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Fachkraft Arbeitssicherheit Voraussetzungen

Inhaltsverzeichis zum Thema: Fachkraft Arbeitssicherheit Voraussetzungen

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Fachkraft Arbeitssicherheit 

Arbeitgeber verantworten die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für sich selbst und Angestellten. Um allen Mitarbeitern maximal zu schützen, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer die Arbeitssicherheitsfachkraft zur Seite. Arbeitgeber sollten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine Kosten scheuen, denn der Dienstleister berät zu allen Fragen bezüglich Arbeitsschutz.


Die Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten Betriebsleiter dringend wahrnehmen und mithilfe der Fachkraft alle Maßnahmen zum Schutz der Angestellten optimieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss Voraussetzungen erfüllen, um dieser Tätigkeit ordnungsgemäß nachgehen zu dürfen.

Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit – Pflicht für alle Betriebe

Wer für die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten nicht ausgeben möchte, verstößt gegen das Gesetz, genauer gesagt, gegen die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 6. Diese Regelung des entsprechenden Unfallversicherungsträgers, also der branchenbezogenen Berufsgenossenschaft, schreibt die Bereitstellung einer ausgebildeten Arbeitssicherheitsfachkraft vor. Normalerweise müssen alle Firmen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten investieren, auch Kleinstunternehmen ab einem Beschäftigten.

Gibt es Ausnahmen für die Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit ?

Das Gefährdungspotenzial sowie die Art und Größe eines Betriebes bestimmen, laut der BGV A 6, die von der Arbeitssicherheitsfachkraft mindestens zu erfüllenden Einsatzzeiten. Die Einsatzzeiten müssen ausreichen, damit die Fachkraft ihre Aufgaben im Unternehmen gründlich und ohne persönlichen Nachteil wahrnehmen kann.

Einige Betriebe können das sogenannte Unternehmermodell beanspruchen und sich von der Regelbetreuung das Fachpersonal befreien lassen. Somit entfallen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten. Für welche Firmen diese Regelung gilt, setzen branchenspezifische Normen fest, meist für Firmen zwischen zehn und 100 Beschäftigten. In betroffenen Unternehmen übernimmt der Betriebsleiter die Tätigkeiten der Arbeitssicherheitsfachkraft und verzichtet auf die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Voraussetzung: Der Unternehmer muss sich regelmäßig auf Veranstaltungen der Berufsgenossenschaften fortbilden.

Genauere Informationen zu den Unternehmermodellen und Einsatzzeiten gibt die BGV A 6. Auf Anfrage sendet die Berufsgenossenschaft Interessenten gerne die gültigen Unfallverhütungsvorschriften zu. Allgemein sollten Betriebsleiter folgendes wissen:
  • die BGV A 6 bestimmt Einsatzzeiten der Arbeitssicherheitsfachkraft
  • Befreiung von Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit möglich
  • Befreiung von der Regelung nur für kleine Unternehmen
  • Firmeninhaber müssen dann Sicherheitsaufgaben übernehmen
  • Fortbildung für betroffene Unternehmer verpflichtend


Für Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind die Kosten sinnvoll investiert, weil der Dienstleister unerlässliche Tätigkeiten zum Erhalt der Sicherheit im Betrieb übernimmt.

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Aufgaben der Fachkraft Arbeitssicherheit Voraussetzungen

Die Sicherheitsfachkraft berät und unterstützt den Betriebsleiter und Führungskräfte zu allen Themen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz, inklusive Unfallverhütung. Unternehmer, die die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausführen, können die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter ermitteln und beurteilen sowie Unfall- und Gesundheitsgefahren identifizieren lassen.

Es lohnt sich, für die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten zu bezahlen, denn die Fachkraft berücksichtigt bei der Analyse sicherheitstechnische, ergonomische und hygienische Faktoren. Außerdem rät das Fachpersonal zu vorbeugenden Maßnahmen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern.

Darüber hinaus unterstützt die Arbeitssicherheitsfachkraft den Unternehmer bei der Auswahl, dem Einkauf und bei der Verwendung technischer Betriebsmittel und Arbeitsstoffe. Dazu gehört auch die Entscheidung einer persönlichen Schutzausstattung für Arbeitsstätten und Unternehmensprozesse.

Weiterhin lohnt sich die Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit, weil die Fachkraft beispielsweise Betriebsanlagen und Arbeitsverfahren überprüft und technische Sicherheit kontrolliert. Diese Aspekte prüft die Fachkraft zum Beispiel durch regelmäßige Firmenbegehungen.

Fachkraft Arbeitssicherheit Voraussetzungen – Kosten für Sicherheit investieren

Für alle Unternehmen, auch für von der Regelung befreite Firmen, lohnt sich die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sollte sich ein Unfall im Betrieb ereignen, macht die Arbeitssicherheitsfachkraft die Ursache ausfindig und erarbeitet Anregungen zur Beseitigung der Gefahrenquellen. Zur Vermeidung zukünftiger Unfälle unterweist die Fachkraft betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz präventiv und bildet Mitarbeiter aus.

Damit der Dienstleister in einem Unternehmen arbeiten darf, muss die zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten in eine Schulung investieren und sicherheitstechnische Fachkunde erwerben. Darauf folgt die Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit durch den Unternehmer.

In welchen Firmen arbeitet eine Arbeitssicherheitsfachkraft?

