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Ortsveränderliche Betriebsmittel- die wichtigsten Fakten im Überblick
In Deutschland sind Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel prüfen zu lassen, um eine umfassende Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hierbei müssen alle Geräte geprüft werden, die an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Was ortsveränderliche Geräte sind und was in puncto Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beachtet werden muss, erfahren Sie hier.
Ortsveränderliche Betriebsmittel – Definition
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten zählen alle Betriebsmittel, die während des Betriebes einfach bewegt und problemlos von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Sie sind an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen und in ihrem Einsatz flexibel. Ortsveränderliche Geräte sind nicht verbaut und wiegen weniger als 23 kg. Bürogeräte wie Computer oder Drucker, Labor Geräte, elektrisch betriebene Handwerkzeuge, Kabeltrommeln oder Verlängerungskabel fallen unter den Begriff ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Auch die Kaffeemaschine, die im Büro verwendet wird, zählt zu dieser Kategorie. Bevor ein solches Gerät in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung eingesetzt werden darf, muss eine Elektrogeräteprüfung durchgeführt werden. Erst nachdem das ortsveränderliche Gerät durch den Prüfer freigegeben wird, darf es zum Einsatz kommen.
Warum findet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel statt?
Fehlende Schutzabdeckungen oder ein defektes Kabel können eine enorme Gefahrenquelle für den Arbeitnehmer darstellen. Nur durch die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte kann gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer vor diesen Gefahren geschützt wird. Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt in Vorschrift 3 die Grundlagen für solche Elektroprüfungen. Die Unternehmer bzw. die Träger der öffentlichen Einrichtung müssen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (VDE 0701/0702) selbst organisieren oder an einen Betriebsleiter delegieren. Hält ein Unternehmer oder ein Träger sich nicht an diese Regelung und lässt die elektrischen Geräte nicht prüfen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder und persönliche Konsequenzen können die Folge sein. In einem Brandfall würde die Unfallversicherung nur haften, wenn der Unternehmer durch entsprechende Dokumente und Prüfsiegel nachweisen kann, dass die Geräte regelmäßig geprüft wurden.
In welchen Abständen erfolgt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Wird ein ortsveränderliches elektrisches Gerät angeschafft, muss die erste Prüfung bereits vor dem Einsatz erfolgen. Es sei denn der Gerätehersteller bestätigt, dass das Betriebsmittel die Beschaffenheit der DGUV V3 aufweist. Dann ist eine solche Erstprüfung nicht erforderlich. Wurde im Laufe der Zeit etwas an dem Gerät verändert oder eine Reparatur durchgeführt, ist es einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Danach wird die Elektroprüfung in bestimmten Zeit Intervallen vorgeschrieben. Eine allgemeine Gültigkeit, welche Betriebsmittel wann geprüft werden müssen, gibt es nicht. Der Intervall lehnt sich jedoch an die alte BGV A3 an. Der Zeitraum richtet sich danach wie häufig ein Gerät genutzt wird, nach seiner Leistungsstärke und danach welche Gefahr das elektronische Gerät darstellt. Diese Werte ermittelt der Prüfer während einer Elektrogeräteprüfung und entscheidet anhand dieser Ermittlungen, wie oft das Gerät sich den Elektroprüfungen unterziehen muss. Jeder Unternehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass diese Intervalle eingehalten werden. Eine gesonderte Aufforderung oder Erinnerung hierfür gibt es nicht. Werden die Intervalle nicht eingehalten, darf das Gerät nicht mehr benutzt werden. Als Richtwert für die Zeit Intervalle wird von der DGUV eine Prüfungsfrist von 6 Monaten und auf Baustellen von 3 Monaten gegeben. Das Prüfungsintervall soll nach DGUV 3 so gewählt werden, dass eine Fehlerquote von 2 % nicht überschritten wird. Wird diese Fehlerquote unterschritten, kann die Frist verlängert werden. Die DGUV schlägt hierfür folgende maximale Richtwerte vor:
- Bürogeräte wie Computer, Monitor oder auch die im Unternehmen genutzte Kaffeemaschine sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen;
- Betriebsmittel, die in Werkstätten oder auf Baustellen zum Einsatz kommen, müssen jährlich geprüft werden. Sie weisen meist eine höhere Gefahrenquelle auf, sind kompliziert zu bedienen und kommen oft zum Einsatz.
Diese Angaben sollen den Unternehmen als Orientierungshilfe dienen und können von den Angaben des Elektrofachmanns abweichen, da er die genauen Einsatzbedingungen und individuellen Faktoren berücksichtigt.
Wer darf die Elektroprüfung durchführen?
