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Instandsetzung , Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen Sachsen- Anhalt

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Inhaltsverzeichnis für den Beitrag Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen in Sachsen- Anhalt

Instandsetzung , Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen in Sachsen- Anhalt

Eine Blitzschutzanlage sollte bei einem Gewitter Blitze gefahrenfrei auffangen und die Ströme weiter in die Erde ableiten. Gerne wird diese Anlage auch als „Blitzschutz“ bezeichnet. Das Ziel des Blitzschutzes ist, mögliche schwere Beschädigungen an Gebäuden oder Bränden vorzubeugen. Zudem ist es wichtig, dass eine Überspannung auf elektrische Systeme vermieden wird, da ansonsten auch schwere Schäden an Geräten entstehen können. Auch das Verhindern von gefährlicher Funkenbildung ist Teil des Blitzschutzes. Wurde die entsprechende Anlage installiert, ist es notwendig, eine wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzanlagen durchzuführen. Eine Blitzschutzanlage besteht aus zwei wichtigen Teilen: dem „Äußeren“ und dem „Inneren Blitzschutz“. Der äußere Teil der Anlage wird allgemein gerne nur als „Blitzableiter“ bezeichnet und ist auch der bekannteste Teil. Dazu zählen die Fangeinrichtung, eine Ableitungs- und Erdungsanlage. Der innere Blitzschutz ist mit einigen Schutzeinheiten ausgestattet, wie dem Überspannungsschutz und dem Blitzschutz-Potentialausgleich. Die Wartung von Blitzschutzanlagen ist besonders nach einem schweren Gewitter mit Blitzschlag notwendig. Wurden dabei Teile beschädigt, können sie beim nächsten Unwetter nicht mehr den nötigen Schutz bieten.

Im Folgenden werden die Aufgaben des Blitzschutzes und seiner Teilbereiche genau erklärt:

Äußerer Blitzschutz:

  •  Direkter Blitzeinschlag wird von der Fangleitung oder Fangeinrichtung aufgefangen
  • Leitet Blitzstrom sicher ins Erdreich ab durch Ableitungsanlage
  • Strom wird dann über Erdungsanlage in der Erde verteilt.

Innerer Blitzschutz:

  • Schäden an elektrischen Geräten und Einrichtung wird vermieden
  • Vermeidung von gefährlicher Funkenbildung

Erdungsanlage oder Fundamenterder:

  • Gehört zum äußeren Blitzschutz
  • Übernimmt die Ableitung des Stromes in die Erde

Überspannungsschutz:

  • Überspannungsableiter und Unterverteiler schützt elektrische und elektronische Geräte vor hoher Spannung
  • Wichtiger Teil der VDE 0185 und der DIN-Blitzschutznorm
  • Zusätzlich wichtig für den Potentialausgleich elektrischer Leitungen

Potentialausgleich:

  • Schützt vor einem elektrischen Schlag

Auf was muss man bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen Sachsen- Anhalt achten?

Nur ausgebildetes und geschultes Fachpersonal darf die Prüfung von Blitzschutzanlagen vornehmen. Es gibt bestimmte Bestimmungen, wie zum Beispiel die DIN EN 62305-3, die erfüllt werden müssen. Festgehalten werden diese in den VDE-Bestimmungen 0185-305-3 vom Verband für Elektronik, Elektrotechnik und Informationstechnik. Zusätzlich muss die Fachkraft eine fachliche Ausbildung absolvieren, um die Prüfung von Blitzschutzanlagen auch richtig umsetzen zu können. Um Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen zu können sind Kenntnisse über einschlägige Normen wichtig, aber es sollte auch einiges an Erfahrung vorhanden sein.
Die Prüfung von Blitzschutzanlagen muss laut den Bestimmungen der VDE, sobald sie errichtet ist, verpflichtend vorgenommen werden. Wie genau die Prüffrist für ein Objekt aussieht, kann variieren. Die Abstände liegen grundsätzlich zwischen einem und vier Jahren. Wie die Fristen zustande kommen, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Möglicher Qualitätsverlust durch Witterung der Anlage (aufgrund umgebungsbedingter Faktoren)
  •  Schäden nach direktem Blitzeinschlag
  • Abhängig von der Blitzschutzklasse der Anlage – das bedeutet, je höher diese ist, desto weniger Zeit liegt bei den Abständen der Prüfung von Blitzschutzanlagen dazwischen
 

Was muss bei der Wartung von Blitzschutzanlagen Sachsen- Anhalt gemacht werden?

