Prüfprotokoll
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Von wem darf die BGV A3 Prüfung durchgeführt werden?

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BGV A3

Bei der BGV A3 Prüfung handelt es sich um ein Prüfverfahren, das gesetzlich vorgeschrieben ist. In der BGV A3 Vorschrift ist festgehalten, dass die Prüfung sowohl für fest installierte als auch für ortsveränderliche Geräte gilt. Die BGV A3 Prüfung wurde mittlerweile durch die Bezeichnung DGUV V3 Prüfung ersetzt. Dennoch wird das Prüfverfahren nach wie vor  genannt. Jedes Unternehmen, das stationäre oder ortsveränderliche Betriebsmittel betreibt, muss sich dieser Prüfung in regelmäßigen Abständen unterziehen. Die Prüfungsintervalle richten sich nach der Art der Anlagen und nach der Betriebsform. Sie können demnach in den einzelnen Unternehmen variieren. Die Prüffristen für BGV A3 können in zwischen drei und 24 Monaten variieren. Der Unternehmer bekommt nach bestandener BGV A3 Prüfung ein Zertifikat. Dieses gilt als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Kontrolle der Anlagen.

BGV A3 Prüfung

Die Prüfung dient in erster Linie der Verhinderung von Unfällen. Elektrische Maschinen und Anlagen können zu einer Gefahr für die Gesundheit des Arbeiters werden, wenn sie einen Defekt haben oder wenn die Funktionstüchtigkeit eingeschränkt ist. Nicht selten kommt es zu Unfällen, die für den Arbeitnehmer mitunter dauerhafte Folgen haben können. Da die Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall zahlen muss, wird die BGV A3 Prüfung von den Unternehmen vorgeschrieben. Ziel der Prüfung ist es, Unfälle durch technische Defekte auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Die Arbeit wird für den Arbeitnehmer sicherer und die Versicherungen schützen sich durch die Einhaltung der Prüfungsvorschriften und der damit verbundenen Intervalle durch hohe Kosten, die durch Arbeitsunfälle entstehen können. Besonders Stromunfälle können schwerwiegende Folgen habe. Es gilt als erwiesen, dass schwere Stromunfälle nach der Einführung von den Vorläufern  Prüfung im Jahre 1973 zurückgegangen sind.

Von wem darf die BGV A3 Prüfung durchgeführt werden?

Die sogenannte Betriebsmittelprüfung nach BGV A3 oder DGUV V3 darf nur von zertifizierten Prüfern durchgeführt werden. In Deutschland gibt es überall niedergelassene Unternehmen, die über die entsprechende Zertifizierung verfügen. Die Prüfung wird bundesweit durchgeführt, Sie finden in jeder größeren Stadt ein Unternehmen, das berechtigt ist, die  Prüfung abzunehmen. Wenn Sie ein Unternehmen beauftragen, das Sie noch nicht kennen, sollten Sie sich die Zertifizierung zeigen lassen. Wenn bei Ihnen eine Überprüfung vorgenommen wird, bei der die Zertifizierung nach BGV A3 Gegenstand ist, müssen Sie eine gültige Prüfplakette vorweisen. Diese bekommen Sie ausschließlich von einem zertifizierten Prüfer. Beachten Sie bei der Beauftragung eines Unternehmens alle gängigen Vorschriften, um wirklich eine zertifizierte BGV A3 Prüfung zu erhalten.

Welche Vorschriften regeln die BGV A3 Prüfung?