Allgemein findet die Fachkraft in Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche eine Anstellung, Teile der Seeschifffahrt ausgenommen. Arbeitgeber investieren für die Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten beispielsweise auf Baustellen und in Werkstätten, abhängig von Branche und Betrieb. Üblicherweise setzen Firmenleiter die Arbeitssicherheitsfachkraft in Büroräumen und Schulungsräumen ein.
Die Vielzahl möglicher Arbeitsstätten fordert von der Sicherheitsfachkraft Zuverlässigkeit, Fokus und Flexibilität. Für diesen Zweck muss das Fachpersonal bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Bedingungen für die Arbeit als Arbeitssicherheit

Zur Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Abschluss als Techniker oder Ingenieur notwendig sowie praktische Berufserfahrung in diesen Bereichen von mindestens zwei Jahren. Die Aneignung sicherheitstechnischer Fachkunde ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Hinweis: Eine Hochschulausbildung als Sicherheitsingenieur, der sicherheitstechnische Fachkunde und mindestens einjährige Branchenerfahrung nachweisen kann, erlaubt die sofortige Bestellung des Fachpersonals.

Unternehmer sollten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten investieren. Die komplexe Ausbildung der Sicherheitskraft befähigt das Personal zur Durchführung von betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen auf hohem Standard.

Hier die Bedingungen für die Tätigkeit als Sicherheitskraft zusammengefasst:

  • Abschluss als Techniker, Ingenieur oder Meister
  • mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung
  • Erwerb der Fachkunde
  • alternativ: Abschluss als Sicherheitsingenieur, einjährige Berufserfahrung


Zur Schulung der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Kosten vom Unternehmer zu tragen, die verschiedene Faktoren inkludieren und unterschiedlich hoch liegen.

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Ausbildung zur Fachkraft Arbeitssicherheit Voraussetzungen – Kosten

Für gewöhnlich übernehmen versicherte Firmen die Kosten für die Teilnehmenden und begleichen den Aufwand für Ausbildung, Unterbringung und Versorgung in der Bildungsstätte. Meist bezahlt der zuständige Betrieb auch die Fahrtkosten dorthin.

Hinweis: Unternehmer tragen die Lohn- und Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Seminars.

Die genauen Kosten teilen Ausbildungsstätten auf Anfrage mit, jedoch müssen Firmen mit einem finanziellen Aufwand von durchschnittlich 4.200 Euro für eine vollständige Weiterbildung rechnen. Wer nur eine Ausbildungsstufe bucht, zahlt Gebühren in Höhe von 1.000 bis 1.200 Euro.

Durchschnittlich geben Unternehmen rund 2,4 Prozent der Lohnsumme für die betriebliche Unfallverhütung und Gesundheitsschutz durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus. Dies ergaben rechnerische Ermittlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Ausgaben für das Engagement einer externen Arbeitssicherheitsfachkraft ergeben sich aus verschiedenen Faktoren, wie der Betreuungsumfang, Anzahl der Beschäftigten, Branche und eventuell zu leistende Zusatzdienste.

Unternehmer, die eine Ausbildung für die Arbeitssicherheitsfachkraft vorsehen, müssen zwischen anerkannten und nicht anerkannten Lehrgängen differenzieren. Nur mit der richtigen Ausbildung darf ein Arbeitgeber die Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit für bestimmte Aufgaben tätigen.

Staatlich anerkannte und anerkennungsfreie Schulungen- Fachkraft Arbeitssicherheit Voraussetzungen

Für die staatliche Anerkennung eines Lehrgangs zur Arbeitssicherheitsfachkraft sind die obersten Arbeitsschutzbehörden der einzelnen Bundesländer verantwortlich.

Nicht alle Lehrgänge bedürfen der staatlichen Anerkennung. Dies gilt für Schulungen als Teil von Ingenieurstudiengängen, die Ausbildung zur Arbeitssicherheitsfachkraft an Hochschulen oder Lehrgänge der Berufsgenossenschaften. Die genannten Ausbildungsgänge werden von staatlichen beziehungsweise öffentlich-rechtlichen Institutionen angeboten. Dagegen bedürfen Lehrgänge durch freie Bildungsträger der staatlichen Anerkennung.

Arbeitssicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragter – was ist der Unterschied?

Firmeninhaber, die für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten investieren, bekommen einen kompetenten Berater zu Fragen bezüglich Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen zur Seite gestellt. Die Arbeitssicherheitsfachkraft berät auch zur Beschaffung und Realisierung von Betriebsmitteln und Arbeitsverfahren.

Sicherheitsbeauftragte betreuen für gewöhnlich Unternehmen mit über 20 Mitarbeiter und nur einen festgelegten Arbeitsbereich, etwa in der Produktion. Dadurch hegt der Beauftragte direkten Kontakt zu den Beschäftigten und unterstützt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in der Umgebung. Zudem berät der Sicherheitsbeauftragte die Vorgesetzten und agiert als Vorbild für das Personal. Bezüglich der Arbeitsweise und des Umfangs regelt der § 22 SGB VII die Vorschriften. Wegen der verschiedenen Tätigkeitsfelder beider Fachkräfte und des Mehrwerts aus beiden Dienstleistern sollten Unternehmer einen Sicherheitsbeauftragten und eine Arbeitssicherheitsfachkraft engagieren.

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