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DGUV Vorschrift 3

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DGUV Vorschrift 3

Die ehemals BGV A3 wird seit 1997 als DGUV Vorschrift 3 bezeichnet. Sie regelt den einheitlichen Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zur Unfallverhütung und wird durch die Berufsgenossenschaften vorgegeben. Es handelt sich demnach nicht um eine freiwillig einzuhaltende Vorschrift. Auch nichtelektrotechnische Anlagen und Betriebsmitteln fallen unter die Richtlinie der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), sofern sie sich in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befinden. Ob die Vorschrift eingehalten wird, wird über die DGUV V3 Prüfung ermittelt und sollte vom Unternehmer selbst in regelmäßigen Abständen in seinem eigenen Interesse veranlasst werden.

Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) gilt für alle Betriebe, in welchen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vorzufinden sind. Für sie gelten besondere Vorschriften zur Unfallverhütung, an die sich jeder Unternehmer halten muss. Grundsätzlich sieht die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) vor, dass die so genannten VDE-Bestimmungen gelten. Das sind etablierte Grundlagen der Elektrotechnik, die Regeln und Bestimmungen für das Führen und Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel beinhalten. Diese elektronischen Grundlagen müssen eingehalten werden. Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) verweist explizit auf geltende VDE-Regeln. Deren Einhaltung hat oberste Priorität bei der DGUV V3 Prüfung.

Unter elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln versteht man alle Teile, die entweder einzeln oder als Ganzes dem Anwenden elektrischer Energie dienen (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Teilen oder Speichern elektrischer Energie). Im Sinne des § 209 Abs. 1 SGB VII liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Vorschriften nach § 3, 5 (Abs. 1 bis 3), 6 und 7 missachtet werden.

bgva3 pruefung

Grundsätzliche Regeln der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass seine elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nur von einer Elektrofachkraft eingerichtet, gewartet und geändert werden dürfen. Grundsätzlich stehen dabei die Elektrotechnischen Grundregeln nach VDE-Bestimmung im Vordergrund. Dabei handelt es sich um ein anerkanntes Regelwerk der Informationstechnik, das als Norm zu Grunde gelegt wird und auf die die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) verweist.

Wurde ein Mangel festgestellt, so ist dieser unverzüglich zu beheben. Ist das nicht sofort möglich, hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage oder die Betriebsmittel so lange nicht verwendet werden, bis der Mangel in seiner Gänze behoben werden konnte. Nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) dürfen fehlerhafte elektrische Betriebsmittel und Anlagen nicht verwendet werden, wenn sie den elektrotechnischen Regeln (VDE-Regeln) nicht (mehr) entsprechen.

 

Weitere Regeln bei der DGUV V3 Prüfung

Nicht für alle Anlagen und Maschinen gibt es geltende VDE-Regeln. Sollten diese Regeln für einen Sachverhalt fehlen, gelten folgende allgemeine Regeln der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3):

  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in einem sicheren Zustand befinden, d. h. es darf hiervon keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen
  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie den örtlichen Sicherheitsansprüchen entsprechen
  • an aktiven Teilen (Teilen, die unter Spannung stehen) darf nicht gearbeitet werden. An den aktiven Teilen muss ein spannungsfreier Zustand hergestellt werden können
  • ist der spannungsfreie Zustand nicht herzustellen, darf laut DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) an aktiven Teilen gearbeitet werden, wenn keine Gefahr der Bildung von Körperdurchströmung und Lichtbogenbildung besteht
  • aktive Teile müssen grundsätzlich gegen direktes Berühren geschützt werden
  • das gilt auch für benachbarte aktive Teile
  • grundsätzlich müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) gegen Gefahren geschützt sein, die von der Spannung, Frequenz oder Verwendungsart ausgehen

E-Check Messgeraet fuer die DGUV V3 (BGV A3) Pruefung

Das muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden

Jeder Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine eingesetzten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die DGUV V3 Prüfung kann der Unternehmer selbst vornehmen (bzw. diese Tätigkeit innerhalb seines Betriebes an eine qualifizierte Person vergeben) oder durch ein Sub-Unternehmen als Dienstleistung in Anspruch nehmen. Empfehlenswert ist, dass es sich hierbei immer um eine ausgebildete Elektrofachkraft handelt (z. B. Personen, die als Elektroingenieur oder Elektrotechniker tätig sind und über einschlägige Berufserfahrung verfügen). Die Prüfprotokolle müssen gewissenhaft geführt werden und eventuelle Mängel müssen fachmännisch behoben werden. Sie sind nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) aber keine grundsätzliche Pflicht.

