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Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen Sachsen

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Inhaltsverzeichnis für den Beitrag Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen in Sachsen

Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen in Sachsen

Nur eine funktionierende Blitzschutzanlage kann ausreichend vor Sachschäden an baulichen Anlagen und vor Personenschäden in Folge eines Blitzschutzeinschlags schützen. Daher ist die Instandsetzung , Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen zwingend erforderlich. Nur so kann ein technisch einwandfreier und funktionsfähiger Zustand des Blitzschutzsystems gewährleistet werden. Wir führen gerne die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen sowie die Reparatur in Sachsen für Sie durch. Dazu zählt beispielsweise die Prüfung von Blitzschutzanlagen in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz, Freiberg und Freital.

Wofür werden Blitzschutzanlagen benötigt und sind diese zwingend erforderlich?

Blitzschutzanlagen erfüllen zwei Schutzfunktionen. Zum einen schützen sie die baulichen Anlagen vor Sachschäden in Folge eines Blitzeinschlags. So werden beispielsweise Stromausfälle verhindert oder Schäden an elektrischen Anlagen, Leitungen oder Geräten eingedämmt. Zum anderen schützen Blitzschutzanlagen die Personen, die sich während des Blitzeinschlags im jeweiligen Gebäude befinden. Blitzeinschläge können hohe elektrische Ströme verursachen, die zu Bränden führen und wiederum die Personen gefährden.Wofür werden Blitzschutzanlagen benötigt und sind diese zwingend erforderlich? Blitzschutzanlagen erfüllen zwei Schutzfunktionen. Zum einen schützen sie die baulichen Anlagen vor Sachschäden in Folge eines Blitzeinschlags. So werden beispielsweise Stromausfälle verhindert oder Schäden an elektrischen Anlagen, Leitungen oder Geräten eingedämmt. Zum anderen schützen Blitzschutzanlagen die Personen, die sich während des Blitzeinschlags im jeweiligen Gebäude befinden. Blitzeinschläge können hohe elektrische Ströme verursachen, die zu Bränden führen und wiederum die Personen gefährden. Zwingen erforderlich sind Blitzschutzanlagen nicht immer. Spezielle bauliche Anlagen erfordern eine Blitzschutzanlage beispielsweise durch behördliche Auflagen oder Verordnungen. Auch in baulichen Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen kann diese erforderlich sein. Es kommt dabei aber auch immer auf die Lage und Umgebung des zu schützenden Objektes an. Bei einem Standort zwischen vielen deutlich höheren Gebäuden ist eine Blitzschutzanlage beispielsweise nicht erforderlich. Die Wahrscheinlichkeit eines direkten Blitzeinschlags ist bedingt durch die Lage des Objekts sehr unwahrscheinlich. Der Blitz wird eher in die umliegenden höheren Gebäude einschlagen. Es gibt weitere Risiko- und Umgebungsfaktoren, die betrachtet werden, um herauszufinden, ob eine Blitzschutzanlage notwendig und sinnvoll ist. Prinzipiell kann ein Blitzschutzsystem aber freiwillig aus eigenem Schutzempfinden errichtet werden, beispielsweise bei Wohn- oder Einfamilienhäusern.

Wie funktioniert eine Blitzschutzanlage?

Damit eine Blitzschutzanlage einen umfassenden Schutz bietet, besteht diese aus einem äußeren und inneren Blitzschutz, die aufeinander abgestimmt sind. Beide Systeme ergänzen sich dabei und erfüllen verschiedene Funktionen. Daher ist das Zusammenspiel vom äußeren und inneren Blitzschutz sehr wichtig. Der äußere Blitzschutz schützt vor den Folgen, die durch einen direkten Blitzeinschlag entstehen können. Ziel des äußeren Systems ist es daher, den Blitz am Gebäude vorbei ins Erdreich zu leiten, sodass dieser keine Schäden im Gebäude anrichten kann. Entsprechende Fangeinrichtungen (Fangstangen) sorgen dafür, dass der Blitz möglichst dort einschlägt. Über die Fangeinrichtungen wird der Blitzstrom anschließend über Ableitungen ins Erdreich geführt. Dabei ist zu beachten, dass in der Nähe von Fangeinrichtungen und Ableitungen keine technischen Einrichtungen oder Leitungen befinden, die mit dem inneren des Gebäudes verbunden sind. Ansonsten kann der Blitzstrom darauf überspringen und ins Gebäudeinnere geführt werden und genau das soll vermieden werden. Daher ist die Prüfung von Blitzschutzanlagen, bei denen der korrekte Aufbau geprüft wird, sehr wichtig. Der innere Blitzschutz hingegen schützt elektrische Anlagen und Systeme sowie elektrische Geräte und Verbrauche im Inneren des Gebäudes. Dadurch sollen teure Schäden an Anlagen, Leitungen und Geräten vermieden und Personen vor Brandgefahren geschützt werden. Zum einen werden Anlagen und Geräte durch Überspannungsschutzgeräte geschützt. Diese sorgen dafür, dass der Blitzstrom auf ein Minimum reduziert wird, sodass dieser keinen Schaden mehr anrichten kann. Außerdem wird mittels Potentialausgleich eine Verschleppung von Blitzstromspannungen verhindert. Damit die Funktion von Blitzschutzsystemen dauerhaft gewährleistet werden kann, ist eine regelmäßige Prüfung, Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen notwendig.

