Prüfprotokoll
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BGV A3 wird zu DGUV Vorschrift 3

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Was bedeutet die BGV A3?

BGV A3 ist eine veraltete Bezeichnung für eine Betriebsgenossenschaftliche Vorschrift. Die BGV A3 ist zwischenzeitlich durch die DGUV Vorschrift 3 abgelöst worden. Die DGUV V3 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie hat, wenngleich es sich selbst nicht um ein Gesetz handelt, gesetzesähnliche Bedeutung. Ihr Inhalt ist für alle Unternehmen bindend, die unter die Zuständigkeit der Gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Welchen Regelungsinhalt hat die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV V3 oder alt BGV A3 beschäftigt sich mit dem betriebssicheren Zustand von elektrischen Betriebsmitteln, Geräten und Anlagen. Sie befasst sich insbesondere mit den Prüfungen, die im Zusammenhang mit dem Betreiben solcher Geräte und Anlagen in einem Unternehmen zu beachten und durchzuführen sind. Für Fragen rund um die DGUV V3 stehen Ihnen die Experten der E+Service+Check GmbH gerne zur Verfügung.

Beispiel für einen Prufbericht nach DGUV Vorschrift 3

Was ist der Unterschied zwischen ortsveränderlichen elektrischen Geräten und ortsfesten elektrischen Anlagen?

Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet zwischen ortsveränderlichen elektrischen Geräten und ortsfesten elektrischen Anlagen. Doch viele Unternehmer sind sich nicht sicher, wo der Unterschied zwischen den beiden Betriebsmitteln zu sehen ist. Ortsveränderliche elektrische Geräte im Sinne der DGUV V3 sind solche Betriebsmittel, die ohne großen Aufwand von einem Ort zu anderen transportiert werden können. In der Regel besitzen sie extra Vorrichtungen für den Transport wie Griffe. Sie sind vom Hersteller so konzipiert, dass sie schnell und einfach transportiert werden können. Ortsfeste elektrische Anlagen hingegen sind aufgrund ihrer Bauweise, Schwere und Komplexität für einen stationären Einsatz entwickelt und nicht ohne Weiteres örtlich zu versetzen. Sie sind in der Regel fest mit dem Gebäude verbunden. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Beurteilung dieser Frage haben, helfen Ihnen die Experten der E+Service+Check GmbH gerne weiter.

Wer ist für die Durchführung von BGV A3 Prüfungen verantwortlich?

Der Unternehmen bzw. Arbeitgeber ist nach dem SGB VII und dem Arbeitsschutzgesetz umfassend für die Durchführung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zuständig. Er kann Teile dieser Aufgabe übertragen; verbleibt in der Regel dennoch in der Gesamtverantwortung. Dies betrifft auch die Durchführung der DGUV Vorschrift 3. Sofern der Unternehmer nicht selbst die Prüfungen nach der BGV A3 durchführen kann, muss er dafür sorgen, dass er eine fachkundige Person bestellt, diese Aufgaben nach der DGUV V3 wahrzunehmen. Solche fachkundigen Personen können Sie bei der E+Service+Check GmbH bestellen.

Wann ist eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 durchzuführen?

Die Berufsgenossenschaften kennen im Grunde drei Anlässe, die eine Prüfung nach der DGUV V3 auslösen. Zunächst gilt es eine Prüfung nach der BGV A3 vor der ersten Inbetriebnahme des elektrischen Gerätes oder der elektrischen Anlage vorzunehmen. Ausgenommen, der Hersteller des Gerätes oder der Anlage kann den bestriebssicheren Zustand des Betriebsmittels garantieren bzw. zertifizieren.

Eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind auch aus gegebenem Anlass nach der DGUV Vorschrift 3 durchzuführen. Dies kann zum Beispiel bei einer Änderung der Anlage oder einer Ortsveränderung des Betriebsmittels der Fall sein. Auch ein Arbeitsunfall an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ist ein wichtiger Anlass, der eine Prüfung nach der BGV A3 auslöst.

Die dritte und weitaus häufigste Prüfung ist die regelmäßige Prüfung nach der DGUV V3. Sie erfolgt nach bestimmten Fristen.

Hier erfahren Sie Näheres über die Leistungen in der Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Wer bestimmt die Fristen der regelmäßigen Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3?

Die BGV A3 legt für die regelmäßig zu erfolgenden Prüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen und von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln keinerlei Fristen verbindlich fest. Diese muss der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber bestimmen. In der Regel geschieht dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich gefordertes Instrument des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber hat eine solche für die Arbeitsplätze in seinem Unternehmen anzufertigen. In dieser Gefährdungsbeurteilung bestimmt er die Risiken und Gefahren, die an diesem bestimmten Arbeitsplatz auftreten können. Er legt zudem in der Gefährdungsbeurteilung die Maßnahmen fest, die er für geeignet hält, um die festgestellten und bewerteten Gefahren zu minimieren. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung nach der BGV A3. Darüber hinaus die Fristen, in denen die regelmäßige Prüfung nach DGUV V3 zu erfolgen hat. Die Experten von der E+Service+Check GmbH helfen Ihnen bei der Festlegung der Fristen.

Wer darf Prüfungen nach der BGV A3 vornehmen?

Es liegt auf der Hand, dass nicht Jedermann eine Prüfung nach der BGV A3 vornehmen darf. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 schreibt dafür eine sogenannte Befähigte Person vor. Diese Person muss drei Voraussetzungen erfüllen, um Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 rechtssicher und zuverlässig vornehmen zu dürfen. Die Befähigte Person muss eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Bedingung wird auch durch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium erfüllt. Darüber hinaus muss die Befähigte Person eine mindestens einjährige einschlägige berufliche Erfahrung nachweisen. Als dritte Voraussetzung muss sie das Wissen und die Kenntnisse über die Prüfung nach der BGV A3 besitzen. Die Experten der E+Service+Check GmbH sind solche Befähigten Personen und damit in der Lage, Ihre elektrischen Anlagen und Geräte zuverlässig nach der DGUV V3 zu prüfen.

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