Prüfprotokoll
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Was versteht man unter der VBG 4 Prüfung?

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Die Vorschrift VBG 4 oder BGV A3, wie sie mittlerweile heißt, sorgt dafür, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig geprüft werden, um den ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die Prüfung gemäß VBG 4 durchgeführt wird. Diese muss vor der ersten Nutzung, nach der Instandsetzung, vor der erneuten Inbetriebnahme oder einer Änderung durch einen Elektrikexperten durchgeführt werden. Die Durchführung unter Aufsicht und Leitung einer solchen Fachkraft ist ebenfalls möglich. Vorgeschrieben ist, dass die Prüfung nach VBG 4 in definierten Zeitabständen erfolgen muss. In diesem Zusammenhang werden Fristen angesetzt, die es ermöglichen, dass Mängel, die zu erwarten sind, frühzeitig lokalisiert werden können. Während der VBG 4 Prüfung müssen alle vorgeschriebenen elektrotechnischen Regeln beachtet werden. Der Unternehmer muss der Berufsgenossenschaft in einem Prüfbericht auf Verlangen nachweisen, dass die vorgeschriebenen VBG 4 Prüfungen erfolgt sind.

Wann ist die VBG 4 Prüfung nicht erforderlich?

Die Prüfung gemäß der Vorschrift VBG 4 vor der ersten Nutzung ist nicht erforderlich, wenn der Errichter oder Hersteller dem Unternehmer bestätigt, dass die elektrischen Betriebsmittel und/oder Anlagen den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift entsprechen. Alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Zudem muss dieser erhalten bleiben. Erfüllt ist die Forderung, wenn vor der ersten Nutzung, nach einer Instandsetzung oder Änderung gewährleistet wird, dass alle Anforderungen elektrotechnischer Regeln umgesetzt werden. Dazu müssen VBG 4 Prüfungen gemäß Umfang und Art durchgeführt werden, die festgelegten Voraussetzungen entsprechen müssen. Es gibt nur wenige Voraussetzungen, die das Entfallen der Erstprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen rechtfertigen. Damit der ordnungsgemäße Zustand erhalten bleibt, müssen elektrische Betriebsmittel und Anlagen wiederholt geprüft werden.

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Wann muss die VBG 4 Prüfung erfolgen?

Im Verlauf des Artikels werden die verschiedenen Prüffristen der VBG 4 Prüfung näher erklärt. Diese Fristen kommen infrage, wenn die elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen normalen Bedingungen durch Staub, Feuchtigkeit, Umgebungstemperatur und Ähnlichem ausgesetzt sind. Es wird unterschieden zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sowie nicht stationären und stationären Anlagen. Bei elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln handelt es sich um solche, die während aller Tätigkeiten bewegt werden oder unkompliziert transportiert werden können, während sie am Stromkreis angeschlossen sind. Elektrische ortsfeste Betriebsmittel sind an einem bestimmten Ort fixiert. Dazu gehören auch Betriebsmittel, an denen sich keine Tragevorrichtung befindet, sowie Betriebsmittel mit großer Masse, die sich nur schwer bewegen lassen. Hierzu zählen ebenfalls elektrische Betriebsmittel, welche nur zeitweise fixiert werden und auch über eine bewegliche Anschlussleitung in Betrieb genommen werden können. Bei stationären Anlagen handelt es sich um solche, die fest mit der Umgebung verbunden sind, beispielsweise Baustellenwagen, Installationen im Gebäude, Container sowie auf Fahrzeugen. Nicht stationäre Anlagen werden so gekennzeichnet, dass sie gemäß ihres vorbestimmten Gebrauchs nach ihrer Verwendung abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. Dazu zählen beispielsweise Anlagen, die sich auf Bau- und Montagegestellen befinden, sowie fliegende Bauten.

Wer übernimmt die Verantwortung für die VBG 4 Prüfung?

Die Verantwortung für die VBG 4 Prüfung liegt in den Händen einer Elektrofachkraft. Er muss sie ordnungsgemäß durchführen. Stehen allerdings für Prüf- und Messaufgaben geeignete Geräte bereit, darf die VBG 4 Prüfung auch durch Personen erfolgen, die elektrotechnisch unterwiesen wurden. Sie führen die VBG 4 Prüfung allerdings unter Aufsicht und Leitung einer versierten Elektrofachkraft durch.

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Welche Prüffristen gelten für elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen?