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte wird direkt vor Ort, von qualifizierten Elektrofachkräften oder von einer unterwiesenen Person durchgeführt. Qualifizierte Elektrofachkräfte besitzen eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes abgeschlossenes Studium. Darüber hinaus ist eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erforderlich. Die Kenntnisse müssen durch regelmäßige Schulungen aktualisiert und entsprechende Nachweise erbracht werden. Der Elektrofachmann muss über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte müssen kalibrierte Messgeräte verwendet werden.
Der Unternehmer kann für die Prüfung ein externes Unternehmen beauftragen. Um sicherzugehen, ob das Unternehmen die Prüfung durchführen darf, sollte der Unternehmer darauf achten, dass die Qualifikation nach DGUV Vorschrift 3 und nach BetrSichV vorhanden ist.
Eine unterwiese Person erfüllt die Anforderungen einer qualifizierten Elektrofachkraft nicht. Führt sie die Prüfung durch, darf dies nur unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft erfolgen. Die unterwiesene Person darf die Elektrofachkraft bei einer Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten unterstützen. Die Prüfung durch eine unterwiesene Person ist nur dann zulässig, wenn geeigneten Prüf- und Messgeräte verwendet werden und eine rechtssichere Dokumentation erstellt wird. Das Ergebnis muss leicht ablesbar und ein automatischer Funktionsablauf muss gewährleistet sein. Die Verantwortung für die Qualifikation, die Sicherheit und die Qualität der Arbeit, trägt die Elektrofachkraft.
Nach welchen Schritten findet die Elektrogeräteprüfung statt?
Der Ablauf der Elektrogeräteprüfung hängt davon ab, welcher Schutzklasse die Geräte untergeordnet sind. Die Schutzklasse stellt einen wichtigen Sicherheitshinweis für den Prüfer dar. Das Gerät ist mit dem Symbol seiner entsprechenden Schutzklasse gekennzeichnet. Man unterscheidet zwischen drei Schutzklassen:
- Schutzklasse I: Geräte dieser Schutzklasse sind mit einem Schutzleiter verbunden. Von ihnen geht die höchste Gefahr aus, da eine automatische Abschaltung nicht gewährleistet werden kann. Alle berührbaren metallischen Teile müssen im Falle einer fehlerhaften Spannung einen Schutzleiteranschluss haben. So werden gefährliche elektrische Ströme abgeleitet und ein Stromschlag wird verhindert. Betriebsmittel dieser Art erkennt man am Schuko-Stecker. Bügeleisen oder Warmwasseraufbereiter gehören zu dieser Gruppe.
- Schutzklasse II: diese Geräte haben einen Konturenstecker und besitzen eine verstärkte oder doppelte Isolierung. Durch sie sind stromführende und berührbare Teile voneinander getrennt. Der Gerätebenutzer kann also nicht mit der Spannung in Berührung kommen. Diese Schutzklasse wird oft bei Elektrowerkzeugen angewendet.
- Schutzklasse III: Geräte dieser Art haben einen flachen Eurostecker und arbeiten mit Sicherheits- oder Schutzkleinspannung. Sie sind vollständig isoliert. Diese Geräte dürfen nur mit höchstens 50 V Wechselstrom und 120 V Gleichstrom betrieben werden. Ladegeräte oder Netzteile gehören zu dieser Geräteklasse.
Im ersten Step der Elektroprüfung findet eine Besichtigung statt. Sie stellt den umfangreichsten Teil der Prüfung da. Das Gerät wird auf fehlende Schutzabdeckungen, verschmorte Teile, defekte Stecker oder beschädigte Leitungen überprüft.
Im Anschluss wird gemessen, ob der Benutzer des elektronischen Betriebsmittels vor einem Stromschlag geschützt ist. Elektrische Stromstärken und Widerstände werden gemessen und mit den vorgegebenen Grenzwerten verglichen. Die eben genannten Schutzklassen spielen hierbei eine Rolle. Denn je nach Schutzklasse muss die elektrische Spannung des Gerätes bestimme Grenzwerte einhalten.
Nach der Messung erfolgt eine Funktionsprüfung des Gerätes. Mechanische oder betriebsbedingte Fehlerquellen sollen so ausgeschlossen werden. Das Gerät wird auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft. Der Elektroprüfer achtet hierbei auch auf Geräusche oder Gerüche, die von dem Gerät während des Betriebes ausgehen.
Alle Daten und Fakten zur Messung, sowie die Frist für eine erneute Prüfung werden dokumentiert. Dieses Prüfprotokoll muss mindestens bis zum nächsten Prüfungstermin aufbewahrt werden und dient dem Unternehmen als Nachweis für die Berufsgenossenschaft. Zum Abschluss erhält der Unternehmer ein Prüfsiegel, welches gut sichtbar am Gerät angebracht wird. Auf dem Siegel werden das Prüfungsdatum sowie der Termin für die nächste Prüfung vermerkt. Durch die Ergebnisdokumentation und dem Prüfsiegel kann der Unternehmer im Schadensfall nachweisen, dass eine Prüfung der ortsveränderlichen Geräte durchgeführt worden ist und ist somit rechtlich geschützt.