Die BGV A3 Prüfung ist durch spezielle Vorschriften geregelt, an die sich die Prüfer zwingend halten müssen. Dabei handelt es sich um die so genannte Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3. In einer neueren Bezeichnung wird die Prüfung auch als DGUV V3 Prüfung bezeichnet. Die Inhalte beider Prüfungen wurden zwar an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Sie sind jedoch weitgehend identisch. Die BGV A3 Prüfung wird von vielen Unternehmen nach wie vor als solche bezeichnet, weil sich der Begriff für die Prüfung etabliert hat. Korrekt wäre es jedoch, den Begriff DGUV V3 für die Betriebsmittelprüfung zu verwenden. Grundsätzlich ist die elektrische Betriebsmittelprüfung für alle ortsfesten und beweglichen Geräte zwingend vorgeschrieben. Als Grundlage wird immer die jeweils geltende Vorschrift angewendet. Die Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen an aktuelle Veränderungen und Gegebenheiten angepasst.

Gibt es bei verschiedene Prüfungsmerkmale?

Soll eine BGV A3 Prüfung durchgeführt werden, so sind verschiedene Prüfungsmerkmale zu unterscheiden. Grundsätzlich besitzt die Prüfung  in drei Bestandteile. Sie besteht aus der Sichtprüfung, aus verschiedenen Messungen und aus einer Funktionsprüfung der elektrischen Betriebsmittel. Alle Merkmale werden dokumentiert und müssen den geltenden Kriterien entsprechen. Nur dann gilt die Prüfung als bestanden. Die Sichtprüfung hat das Ziel, den Zustand der elektrischen Betriebsmittel zu überprüfen. Dabei werden Leiter und Isolierungen in die Prüfung einbezogen. Auch der Biegeschutz und die Zugentlastung fallen in den Bereich der Prüfung. Im zweiten Teil der Prüfung werden verschiedene Messungen durchgeführt. Dabei kommt es unter anderem zur Überprüfung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ersatzableitungsstrom. Auch der Berührungsstrom und der Schutzleiter- bzw. Differenzstrom werden in die Überprüfung einbezogen. Der dritte Teil umfasst den Funktionstest. Das Gerät oder die Anlage bekommt dann eine Prüfplakette, wenn alle Prüfungsmerkmale positiv bewertet werden konnten.

Beispiel für einen Prufbericht nach DGUV Vorschrift 3

Wonach richten sich die  Prüfungsfristen?

Die Prüfungsfristen sind nicht einheitlich festgeschrieben. Sie bewegen sich in einem Zeitraum zwischen drei und 24 Monaten. In welchem Zeitraum die Prüfung nach BGV A3 durchgeführt werden sollte, hängt von der Art der Betriebsmittel und von der Häufigkeit der Nutzung ab. So müssen ortsveränderliche Betriebsmittel, die einer häufigen Nutzung unterliegen, häufiger geprüft werden als ein ortsfestes Betriebsmittel, das nicht so intensiv in Gebrauch ist. Als Grundlage für die Prüfungsfristen gilt somit die so genannte Gefährdungsbeurteilung. Eine Anlage, die häufiger in Betrieb genommen wird, besitzt ein höheres Gefährdungspotenzial und muss demnach häufiger einer Prüfung  unterzogen werden als eine Anlage, die nicht so häufig in Betrieb ist. Eine allgemeingültige Aussage kann zu den Prüfungsfristen grundsätzlich nicht getroffen werden. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ortsfeste oder ortsveränderliche Anlagen betreiben, werden Ihnen die individuellen Prüfungsfristen für die jeweilige Anlage nach der Inbetriebnahme mitgeteilt. Wichtig für Sie ist, dass Sie die Fristen für Prüfung nach BGV A3 einhalten. Sollten Sie selbst einer Überprüfung unterzogen werden, kann eine fehlende Prüfpalette viel Ärger bereiten.

Welche Kriterien werden nach BGV A3 unterschieden?

