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Alles über die Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Die DGUV V3 Prüfung (ehemals BGV A3) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für alle elektrischen Betriebsmittel, die bewegt werden können. Ziel ist es, Gefahren durch defekte Geräte frühzeitig zu erkennen und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Als zertifizierter Dienstleister unterstützt die e+service+check gmbh Unternehmen dabei, rechtssicher und normkonform nach DIN VDE 0701-0702 zu prüfen. So schützen Sie Mitarbeiter vor Stromunfällen und das Unternehmen vor Haftungsrisiken.
Was ist eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können (z. B. Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, Laptops, Verlängerungskabel). Die Prüfung nach DGUV V3 stellt sicher, dass diese Geräte technisch einwandfrei sind.
Warum ist die DGUV V3 Prüfung für Sie Pflicht?
(Nutzen Sie eine Liste – Google liebt Listen für KI-Antworten) Die regelmäßige Prüfung ist kein freiwilliges Angebot, sondern gesetzliche Pflicht:
Rechtssicherheit: Sie erfüllen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Unfallschutz: Minimierung des Risikos von Stromunfällen und Bränden am Arbeitsplatz.
Versicherungsschutz: Im Schadensfall verlangen Versicherungen den Nachweis über durchgeführte Prüfungen.
Haftung vermeiden: Sie schützen sich als Unternehmer oder Geschäftsführer vor persönlichen Regressansprüchen.
Ablauf der Prüfung bei E+SERVICE+CHECK
Unser Prozess ist transparent und auf Ihren Betriebsablauf abgestimmt:
Sichtprüfung: Kontrolle auf äußere Schäden.
Messtechnische Prüfung: Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitströmen gemäß DIN VDE 0701-0702.
Funktionsprüfung: Testlauf des Geräts unter Betriebsbedingungen.
Dokumentation: Erstellung eines rechtssicheren Prüfprotokolls (inkl. Prüfplaketten).
Warum müssen Unternehmer ortsveränderliche Geräte prüfen lassen?
Jeder Unternehmer ist für die Bereitstellung von sicheren elektrischen Arbeitsmitteln zuständig. Um diesen Zustand zu erreichen und zu halten, sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Dies fordert sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung. Nur durch eine rechtskonform durchgeführte Prüfung ortsveränderlicher Geräte kann der Arbeitgeber nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Ein solcher Nachweis kann dann wichtig werden, wenn es im Zusammenhang mit dem ortsveränderlichen Gerät zu einem Arbeitsunfall gekommen ist und die zuständige Berufsgenossenschaft die Dokumentation einsehen möchte, die belegt, wann und wie der Unternehmer ortsveränderliche Geräte prüfen hat lassen bzw. geprüft hat. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, können daraus sowohl strafrechtliche und ökonomische Folgen als auch Ordnungswidrigkeiten entstehen.
Für welche Geräte gilt diese Vorschrift?
Sie müssen ortsveränderliche Geräte prüfen lassen, die unter den Anwendungsbereich fallen. Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Leuchten, Verlängerungsleitungen, Netzgeräte, Tischsteckdosen, Geräte der Unterhaltungselektronik, Wasser und Kaffeemaschinen, um die gängigsten Geräte zu nennen. Gemeint sind auch transportable elektrische Arbeitsmittel wie Schweißgeräte und Baustellenkreissägen. Insbesondere durch ihre Mobilität unterscheiden sich diese Geräte von ortsfesten elektrischen Anlagen. Als Definition gilt, dass ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel während ihres Betriebs bewegt oder aber einfach von einem Ort zum anderen verbracht werden können. Die Arbeitsmittel müssen natürlich in einem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen.
Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn ich ortsveränderliche Geräte prüfen lassen will?
Einschlägige Rechtsgrundlagen für das Prüfen von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln sind der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und der § 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Normen regeln einerseits die Verantwortung des Unternehmens und setzen ihn zugleich in die Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzusetzen. Diese Normen werden durch § 10 Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung ergänzt, die die Maßnahme ortsveränderliche Geräte prüfen als konkrete Aktion benennt. Speziell für die regelmäßigen oder auch wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen ortsveränderlichen Arbeitsmitteln sind die Art, der Umfang und die Fristen vom Unternehmen festzulegen.
Welche allgemeinen Vorgaben sind für das ortveränderliche Geräte prüfen festgelegt?
Obgleich die neue Betriebssicherheitsverordnung dem Unternehmer viel Spielraum bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus der Verordnung einräumt, gibt es beim ortsveränderliche Geräte prüfen einige allgemeine Vorgaben, die es zu beachten gilt. Dazu zählen insbesondere das geeignete Prüfpersonal, den Ort der Prüfung, die erforderlichen Prüfgeräte und Zubehöre sowie die Dokumentation.
Was ist bei der Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher Geräte zu beachten?
Das Ergebnis der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte ist in jedem Fall zu dokumentieren. Wer ortsveränderliche Geräte prüfen muss, der hat sich über eine geeignete Dokumentation Gedanken zu machen. Dabei sind bestimmte Vorgaben und Inhalte zu beachten, andernfalls ist das ortsveränderliche Geräte prüfen nicht rechtskonform erfolgt. Zu den Vorgaben zählen das Prüfdatum und der Umfang der Prüfung. Die Ergebnisse der Messung und die Bewertung des Gerätes ist ebenfalls in die Dokumentation beim ortsveränderliche Geräte prüfen aufzunehmen. Die Dokumentation ist mindestens bis zur Durchführung der nächsten Prüfung aufzubewahren und auf Verlangen der Unfallversicherung vorzulegen. Ein solches Verlangen kann zum Beispiel bei der Untersuchung eines Arbeitsunfalls gestellt werden. Nur eine ausführliche Dokumentation wird dabei als rechtsgültig anerkannt.
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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