Da für jedes Gerät eine separate Prüfung erforderlich ist, kann eine solche Elektrogeräteprüfung unter Umständen mehrere Stunden oder sogar Tage dauern, je nachdem wie viele Betriebsmittel ein Unternehmen im Einsatz hat. Trotz allem sollte die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht als lästige, kostenverursachende Pflicht angesehen werden. Diese Elektroprüfung bietet Unternehmern und ihren Mitarbeitern ein solides Fundament an Sicherheit.
Was sind Ortsveränderliche Geräte?
Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Geräte, die mobil und somit einfach von einem Ort zum anderen transportiert werden können. Sie sind in der Regel mit einem Stecker ausgestattet, der in eine Steckdose gesteckt wird, um das Gerät mit Strom zu versorgen. Ortsveränderliche Geräte gibt es in verschiedenen Größen und Formen, von kleinen Haushaltsgeräten wie einem Fön oder einem Toaster bis hin zu größeren Maschinen wie einem Bohrer oder einer Kreissäge. Diese Geräte sind in vielen Branchen und Bereichen unverzichtbar und werden in der Regel von einer Person bedient. Es ist wichtig, dass Ortsveränderliche Geräte sicher verwendet werden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem, dass sie regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden und dass die Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet wird. Ortsveränderliche Geräte sind eine wichtige Komponente in vielen Arbeitsumgebungen und müssen daher sorgfältig behandelt werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Die verpflichtenden DGUV V3 Prüfungen basieren auf der DGUV Vorschrift 3. Vormals wurde die Vorschrift BGV A3 genannt. Mit dieser Vorschrift wird in den öffentlichen Einrichtungen sowie in den Betrieben für Sicherheit gesorgt. Aufgrund immer häufiger vorkommender betrieblicher Vorfälle wurde die Vorschrift vom Gesetzgeber ins Leben gerufen. Im zentralen Fokus der Prüfungen steht die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3 Vorschrift. Es handelt sich um eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese war zuvor als BGV A 3 und als VBG 4 bekannt. Heute wird überwiegend nur noch von der DGUV V3 Prüfung gesprochen.
Die Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel und deren Bedeutung
Die DGUV Vorschrift steht für den Schutz der Betriebe und den damit verbundenen Arbeitnehmern. Diese Abkürzung steht für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Es handelt sich um einen Spitzenverband mit angeschlossenen 27 Unfallkassen und den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Für die Einhaltung der Prüffristen sind alleinige die Unternehmer verantwortlich. Diese organisatorische Aufgabe können die Berufsgenossenschaften nicht übernehmen. Sie können lediglich stichprobenweise die Betriebe überprüfen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig für die Vorschrift 3. Diese beinhaltet die Sicherheit der elektrischen Anlagen sowie Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen sind verpflichtend. Eine Nichtteilnahme kann zu schmerzhaften Bußgeldern bis zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Der Unternehmer würde sich selbst schaden, wenn er diese für ihn vorteilhafte Prüfung nicht eigenständig und zuverlässig durchführt. Seine Mitarbeiter werden genauso wie sein Inventatr geschützt. Die DGUV ist vor allem darauf ausgerichtet, dass durch den verstärkten Schutz weniger betriebliche Unfälle mit Strom entstehen.
Die öffentlichen Einrichtungen sowie die Betriebe sind verpflichtet, die fristgerechte und ordnungsgemäße Teilnahme protokolliert nachzuweisen. Der Betrieb sowie die öffentlichen Einrichtungen stehen selbst in der Verantwortung, die genannten gesetzlichen Fristen einzuhalten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt direkt keine Überwachung der Termine. Es wird kein Register geführt, welche Unternehmen die letzte DGUV Prüfung durchgeführt haben. Die Eigenverantwortung der Betriebe bleibt erhalten.
Der Start der Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel in Deutschland
Am 1. April 1979 fiel der Startschuss für die DGUV V3 Prüfungen, welche damals unter dem Namen BGV 3 sowie VGB 4 registriert waren. Eine inhaltliche Veränderung gab es nicht zur Umbenennung. Mit den Prüfungen wurden folgende Regelungen festgelegt:
- Prüfung von Neugeräten vor der ersten Inbetriebnahme
- Turnusmäßige Wiederholungsprüfungen
- Prüfung nach Instandsetzung bzw. Änderungen
Mit der DGUV Vorschrift 3 wurde zudem die DGUV V4 vereinheitlicht. In der Vorschrift werden die Grundsätze für jeden Betrieb sowie die öffentliche Hand festgeschrieben. Alle elektrischen Betriebsmittel werden überprüft. Die Betriebsmittel sowie die Anlagen müssen nach den elektrotechnischen Regeln betrieben werden.
