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Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter

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Inhaltsverzeichis zum Thema: Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter

Arbeitsschutz

Die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“, auch DGUV genannt, ist ein Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften und aller deutschen Unfallkassen. Dieser Zusammenschluss erstellt Vorschriften zum Schutz von Unternehmen und ihren Mitarbeitern. Zu diesen Vorschriften gehört zum Beispiel die Vorschrift 3 der DGUV. Diese besagt, dass alle Personen und Unternehmen, welche mit elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Maschinen arbeiten, diese nach der DGUV V3 ordnungsgemäß einer Prüfung unterziehen müssen. Für diese Prüfung wird eine Fachkraft, die mittels Tagessatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter entlohnt wird, benötigt. Diese Person kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ohne Meister, aber auch ein Ingenieur oder ein Meister sein.

In diesem Artikel werden verschieden Fragen zum Tagessatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, zu einer BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die DEKRA und alles weitere Fragen über Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit beantwortet.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter, beziehungsweise Fachkraft für Arbeitssicherheit wird auch als FAS, SiFa oder FASI bezeichnet. Die BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit und auch jeder andere Sicherheitsbeauftragte ist nicht weisungsbefugt, aber er ist ein betrieblicher Berater. Er berät den Arbeitgeber zu Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Bestellt wird eine BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit und jeder andere Sicherheitsbeauftragte vom Arbeitgeber. Diese Bestellung erfolgt wie die schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Techniker, Meister, Ingenieure oder auch Arbeiter ohne Meistertitel sein. Sie benötigen allerdings eine extra Ausbildung. Die Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bei der DEKRA möglich. Nach dieser Ausbildung erfolgt die Entlohnung nach einem bestimmten Tagessatz für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Welche Anforderungen muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter erfüllen?

Die Person, welche bei der BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, muss den Titel Ingenieur tragen oder einen Abschluss als Bachelor oder Master in einem Studium der Ingenieurwissenschaften haben. Es ist allerdings auch ein Abschluss als Meister oder staatlich anerkannter Techniker möglich. Diese verschiedenen Abschlüsse sind allerdings nicht die einzige Anforderung, um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit DEKRA zu werden und nach dem Tagessatz für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bezahlt zu werden. Bei der Zustimmung von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde und des Unfallversicherungsträgers kann auch eine meisterähnliche Tätigkeit oder eine nichttechnische Qualifikation, die aber den oben genannten Abschlüssen gleichgestellt ist, anerkannt werden.

Weiterhin muss ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schon mindestens zwei Jahre in dem Berufsfeld eine Tätigkeit ausüben. Die dritte Anforderung für den Sicherheitsbeauftragten ist eine Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der DEKRA. Diese muss vom Versicherungsträger oder anderen Veranstaltern, wie der DEKRA, angeboten werden und vom zukünftigen Sicherheitsbeauftragten erfolgreich bestanden sein.

Welche Aufgabenkomplexe muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit abarbeiten?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit DEKRA, welche den Tagessatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit erhält, berät und unterstützt den Auftraggeber in folgenden Themen.

  • Beurteilen von Gesundheits- und Unfallgefahren
  • Gestalten von sicheren Arbeitssystemen
  • Aufrechterhaltung von gesundheits- und sicherheitsgerechten Arbeitssystemen
  • Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer
  • ständige Kontrolle der Arbeitssysteme, Arbeitsbereiche und Anlagen
  • Erstellung von Unfallanzeigen
  • Gefahrstoffdokumentation und Gefährdungsbeurteilung
  • Schulung von Sicherheitsbeauftragten

 

Fachkraft für Arbeitssicherheit BG Bau

In welcher Firma ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter notwendig?

Jede Firma benötigt einen Sicherheitsbeauftragten, der nach dem Tagessatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit entlohnt wird. Es wird allerdings bei dem Einsatz einer BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern, mit mehr als 10 Mitarbeitern und bis zu 50 Beschäftigten unterschieden.

Im ersten Fall ist eine Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuung durch eine BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit wichtig. Dabei wird die Grundbetreuung durch einen Beauftragten, der mit dem Tagessatz für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bezahlt wird, spätestens nach drei Jahren wiederholt.

Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich die Gesamtbetreuung aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. In größeren Betrieben muss neben der bedarfsorientierten Betreuung auch Wert auf Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen gelegt werden. Die Anlagen 1 bis 3 der DGUV Vorschrift 2 regeln die Betreuung von Unternehmen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit DEKRA.

Die Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ausbildung der Fachkraft Arbeitssicherheit DEKRA ist in der GUV-I 80.0 „Zeitgemäßer Arbeitsschutz“ festgehalten. Um den Tagessatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erhalten, muss diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Broschüre erhalten die Auszubildenden zur BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit vor dem Ausbildungsbeginn. Während des Lehrgangs werden drei Ausbildungsstufen absolviert. Die Stufen I und II vermitteln Wissen. Dieses Wissen wird in der dritten Stufe, der bereichsbezogenen Ausbildung, benötigt. In der Ausbildungsstufe drei werden 5 Themenfelder bearbeitet. Dazu gehören laut Anhang 2 der DGUV V2

  • Spezifische Gefährdungsfaktoren,
  • Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen,
  • Spezifische Arbeitsverfahren,
  • Spezifische Arbeitsstätten,
  • Spezifische personalbezogene Themen.


In der Ausbildungsstufe III werden Lösungsstrategien für Problemstellungen in bestimmten Betrieben und Branchen während des Fernlehrgangs vermittelt. Dabei kann aus verschiedenen Fachlektionen ausgewählt werden, sodass die Themen perfekt auf das jeweilige Einsatzgebiet der BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgerichtet sind. Eine Fachlektion, die Lektion über Verwaltung, ist dabei obligatorisch.

Die Ausbildung als Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist so konzipiert, dass sie in 2 Jahren absolviert werden kann. Allerdings wird die Gesamtausbildungszeit mit 3 Jahren angegeben. Dabei wird von den Auszubildenden eine hohe Selbstorganisation gefordert, da eine Ausbildung als BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit sehr hohe Anforderungen stellt.

E Check

Ist eine BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit unabhängig?

Ja, ein Sicherheitsbeauftragter und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist unabhängig und weisungsfrei. Durch ihrer Arbeit darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit DEKRA durch den Arbeitgeber nicht benachteiligt werden. In ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragter, die einen Tagessatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten, sind sie direkt dem Leiter des Betriebs unterstellt. Weiterhin ist es der BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit gestattet, ihre Vorschläge, wenn diese nicht vom Leiter des Betriebes getragen werden, sofort an den Arbeitgeber weiterzureichen. Wenn auch der Arbeitgeber die Vorschläge ablehnt, muss ein Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich über die Ablehnung unterrichtet werden. Auch der Betriebsrat erhält eine Kopie der Ablehnung.

Tagessatz für die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter

Die Gehälter für die Fachkraft für Arbeitssicherheit der DEKRA sind je nach Bundesland sehr verschieden. Der Stundenlohn bei einem externen Anbieter beträgt je Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen etwa 60 und 150 Euro. Dabei hängt der Stundenlohn auch von der Auftragsgröße ab.

Weiterhin erhöht sich das Gehalt auch mit den Jahren der Berufserfahrung. Eine BG Bau Fachkraft für Arbeitsschutz mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung liegt beim Monatsgehalt im unteren Drittel des vierstelligen Bereichs. Wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit der DEKRA mehr als 9 Jahre Berufserfahrung aufweist, dann liegt das Gehalt im mittleren vierstelligen Bereich.

Wer kommt schlussendlich als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betracht?

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit DEKRA mit einem Tagessatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen nicht zwingend Mitarbeiter aus dem Betrieb ausgebildet werden. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit DEKRA kann auch von einem externen Anbieter in den Betrieb kommen. Diese Sicherheitsbeauftragten erhalten ebenso den Tagessatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit und sind nach der GUV-I 80.0 ausgebildet.

Eine interne BG Bau Fachkraft für Arbeitssicherheit dagegen hat den Vorteil, mit allen Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Betriebsinterna vertraut zu sein.

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