Die Wartung von Blitzschutzanlagen sollte am besten zugleich mit der Prüfung der jeweiligen Anlage gemacht werden. Sollten Reparaturarbeiten anfallen, können diese gleich im Anschluss gemacht werden. Zuerst ist ein erster grober Überblick über die Anlage notwendig. Die Sichtprüfung, die von der Fachkraft durchgeführt wird, stellt sicher, ob die Wartung von Blitzschutzanlagen gemacht werden sollte oder nicht. Genau besichtigt werden dabei Leiter, Anzeigen und mögliche betroffene Geräte. Beispiele dafür sind der Überspannungsableiter oder der Überspannungsschutz. Bei der korrekten Wartung von Blitzschutzanlagen sollten diese Schritte nicht fehlen:

  • Überspannungsgeräte sowie Bauteile und Leiter des Blitzschutzsystems prüfen
  • Messung von Erdwiderstand der Erdungsanlage und des elektrischen Durchgangs von Installationen der Anlage
  • Bauteile und diverse Leiter wieder befestigen, sollten sich diese gelöst haben
  • Wurden Änderungen an der Anlage vorgenommen, sollte die Wirksamkeit des Blitzschutzes nochmal genau geprüft werden

Es sollte dabei auf eine genaue Dokumentation der Wartung von Blitzschutzanlagen geachtet werden. Anfallende Kosten richten sich nach der vorgenommenen Tätigkeit und halten sich dabei an das Protokoll.

Welche Bereiche betreffen die Reparatur von Blitzschutzanlagen Sachsen- Anhalt?

Ob eine Reparatur von Blitzschutzanlagen notwendig ist, hängt natürlich von der vorhergegangenen Wartung ab. Kleine Arbeiten werden gleich während der Wartung erledigt. Vor allem nach dem direkten Einschlag eines Blitzes ist die Reparatur von Blitzschutzanlagen auf jeden Fall notwendig. Es kann nämlich sein, dass bestimmte Teile der Anlage zerstört wurden. Folgende Bereiche kann das betreffen:

  •  Probleme mit Bauteilen und Leitern der Blitzschutzanlage (äußere und innere)
  • Schäden am Unterverteiler und am Überspannungsableiter
  • Beschädigungen an der Erdungsanlage

Grundsätzlich wird eine Wartung immer im Zusammenhang einer Prüfung der Anlage gemacht. Eine Reparatur von Blitzschutzanlagen hingegen wird dann vorgenommen, sobald Schäden nach einem Unwetter entstanden sind. So kann diese auch akut und wenn nötig durchgeführt werden.

Ist eine Blitzschutzanlage verpflichtend zu haben?

Grundsätzlich besteht für Wohnhäuser und ähnliche Gebäude keine Pflicht, eine Blitzschutzanlage zu verbauen. Es ist jedoch empfehlenswert, diese Schutzmaßnahme in ein Gebäude zu integrieren. Wenn bei einem Unwetter ein Haus vom Blitz getroffen wird, können große und ernste Schäden entstehen. Es passiert zwar nicht so häufig, dass ein Blitz in ein Wohnhaus einschlägt, aber es kann schon vorkommen.
Bestimmte Gebäude mit hoher Gefährdung von Blitzschlägen haben jedoch die Pflicht, eine Blitzschutzanlage zu integrieren. Darunter fallen folgende Gebäudetypen:

