Prüfprotokoll
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Alles, was Sie über die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen wissen müssen

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Alles, was Sie über die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen wissen müssen

Für eine rechtssichere Prüfung sind folgende Schritte zwingend notwendig

  • Kontrolle auf Übereinstimmung der Dokumentation mit der Anlage
  • Prüfung der Überstromschutzeinrichtung entsprechend Querschnitt und Länge der Leiter
  • Kontrolle aller Leiter auf Mindestquerschnitt und richtige farbliche Kennzeichnung
  • Isolationsmessung aller Stromkreis
  • Messung des Schleifenwiderstandes
  • Widerstandsmessung von Schutzleitern und Erdungsleitern
  • Messen der Auslösezeit und der Auslöseströme  aller Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD+RCBO)
  • Prüfung des Rechtsfeldes aller CEE Steckdosen
  • Prüfung aller zugänglichen Steckdosen und Verbraucher auf Wirksamkeit der Schutzmaßnahme

 

 

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt die Notwendigkeit, ortsfeste Anlagen immer im kompletten Umfang prüfen zu lassen. Nur somit sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Bei einer Teilprüfung werden Stichproben gemessen, wobei mögliche Fehlerquellen nicht ausgeschlossen werden können.

Unsere Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen sowie Steckdosen) und der dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentationen.

Prüfprotokoll ortsfeste Anlagen
Prüfprotokoll ortsfeste Anlagen

Fehlende Werte im Prüfprotokoll machen die Prüfung ungültig!

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen wirft immer wieder Fragen auf, die mit den folgenden sechs Punkten fachkundig beantwortet werden. Die Grundlage der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen bilden die Normen DIN VDE 0105 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 100 „Errichten von Niederspannungsanlagen“; für elektrische Maschinen gilt DIN VDE 0113 (EN 60204) „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“. Die genannten Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) bzw. des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) beschreiben die Anforderungen, denen elektrische Anlagen und Maschinen genügen müssen, damit ein unterbrechungsfreier und vor allem sicherer Betrieb gewährleistet ist. Die Normen stehen in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung.

1. Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen?

Eine ortsfeste elektrische Anlage ist eine Einrichtung, deren Zweck die Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung oder die Anwendung von elektrischer Energie ist. Beispiele für solche Anlagen sind nach dieser Definition ein Kraftwerk, eine Freileitung bzw. ein Erdkabel, eine Transformatorstation, die Elektroinstallation in einem Betrieb bzw. Wohnhaus oder eine Elektroheizung. Eine elektrische Anlage ist dann ortsfest, wenn sie auf Dauer angelegt ist, also nicht nur vorübergehend betrieben wird, wie etwa auf einer Baustelle. Als elektrische Maschinen gelten Generatoren, Motoren, Transformatoren sowie Gleich- und Wechselrichter (Stromrichter), die während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden. Besondere elektrische Maschinen, sind unter anderem solche, die im Freien aufgestellt werden, die explosionsfähige Stoffe verarbeiten oder die im Bergbau eingesetzt werden; für diese gelten besondere Vorschriften. Es gibt elektrische Anlagen und Maschinen der verschiedener Spannungsebenen, von Kleinspannungsgeräten unter 50 Volt AC/75 Volt DC bis zu Hochspannungsanlagen über 1000 Volt. Elektrische Anlagen und Maschinen sind zwei Unterkategorien der elektrischen Betriebsmittel.

2. Wer führt die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen durch?

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen darf nur von Personen durchgeführt werden, die dafür qualifiziert sind. Eine Elektrotechnikerin (oder ein Elektrotechniker) muss eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, sie muss über fachliche Kenntnisse verfügen und ausreichend Berufserfahrung vorweisen können. Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrung befähigen sie, die Gefahren, die von elektrischer Energie ausgehen, zu erkennen und zu vermeiden. Als einschlägige Ausbildungen gelten in Deutschland üblicherweise Facharbeiter- und Meisterausbildung sowie Ingenieurs- und Doktorats Studium. Auch staatlich geprüfte Sachverständige können die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen durchführen. Das Spektrum an elektrischen Anlagen und Maschinen ist sehr breit gefächert, es reicht von medizinischen Anlagen in Operationssälen, über elektronische Kommunikations- und Informationssysteme bis hin zu elektrischen Anlagen in Flugzeugen. Eine einzelne Person hat die Qualifikation zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen nur in dem spezifischen Teilgebiet, in dem ihre Ausbildung erfolgt ist. Eine Elektrofachkraft für Anlagen auf Hochseeschiffen kann in der Regel keine Niederspannungsanlage in einem Wohnhaus überprüfen, es gibt jedoch Prüfer, die mehrere Teilgebiete der Prüfung elektrischer Betriebsmittel abdecken.

