche Schutzmaßnahmen erarbeitet werden.
Auch die Fristen für die Anlagenprüfung und die Stromkreisprüfung nach DIN VDE 0105-100 sind festzuhalten.
Was ist die DIN VDE 0105-100?
Die DIN VDE 0105-100 Norm gibt vor, wie eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und eine Stromkreisprüfung durchgeführt werden muss.
Nicht nur direkte Arbeiten an elektrischen Anlagen, sondern auch Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe solcher, werden in der DIN VDE 0105-100 geregelt.
Nicht geregelt in der DIN VDE 0105-100 Norm sind Anlagen und Betriebsmittel, die für den Gebrauch von Laien vorgesehen sind, sowie Anlagen für den Bergbau oder elektrische Bahnsysteme.
Was wird gemäß DIN VDE 0105-100 geprüft?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen erfolgt vor der Erstinbetriebnahme, sowie in regelmäßigen Abständen.
Eine genaue Festlegung dieser Abstände erfolgt in der DIN VDE 0105-100 nicht, ist aber jährlich zu empfehlen.
Auch die Stromkreisprüfung ist Teil der Anlagenprüfung und wird in der DIN VDE 0105-100 geregelt. Geprüft wird der sicherheitstechnische Zustand der Anlage um Gefahren wie elektrische Schläge, gezündete Brände, Überspannung o. ä. zu vermeiden.
Die Kontrolle
Bei der Anlagenprüfung wird vorerst kontrolliert, ob die Anlage mit der Dokumentation übereinstimmt, ob Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen, Beschriftungen und die Kennzeichnung der Stromkreise sowie Schaltpläne vorhanden sind.
Die äußeren Mängel
Dann wird bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen darauf geachtet, ob äußerlich erkennbare Schäden vorhanden sind und der Schutz gegen Berührung von aktiven elektrischen Teilen gegeben ist.
Auch wird geprüft, ob der Standort der Anlage geeignet ist.
Der Überspannungsschutz
Bei der Anlagenprüfung wird auch geprüft, ob Schutzeinrichtungen für Überspannung vorhanden und funktionsfähig sind.
Die Verwendung geeigneter Sicherungen und Schutzschalter wird ebenfalls kontrolliert.
Die Funktionsprüfung
Im Rahmen der Funktionsprüfung wird bei der Anlagenprüfung ermittelt, ob elektrische Schutzeinrichtungen, automatische Abschaltungen, Not-Schalter, Schutzrelais oder Verriegelungen vorhanden und funktionstüchtig sind. Auch auf Melde- und Anzeigeeinrichtungen, Warnleuchten oder Fernsteuerungen und deren Funktion wird das Augenmerk gelegt.
Die Stromkreisprüfung
Bei einer Stromkreisprüfung kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der bestehenden Anlage nach wie vor gegeben ist. Gemessen werden unter anderem die Isolationswiderstände, die Schleifenimpedanz und die Betriebsspannung.
Das Prüfprotokoll
Nach jeder Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss ein ausführliches Prüfprotokoll erstellt werden, da der Nachweis der Anlagenprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Anlagen, welche die Anlagenprüfung erfolgreich bestanden haben, werden üblicherweise mit einer Prüfplakette versehen, welche auch Auskunft über die nächste zu erfolgende Anlagenprüfung gibt.
Was passiert, wenn die Anlage die Anlagenprüfung gemäß DIN VDE 0105-100 nicht besteht?
Sollte sich bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergeben, dass diese nicht der DIN VDE 0105-100 Norm entsprechen, werden diese Anlagen mit einer Warnplakette versehen. Ein ausführliches Protokoll, in welchem alle Punkte der Beanstandung und Mängel aufgelistet sind, wird dem Betreiber ausgehändigt.
Dieser ist verpflichtet die Mängel schnellstmöglich zu beheben und eine neuerliche Anlagenprüfung zu veranlassen. Die Anlage darf bis zur neuerlichen Anlagenprüfung und Abnahme nicht betrieben werden.
Was passiert bei Unterlassung der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100?
Das Unterlassen der Anlagenprüfung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann hohe Geldstrafen zur Folge haben.
Auch versicherungstechnisch kann es zu unangenehmen Folgen kommen.
Da die Prüfung elektrischer Anlagen gesetzlich vorgeschrieben ist, kann dies bei Unterlassen einer solchen Anlagenprüfung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im Falle eines Unfalles, welcher sich aufgrund dieses Versäumnisses ergibt, kann die Versicherung den Deckungsschutz verweigern.
Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen und schnell zum Ruin eines Kleinunternehmens führen.
Warum sollten Sie die Anlagenprüfung von der E+Service+Check GmbH durchführen lassen?
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie der Stromkreisprüfung, können wir Anlagenprüfungen auf sämtlichen Gebieten durchführen. Unsere über 100 Fachkräfte sind bundesweit für Sie im Einsatz und unterlaufen jährlichen Schulungen für DIN VDE 0105-100 Prüfungen, um den aktuellen Wissenstands garantieren zu können. Wir führen die Anlagenprüfungen und Stromkreisprüfungen nur mit Messgeräten gemäß der Norm DIN VDE 0105-100 durch. Ausführliche Prüfungsprotokolle garantieren die Rechtssicherheit der Prüfungen.Für eine telefonische oder persönliche Beratung stehen wir gerne zur Verfügung. Eine unverbindliche Angebotsanfrage, sowie die spätere Auftragserteilung kann aber auch online erfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Für elektrische Anlagen und Stromkreise können im betrieblichen Umfeld Prüfpflichten bestehen. Welche Prüfungen erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Anlage, ihrer Nutzung, den betrieblichen Bedingungen sowie den einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln.
Prüfungen können insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie im Rahmen wiederkehrender Prüfungen erforderlich sein. Der konkrete Prüfzeitpunkt hängt von der jeweiligen Anlage und den geltenden Anforderungen ab.
Je nach Prüfauftrag können beispielsweise elektrische Verteilungen, Stromkreise, Steckdosen, Schutz- und Schaltgeräte, fest installierte Leitungen sowie weitere Bestandteile einer elektrischen Anlage geprüft werden.
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Art und Aufbau der elektrischen Anlage. Je nach Prüfauftrag können eine Sichtprüfung, die Prüfung von Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen, Funktionsprüfungen sowie elektrische Messungen erforderlich sein.
Eine einheitliche Prüffrist für sämtliche elektrischen Anlagen gibt es nicht. Die erforderlichen Prüffristen richten sich unter anderem nach Art und Nutzung der Anlage, ihrer Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen, bisherigen Prüfergebnissen und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Nach Änderungen oder Instandsetzungen kann eine erneute Prüfung erforderlich sein. Der notwendige Prüfumfang richtet sich danach, welche Teile der Anlage verändert wurden und welche Auswirkungen die Arbeiten auf die elektrische Sicherheit haben können.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der konkreten Prüfaufgabe. Elektrische Anlagen werden durch entsprechend qualifiziertes elektrotechnisches Fachpersonal geprüft. Je nach Anwendungsbereich können zusätzlich Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person relevant sein.
Je nach Anlage und Prüfaufgabe können insbesondere DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise DGUV Vorschrift 4, die Betriebssicherheitsverordnung sowie einschlägige elektrotechnische Normen wie DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100 relevant sein.
Ja. Die durchgeführten Prüfungen und festgestellten Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Prüfauftrag können unter anderem Angaben zur Anlage, Prüfdatum, Prüfumfang, Mess- und Prüfergebnisse, festgestellte Mängel und die Bewertung des Prüfergebnisses enthalten sein.