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Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016

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Prüfung von Leitern und Tritte

Die Prüfung von Leitern und Tritten erfolgt durch befähigte Personen. Wir prüfen Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 und stellen Ihnen für die BG ein rechtssicheres Prüfprotokoll bei einer positiven Prüfung aus. Leitern und Tritte sind weit verbreitete Arbeitsmittel. Von handwerklichen Tätigkeiten aller Art bis hin zu Lager- und Büroarbeiten sind sie für die Überwindung von Höhenunterschieden unentbehrlich. Doch der Einsatz von Leitern und Tritten ist bei unzureichender Beachtung der Richtlinien zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 risikoreich. Beugen Sie Unfällen, Regress- und Haftungsansprüchen vor. Mit der Betriebssicherheitsverordnung macht der Gesetzgeber Unternehmer für den gefahrlosen Gebrauch der von ihnen bereitgestellten Arbeitsmittel verantwortlich. Unternehmern, die der Pflicht zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 nicht nachkommen, drohen Konsequenzen, die von Geldstrafen bis zum Freiheitsentzug reichen können.

Prüfung Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV

Laut §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ Unternehmer sind berechtigt, die Wahrnehmung ihrer Pflichten bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 an sachkundige Mitarbeiter oder Dienstleister zu übertragen. Denn: Gefährdungsbeurteilung, das Vorschlagen von Alternativlösungen, Schulung und Unterweisung von Beschäftigten sowie Durchführung und Dokumentation von Prüfungen gehören nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens. Nicht erbrachte Leistungen und Produktionsausfälle sind die Folgen, kosten Geld, binden qualifizierte Fachleute. Die E+Service+Check GmbH bietet rechtssichere Entlastung bei der Wahrnehmung von betrieblichen Verpflichtungen bei der Durchsetzung der Betriebssicherheitsverordnung an, so auch bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016. Die nicht übertragbare Unternehmerverantwortung kann so entscheidend minimiert werden, der Unternehmer gewinnt Zeit für die produktive Wertschöpfung.

Ihr Mehrwert

  • optimales Preis- / Leistungsverhältnis
  • Einsatz neuester Messtechnik
  • keine Wartezeiten
  • weniger bis keine Ausfallzeiten
  • mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
  • erfahrene Prüfer
  • Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
  • mögliche Inventarisierung
  • übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
  • Sie sind durch unsere Prüfprotokolle rechtlich auf der sicheren Seite
  • weniger Wartungs- und Reperaturkosten

Handlungsanleitung für Leitern und Tritte

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte und Gerüste regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Jede Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 beginnt mit Bestandserfassung und Gefährdungsbeurteilung. Wir prüfen, ob alternative Technologien – Gerüste, Podeste, Arbeitsbühnen – im konkreten Einsatzfall sicherer und effektiver sind. Für die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 werden im Bestandsverzeichnis wesentliche Merkmale des Arbeitsmittels, Prüffristen und -Ergebnisse sowie ihr Standort erfasst. Handlungsanleitung der regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist eine Liste mit Prüfkriterien wie Zustand der Füße, Sprossen, Stufen und Spreizsicherungen. Ergebnisse der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und der Termin der Folgeprüfung werden mit einer Prüfplakette kenntlich gemacht.

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Überprüfung von Leitern und Tritten

Unternehmer die auf Sicherheit achten und die Risiken der Verletzung in ihrer Firma minimieren möchten, nehmen die vom Fachmann durchgeführte regelmäßige Prüfung Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 in Anspruch. Die einfache Online Anmeldung zieht eine zeitnahe Terminvergabe zur Prüfung Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 nach sich. Zum Termin vor Ort kommt ein Spezialist, der die Prüfung Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 ohne zusätzliche Gebühren vornimmt und aus der näheren Umgebung des Unternehmens kommt. Die Analyse der Unfallursachen mit Leitern und Tritten zeigt, dass für 95% aller Fälle subjektive Faktoren – wie nicht bestimmungsgemäßes Benutzen, Gleichgewichtsverluste, Abrutschen – verantwortlich sind. Obwohl Hersteller und Importeure verpflichtet sind, Leitern und Tritte mit einer dauerhaft angebrachten Betriebsanleitung auszustatten, ist die die sachkundige Arbeitsschutzunterweisung der Mitarbeitenden mindestens einmal pro Jahr vorgeschrieben. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Wir geben Ihren Mitarbeitenden einen Überblick über den technischen Zustand und vermitteln Verhaltensregeln für die Benutzung der Leitern und Tritte, die in einer Betriebsanleitung dokumentiert werden. Die Aufstellabstände von Wänden oder Regalen, die für konkrete Arbeiten zu wählende Art des Arbeitsmittels und der Transport mitzuführender Werkzeuge oder Materialien sind nur einige Punkte, die wir belehren. Die Arbeitsschutzexperten der E+Service+Check GmbH führen in Ihrem Unternehmen die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durch. Für Sie entstehen Freiräume zur Optimierung des Kerngeschäftes und letztendlich wirtschaftliche Vorteile. Übertragen Sie uns die Unterweisung Ihrer Beschäftigten und die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!

Leiterprüfung nach UVV

Alle Leitern und Tritte im Gewerbe- und Unternehmensbereich sollten der Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 unterzogen und auf Sicherheit, Funktionalität sowie mängelfreie Eigenschaften kontrolliert werden. Die Prüfung wird rechtssicher mit einem Protokoll bescheinigt und dient dem Nachweis der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Durch die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 lassen sich Risiken ausschließen, die mit dem Verschleiß von Materialien, mit nicht erkennbaren Defekten oder kleinen Mängeln einhergehen. Daher sollte die Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 auch fachmännisch und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Die Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 erfolgt nach strengen Standards und Kriterien, deren Einhaltung die Grundlage einer rechtssicheren Zertifizierung ist. Die Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 durch E+Service+Check GmbH überzeugt mit günstigen Konditionen und sorgt für maximale Sicherheit im Unternehmen. Wer nicht nur die häufig genutzten Leitern, sondern alle Leitern und Tritte zur Prüfung von Leitern und Tritte nach BGI 694 prüfen lässt, senkt sein Risiko im Bereich Unfallgefahr spürbar.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)