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SiGeplan

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Inhaltsverzeichis zum Thema: SiGeplan

SiGeplan

Laut Baustellenverordnung muss für jede Baustelle, auf der mehr als 20 Handwerker von unterschiedlichen Bauunternehmen länger als 30 Tage tätig sind, ein SiGeplan erstellt werden. Um diesen erstellen zu können, muss ein Sicherheitsbeauftragter vom Bauherrn bestellt werden, der dann einen Schutzplan erstellt, damit sowohl der Arbeitsschutz, als auch die Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet werden können. Im Fachjargon heißt es, dass laut BaustellV (die Baustellenverordnung ist seit 1998 gültig) ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) bestellt werden muss, der einen SiGeplan (Sicherheit und Gesundheitsschutz-Plan) erstellt und dessen Einhaltung kontrolliert. Worauf es bei einem Sicherheit und Gesundheitsschutz ankommt und wie der Arbeitsschutz von einem Sicherheitsbeauftragten gesichert werden kann, wird nachfolgend detailliert beschrieben.
 
SiGeplan

Wann muss ein Sicherheitsbeauftragter einen SiGeplan erstellen?

Wann ein Sicherheit und Gesundheitsschutz-Plan für eine Baustelle erstellt werden muss, ist genau in § 3 BaustellV vermerkt. Mithilfe von einem Sicherheit und Gesundheitsschutz-Plan soll der Arbeitsschutz für alle Handwerker, Angestellten und Besucher auf einer Baustelle gesichert werden. Sind auf einer Baustelle mehrere Bauunternehmer parallel tätig oder mehr als 20 Handwerker länger als 30 Tage, muss ein Sicherheitsbeauftragter vom Bauherren bestellt werden. Damit der Arbeitsschutz, die Sicherheit und die Gesundheit aller Personen, die auf einer Baustelle arbeiten oder diese besuchen gewährleistet werden kann, muss der Sicherheitskoordinator einen Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz erstellen. Um dies zu können, muss zuvor die gesamte Baustelle gesichtet werden. Alle Gefahrenbereiche müssen be- und vermerkt werden. Bereits in der Planungsphase einer Baustelle beginnt ein Sicherheitsbeauftragter mit seiner Tätigkeit. Somit können von Beginn an alle Gefahrenbereiche abgesichert werden, damit weder Angestellte, Handwerker oder Besucher, als auch Neugierige, die von außen kommen, in Gefahr geraten können. Somit beginnt die Tätigkeit von einem Sicherheitsbeauftragten bereits vor Baubeginn. Bauherren, die selber die Befähigung haben, als Sicherheitsbeauftragter tätig sein zu dürfen, brauchen keinen Sicherheitskoordinator bestellen, wenn sie selber einen Plan für den Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz erstellen und kontrollieren können.

Welche Gefahren kann es auf Baustellen geben?

Jede Baustelle ist anders aufgebaut und bietet daher unterschiedliche Gefahren. Damit alle Gefahren frühzeitig erkannt werden und der Arbeitsschutz gewährleistet werden kann, muss ein erfahrener Sicherheitsbeauftragter für Sicherheit und Gesundheitsschutz bereits vor Baubeginn nach möglichen Gefahrenquellen suchen. Dabei kann es sich um die Absicherung großer Baugeräte, die Kennzeichnung von Tiefgrabungen, provisorisch verlegten Elektroleitungen und vielem mehr handeln. Ein Sicherheitskoordinator, der aufgrund seiner Ausbildung befähigt ist einen Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erstellen, weiß aufgrund seiner Befähigung genau, worauf er achten muss. Auf der einen Seite lassen sich Gefahrenbereiche von Beginn an, durch eine durchdachte Planung vermeiden. Ist eine Vermeidung von Gefahrenbereichen nicht möglich, müssen diese gut sichtbar gekennzeichnet und im Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz genau verzeichnet sein.
 
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Welche Aufgaben muss ein Sicherheitsbeauftragter erfüllen?

Sicherheitsbeauftragte müssen laut BaustellV nach § 3 zuerst einen Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz erstellen. Dieser wird im Anschluss allen Personen, die auf der Baustelle tätig sind, gezeigt und erklärt. Im nächsten Zug ist ein Sicherheitskoordinator dazu verpflichtet, stets zu kontrollieren, ob seine Vorgaben, die im Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz fixiert sind, von allen Personen, die auf der Baustelle tätig sind oder diese betreten, eingehalten werden. Damit der Arbeitsschutz stets aktuell ist, muss ein ausgebildeter und geprüfter Sicherheitskoordinator stetig die Zustände auf der Baustelle kontrollieren um den Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bedarf anpassen und korrigieren zu können, wenn sich aufgrund der Bautätigkeiten Veränderungen ergeben haben. Im Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz werden dann dementsprechend des Baufortschritts Gefahrenbereiche gestrichen und andere hinzugefügt. Jedes Mal, wenn es zu Änderungen beim Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz kommt, müssen alle Personen, die auf der Baustelle tätig sind, darüber vom Sicherheitsbeauftragten informiert werden. Nur mithilfe häufiger Kontrollen und aktuellen Abänderungen am Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz kann ein umfangreicher Arbeitsschutz geboten werden. Bauherren sind verpflichtet, mithilfe von einem geprüften Sicherheitskoordinator die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller anwesenden Personen auf einer Baustelle, zu schützen.