Von wem darf die Instandsetzung , Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen Sachsen?

Arbeiten an Blitzschutzanlagen dürfen nur von Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden. Die Forderung nach einer Blitzschutzfachkraft wird in der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) gestellt. Die Anforderungen richten sich an Personen und Firmen, die mit der Planung, Errichtung und Prüfung von Blitzschutzanlagen beauftragt sind. Eine Blitzschutzfachkraft muss ihre Fachkenntnisse durch eine fachliche Ausbildung sowie durch praktische Erfahrungen mit der Prüfung, Reparatur und Wartung von Blitzschutzanlagen vorweisen können. Zudem müssen die einschlägigen Blitzschutznormen bekannt und ständig auf dem neusten Stand verfügbar sein. Eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Blitzschutzes reicht in der Regel aus, um entsprechende Kenntnisse nachzuweisen und als Blitzschutzfachkraft zu gelten.

Welche Prüfintervalle gelten für die Durchführung der Prüfung von Blitzschutzanlagen?

Die Blitzschutzanlage muss natürlich vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Aber auch Wiederholungsprüfungen sind in regelmäßigen Abständen notwendig, damit Schäden, die durch Unwetter, Witterungs- oder Umgebungseinflüsse entstehen, entdeckt werden können. Nur so kann die Funktion der Blitzschutzanlage dauerhaft gewährleistet werden. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen muss je nach Prüfumfang und Blitzschutzklasse alle 1 bis 4 Jahre durchgeführt werden.
 
Die Prüffristen sind in der DIN EN 62305-3 festgelegt. Folgende Prüfintervalle sind einzuhalten:
  • Schutzklasse I und II
  • Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel: Jedes Jahr
  • Umfassende Prüfung: Alle 2 Jahre
  • Umfassende Prüfung bei kritischen Systemen: Jedes Jahr
  • Schutzklasse III und IV
  • Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel: Alle 2 Jahre
  • Umfassende Prüfung: Alle 4 Jahre
  • Umfassende Prüfung bei kritischen Systemen: Jedes Jahr

 

Allerdings stellen diese Prüfintervalle lediglich eine allgemeine Mindestanforderung dar. Aufgrund von behördlichen Anforderungen oder Verordnungen kann eine Verkürzung notwendig und bindend sein. Auch in explosionsgefährdeten Bereichen ist das Prüfintervall auf 6 Monate zu verkürzen, da das Risiko deutlich höher ist.

Was wird bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen überprüft?

Die Prüfung von Blitzschutzanlage beinhaltet die Inspektion und Begutachtung aller relevanten Komponenten der Anlage. Folgende Anlagenteile werden dabei überprüft:

  • Fangeinrichtungen, Leitungsverlegung und Blitzableiter
  • Trennstellen und Einführungen ins Erdreich
  • Relevante Systembauteile
  • Überspannungsschutzgeräte
  • Potentialausgleichselemente

In welchen Intervallen muss eine Wartung von Blitzschutzanlagen durchgeführt werden?

Es empfiehlt sich die Wartung von Blitzschutzanlagen mit der Prüfung zu kombinieren. So können Mängel und Schäden, die bei der Prüfung entdeckt werden, direkt instandgesetzt werden. Feste Vorgaben für Wartungsintervalle gibt es jedoch nicht.

Wie unterscheidet sich die Wartung von Blitzschutzanlagen von der Prüfung?

Grundsätzlich enthält die Wartung von Blitzschutzanlagen auch einige Schritte der Prüfung. Denn bevor die Anlage instandgesetzt werden kann, müssen natürlich Mängel erkannt werden. Das geht nur durch eine vorherige Prüfung der Blitzschutzanlagen. Daher bietet es sich an, beides miteinander zu kombinieren. So sparen Sie sich Zeit und Geld. pruefung elektrischer maschinen vde 0113

Bei der Durchführung der Wartung von Blitzschutzanlagen sind beispielsweise folgende Maßnahmen notwendig:

  • Sichtprüfung der Fangeinrichtungen, Leitungen (Maschen) und Blitzableiter und Beseitigung von Schäden, beispielsweise lose Fangstangen oder Korrosion
  • Begutachtung der Einführungen der Ableiter ins Erdreich auf Korrosion und Behebung des Mangels
  • Trennstellen überprüfen, ob diese lose sind
  • Funktionsprüfung der Überspannungsschutzgeräte und dessen Austausch bei einem Defekt

Wann ist eine Reparatur von Blitzschutzanlagen nötig?

Die Reparatur von Blitzschutzanlagen ist immer nötig, wenn die Mängel die Funktion der Anlage beeinträchtigen. Kleinere Mängel oder der Fortschritt einer Korrosion sollten beobachtet werden. Größere Mängel wie beispielsweise defekte Überspannungsschutzgeräte, abgerissene Fangstangen oder lose Ableitungen sollten direkt behoben werden.

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