Wer ist für die ortsveränderliche Betriebsmittel verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich um die notwendigen Schutzmaßnahmen seiner Arbeitnehmer zu kümmern. Die DGUV V3 wurde als geeignetes Instrumentarium eingeführt, um die Mitarbeiter sowie den Unternehmer selbst vor Unfällen mit Strom zu schützen. Der Unternehmer selbst trägt die Verantwortung, wenn es darum geht, dass die Prüfung der DGUV ordnungsgemäß durchgeführt wird. Er muss sich darum kümmern, dass ein Fachbetrieb die Überprüfung qualifiziert und zuverlässig durchführt. In aller Regel wird ein Fachbetrieb für die DGUV Prüfung ausgesucht und zu den Wiederholungsprüfungen erneut beauftragt.
Wird eine Prüfung nicht eingehalten, dann wird der Verantwortliche des Betriebes vollständig haftbar gemacht. Die Verantwortlichen können sich in diesem Fall nicht darauf berufen, eine Frist aus Versehen übersehen zu haben. Nicht die Berufsgenossenschaft kümmert sich um die Rechtzeitigkeit des Prüfungstermins, sondern alleine der Betrieb selbst. Dem Betrieb ist es überlassen, wiederum weitere verantwortlichen Personen bzgl. der DGUV V3 Prüfung in Verantwortung zu nehmen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wird der Betrieb durch einen Brandunfall zerstört, haftet die Versicherung nur, wenn die DGUV fristgerecht stattgefunden hat. Doch nicht nur die Betriebe unterliegen einer strengen Kontrolle. Die öffentlichen Einrichtungen, wie bspw.:
- Kindergärten
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Rathäuser
- Gemeindehallen
usw. gehören mit dazu. Es muss eine Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel stattfinden. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Anlagen, wie bspw. Leitungsnetze und Sicherheitskästen überprüft werden. Mindestens alle vier Jahre muss eine Prüfung stattfinden. Die ortsveränderlichen Betriebsmittel, wie:
- Kaffeemaschinen
- Toaster
- Laserdrucker
- Bohrmaschinen
werden in aller Regel jährlich geprüft. Auf Baustellen finden kurzfristigere DGUV V3 Prüfungen statt. Es ist durchaus möglich, dass die DGUV Prüfung alle drei Monate stattfindet.
Mängelbericht bei ortsveränderliche Betriebsmittel
Kommt es zu Mängeln, dann wird über eine Abschaltung gesprochen bzw. unmittelbar aus Sicherheitsgründen durchgeführt. Mit der Funktionsprüfung findet ein simulierter Ladevorgang aller Schutz- und Kontrollkomponenten statt. Die verantwortliche Person wird umgehend informiert, wenn eine Ladestation nicht mehr betrieben werden darf. Ein Warnhinweis wird entsprechend angebracht. So kann sichergestellt werden, dass nichts passieren kann und alle Mitarbeiter gewarnt sind.
Die Elektrofachkraft ist verpflichtet, umgehend zu reagieren. Bei kleineren Mängeln wird mit dem Prüfprotokoll eine Frist bekannt gegeben, bis wann die Mängel behoben sein müssen. Vor einer erneuten Inbetriebnahme, wenn es sich um einen groben Mangel handelt, findet eine Wiederholungsprüfung im Rahmen der DGUV statt. Der Prüfungstermin zur DGUV Prüfung wird erneut abgestimmt.
Durch die regelmäßigen Prüfungen von ortsveränderliche Betriebsmittel Mängel rechtzeitig aufdecken
Ziel ist es der DGUV V3 Prüfungen etwaige Mängel rechtzeitig aufzudecken. Bevor es zu einem großen Schaden kommen kann, werden mithilfe der E-Checks die Mängel frühzeitig sichtbar gemacht. Durch die E-Checks kann ein:
- Stromschlag
- Überlastung
- Brand
- Blitzschlag
- Überspannung
verhindert werden. Effektive Schutzmaßnahmen gewährleisten einen optimalen Schutz für die Mitarbeiter und für das Betriebsinventar. Die Wahrscheinlichkeit, dass es trotzdem zu einem großen Schaden nach den turnusmäßig stattfindenden DGUV V3 Prüfungen ist gering. Kommt es zu einem Schaden, dass kann bei Aufklärung des Unfallschadens das letzte Protokoll der DGUV V3 helfen.
Für die Versicherung ist es wichtig, dass die regelmäßig DGUV V3 stattgefunden hat. Ansonsten kann die Haftung erlöschen. Die elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Der Versicherer kann von seinen Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Versicherer zurückweichen.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und die privaten Wohnungen
Seit dem 1. Oktober 1997 sind die Wohnungen und Häuser, welche privat genutzt werden, nicht mehr von der Pflicht ausgeschlossen. Es besteht keine explizite Rechtspflicht zur DGUV V3 in den privaten Räumlichkeiten. So ist es keine tatsächliche Pflicht eine regelmäßige Kontrolle der elektrischen Anlagen sowie Geräte auf Elektrosicherheit hin zu überprüfen. Die Gerichte verweisen bis dato auf die grundlegenden VDE-Richtlinien und Normen. Trotzdem gewinnt der E-Check nach der DGUV immer mehr an Bedeutung. Durchaus kann das Protokoll der DGUV V3 als Zertifikat verwendet werden, wenn es um mögliche Schadensansprüche geht.