Sichergestellt werden muss:

  • Ein ordnungsgemäßer Zustand der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen bei deren Erstinbetriebnahme und weiterhin in bestimmten Zeitabständen / Frist (beispielsweise monatlich oder wöchentlich). Die Fristen sind immer so wählen, dass sie den Gegebenheiten entsprechen. Neigen elektrische Anlagen oder Betriebsmittel zu Mängeln und ist von wiederkehernden Problemen auszugehen, sind die Fristen enger zu setzen. Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) verlangt vom Unternehmer ein gewissenhaftes Vorgehen, bei dem er trotzdem einen gewissen Handlungsspielraum nach eigenem Bemessen hat.
  • Die Prüfung bei der ersten Inbetriebnahme ist nicht nötig, wenn der Hersteller selbst angibt, dass dies nicht nötig ist.
  • Mängel sind möglichst frühzeitig aufzudecken und die regelmäßigen Fristen zur Prüfung entsprechend anzupassen. Es ist also immer davon auszugehen, dass die DGUV V3 Prüfung eher zu häufig als zu selten durchzuführen ist. Je häufiger, desto größer ist die Chance, Mängel frühzeitig zu entdecken.
  • Bei der Prüfung sind die VDE-Regeln zu beachten, die Teil der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) sind, allerdings als separates Regelwerk geführt werden.
  • Wenn die Berufsgenossenschaft dies verlangt, ist ein Prüfbuch über alle Prüfschritte, Mängel und deren Behebung zu führen. Auch wenn es keine grundsätzliche Pflicht laut DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist, so ist das Führen eines Prüfprotokolls immer zu empfehlen. Sollte trotz aller Bemühungen ein Mangel übersehen worden sein oder gar ein Unfall eingetreten sein, kann die Ursache oft nur anhand eines Prüfbuches nachvollzogen werden.
 

Beispiel für einen Prufbericht nach DGUV Vorschrift 3

Wem dient die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)?

Zwar könnte man den Eindruck bekommen, dass die DGUV V3 Prüfung eine reine Schikane im Unternehmeralltag ist, genau das Gegenteil ist allerdings der Fall. Die DGUV V3 Prüfung nutzt allen Mitarbeitern eines Unternehmens und auch dem Unternehmer selbst. Sie stellt sicher, dass von elektrischen Anlagen und Maschinen möglichst wenig Gefahr ausgeht und die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) hat ein oberstes Ziel: Die Verhütung von Unfällen. Das Ziel ist also, dass in einem Unternehmen so wenig wie möglich passiert. Letztendlich ist das nur im Interesse alle Beteiligter. Schwere Unfälle können durch die regelmäßige DGUV V3 Prüfung verhindert werden und sorgen für den Mitarbeitern für ein beruhigtes Gefühl, denn sie wissen, dass die Maschinen und Anlagen, mit welchen sie täglich arbeiten, frei sind von Mängel und regelmäßig auf ihren sicheren Zustand hin überprüft werden. Zwar ist die DGUV V3 Prüfung umfangreich und kann nicht nebenbei durchgeführt werden, aber sie funktioniert nur gut und erfüllt ihren Zweck, wenn sie akribisch mit Prüfprotokollen durchgeführt wird und die Regeln auch tatsächlich eingehalten werden.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) dient also der Allgemeinheit. Denn schwere Zwischenfälle mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln können auch für die Umwelt eine enorme Gefahr darstellen.

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