Für elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen gelten die Anforderungen der Vorschrift VBG 4 als erfüllt, wenn die folgenden Fristen eingehalten werden. Bei ortsfesten Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen muss alle vier Jahre eine Elektrofachkraft den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen, die sich in Räumen, Betriebsstätten und Anlagen spezieller Art befinden, beträgt die Prüffrist für den ordnungsgemäßen Zustand ein Jahr. Auch hier muss die VBG 4 durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Schutzmaßnahmen in nicht stationären Anlagen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen müssen einmal im Monat auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Das kann eine Elektrofachkraft oder eine Person durchführen, die elektrotechnisch unterwiesen wird, wenn geeignete Prüf- und Messgeräte, Fehlerspannungs-, Fehlerstrom- und Differenzstrom-Schutzschalter verwendet werden. Die Prüffrist in stationären Anlagen wird mit sechs Monaten angegeben. In nicht stationären Anlagen muss sie jeden Arbeitstag durchgeführt werden. Das obliegt dem Benutzer, der diese auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen muss. Alle Anforderungen für ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen sind auch dann erfüllt, wenn sie permanent von einer Elektrofachkraft überwacht werden. Diese gelten als permanent überwacht, wenn sie dauerhaft von Elektrofachkräften überprüft und instand gehalten werden sowie durch messtechnische Maßnahmen in Bezug auf das Betreiben geprüft werden, beispielsweise die Überwachung des Isolationswiderstandes. Die dauerhafte Überwachung ersetzt die Wiederholungsprüfung nicht für bestimmte elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel sowie für Schutz- und Hilfsmittel.

Was ist noch in Bezug auf die VBG 4 Prüfung in Bezug auf elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel wichtig?

Als Maßstab für eine ausreichende Bemessung der Prüffristen gilt die Fehlerquote, die bei den Prüfungen in speziellen Betriebsbereichen von Betriebsmitteln festgestellt wurde, wenn sie von den Grenzwerten abweicht. Liegt die Fehlerquote bei maximal zwei Prozent, ist die Prüffrist ausreichend. Die Verantwortung für ordnungsgemäß durchgeführte VBG 4 Prüfungen darf auch eine Person übernehmen, die elektrotechnisch eingewiesen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie geeignete Prüf- und Messgeräte dazu verwendet. Werden elektrische ortsveränderlich genutzte Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Stecker, Geräteanschluss- und Verlängerungsleitungen inklusive Steckvorrichtungen, bewegliche Leitungen mit Festanschluss und Stecker genutzt, sollten sie alle sechs Monate einer VBG 4 Prüfung unterzogen werden. Auf Baustellen beträgt die Frist alle drei Monate. Wird eine Fehlerquote von höchstens zwei Prozent erzielt, darf die Prüffrist auch verlängert werden. In Fertigungsstätten, auf Baustellen und in Werkstätten und Ähnlichem liegt die Frist für VBG 4 Prüfungen bei einem Jahr, in Büros und ähnlichen Einrichtungen bei zwei Jahren. Der ordnungsgemäße Zustand muss von einer Elektrofachkraft oder von einer Person überprüft werden, die elektrotechnisch eingewiesen wurde und geeignete Prüf- und Messgeräte verwendet.

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Was gilt für Schutz- und Hilfsmittel in Bezug auf die VBG 4 Prüfung?

Die Prüffristen für Hilfs- und Schutzmittel, die ein sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen gewährleisten sowie persönliche Schutzausrüstungen variieren ebenfalls. Isolierende Schutzbekleidung, wenn sie verwendet wird, muss vor jeder Nutzung durch den Verwender auf augenfällige Mängel untersucht werden. Isolierte Kabelschneidegeräte und Werkzeuge, isolierende Schutzvorrichtungen, Betätigungs- und Erdungsstangen müssen alle zwölf Monate sowie isolierende Handschuhe auf die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte, die in den elektrotechnischen Regeln angegeben sind, von einer Elektrofachkraft untersucht werden. Phasenvergleicher und Spannungsprüfer müssen vor jeder Verwendung auf erkennbare Mängel und Schäden sowie auf ihre einwandfreie Funktion vom Benutzer untersucht werden. Phasenvergleicher, Spannungsprüfer und Spannungsprüfsysteme, zum Beispiel kapazitive Anzeigesysteme, für Nennspannungen von mehr als einem kV müssen alle sechs Jahre im Hinblick auf die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte, die in den elektrotechnischen Regeln vorgegeben sind, von einer Elektrofachkraft untersucht werden.

Was ist noch notwendig, um die VBG 4 Prüfung durchführen zu können?

Die Bestätigung, die Sie vom Errichter oder Hersteller bekommen, gilt für angeschlossene und betriebsfertig installierte Betriebsmittel, Anlagen und Ausrüstungen. Meistens ist es so, dass sie nur vom Errichter oder Hersteller erteilt werden kann, da nur sie die Einsatz- und Umgebungsbedingungen kennen, die zum sicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind. Deutlich abgegrenzt werden, muss diese Bestätigung allerdings von der Lieferbestätigung des Lieferers oder Herstellers, wenn elektrische und anschlussfertige Betriebsmittel geliefert werden. Es ist wichtig, dass die Prüfung gemäß VBG 4 auf Wunsch der Berufsgenossenschaft jederzeit durch das Prüfungsbuch belegt werden kann. Deshalb sollte es an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, aber jederzeit Zugriff darauf möglich sein, um auf der sicheren Seite zu sein.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach VBG 4?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

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✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach VBG 4 auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

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