Das Protokoll kann dem Gericht vorgelegt werden, um finanzielle Entschädigung durch den Versicherungsschutz geltend zu machen, falls es Schwierigkeiten mit der Versicherung gibt. Für die Unternehmen sowie die öffentlichen Einrichtungen ist der E-Check verpflichtend. Die erfolgreiche Prüfung bescheinigt, dass die verwendeten betrieblichen elektrischen Betriebsmittel auf Elektrosicherheit überprüft wurden. Sie genügen den VDE-Normen. Es geht keine Gefahr von den Geräten aus. Es handelt sich um einen ordnungsgemäßen Betrieb.
Die DGUV V3 Prüfung basiert auf allen anerkannten sowie aktuellen Anforderungen, Normen sowie Richtlinien. Die DGUV trägt dazu bei, dass die Elektrosicherheit im Betrieb sich auf dem notwendigen erforderlichen Niveau befindet. Für die Industrie bedeutet die DGUV V3 Prüfung zudem einen Wettbewerbsvorteil. Unnötige Ausfälle werden deutlich minimiert. Produktionsausfälle kommen einen Unternehmer teuer zu stehen. Hohe Reparaturkosten werden durch die DGUV Prüfung minimiert. Zu den Prüfungen werden kalibrierte Messgeräte herangezogen. Die Ergebnisse werden protokolliert.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und ihre Prüffristen
Dem Laien stellt sich schnell die Frage, wie oft die Prüffristen für die elektrischen Geräte sind. Nach der DGUV V3 Vorschrift geben die Prüffristen vor, in welchen aufeinanderfolgenden Abständen elektrische Betriebsmittel während des laufenden Betriebes geprüft werden. Die Unternehmen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, die Sicherheit fortlaufend am Arbeitsplatz zu gewähren. Schaden ist von Dritten abzuwenden.
Für Elektrogeräte bspw. :
- in der Werkstatt
- im Büro
- in der Schule
- in der Produktionshalle
- in der Kaffeeküche
- in der Kantine
ist sicherzustellen, dass diese einwandfrei funktionieren. Selbst der FI-Schutzschalter muss regelmäßig überprüft werden. Dafür sorgt die DGUV V3 Prüfung. Die Protokolle der DGUV geben Auskunft darüber, dass die elektrischen Betriebsmittel alle in Ordnung sind. Durch feste Prüfintervalle wird sichergestellt, dass die DGUV Vorschrift 3 eingehalten wird. Die Intervalle werden so festgelegt, dass eine Wahrscheinlichkeit gering ist, dass zwischen den Intervallen etwas passieren kannt.
Warum sind die Prüffristen für die DGUV V3 Prüfungen notwendig?
Die Prüffristen dienen zur Sicherheit der Mitarbeiter und für das Inventar des Unternehmers. So kann durch das Prüfintervall das Risiko für einen Kurzschluss minimieren werden. Die Mitarbeiter werden zudem geschützt, sodass das Risiko für einen Stromschlag genauso minimiert wird. Zwischen den Prüfintervallen sollen die Mitarbeiter sowie der Unternehmer zudem Sorge dafür tragen, dass Auffälligkeiten an den elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten gemeldet werden. Umso häufiger die Maschinen, Geräte und Anlagen benutzt werden, umso häufiger wird eine Prüfung notwendig. Ältere Geräte werden zudem im Rahmen der DGUV V3 häufiger überprüft. Um eine Gefahr richtig einzuschätzen, nutzt die Elektrofachkraft die Kategorisierung nach den Gefährdungsklassen.
Mängel, werden auf diese Art und Weise schnell behoben. Sind die Fehlerquoten bei der DGUV Prüfung zu hoch, werden die Prüffristen angepasst. Es kommt zu zeitlich verkürzten Prüfzeiten. So kann sichergestellt werden, dass das Risiko für die Mitarbeiter und den Betrieb minimiert wird. Schon kleine Defekte können größere Schäden bewirken. Ein unbemerkter Schwelbrand kann sich zu einem Großfeuer entwickeln. Der Unternehmer macht sich von daher strafbar, wenn er nicht die Fristen der DGUV V3 Prüfung zuverlässig einhält. Die Versicherungen werden zudem keinen Schadenersatz leisten. Die Kündigung der Policen könnte folgen.