Grundsätzlich unterscheidet der Prüfer in seiner Herangehensweise zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Prüfmitteln. Wie es der Name schon sagt, handelt es sich bei ortsfesten Betriebsmitteln um elektrisch betriebene Maschinen und Anlagen, die an einem Ort fest montiert sind. Derartige Anlagen sind in vielen Industriebetrieben zu finden, aber auch in der Landwirtschaft sowie in Handwerk und Gewerbe werden ortsfeste Anlagen eingesetzt. Die ortsveränderlichen Betriebsmittel, die ebenfalls in die Prüfung nach BGV A3 einbezogen werden, können zum Betrieb in der Hand gehalten werden. Viele Werkzeuge, die elektrisch betrieben werden, gehören zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln, für die eine Prüfung nach BGV A3 durchzuführen ist. Zu den ortsveränderlichen Geräten gehören jedoch auch größere Maschinen, die nicht fest an einem Standort montiert sind, sondern an verschiedenen Standorten genutzt werden. Ein wichtiges Kriterium ist die Möglichkeit, die Betriebsmittel grundsätzlich an einen anderen Ort verbringen zu können. Wenn Sie die Betriebsmittel nicht mit Körperkraft tragen können, gelten diese dennoch als ortsveränderlich, wenn sie mit einem Hilfsmittel bewegt werden können. Ist es demnach möglich, das Betriebsmittel mit Hilfe eines Wagens an einen anderen Ort zu verbringen, wird es in die ortsveränderlichen Betriebsmittel eingestuft. Nur Maschinen und Anlagen, die wirklich dauerhaft an einem Ort montiert und nicht beweglich sind, gelten als ortsfeste Betriebsmittel und werden als solches in der BGV A3 Prüfung behandelt.

Wie läuft eine BGV A3 Prüfung ab?

Eine Prüfung nach der BGV A3 Vorschrift besteht nicht nur aus mehreren Teilen, sondern wird in der Regel in verschiedenen Etappen durchgeführt. Dies bedeutet, dass der Prüfer das Unternehmen mehrere Male aufsucht, bis alle Elemente geprüft wurden. Nach der Installation einer ortsfesten oder ortsveränderlichen Anlage schreibt eine Erstprüfung vor. Im Rahmen dieser BGV A3 Erstprüfung überzeugt sich der Prüfer von der einwandfreien Funktion der Anlage. Außerdem stuft er die Anlage in die entsprechende Kategorie ein und legt fest, in welchem Zeitraum die Prüfung erfolgen sollte. Bei dieser BGV A3 Erstprüfung ist ein weiteres Kriterium sehr wichtig. Die installierten Betriebsmittel müssen den deutschen Vorschriften entsprechen und somit für den Betrieb in Deutschland zugelassen sein. Diese Zulassung wird im Rahmen der BGV A3 Erstprüfung bestätigt. Kann die Zulassung für die Betriebsmittel aufgrund geltender Vorschriften nicht erteilt werden, ist der Beauftrage der BGV A3 Prüfung verpflichtet, das Betriebsmittel außer Betrieb zu setzen. Dies erfolgt innerhalb der BGV A3 Prüfung mit dem Verbot, das Betriebsmittel zu nutzen. Das Unternehmen hat die Wahl und kann die Betriebsfähigkeit im Rahmen der Vorschriften herstellen. Andernfalls sieht die BGV A3 Prüfung vor, das Betriebsmittel zu beseitigen.
Ist die Erstprüfung erfolgreich verlaufen, werden die elektrischen Betriebsmittel in den vom Prüfer festgelegten Abständen einer Kontrollprüfung unterzogen. Die Kontrollprüfung soll sicherstellen, dass die Betriebsmittel auch nach längerer Zeit ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für die Arbeiter und Angestellten darstellen. Dabei wird im Rahmen der Prüfung ermittelt, ob die Betriebsmittel mit Mängeln belegt sind, die für den künftigen Betrieb hinderlich sein könnten. In diesem Fall muss der Unternehmer nachbessern, um Prüfplakette und Zertifikat in einer neuen BGV A3 Prüfung zu erhalten. Gelingt dies nicht, darf das Betriebsmittel nicht mehr verwendet werden, da es weder Prüfplakette noch Zertifikat erhält.

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