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Müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

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Müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtert Unternehmen unter anderem dazu, Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Zu den Betriebsmitteln zählen auch die Leitern und die Tritte in einem Unternehmen. Sie sind einer Prüfung von Leitern und Tritten oder der sogenannten Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 zu unterziehen. Die Experten der E+Service+Check GmbH beraten Sie gerne bei der Auslegung der Vorschriften zum Arbeitsschutz in Bezug zur Prüfung von Leitern und Tritten bzw. der Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016.

Wer ist verantwortlich für die Prüfung von Leitern und Tritten?

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 ist der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser Umstand resultiert insbesondere aus seiner Gesamtverantwortung heraus, die er für den Schutz seiner Mitarbeiterschaft vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten trägt. Diese Verantwortung oder besser Teile der Pflichten des Arbeitgebers, können durch diesen auf geeignete und fachkundige Personen übertragen werden. Dies betrifft auch die Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016. Haben Sie noch Fragen in Bezug auf die Verantwortlichkeiten speziell in Ihrer Firma? Die Experten der E+Service+Check GmbH sind Ihnen gerne bei der Aufklärung behilflich.

Leitern u Tritte Pruefung

Warum muss eine Prüfung von Leitern und Tritten erfolgen?

Die Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 ist keine sinnlose Erfindung des Gesetzgebers oder der Berufsgenossenschaften. Die Statistiken der Unfallversicherungsträger beweisen, dass ein häufiger Unfallgrund nicht betriebssichere Leitern und Tritte in Unternehmen sind. Ihr Zustand wird häufig vernachlässigt, das Unfallrisiko oft nicht gesehen. Dabei kann der Unternehmer im Falle eines Arbeitsunfalles aufgrund einer nicht geprüften Leiter oder Trittes in mehr als nur Erklärungsnot kommen. Kommt es aufgrund einer nicht geprüften Leiter oder eines nicht geprüften Trittes zu einem Arbeitsunfall, haftet der Unternehmer sowohl wirtschaftlich als auch strafrechtlich. Besser ist es, die Prüfung von Leitern und Tritten entsprechend den Vorgaben der Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 rechtzeitig und rechtssicher durchführen zu lassen. Die Fachleute der E+Service+Check GmbH helfen Ihnen dabei schnell und kompetent.

Wer führt die Prüfung von Leitern und Tritten zuverlässig und rechtssicher durch?

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für die regelmäßige Prüfung von Betriebsmitteln eine fachkundige Person. Diese wird im Fachjargon des Arbeitsschutzes und in den einschlägigen Normen als Befähigte Person bezeichnet. Die Betriebssicherheitsverordnung wird durch die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ konkretisiert. In dieser Vorschrift werden die Voraussetzungen für eine Befähigte Person im Allgemeinen und im Besonderen zur Prüfung von Leitern und Tritten konkretisiert.

Nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ muss diese, ehemals Sachkundiger genannt, drei Bedingungen erfüllen, um eine Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 besitzen. Die Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten muss zunächst über eine abgeschlossene Ausbildung beruflicher Natur verfügen. Dies bedeutet eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium zum Beispiel als Ingenieur. Neben dieser beruflichen Ausbildung, muss die Befähigte Person für die rechtssichere Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 auch über eine einschlägige berufliche Erfahrung aufweisen können, die in einem Kontext zu Leitern und Tritten steht. Und als letzte Bedingung für eine erfolgreiche Prüfung von Leitern und Tritten muss die Befähigte Person Kenntnisse über die aktuellen Normen des Arbeitsschutzes und im Besonderen über die Durchführung der Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 besitzen und zusätzlich sich im Stand der Technik zu Leitern und Tritten auskennen. Erst wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen, kann die Person zuverlässig und rechtssicher die Prüfung von Leitern und Tritten vornehmen. Die Fachkräfte der E+Service+Check GmbH erfüllen die Voraussetzungen für eine rechtssichere und zuverlässige Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016.

Prüfung einer Leiter

Wonach bestimmen sich die Fristen für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten?

Für die Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 sind bestimmte Fristen einzuhalten. Diese legt der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst fest. Die Gefährdungsbeurteilung spielt im Arbeitsschutz eine bedeutende Rolle. In ihr werden alle Gefährdungen und Risiken eines Arbeitsplatzes aufgeführt. Der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine solche Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Zudem ist in der Gefährdungsbeurteilung auch die Maßnahmen aufzunehmen, die dazu geeignet sind, die Risiken und Gefahren zu minimieren. Dazu zählt auch die Prüfung von Leitern und Tritten in regelmäßigen Abständen. Der Unternehmer muss die Fristen nach den Besonderheiten des Einzelfalls festlegen. Die Experten der E+Service+Check GmbH helfen und beraten Sie gerne in diesem Punkt.

Wie wird die Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt?

Bei der Prüfung von Leitern und Tritten geht es vornehmlich darum, den betriebssicheren Zustand der Leiter und Tritte zu bewerten. Dazu müssen die Leitern und Tritte in Augenschein genommen werden und ihre Funktion ausprobiert und getestet werden. Es gilt zudem die Besonderheiten und Sicherheitsvorkehrungen an den Leitern und Tritten auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen. Über die Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 ist eine Dokumentation anzufertigen. Stellt die Befähigte Person fest, dass eine Leiter oder ein Tritt nicht den Vorschriften entspricht, muss dieses Betriebsmittel außer Verkehr gezogen werden. Die Fachkräfte der E+Service+Check GmbH beraten Sie gerne und führen die Prüfung von Leitern und Tritten für Sie durch.

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