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Instandsetzung , Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen Thüringen

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Inhaltsverzeichnis für den Beitrag Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen in Thüringen

Instandsetzung , Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen in Thüringen

Die Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen Thüringen, dient zum gefahrlosen Auffangen von Blitzen, deren Strömen und zum Ableiten dieser in die Erde. Schwere Beschädigungen und Brände bei Häusern sollten so vermieden werden. Zusätzlich sollte die Anlage Überspannungen auf elektrische Systeme in Gebäuden verhindern. Gefährliche Funkenbildung kann man so gut vermeiden. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen ist, sofern eine vorhanden ist, regelmäßig und wiederkehrend durchzuführen. Grundsätzlich besteht die Blitzschutzanlage aus einem „Äußeren Blitzschutz“ und einem „Inneren Blitzschutz“. Der äußere Teil wird gemeinhin auch gerne nur als „Blitzableiter“ bezeichnet. Dieser besteht aus einer Fangeinrichtung, einer Ableitungs- und einer Erdungsanlage. Der innere Teil besitzt einen Überspannungsschutz, der auch als Blitzschutz-Potentialausgleich bezeichnet wird. Nach einem Unwetter mit Blitzschlag ist es notwendig, die Wartung von Blitzschutzanlagen durchzuführen. Es können immer kleine Schäden entstehen, die das nächste Mal einen passenden Schutz verhindern können.
Jede Art von Blitzschutz hat eine andere Wirkungsweise. Diese wird im Folgenden genauer erklärt:

Äußerer Blitzschutz:

  • Fangleitung oder -einrichtung wird zum Auffangen von direktem Blitzeinschlag verwendet
  • Sicheres Ableiten des Blitzstromes ins Erdreich durch Ableitungsanlage
  • Verteilung des Stroms in die Erde durch Erdungsanlage

Innerer Blitzschutz:

  • Vermeidung von Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten
  • Gefährliche Funkenbildung wird vermieden

Erdungsanlage:

  • Auch Fundamenterder genannt
  • Ist Teil des äußeren Blitzschutzes
  • Sorgt dafür, dass der Strom beim Ableiten in die Erde verteilt wird.

Überspannungsschutz:

  •  Elektrische und elektronische Geräte werden vor hoher Spannung durch den Überspannungsableiter und dem Unterverteiler geschützt
  • Wichtiger Teil der DIN-Blitzschutznorm VDE 0185
  • Ist für den Potentialausgleich elektrischer Leitungen wichtig

Potentialausgleich:

  • Sollte vor einen elektrischen Schlag schützen

Was wird bei der Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen Thüringen gemacht?

Die Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen Thüringen darf nur von bestimmten Fachleuten durchgeführt werden. Die Fähigkeiten der Fachkraft müssen speziellen Bestimmungen entsprechen wie zum Beispiel der DIN EN 62305-3. Diese wird vom Verband für Elektronik, Elektrotechnik und Informationstechnik in den VDE-Bestimmungen 0185-305-3 festgehalten. Die Fachkraft muss zudem eine fachliche Ausbildung haben, um die Prüfung von Blitzschutzanlagen umsetzen zu können. Einiges an Erfahrung und Kenntnisse über einschlägige Normen zu haben ist notwendig, um Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen zu können. Laut der VDE muss die regelmäßige Prüfung von Blitzschutzanlagen verpflichtend vorgenommen werden. Die Prüffristen können bei dem jeweiligen Objekt zwar etwas variieren, jedoch liegen die Abstände zwischen einem und vier Jahren. Für diese Abstände sind auch bestimmte Faktoren wichtig:

  • Witterungs- und Qualitätsverlust der Anlage durch z.B.: umgebungsbedingter Einwirkungen
  • Entstandene Schäden durch direkte Blitzeinschläge
  • Blitzschutzklassen der Anlage – je höher diese ist, desto öfter muss die Prüfung von Blitzschutzanlagen gemacht werden

Warum ist die Wartung von Blitzschutzanlagen Thüringen so wichtig?

Die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen sollten zeitlich aufeinander abgestimmt sein, um mögliche, folgende Reparaturen gleich anzuschließen. Die Fachkraft sollte sich im ersten Schritt einen groben Überblick über die Anlage verschaffen. Die Sichtprüfung sollte dann Auskunft darüber geben, ob eine Wartung von Blitzschutzanlagen wirklich notwendig ist. Besonders Anzeigen, Leiter und betroffene Geräte werden genau besichtigt. Darunter fallen beispielsweise auch der Überspannungsschutz und der Überspannungsableiter für Geräte. Eine fachlich korrekte Routine der Wartung von Blitzschutzanlagen sollte folgende Schritte enthalten:

  • Sichtprüfung der Überspannungsgeräte
  • Bauteile und Leiter des Blitzschutzsystems prüfen
  • Elektrischen Durchgang von Installationen der Anlage messen
  • Erdwiderstand der Erdungsanlage messen
  • Leiter und Bauteile gegebenenfalls wiederbefestigen
  • Wirksamkeit des Blitzschutzes prüfen (wenn Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden)

Die Wartungsarbeiten sollten auf jeden Fall genau dokumentiert werden. Einerseits um den Überblick über die Wartungen zu behalten, andererseits richten sich auch die Kosten der Wartung von Blitzschutzanlagen nach diesem Protokoll.

Was muss bei der Reparatur von Blitzschutzanlagen Thüringen vorgenommen werden?

