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Was ist die BGV A3?

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BGV A3

Vor Strom und elektrischen Geräten haben viele zu Recht eine gewisse Scheu. Unachtsamkeiten oder unsachgemäßer Umgang mit stromführenden Geräten können lebensgefährlich sein – zahlreiche tödliche Unfälle in der Vergangenheit bezeugen das. Als Unfallverhütungsvorschrift sorgt die BGV A3 allerdings dafür, dass Unfälle weitgehend ausgeschlossen werden können. Ihre wichtigsten Bestimmungen und die grundlegenden Regeln der BGV A3 sollte deshalb jeder kennen. Im nachfolgenden Beitrag haben wir das Wichtigste aus der Sicherheitsvorschrift deshalb einmal zusammengefasst.

BGV A3 – alles was Sie über den Umgang mit elektrischen Anlagen wissen sollten

Grundsätzlich betrifft die BGV A3 jeden Handwerker. Sie behandelt nicht nur Sicherheitsvorgaben beim direkten Arbeiten mit Strom, sondern beispielsweise auch Sicherheitsmaßnahmen, wenn man neben stromführenden Teilen arbeitet. Das kann jedem Handwerker einmal passieren – im Baugewerbe, beim Malern oder Anstreichen und bei Renovierungsarbeiten. Daneben kann auch im Transportgewerbe manchmal unvermeidbar sein, dass man neben stromführenden Anlagen arbeiten muss.

Wen betrifft die BGV A3?

Unternehmer müssen vor allem die Prüffristen der BGV A3 kennen und dazu alle Vorgaben, wie geprüft werden muss. Für die regelmäßige und fristgerechte Durchführung der (vorgeschriebenen) Prüfungen ist der Unternehmer verantwortlich. Dazu muss er auch für die Arbeitssicherheit in seinem Unternehmen sorgen und deshalb ebenfalls auch die wichtigsten Bestimmungen der BGV A3 kennen.

Für alle anderen – etwa Heimwerker – gibt es nur einige wenige Grundregeln aus der BGV A3, die man kennen und tunlichst beachten sollte – etwa, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen ausschließlich Fachpersonal vorbehalten sind – selbst wenn man weiß, wie es geht. Und dass schadhafte elektrische Geräte und Bauteile niemals in Betrieb genommen werden dürfen. Grundsätzlich sollten – das gilt auch für Heimwerker ganz besonders – bei allen Arbeiten in der Nähe von stromführenden Anlagen diese immer komplett stromlos gemacht werden (es muss dabei auch fachkundig geprüft werden, dass diese Bereiche tatsächlich spannungsfrei sind).

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Die wichtigsten Regeln im Überblick

Eine grundlegende Regel betrifft die Berührungssicherheit von aktiven Teilen bei allen elektrischen Betriebsmitteln. Dazu gehören nach der BGV A3 beispielsweise alle elektrischen Anlagen und Anlagenteile, aber auch elektrische Bauteile, Geräte, Kabel, Stecker und Datenübertragungseinrichtungen.

Es muss dabei nach der BGV A3 sowohl ein Schutz gegen direktes Berühren vorhanden sein (etwa durch entsprechenden Einbau in der richtigen Lage oder durch ausreichende Schutzabdeckungen oder Isolierungen) als auch ein Schutz gegen indirektes Berühren. Hier muss auch auf mögliche Beschädigungen geachtet werden – etwa eindringende Feuchtigkeit oder mechanische Beschädigungen des Betriebsmittels. Auch in diesem Fall dürfen keine gefährlichen Berührungsspannungen auf ansonsten nicht-aktiven Bereichen auftreten. Dieser Schutz muss nach den Vorgaben der BGV A3 zuverlässig sein und über die gesamte Lebensdauer des Betriebsmittels hinweg erhalten bleiben.

In gewerblich genutzten und öffentlichen Bereichen sieht die BGV A3 zudem regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen von allen elektrischen Betriebsmitteln vor. Diese sind zwingend einzuhalten, wenn gefordert, von Fachpersonal durchzuführen und auch entsprechend zu dokumentieren. Zu den Prüfungen nach BGV A3 kommen wir dann weiter unten noch einmal etwas ausführlicher.

Schutzabstände bei Anlagen unter Spannung

Ganz wichtig für Arbeiten neben stromführenden Anlagen, die nicht spannungsfrei gemacht werden können, sind ausreichende Schutzabstände. Diese Regelung der BGV A3 betrifft alle Handwerker, die in die Situation kommen, neben elektrischen Anlagen oder Leitungen arbeiten zu müssen – die in der BGV A3 festgelegten Sicherheitsabstände sollte man daher kennen.