Die Unternehmen müssen mit hohen Kosten und Produktionsausfällen rechnen, falls es durch die Nichteinhaltung der DGUV Prüfung zu Schäden gekommen ist. Damit die Fristen eingehalten werden, führen die Berufsgenossenschaften regelmäßig Stichproben in den Betrieben durch. Sie möchten sicherstellen, dass die DGUV V3 zum einen eingehalten werden und dass die Fristen nicht überschritten werden. Im Versäumnisfall werden Bußgelder fällig. In aller Regel verlangen die Haftpflichtversicherungen der Unternehmer den Nachweis, dass die Sicherheitsmaßnahmen der DGUV V3 eingehalten werden.
Wie erfolgen die wiederkehrenden Prüftermine zu den ortsveränderliche Betriebsmittel?
Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für die wiederkehrenden Prüfungen der DGUV V3. Als Gefährdungsmerkmal wird herangezogen:
- Geräteart
- Verwendung
- Einsatzort
Es spielt beim Einsatzort vor allem die Rolle, ob es sich um eine Produktionsstätte oder bspw. Labor handelt. Die Häufigkeit der Nutzung ist dabei elementar wichtig. Für die Büroräume liegt bei den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln der längste Zeitraum bei zwei Jahren. In Werkstätten und Produktionsstätten wird jährlich geprüft. Die Intervalle können bei vorangegangenen Mängeln verkürzt werden.
Wer darf die Prüfung von Neugeräten der ortsveränderliche Betriebsmittel durchführen?
Die befähigte Fachkraft unseres Hauses führt die DGUV3 V3 Prüfung durch. Die Elektrofachkraft muss nach dem Gesetzgeber mindestens ein Jahr Berufspraxis besitzen. Ein spezieller Fachkurs wird absolviert. Die Prüfer führen die Messungen mit kalibrierten Messgeräten durch. Es wird bei der DGUV Prüfung zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterschieden.
Ortsfeste Elektrogeräte sind in aller Regel mit den Gebäuden verbunden und festmontiert. Ortsveränderliche Geräte und Anlagen werden im Betrieb bewegt. Die ortsveränderlichen Geräte werden in aller Regel öfter durch die DGUV überprüft. Ortsveränderliche Geräte sind:
- Kaffeemaschinen
- Staubsauger
- Toaster
- Wasserkocher
Vor allem die Kabel werden überprüft, da diese leicht einklemmen können. In aller Regel passiert bei den Neugeräten relativ wenig. Versicherungstechnisch ist wichtig, dass die Erstprüfung beim Hersteller oder Betreiber stattgefunden hat. Ansonsten kann es im Schadenfall passieren, dass die Versicherung nicht bezahlt. Die Präventivmaßnahme sorgt dafür, dass nichts passieren kann und die Mitarbeiter sowie das Betriebsinventar bestmöglich geschützt sind. So werden größere Probleme verhindert. Die Mitarbeiter selbst fühlen sich durch die durchgeführte DGUV Prüfung sicherer. Ein Betriebsunfall selbst durch eine nicht durchgeführte DGUV V3 Prüfung kann für den Betriebsinhaber schnell teurer. Im Gegenzug hierzu ist die DGUV V3 Prüfung kostengünstig.
Gilt die CE-Kennzeichnung bei den ortsveränderlichen Betriebsmitteln als Ersatz für die Erstprüfung?
Die CE-Kennzeichnung gibt darüber Auskunft, dass das Gerät für den EU-Binnenmarkt zugelassen wurde. Die Betriebsmittel entsprechen den Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien. Die EU-Richtlinie stellt insofern sicher, dass lediglich Geräte im europäischen Binnenmarkt verwendet werden, welche für diesen Raum geeignet sind. Eine Aussage, dass die Geräte funktionieren müssen, wird über das CE-Zeichen nicht ausgedrückt. Eine Aussage, ob das Betriebsmittel den Anforderungen der DGUV Vorschrift entspricht, wird zudem nicht getroffen.
Die Sichtprüfung der DGUV ist zudem alleine nicht ausreichend. Diese Art der Prüfung besagt lediglich, dass es keine offensichtlichen Mängel gibt. Über die Funktionstüchtigkeit wird keine Aussage getroffen. Ob die Grenzwerte über- oder unterschritten werden, kann durch die alleinige Sichtprüfung nicht ausgesagt werden. Die Sichtprüfung liefert keinerlei Messwerte. Die Messungen finden durch kalibrierte Geräte separat statt.