  • Hochhäuser, die zugleich Wohnhäuser sind und über 20 Meter hoch sind (ab ca. 5 – 6 Stockwerken)
  • Sehr hohe und freistehende Gebäude (exponierte Gebäude) wie Kirchtürme
  • Hohe Schornsteine und allgemein hohe Türme
  • Alte Häuser und Fachwerke mit Holz-, Reet- oder Strohdächer
  • Öffentliche Gebäude mit einer hohen Anzahl von Menschen wie Krankenhäuser, Kinos, Hotels und Bürogebäude
  • Anlagen in der Industrie und Chemie, die brand- und explosionsgefährdet sind
  • Anlagen, die unter Kultur- und Denkmalschutz stehen wie Museen

Eine Reparatur von Blitzschutzanlagen sollte bei diesen Gebäuden unbedingt vorgenommen werden, sollten diese von einem direkten Blitzschlag betroffen sein.

Wie sind die Blitzschutzklassen für Gebäude aufgeteilt?

Die Gefährdungsbeurteilung von Blitzeinschlägen bei Gebäuden unterteilt diese jeweils in die passende Blitzschutzklasse. Die erwartete Bedrohung und mögliche Folgeschäden sollten abgeschätzt und errechnet werden. Eine regelmäßige Reparatur von Blitzschutzanlagen ist hier absolut notwendig. Insgesamt gibt es vier Blitzschutzklassen:

Schutzklasse I:

  • militärische Einrichtungen, Kernkraftwerke und Rechenzentren

Schutzklasse II:

  • explosionsgefährdete Bereiche
  • Gebäude im Bereich der Industrie und Chemie

Schutzklasse III:

  • Schulen, Museen, Krankenhäuser, Kirchen
  • Hotels mit mehr als 60 Betten, Versammlungszentren mit Platz für mehr als 100 – 200 Personen
  • Photovoltaik mit mehr als 10 kW

Schutzklasse IV:

  • Bürogebäude und Banken mit mehr als 2.000 m2, Verkaufsstätten, Verwaltungseinrichtungen
  • Wohngebäude mit mehr als 20 Wohnungen und Hochhäuser über 22 Meter

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen ist bei den verschiedenen Schutzklassen sehr wichtig. Wie lange die Fristen jedoch sind, hängt von der einzelnen Schutzklasse ab.

Sichtprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

  • Schutzklasse I und II: jedes Jahr
  • Schutzklasse III und IV: alle zwei Jahre

Umfassende Prüfung und gegebenenfalls Reparatur von Blitzschutzanlagen

  •  Schutzklasse I und II: alle zwei Jahre
  • Schutzklasse III und IV: alle vier Jahre

Umfassende Prüfung von kritischen Systemen

  • Schutzklasse I bis IV: jedes Jahr

Eine wiederkehrende Reparatur von Blitzschutzanlagen bei der Schutzklasse I (manchmal auch bei II) kann auch alle 6 Monate durchgeführt werden. Da diese Schutzklassen einen besonders hohen Sicherheitsstandard haben, sind auch häufigere Reparaturen und Prüfungen sinnvoll.

Welche Schäden können bei einem Blitzschlag entstehen?

Ein Gebäude mit Blitzschutzanlage ist gegen einen direkten Blitzschlag gut gewappnet. Trotzdem sollte bei der Reparatur von Blitzschutzanlagen Sachsen- Anhalt gewisse Sicherungen überprüft werden. Trifft ein Blitz jedoch ein Haus ohne dieser Vorrichtung, können sehr schwere Schäden entstehen. Dabei können die Bausubstanz des Hauses und andere Installationen des Hauses betroffen sein. Diese Schäden können nach einem Blitzschlag entstehen:

  • Zerstörung der Dachflächen, Fenstern, Türen und von Zählerkasten
  • Absprengen von Decken, Wänden, Putzflächen und Unterputzleitungen
  • Spaltung der Dachbalken
  • Brände im Dachstuhl, möglicher Wasserschaden durch Einsatz von Löschwasser
  • Schäden an Verteilern, Steckdosen, Computern, Handys, Haushaltsgeräten und der Heizung wegen Überspannung
 
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