Entdeckt ein Sicherheitsbeauftragter auf einer Baustelle eine Gefahrenquelle, muss diese in seinem Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz aufgelistet und genau beschrieben werden. Im Anschluss erfolgt eine Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, damit eine Entschärfung des erkannten Gefahrenbereiches erfolgen kann. Um Gefährdungen von Beginn an vermeiden zu können, ist es vorteilhaft, wenn ein Sicherheitsbeauftragter bei der Planung einer Baustelleneinrichtung nicht nur anwesend, sondern auch beteiligt ist. Dadurch können Konzepte optimiert und überflüssige Kosten vermieden werden, weil Doppel- und Nachplanungen nicht notwendig werden. Bei der Erstellung von einem Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist ein Sicherheitsbeauftragter sehr häufig nur beratend tätig. Ein Sicherheitskoordinator muss tiefe Einblicke in alle Baustellenbereiche bekommen, damit er z. B. auch alle Namen und Adressen der Personen in seinem Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz eintragen kann, die auf der Baustelle tätig sind. Hinzu kommen die Namen und Adressen von Personen, die auf der Baustelle Verantwortung tragen.

Zu den Aufgaben von einem Sicherheitsbeauftragten gehört nicht nur die Erstellung und Aktualisierung von einem Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sondern auch die Kontrolle der Einhaltung. Es muss regelmäßig kontrolliert werden, ob sowohl der Bauherr, als auch die Angestellten die Vorgaben im Plan für Sicherheit und Gesundheitsschutz stets erfüllen. Sollte ein Sicherheitsbeauftragter Verfehlungen in diesem Bereich erkennen, muss er den Bauherren über diese im Detail informieren und auch die Namen der jeweiligen Personen nennen können. Sind auf einer Baustelle mehrere Sicherheitsbeauftragte tätig, reicht es aus, wenn ein Sicherheitskoordinator, der z. B. nur halbtags tätig ist, seinen Vorgesetzten informiert, damit dieser den Bauherren auf die verzeichneten Verstöße hinweisen kann. Werden neue Sicherheitskonzepte rund um den Arbeitsschutz den Personen, die auf der Baustelle tätig sind vorgestellt, moderiert ein zuständiger Sicherheitsbeauftragter die Vorstellung des neuen Plans für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die dazu notwendigen Bauunterlagen müssen, wie vom Gesetzgeber verlangt, verpflichtend von einem Sicherheitsbeauftragten erstellt werden.

Welche Ausbildung benötigt ein Sicherheitsbeauftragter?

Um als Sicherheitsbeauftragter tätig sein zu können, muss zuvor eine Ausbildung erfolgen. Diese Ausbildung kann nur von Interessenten durchgeführt werden, die bereits ausreichend viele Erfahrungen bei der Ausübung von Berufen im Baubereich sammeln konnten. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung. Es werden unterschiedliche Schulungen für den Erwerb der Befähigung zum Sicherheitskoordinator angeboten, abhängig von der bisher erworbenen Berufserfahrung. Sicherheitsbeauftragte, die Pläne zum Arbeitsschutz / Sicherheit und Gesundheitsschutz erstellen, vortragen und kontrollieren, können sowohl in Vollzeit, als auch nebenbei, tätig sein. Welche Qualifikationen Sicherheitsbeauftragte für die Ausbildung nachweisen müssen, gibt die RAB 30 vor. Je nach Umfang der Vorbildung, dauern die Kurse nur 9 Tage. Für die Ausbildung kann entsprechend der Anstellung, vom Fortzubildenden Bildungsurlaub genommen werden.

Wo wird die Ausbildung zu einem Sicherheitskoordinator angeboten?

Regional und online finden sich einige Bildungszentren, die über eine Zulassung verfügen, die Ausbildung zu einem Sicherheitskoordinator anbieten zu können. Je nach Vorbildung und Angebot kann die Dauer der Schulungszeiten variieren. Derartige Fortbildungen werden u. a. auch vom TÜV, der IHK und BFGA angeboten.

Wer bestellt einen Sicherheitsbeauftragten?