Die Elektrofachkraft und somit die befähigte Person übernimmt die Gefährdungsbeurteilung. Sie kann nachvollziehen, ob die elektrischen Maschinen, Anlagen und Geräte in Ordnung sind. Eine befähigte Person durchläuft folgende Kursinhalte:
- DGUV V1, V2 und V3
- VDE Normen
- Gefährdungsbeurteilung
- Durchführungsanweisung
- Mängelerkennung und -behebung
- Handhabung der Prüf- und Messgeräte
und die Erstellung des Prüfkonzeptes.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und der Schutz für die Mitarbeiter
Die DGUV Prüfungen schützen die Mitarbeiter vor Unfällen mit Strom. Ein störungsfreier Betrieb soll zudem durch die Durchführung der DGUV V3 gewährleistet werden. In allen Betrieben befinden sich heutzutage Geräte, Anlagen oder Maschinen, welche durch elektrischen Strom funktionieren. Diese unterliegen einer Prüfungsfrist. In privaten Räumen ist die DGUV Prüfung bis dato keine Vorschrift. Werden bestehende Regeln im Umgang mit Strom vernachlässigt oder ignoriert, kann dies lebensgefährliche Konsequenzen haben. Unfälle mit Strom, wie Stromschlag oder Kurzschluss, können zu verherrende Folgen führen. Überhitzte Geräte oder Leitungen können einen Betrieb vollständig abbrennen lassen.
Die Nutzer von elektrischen Geräten müssen Vorschriften und Regeln beachten, damit es zu keinen Unfällen durch Strom kommt. Die elektrischen Anlagen, Geräte und Betriebsmittel, mit denen die Mitarbeiter arbeiten, müssen stets einwandfrei und fehlerfrei funktionieren. Diese Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die DGUV Prüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. Die ordnungsgemäße Durchführung sorgt dafür, dass die Mitarbeiter und der Betrieb geschützt werden.
Die Maßnahmen sowie die Anforderung zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung unterliegen den Unfallversicherungsvorschriften sowie der DGUV Vorschrift 3. Seit dem 1. Mai 2014 wurden die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz und die DGUV Vorschriften vereinheitlicht zusammengefasst. Die VDE-Normen sind die elektrotechnischen Regeln zum sicheren Betrieb sowie zur Ausführung von Schutzmaßnahmen, Messungen sowie Prüfung. Sie bestimmen zudem die zulässigen Messwerte. Die DGUV V3 legt die Fristen und Pflichten fest, welche bei einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel beachtet werden müssen.
Die Nichteinhaltung der DGUV V3 Prüfungen ist eine Straftat
Die Betriebe sind verpflichtet, die DGUV Vorschrift 3 und somit die damit verbundenen Prüfungen zwingend fristgerecht einzuhalten. Es handelt sich bei der DGUV V3 um eine der wichtigsten Unfallvorschriften. Diese werden trotz der Bedeutsamkeit immer wieder außer Acht gelassen. Die Gründe sind sehr vielschichtig. Mitarbeiter sind länger im Krankenstand, die Wichtigkeit der Fristen werden ignoriert. Der Inhaber des Betriebes wechselte oder weitere Gründe führen dafür, dass die Fristen abgelaufen sind.
Teilweise führen finanzielle Engpässe dazu, dass die wiederkehrende Prüfung nicht stattgefunden hat. Für den Gesetzgeber spielen die Gründe keine Rolle, es zählen lediglich die Fakten. Durch das Nichteinhalten der DGUV V3 werden die DGUV V3 Strafen ausgesprochen. Denn die Prüfung der elektrischen Anlagen sorgt für die notwendige Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitsplatzsicherheit wird in Deutschland sehr ernst genommen. Die Mitarbeiter sollen am Arbeitsplatz nicht gefährdet werden.
Die Arbeitgeber sind ohne Ausnahme daran gebunden, sich an die Pflichten zu halten. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten gemäß der DGUV V3 nicht nach, können empfindliche Strafen folgen. Der Unternehme muss sich an die vorgegebenen Fristen halten. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, muss er mit Folgen rechnen. Er kann einen Teil oder den ganzen Versicherungsschutz verlieren. Eine Konsequenz, welche in keinem Verhältnis zu den Kosten für die DGUV V3 Prüfung steht.
Der Versicherungsschutz und Ortsveränderliche Betriebsmittel
Die Versicherung hat das Recht, die Übernahme im Schadenfall zu verweigern, wenn die Einhaltung der Fristen der DGUV ignoriert wurde. Falls es zu einem Brand eines Geschäftshauses kommt und die Prüffrist für die DGUV V3 war verstrichen, dann kann die Versicherung handeln und nicht für den Schaden aufkommen. Findet die Versicherung bei der Schadendurchsuchung heraus, dass die Frist versäumt wurde, dann hat der Unternehmer ein Problem. Den Unternehmern sollte klar sein, wie wichtig die Einhaltung der Fristen für die DGUV V3 ist.
Damit die Prüffrist nicht leicht vergessen wird, können an den geprüften Maschinen, Geräten und Anlagen entsprechend Prüfplaketten angebracht werden. Diese erinnern an die Einhaltung der nächsten Prüffrist. Zudem sollte eine Person im Betrieb auserkoren werden, welche sich um die Einhaltung der Prüffristen kümmert.