Bei Anlagen bis zu 1.000 V Nennspannung genügt nach BGV A3 ein Schutz gegen direktes Berühren. Hier müssen keine besonderen Sicherheitsabstände eingehalten werden – die Gefahr des direkten Berührens stromführender Teile muss aber sicher ausgeschlossen sein, wenn die Anlage nicht spannungsfrei gemacht werden kann.

Leistungsfähigere Betriebsmittel mit einer höheren Nennspannung machen dagegen Sicherheitsabstände zwingend erforderlich. So muss nach BGV A3 bei Nennspannungen von 3 kV bereits ein Sicherheitsabstand von mindestens 6 cm im Innenbereich und mindestens 12 cm bei Arbeiten im Außenbereich eingehalten werden. Ab 6 kV Nennleistung steigt der Mindestabstand bereits auf 9 cm bzw. 12 cm, bei einer Leistung von 10 kV beträgt er nach BGV A3 schon 12 cm im Innenbereich bzw. 15 cm im Außenbereich. Von 110 kV-Einrichtungen ist generell nach BGV A3 ein Mindest-Sicherheitsabstand von 1,1 m zu wahren.

Für höhere Leistungen kann man sich als grobe Orientierung merken: Nennsapannung = sicher ausreichender Abstand in cm. So wäre ein Mindestabstand von 220 cm m bei einer 220 kV-Einrichtung auf jeden Fall ausreichend. Die von der BGV A3 abweichenden Werte liegen ab 220 kV geringfügig niedriger – als Eselsbrücke hilft das aber.

Größere Sicherheitsabstände gelten immer dann, wenn:

  • Leitern oder Sperriges in der Nähe von Freileitungen bewegt werden
  • Hochziehen oder Herablassen von Material (Kranbetrieb)
  • Ausbesserungs- und Malerarbeiten an Masten von Freileitungen

Hier gelten schon unter 1 kV mindestens 0,5 m Abstand, bis 30 kV mindestens 1,5 m Abstand und von 30 kV bis zu 110 kV mindestens 2 m Abstand. Bei noch höheren Nennspannungen sind dann bereits 3 – 4 Meter einzuhalten. Wichtig ist hier auch das Ausschwingen von Lasten und Seilen mit einzukalkulieren.

In der Praxis muss die Einhaltung der Schutzabstände nach der BGV A3 Prüfung durch Abdecken oder Abschranken ausreichend gewährleistet sein. Unbeabsichtige oder unbewusste Bewegungen dürfen nicht zum Überschreiten der Sicherheitszone führen, etwa wenn man abruscht, etwas herabfällt oder wegschnellt, oder man mit besonders langen Werkzeugen hantieren muss.

Wichtig bei all diesen Sicherheitsmaßnahmen ist auch der Schutz vor Lichtbogenbildung. Dafür können nach BGV A3 zusätzlich auch noch weitere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, wenn das nötig erscheint.

Ein Prüfer von E+Service+Check GmbH ; Veranschaulichung von Regalprüfung bzw. Regalinspektion

Prüfungen nach BGV A3

Wie eingangs schon einmal erwähnt, müssen nach BGV A3 alle elektrischen Betriebsmittel in gewerblich genutzten Bereichen und in öffentlichen Bereichen einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Die BGV A3 unterscheidet dabei sogenannte ortsveränderliche Betriebsmittel (elektrische Geräte, Kabel mit Steckeinrichtungen) und sogenannte ortsfeste Betriebsmittel (fest angeschlossene Leitungen, fest eingebaute Anlagen, etc.).

Bei allen ortsveränderlichen Betriebsmitteln muss eine Prüfung alle 6 Monate (Richtwert) erfolgen, mindestens aber alle 2 Jahre. Eine Ausnahme bilden Baustellen und Werkstätten: hier sind die Prüffristen halbiert (3 Monate / mindestens jährlich). Geprüft wird hier nur auf äußerliche Unversehrtheit und sichtbare Mängel sowie auf ordnungsgemäßen Zustand. Betriebsmittel, an denen man Beschädigungen feststellt, dürfen nicht weiter verwendet werden und nicht wieder in Betrieb gehen. Prüfungen müssen immer dokumentiert werden.

Bei ortsfesten Betriebsmitteln wird in der Regel alle 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft, bei Anlagen nach DIN VDE 0100 (Kategorie 700) muss eine Prüfung dagegen jährlich erfolgen. Fehlerstromschalter, Fehlerspannungsschalter und Differenzstromschalter müssen täglich auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden (Auslösen von Hand, Kontrolle ob Funktion gegeben ist). Bei nichtstationären Anlagen muss eine messtechnische Kontrolle monatlich erfolgen, bei stationären Anlagen im Abstand von höchstens 6 Monaten. Diese Prüfungen müssen von einer Fachkraft durchgeführt werden. Die Prüfungen können entfallen, wenn die Anlage von einer Fachkraft und von dauerhaft arbeitenden Messgeräten (z. B. Messung des Isolationswiderstandes) überwacht werden.