Grundsätzlich muss der Bauherr einen Sicherheitsbeauftragten schriftlich bestellen, wenn sich die gesetzliche Notwendigkeit ergibt. Folgende Einzelheiten müssen in einer schriftlichen Bestellung zum Sicherheitskoordinator im Detail fixiert werden:
 
  • die Erklärung in welchem Umfang, welche Leistung benötigt wird
  • die Befugnisse, die erteilt werden, müssen aufgelistet und definiert werden, ebenso wie der gewährleistete Versicherungsschutz des Sicherheitsbeauftragten und die gewünschte Beschäftigungszeit

 

Bauherren mit der Befähigung zum Sicherheitsbeauftragten können auf der eigenen Baustelle selber tätig werden und einen Plan zum Arbeitsschutz / Sicherheit und Gesundheitsschutz eigens erstellen und kontrollieren. Es ist zudem möglich, dass auf großen Baustellen mehrere Sicherheitsbeauftragte angestellt werden, damit der Arbeitsschutz umfangreich und sicher gewährleistet werden kann. Die Aufgaben, die ein Sicherheitsbeauftragter bei der Planung einer Baustelle und der Begleitung der Bauarbeiten auf einer Baustelle gewährleisten muss, sind gesetzlich geregelt. Sie müssen daher, wenn die Aufgaben von den gesetzlichen Vorgaben der BaustellV § 3 nicht abweichen, nicht noch einmal gesondert aufgelistet werden.

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Welche Arbeitsschritte unterliegen einem Sicherheitsbeauftragten?

Damit ein Sicherheitsbeauftragter effektiv tätig sein kann, sollte er bereits vor Beginn eines Bauvorhabens bestellt werden, wenn feststeht, dass die Bestellung von einem Sicherheitsbeauftragten notwendig wird. Der Arbeitsschutz kann besonders umfassend ausfallen, wenn ein Sicherheitsbeauftragter bereits während der Planungsphase eventuelle Gefahrenbereiche ausschließen muss, bevor diese überhaupt bestehen.

Folgende Aufgaben sollte ein Sicherheitsbeauftragter während der verschiedenen Arbeitsschritte erledigen:

  • auf vielen Baustellen werden mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellt. Damit ein reibungsloser Ablauf möglich ist, sollten sich alle Sicherheitsbeauftragten eng miteinander absprechen, bezüglich Aufgabenverteilung, Kompetenzen und Terminabsprachen
  • alle Baustelleneinrichtungen müssen bereits in der Planungsphase sicher geplant werden, damit spätere Anpassungen gering ausfallen und leichter durchführbar sind
  • um einen ausreichenden Arbeitsschutz gewährleisten zu können, müssen alle eventuellen Gefahrenbereiche erkannt und aufgelistet werden, damit frühzeitig präventive Maßnahmen entwickelt werden können, um die Gefahren im besten Fall, zu neutralisieren
  • bei der Erstellung der Bauunterlagen dürfen keine Informationsdefizite entstehen
  • Einflüsse aus der Umgebung, die zu Wechselwirkungen auf der Baustelle führen könnten, müssen ermittelt werden
  • alle entwickelten Sicherheitskonzepte muss ein Sicherheitsbeauftragter stetig an den aktuellen Baufortschritt anpassen und das Konzept dementsprechend überarbeiten
  • Sicherheitsbeauftragte müssen überprüfen, ob die von ihnen entwickelten Sicherheitspläne auf der Baustelle von allen Personen eingehalten werden, die dort tätig sind

Kann ein Sicherheitsbeauftragter mit einer Weisungsbefugnis ausgestattet werden?

Bereits in der Bestellung kann ein Bauherr regeln, ob er einem Sicherheitsbeauftragten eine Weisungsbefugnis erteilen möchte, damit dieser den notwendigen Arbeitsschutz noch besser vertreten kann. In der Bestellung muss dann genau und detailliert ausformuliert werden, welchen Umfang die Weisungsbefugnis hat. Die meisten Bauherren erteilen in der Bestellung keine Weisungsbefugnis, weil ein Sicherheitsbeauftragter in der Regel beratend und kontrollierend tätig ist. Während der regelmäßigen Kontrolle, ob die Sicherheitspläne zum Arbeitsschutz von allen tätigen Personen auf der Baustelle eingehalten werden, kann ein Sicherheitsbeauftragter ohne Weisungsbefugnis nicht durchgreifend tätig werden, wenn er Defizite entdeckt. Er ist aber verpflichtet, den Bauherrn über die Missstände in Kenntnis, zu setzen. Die Erteilung von einer Weisungsbefugnis ist zumeist mit einer Erweiterung des Versicherungsschutzes für den Sicherheitsbeauftragten verbunden. Besitzt ein Sicherheitsbeauftragter für die Kontrolle der Einhaltung des Sicherheitsplans zum Arbeitsschutz keine Weisungsbefugnis, muss der Bauherr selber einschreiten, wenn er vom Sicherheitsbeauftragten über Missstände informiert wird. In dem Fall übernimmt der Sicherheitsbeauftragte keine Haftung dafür, wenn er Defizite im Bereich Arbeitsschutz an den Bauherrn weitergemeldet hat, dieser aber nicht einschreitet.

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