Bei der Verletzung der Pflichten des Unternehmers hängen die Folgen davon ab, ob die Prüfung absichtlich vergessen wurde oder lediglich der Termin versäumt wurde. Dementsprechend wird unterschieden zwischen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Wurde der Termin lediglich aufgrund einer hohen Auftragslage nachweislich vergessen, dann kommt es in aller Regel nur zu einer Ordnungswidrigkeit. Ist der Unternehmer uneinsichtig und hat mit Absicht nicht an der DGUV V3 Prüfung teilgenommen, dann kann es zu einer Klassifizierung einer Straftat kommen.
Die Verpflichtung der Unternehmer und Ortsveränderliche Betriebsmittel
Die Unternehmen müssen eine regelmäßige Sicherheitsprüfung durchführen. Würde der Betrieb die seit 1979 vorgeschriebene DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht durchführen, würde er seine Mitarbeiter einem Risiko aussetzen. Der Unternehmer würde sich strafbar machen. Eventuelle bestehende Mängel an den ortsfesten Anlagen würden die Funktionalität stören. Produktionsausfälle und Umsatzeinbußen wären die unweigerliche Folge. Eine Tatsache, welche den Unternehmer durchaus um seine Existenz bringen könnten. Der Unternehmer schützt sich und seine Mitarbeiter durch die regelmäßig stattfindenden DGUV Vorschrift 3 Prüfungen.
Zudem würde der Unternehmer seinen Versicherungsschutz riskieren, wenn er an der DGUV Prüfung nicht teilnehmen würde. Die Versicherung möchte im Schadenfall die Prüfprotokolle der letzten DGUV einsehen. Der Unternehmer befindet sich auf der rechtssicheren Seite, wenn er fristgerecht an der DGUV Prüfung teilnimmt. Die Prüfprotokolle belegen zu jeder Zeit, dass der Unternehmer regelmäßig an der DGUV Vorschrift 3 Prüfung teilgenommen hat.
Die Prüfungspflicht der ortsfesten Anlagen ergibt sich aus folgenden Einzelteilen:
- die DGUV Vorschrift 3
- die VDE Normen
- das Energiewirtschaftsgesetz
Die Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft und die Arbeitsschutzbehörde können stichprobenweise die DGUV Vorschrift 3 und somit der letzten Durchführung kontrollieren. Der Unternehmer sollte darauf eingestellt sein, dass diese Kontrolle der letzten DGUV Vorschrift 3 Prüfung jederzeit stattfinden kann. Die Unternehmer sollen durch diese Prüfung nicht geärgert werden, sondern sie stellen einen Teil der DGUV Vorschrift 3 Prüfung dar. Die Wichtigkeit dieser Prüfung wird mit diesem Vorgehen unterstrichen.
Der Unternehmer in seiner Verantwortung der Ortsveränderliche Betriebsmittel
Für die regelmäßig stattfindenden DGUV V3 Prüfung ist lediglich der Unternehmer verantwortlich. Falls im Betrieb des Unternehmers sich keine Elektrofachkraft befindet, welche die Berechtigung besitzt, die DGUV V3 Prüfungen durchzuführen, so muss der Unternehmer eine qualifizierte Elektrofachkraft beauftragen. Die Beauftragung zur DGUV Vorschrift 3 Prüfung erfolgt schriftlich. Es wird mit angegeben, welche Geräte, Maschinen und Anlagen kontrolliert werden müssen. Die Elektrofachkraft muss zur Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung bzw. vergleichbares Studium mit Abschluss
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung
- Berufserfahrung im Prüftechnikbereich
- regelmäßige Weiterbildungen/Schulungen
- vollständige fachliche Kenntnisse über die Vorschriften und Normen
Vor einer ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Wiederinbetriebnahme findet eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung statt. Die Fristen werden nach der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Ortsfeste Anlagen werden mindestens alle drei Jahre überprüft. Werden die Anlagen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt, dann findet die nächste DGUV Vorschrift 3 Prüfung früher statt. Diese Fälle sind oftmals angezeigt, wenn es sich um:
- Anlagen auf Baustellen (alle drei Monate)
- Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen
- ältere Anlagen
- Anlagen im Freien
- Anlagen in Feuchträumen
FU-Schutzschalter werden in ortsfesten Anlagen zumeist alle sechs Monate überprüft. Es gibt keine starren Richtlinien für die nächste DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Je nach Anlage sowie Einsatzbedingungen werden die Fristen festgelegt. Die Entscheidung über die nächste Terminierung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung obliegt der Elektrofachkraft vor Ort. Eine weitere Ausnahme tritt dann ein, wenn die Elektrofachkraft permanent eine Anlage überwacht. Die wiederkehrende DGUV Vorschrift 3 Prüfung findet in diesem Fall nicht statt.
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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- Fachpersonal