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Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen in Sachsen
Wofür werden Blitzschutzanlagen benötigt und sind diese zwingend erforderlich?
Wie funktioniert eine Blitzschutzanlage?
Von wem darf die Instandsetzung , Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen Sachsen?
Welche Prüfintervalle gelten für die Durchführung der Prüfung von Blitzschutzanlagen?
- Schutzklasse I und II
- Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel: Jedes Jahr
- Umfassende Prüfung: Alle 2 Jahre
- Umfassende Prüfung bei kritischen Systemen: Jedes Jahr
- Schutzklasse III und IV
- Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel: Alle 2 Jahre
- Umfassende Prüfung: Alle 4 Jahre
- Umfassende Prüfung bei kritischen Systemen: Jedes Jahr
Allerdings stellen diese Prüfintervalle lediglich eine allgemeine Mindestanforderung dar. Aufgrund von behördlichen Anforderungen oder Verordnungen kann eine Verkürzung notwendig und bindend sein. Auch in explosionsgefährdeten Bereichen ist das Prüfintervall auf 6 Monate zu verkürzen, da das Risiko deutlich höher ist.
Was wird bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen überprüft?
Die Prüfung von Blitzschutzanlage beinhaltet die Inspektion und Begutachtung aller relevanten Komponenten der Anlage. Folgende Anlagenteile werden dabei überprüft:
- Fangeinrichtungen, Leitungsverlegung und Blitzableiter
- Trennstellen und Einführungen ins Erdreich
- Relevante Systembauteile
- Überspannungsschutzgeräte
- Potentialausgleichselemente
In welchen Intervallen muss eine Wartung von Blitzschutzanlagen durchgeführt werden?
Es empfiehlt sich die Wartung von Blitzschutzanlagen mit der Prüfung zu kombinieren. So können Mängel und Schäden, die bei der Prüfung entdeckt werden, direkt instandgesetzt werden. Feste Vorgaben für Wartungsintervalle gibt es jedoch nicht.
Wie unterscheidet sich die Wartung von Blitzschutzanlagen von der Prüfung?
Grundsätzlich enthält die Wartung von Blitzschutzanlagen auch einige Schritte der Prüfung. Denn bevor die Anlage instandgesetzt werden kann, müssen natürlich Mängel erkannt werden. Das geht nur durch eine vorherige Prüfung der Blitzschutzanlagen. Daher bietet es sich an, beides miteinander zu kombinieren. So sparen Sie sich Zeit und Geld.
Bei der Durchführung der Wartung von Blitzschutzanlagen sind beispielsweise folgende Maßnahmen notwendig:
- Sichtprüfung der Fangeinrichtungen, Leitungen (Maschen) und Blitzableiter und Beseitigung von Schäden, beispielsweise lose Fangstangen oder Korrosion
- Begutachtung der Einführungen der Ableiter ins Erdreich auf Korrosion und Behebung des Mangels
- Trennstellen überprüfen, ob diese lose sind
- Funktionsprüfung der Überspannungsschutzgeräte und dessen Austausch bei einem Defekt
Wann ist eine Reparatur von Blitzschutzanlagen nötig?
Die Reparatur von Blitzschutzanlagen ist immer nötig, wenn die Mängel die Funktion der Anlage beeinträchtigen. Kleinere Mängel oder der Fortschritt einer Korrosion sollten beobachtet werden. Größere Mängel wie beispielsweise defekte Überspannungsschutzgeräte, abgerissene Fangstangen oder lose Ableitungen sollten direkt behoben werden.
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