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Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim

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Auf welcher Grundlage basiert die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim?

Die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim ist gesetzlich verpflichtend für alle Krankenhäuser und Pflegeheime. Sie kann zuverlässig, rechtssicher und fachgerecht von der E+Service+Check GmbH durchgeführt werden. Dieser Artikel geht auf wichtige Fragen bezüglich der Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim ein. Wer sich für weitergehende Informationen interessiert, ist eingeladen, die E+Service+Check GmbH anzusprechen. Wir beraten in allen Fragen, wenn es um die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim geht. Sprechen Sie uns an?

Die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Ausgestaltung des gesetzlichen Auftrages obliegt den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den öffentlichen Unfallkassen. Beide sind im Spitzenverband DGUV organisiert. Es handelt sich um neun Genossenschaften und insgesamt 27 Unfallkassen. Beide zusammen, BG und UK, sind in Deutschland für 70 Millionen Personen zuständig. Die von ihnen herausgegebenen Vorschriften sind bindend für  jedes Krankenhaus und Pflegeheim in Deutschland. Deshalb muss regelmäßig die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim vorgenommen werden. Damit dies rechtssicher, zuverlässig und fachgerecht erfolgt, sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden. Solch ein Fachbetrieb ist die E+Service+Check GmbH.

Wie ist die Zuständigkeit für die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim geregelt?

Die Zuständigkeit im Zusammenhang mit der Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim wirft einige Fragen auf. Das resultiert aus der öffentlichen und privaten Mischform von Krankenhäusern und Pflegeheimen in mehrerlei Hinsicht. Einerseits können Krankenhäuser und Pflegeheim entweder öffentlich geführt werden oder privatwirtschaftliche Betriebe darstellen. Anderseits gibt es in den Unternehmungen selber sowohl öffentliche bzw. betriebliche Bereiche, als auch ausgewiesene ausdrücklich private Bereiche. Zum Beispiel die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sind ausdrücklich privat anzusehen. In einem Krankenhaus zählt der an der Wand installierte Fön in der Gemeinschaftsdusche zum Beispiel zu den betrieblichen elektrischen Geräten, während der von Zuhause mitgebrachte Fön des Patienten als rein privat gilt.

Warum Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim?

Die Betriebe sind in Deutschland verpflichtet die Arbeitssicherheit, die durch die Vorschriften unter anderem der DGUV definiert wurde, praktisch vor Ort umzusetzen. Dabei eingeschlossen ist die Prävention gegen jegliche Gesundheitsgefahren und die Verhütung von Unfällen. Da Mitarbeiter und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und deren Angehörige tagtäglich mit elektrischen Geräten umgehen, die zum Großteil dem Betrieb zuzuordnen sind und von diesen Geräten grundsätzlich Gesundheits- oder Unfallgefahr ausgehen kann, sind diese regelmäßig zu prüfen.

Wer ist zuständig für die öffentlichen Einrichtungen?

Alle Krankenhäuser und Pflegeheime, die völlig in öffentlicher Hand sind, unterliegen der Zuständigkeit der Unfallkassen. Über die zuständige Unfallkasse, die ihrerseits in der DGUV organisiert ist, sind sie an die DGUV Vorschrift 3 gebunden, in der die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim, sowie in allen Unternehmungen, geregelt ist. Wenn Sie Fragen zur Zuständigkeit haben, fragen Sie am besten Ihre Kasse. Bei Fragen zur Rechtsgrundlage und natürlich besonders zu den Prüfungen selber wenden Sie sich gerne an die E+Service+Check GmbH.

Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim

Wie ist die Zuständigkeit für private Einrichtungen geregelt?

Sind Pflegeheime oder Kliniken rein privat, also der Privatwirtschaft in Deutschland zuzurechnen, so sind in aller Regel die gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sitzen im Spitzenverband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) mit den öffentlichen Unfallkassen an einem Tisch und erstellen mit diesen zusammen die Vorschriften, unter anderem für die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim. Sie sind auch für Umsetzungskontrolle der Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim zuständig. Somit sind rein private Kliniken und Pflegeheime über ihre Versicherung via gewerblicher Berufsgenossenschaft an die DGUV Vorschriften gebunden. Die E+Service+Check GmbH übernimmt die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim, egal ob öffentlich oder privatwirtschaftlich organisiert. Bei uns ist die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim in fachlicher Hinsicht und unter dem sehr wichtigen Aspekt der Rechtssicherheit in sehr guten Händen.

Was ist mit gemischten Unternehmungen?