 

3. Was wird bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen geprüft?

Die Elektrofachkraft überprüft, ob die elektrische Anlage bzw. Maschine den Anforderungen der Betriebssicherheit genügt und einwandfrei funktioniert. Die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel sind in den eingangs genannten Normen in Einzelnen angeführt. Im Großen und Ganzen wird festgestellt, ob das elektrische Betriebsmittel dem Stand der Technik entspricht, ob bei der Errichtung der Anlage die geeigneten Materialen verwendet wurden und ob wirksame Schutzvorrichtungen vorhanden sind. Im Betrieb müssen etwa alle spannungsführenden Teile gegen Berührung gesichert sein; nur Kleinspannungsanlagen sind von dieser Vorschrift ausgenommen, da Spannungen in diesem Bereich keine Gefahr darstellen und berührungssicher sind. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen gliedert sich in drei Teile: Besichtigung, Funktionsüberprüfung und Messung. Zu Beginn der Anlagenprüfung wird die elektrische Anlage oder Maschine besichtigt, das heißt, sie wird optisch überprüft. Im Rahmen der Besichtigung wird etwa festgestellt, ob die Anlage richtig dimensioniert ist, ob die einzelnen Stromkreise getrennt sind und ob Schaltpläne vorhanden sind. Eine wichtige Frage ist auch, ob die Anlage den Erfordernissen des Standortes entspricht. Bei Feuchtigkeit bzw. Spritzwasser oder bei starker Staubentwicklung müssen elektrische Anlagen und Maschinen eine höhere Schutzklasse aufweisen als in einem klimatisierten Bürogebäude. Der zweite Schritt ist die Erprobung der Anlage im Betrieb. Die Elektrofachkraft testet unterschiedliche Betriebssituationen und verschafft sich einen Eindruck vom Verhalten der elektrischen Anlage oder Maschine. Dadurch werden die Zuverlässigkeit der Anlage und der Schutzmechanismen während des Betriebs getestet. Danach führt die Elektrofachkraft die vorgeschriebenen Messungen durch, wobei sich die Vorgehensweise von Anlage zu Anlagen unterscheidet. Eine Rolle spielt etwa, ob die Anlage mit Schutzleiter, oder ohne Schutzleiter ausgelegt ist. Bei der Messung werden kalibrierte Geräte und neueste Software verwendet, die ein zuverlässiges Ergebnis liefern.

Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

4. Wann muss die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen erfolgen?

Die geltenden Normen geben eine eindeutige und kurze Antwort auf diese Frage. Die Erstprüfung durch eine fachkundige Elektrotechnikerin, oder einen fachkundigen Elektrotechniker, muss laut DIN- und VDE-Normen vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage bzw. Maschine erfolgen. Dies ist als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zu verstehen, da so mögliche Fehler entdeckt werden können noch bevor der Betrieb aufgenommen wird. Eine umfangreiche Prüfung des elektrischen Betriebsmittels muss auch nach einer Instandsetzung, Änderung oder Erweiterung desselben realisiert werden. Je nach Umfang spricht man in diesen Fällen von einer wiederholten Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen.

5. Gibt es eine periodische Wiederholung der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen?

Ja, bei einigen elektrischen Anlagen und Maschinen muss eine Elektroprüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden sowie nach jeder Wiederinbetriebnahme, das heißt nach Reparaturen und der periodischen Wartung. Elektrische Anlagen und Maschinen verschleißen im regulären Betrieb. Das Ziel einer wiederholten Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen ist es, im Betrieb entstandene Beschädigungen frühzeitig zu erkennen, um auf diese Weise Gefahren für Personen zu eliminieren, Sachschäden zu vermeiden und – im betrieblichen Bereich – Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. In den zugrundeliegenden Normen ist kein bestimmtes Intervall für die Wiederholungsprüfung angegeben, der exakte Zeitpunkt kann dem Prüfsiegel bzw. dem Prüfprotokoll entnommen werden. Man kann grob davon ausgehen, dass eine erneute Überprüfung nach vier Jahren stattfindet, bei speziellen Anlagen, wie Nassräumen, bereits nach einem Jahr. Im Niederspannungsbereich, wie in privaten Haushalten und in kleinen Dienstleistung- und Gewerbebetrieben ohne spezielle Maschinen, erfolgt eine neuerliche Überprüfung in der Regel nur nach substantiellen Änderungen der elektrischen Installationen.

6. Was ist aus rechtlicher Sicht bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen zu beachten?

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen liegt immer beim Betreiber. Derjenige, der eine elektrische Anlage betreibt, kann für Personen- und Sachschäden, die auf eine fehlende oder fehlerhafte Wartung zurückzuführen sind, haftbar gemacht werden. Für ältere elektrische Anlagen ist von Bedeutung, dass es rechtlich gesehen keinen Bestandsschutz gibt, das heißt, dass jede Anlage auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden muss. Es empfiehlt sich daher jedenfalls, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen von einem zertifizierten Prüfunternehmen durchführen zu lassen. Wenn der Betreiber einer elektrischen Anlage oder Maschine ein zertifiziertes Prüfunternehmen beauftragt, erlangt er Rechtssicherheit hinsichtlich der vorschriftsmäßig ausgeführten technischen Überprüfungen.

 

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