Was bei der Reparatur von Blitzschutzanlagen gemacht wird, hängt natürlich weitestgehend vom Ergebnis der Wartung ab. Manche kleinere Arbeiten können direkt bei der Wartung gemacht werden. Eine Reparatur von Blitzschutzanlagen ist meist dann notwendig, wenn nach dem Einschlagen eines Blitzes bestimmte Teile zerstört wurden. Das kann vor allem folgende Bereiche betreffen:

  • Leiter und Bauteile der äußeren und inneren Blitzschutzanlage
  •  Beschädigung am Überspannungsableiter und Unterverteiler
  • Schäden an der Erdungsanlage

Der größte Unterschied zwischen Wartung und Prüfung ist, dass die Wartung in Zusammenhang mit der verpflichtenden Prüfung gemacht wird. Die Reparatur von Blitzschutzanlagen kann auch akut nach einem Unwetter vorgenommen werden.

Wann ist eine Blitzschutzanlage Pflicht?

Nicht alle Wohngebäude müssen mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet werden. Natürlich ist es immer empfehlenswert eine zu verbauen, da man so großen Schäden vorbeugen kann. Sollte ein Blitz in ein Gebäude ohne die passende Anlage einschlagen, können die Folgen verheerend sein. Die Wahrscheinlichkeit ist bei normalen Wohnhäusern gering, aber nicht gleich Null.
Es gibt aber bestimmte Gebäude, die eine erhöhte Gefährdung von Blitzschlägen haben und so verpflichtet sind, eine entsprechende Anlage zu installieren.

  • Wohn- und Hochhäuser mit einer Höhe von über 20 Meter (ab ca. 5 – 6 Stockwerken)
  • Besonders hohe oder freistehende Häuser (exponierte Gebäude) wie Kirchtürme
  • Hohe Türme im Allgemeinen oder hohe Schornsteine
  •  Öffentliche Gebäude, wo sich viele Menschen aufhalten wie Krankenhäuser oder Kinos
  •  Alte Häuser mit Holz-, Stroh- oder Reetdach wie Fachwerke
  • Anlagen, die brand- oder explosionsgefährdet sind (Industrie und Chemie)
  • Anlagen, die unter Denkmal- oder Kulturschutz stehen (Museen)

Nach einem Unwetter mit Blitzschlag müssen diese Gebäude auf jeden Fall geprüft werden und wenn nötig auch eine Reparatur von Blitzschutzanlagen durchgeführt werden.

Was sind die Blitzschutzklassen für Gebäude?

Für verschiedene Arten von Gebäuden werden bestimmte Blitzschutzklassen eingerichtet. Die Gefährdungsbeurteilung von Blitzeinschlägen spielt hier eine sehr wichtige Rolle. Diese soll die erwartende Bedrohung und mögliche Schäden eines Blitzeinschlags abschätzen. Die Durführung der Reparatur von Blitzschutzanlagen nach einem Blitzschlag ist unbedingt notwendig. Es gibt dabei vier wichtige Blitzschutzklassen: pruefung elektrischer maschinen vde 0113

Schutzklasse I:

  • Rechenzentren, Kernkraftwerke, militärische EinrichtungenSchutzklasse II:
  • Gebäude im Bereich der Industrie und Chemie
  • explosionsgefährdete BereicheSchutzklasse III:
  • Schulen, Museen, Hotels mit mehr als 60 Betten, Krankenhäuser, Kirchen, Versammlungszentren mit Platz für mehr als 100 – 200 Personen, Photovoltaik mit mehr als 10 kWSchutzklasse IV:
  • Bürogebäude und Banken mit mehr als 2.000 m2, Verkaufsstätten, Verwaltungseinrichtungen, Wohngebäude mit mehr als 20 Wohnungen, Hochhäuser über 22 Meter

Diese Schutzklassen müssen auch entsprechend überprüft werden. Hier geht es um die Prüfung von Blitzschutzanlagen und davon ist abhängig, wie lange die Fristen festgesetzt werden.

Sichtprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

  •  Schutzklasse I und II: jedes Jahr
  • Schutzklasse III und IV: alle zwei JahreUmfassende Prüfung und gegebenenfalls Reparatur von Blitzschutzanlagen
  •  Schutzklasse I und II: alle zwei Jahre
  • Schutzklasse III und IV: alle vier JahreUmfassende Prüfung von kritischen Systemen
  • Schutzklasse I und II: jedes Jahr
  • Schutzklasse III und IV: jedes JahrBei der Schutzklasse I und teilweise bei der Schutzklasse II kann die wiederkehrende Reparatur von Blitzschutzanlagen auch alle 6 Monate durchgeführt werden. Meistens ist nicht viel zu machen, doch möchte man vor allem bei diesen Gebäuden und Einrichtungen auf Nummer sicher gehen.

Was passiert bei einem Blitzeinschlag?

Schlägt ein Blitz in ein Gebäude ohne die passende Anlage ein, kann es zu schweren Schäden kommen. Vor allem die Bausubstanz und die Installationen des Hauses sind betroffen. Aber auch bei Sicherungen sollte nach einem Blitzeinschlag eine Wartung von Blitzschutzanlagen vorgenommen werden. Folgende Schäden können am Haus entstehen:

  • Spaltung der Dachbalken
  •  Zerstörung von Dachflächen
  •  Zerstörung von Türen und Fenstern
  • Absprengung von Wänden, Decken und Putzflächen
  • Absprengungen von Unterputzleitungen
  •  Brände im Dachstuhl, gefolgt von Wasserschäden durch das Löschwasser
  • Zerstörung von Zählerkästen
  • Schäden an Verteiler und Steckdosen
  • Schwere Schäden an PCs, Handys, Telefonen, Heizungen und Haushaltsgeräten durch Überspannung

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