Bei isolierten Werkzeugen sowie Spannungsprüfern und Phasenvergleichern sollte man als Benutzer vor jeder Verwendung den Zustand prüfen und auf Beschädigungen achten. Zusätzlich müssen Spannungsprüfer und Phasenvergleicher mindestens alle 6 Jahre von einer Fachkraft auf die Einhaltung von festgelegten Grenzwerten geprüft werden.

Zusätzlich muss auch Isolierkleidung vor jedem Einsatz auf sichtbare Mängel oder Beschädigungen geprüft werden, zusätzlich einmal jährlich (Ausnahme: Isolierhandschuhe halbjährlich) von einer Fachkraft auf die Einhaltung der geforderten Grenzwerte.

Alle Prüfungen müssen – samt Prüfungsergebnissen – immer dokumentiert werden. Nur so sind sie im Nachhinein auch wirklich nachvollziehbar.

Zusätzliche Prüfungen

Zusätzlich müssen Prüfungen immer dann erfolgen, wenn:

  • elektrische Betriebsmittel eingebaut werden (vor der ersten Inbetriebnahme)
  • Betriebsmittel nach einer Wartung oder Reparatur wiedereingebaut werden (auch hier: vor der Inbetriebnahme)

Die sogenannte Erstprüfung kann immer dann entfallen, wenn der Errichter einer Anlage diese Prüfung durchführt oder elektrische Betriebsmittel in unverändertem Originalzustand und bei einem Herstellernachweis der Regelkonformität (Konformitätserklärung) eingebaut werden (etwa Anschließen von neu gekauften Steckerleitungen oder eines neu gekauften elektrischen Geräts mit vorhandener und gültiger Konformitätserklärung des Herstellers).

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Wer darf Prüfungen, Wartungen und Einbauarbeiten vornehmen?

Die BGV A3 stellt hier eine klare und einfache Regel auf: Nur Fachpersonal. Einzelne Überprüfungen (etwa auf äußerliche Unversehrtheit) darf auch der Benutzer von Geräten oder Anlagen selbst durchführen, muss diese Prüfungen aber dokumentieren. Ansonsten bleiben Arbeiten dem Fachpersonal vorbehalten.

Einzelne Arbeiten gelten als „gefährliche Arbeiten“ im Sinne des Jugenschutzgesetzes und dürfen daher auch von Jugendlichen im Fachberuf (beispielsweise Lehrlingen in elektrotechnischen Berufen) nur unter besonderer Aufsicht und Anleitung durchgeführt werden.

Eine einzige Ausnahme von der „Fachpersonal-Regelung“ sieht die BGV A3 für wiederkehrende und routinemäßig ablaufende Tätigkeiten in einem Unternehmen vor. Solche Tätigkeiten dürfen – bis zu einer Nennleistung von maximal 1.000 V – auch Nicht-Fachkräfte durchführen, wenn sie ausreichend theoretisch und praktisch geschult werden, und wenn es für die Ausführung der Tätigkeit eine schriftliche Arbeitsanweisung gibt. Das dürfen aber immer nur einfache Routinetätgkeiten sein, der Schulungsaufwand muss dabei ausreichen, um Gefahren zu erkennen, sicher zu bewerten und abwenden zu können.

Durchführungsanweisungen in der BGV A3

Neben den grundlegenden Regeln enthält die BGV A3 auch Durchführungsanweisungen für bestimmte Arbeiten oder darüber, wie bestimmte Arbeiten organisiert werden müssen. Auch diese Durchführungsbestimmungen gibt es aus gutem Grund und aus reiflicher Überlegung – ihnen sollte also immer genauestens Folge geleistet werden.

So sieht die BGV A3 beispielsweise vor, dass wenn zwingend an Teilen unter Spannung gearbeitet werden muss, der Unternehmer die Gründe für diese Arbeiten schriftlich festhalten muss. Auch der Umfang für die Arbeiten muss exakt schriftlich festgehalten werden. Der Unternehmer muss darüber hinaus auch für ausreichende Schutzmaßnahmen sorgen und darf nur auf ausreichend qualifiziertes Personal für diese Arbeiten zurückgreifen.

Solche Vorschriften machen auf jeden Fall Sinn – die Praxis hat gezeigt, dass durch die Einführung der BGV A3 Prüfung die Zahl tödlicher Unfälle mit oder neben elektrischen Anlagen deutlich verringert werden konnte. Die genaue Einhaltung aller BGV A3 Vorschriften hat sich also in der Praxis schon längst bewehrt.

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