Bei Unternehmungen, die sowohl öffentliche als auch privatwirtschaftliche Anteile haben, kommt es bezüglich der Versicherungszuständigkeit auf den Schwerpunkt an. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bezüglich der Versicherungszuständigkeit an Ihre Kasse und bezüglich der Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim vor Ort an die E+Service+Check GmbH. Wir freuen uns auf Sie.

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Grundsätzlich müssen alle betrieblichen Geräte geprüft werden. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim spielt hier natürlich auch die Prüfung von medizinischen und auch von Laborgeräten eine Rolle. In Pflegeheime betrifft es etwa auch elektrische Apparaturen in Unrein-Räumen. Es sind genauso alle für die Betreuung der Seniorinnen und Senioren vorgesehenen Elektrogeräte betroffen. Das sind zum Beispiel Radio- und Fernsehgeräte in Gemeinschaftsräumen. Aber auch zusätzliche Lampen, die den Brandsicherheitsbestimmungen entsprechend in Flurecken aufgestellt sind. Wenn solche, die Kommunikation fördernde, Ecken noch mit Musikgeräten ausgestattet sind, wie zum Beispiel Nostalgieradios, so sind diese auch zu prüfen. Des weiteren sind in Pflegeheimen alle elektrischen Geräte in den Küchenzeilen der Präsenzbereiche in den Wohnbereichen zu prüfen. Da hier Mixer, Toaster oder Pürierstäbe, jedoch auch Waffeleisen und vieles mehr, zum Einsatz kommen, kann hier die Liste der zu prüfenden Geräte recht umfangreich werden. Die Prüfung selber dauert pro Gerät im Schnitt etwa 10 bis 15 Minuten. Die E+Service+Check GmbH unterstützt Sie auch in der Ermittlung des Prüfbedarfes. Fragen Sie uns.

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Bei welchen Geräten sind Besonderheiten bezüglich der Prüfung zu beachten?

Von der allgemeinen Prüfungspflicht zunächst nicht betroffen sind in Pflegeheimen die ortsveränderlichen Geräte in den Privatzimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, die von diesen privat eingebracht und benutzt werden. Allerdings ist diese Sichtweise umstritten. Die Geräte gehören – technisch gesehen – zur elektrischen Anlage des Heims. Das Heim tritt den Bewohnern gegenüber als Vermieter auf, woraus dem Heim Sorgfaltspflichten gegenüber den Mietern entstehen. Darin sind die Abwendung von Gesundheitsgefahren und die Unfallverhütung mit eingeschlossen. Zur Sicherheit aller Beteiligten sollten auch diese Geräte mit Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner geprüft werden. Gegebenenfalls sollten über Brandsicherheit und Unfallgefahr Informationen und Empfehlungen an die Bewohnerinnen und Bewohner, an deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, sowie vor allem an deren Angehörige erfolgen. Selbst wenn man die privaten Geräte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht den durch die DGUV Richtlinie zu prüfenden Geräten hinzurechnet, gibt es genügend andere rechtliche Grundlagen (Sorgfaltspflicht des Vermieters, Haftpflicht der Nutzer), die eine Einbeziehung in die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim sinnvoll erscheinen lassen. Zudem werden sich Bewohner, rechtliche Betreuer und Angehörige nach fachkundiger Beratung und Empfehlung durch ausgewiesenes Fachpersonal der fachgerechten Prüfung nicht verschließen. Die E+Service+Check GmbH ist für derartige konstruktive Vorgehensweise offen.

Was bleibt unterm Strich? Wie können Sie von der E+Service+Check GmbH profitieren?

Die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim ist in jeder Einrichtung dieser Art durchzuführen. Dabei ist unerheblich, ob sich die Unternehmung in öffentlicher oder privater Hand befindet. In Kliniken und Heimen gibt es im Vergleich zu anderen Betrieben Besonderheiten bezüglich der privaten und betrieblichen Bereiche. Dabei ist die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim in den ausdrücklich als betrieblich ausgewiesenen Bereiche eindeutig geregelt. Gesprächsbedarf besteht jedoch immer wieder bei den als privat gekennzeichneten Bereichen hinsichtlich der Prüfung der dort eingebrachten privaten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Diese sollten in jedem Fall bei der Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim einbezogen werden. Auch wenn diese Vorgehensweise möglicherweise anders argumentiert werden muss, als die Prüfung rein betrieblicher Elektrik. Fachkundige Beratung wird die Beteiligten jedoch überzeugen.

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