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Was ist die BGV a3 Prüfung?

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Was ist die BGV a3 Prüfung? Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, den Schutz und die Sicherheit für Arbeitnehmer in einem Unternehmen sicherzustellen. Deshalb setzen sie Unternehmern sogenannte berufsgenossenschaftliche Vorschriften, die einzuhalten sind und mit speziellen Prüfungen sichergestellt werden.

Schon seit Jahrzehnten kommen in Unternehmen, aber auch in öffentlichen Einrichtungen immer mehr elektrische Geräte und Anlagen zum Einsatz, die für den Arbeitnehmer natürlich eine potenzielle Gefahr darstellen können. Um Arbeitsunfälle im Bereich dieser elektrischen Betriebsmittel zu vermindern, gibt es deshalb die BGV a3 Prüfung. Worum es sich bei dieser Prüfung genau handelt, wer eine solche Prüfung durchführen darf und viele weitere Fragen zur Prüfung werden deshalb in diesem Beitrag beantwortet.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Prüfung?

Die gesetzlichen Grundlagen für die BGV a3 Prüfung sind die „Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ (BGV). Die Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 sind jedoch nahezu identisch und wurden somit im Mai 2014 in eine Vorschrift überführt und nennen sich deshalb seither DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). So hat sich zwar der Name der gesetzlichen Grundlagen geändert, der Inhalt ist im Bezug auf die BGV a3 Prüfung allerdings noch immer der selbe. Weshalb in diesem Beitrag weiterhin die Rede von einer Prüfung nach der BGV a3 ist.

Wer muss eine BGV a3 Prüfung durchführen lassen?

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung im Zuge des Arbeitnehmerschutzes die BGV a3 Prüfung durchführen lassen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass durch die Prüfung die Sicherheit der im Unternehmen vorhandenen elektrischen Geräte und Anlagen sichergestellt werden muss, indem eine normgerechte und anerkannte Prüfung nach den Vorschriften der BGV a3 erfolgt.

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Wer kann die BGV a3 Prüfung durchführen?

Im Rahmen der BGV a3 ist festgelegt, dass eine Prüfung lediglich durch eine geschulte Elektrofachkraft erfolgen darf. Allerdings lässt die gesetzliche Bestimmung ebenfalls zu, dass eine speziell qualifizierte Fachkraft unter der Leitung einer Elektrofachkraft die Prüfung durchführt. So ist es für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen etwas leichter, eine BGV a3 Prüfung erfolgen zu lassen, wenn sich im Haus ein Angestellter befindet, der speziell für die Prüfung ausgebildet ist. Dieser ist dann nämlich befähigt, Erstinstallationen und regelmäßige Prüfungen und Wartungen durchzuführen sowie gegebenenfalls Anlagen oder Betriebsmittel zu erweitern. Gibt es einen solchen Angestellten jedoch nicht, muss der Unternehmer laut Vorschrift eine externe Elektrofachfirma hinzuziehen, die die Prüfung durchführen kann. Als Unternehmer ist unbedingt darauf zu achten, dass die beauftragte Firma über einen Nachweis verfügt, der auch tatsächlich zu einer zertifizierten Prüfung efähigt.

Wann muss die BGV a3 Prüfung durchgeführt werden?

Was ist die BGV a3 Prüfung? Eine Prüfung ist nicht an einem speziellen Datum fällig. In den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ist insgesamt nämlich von drei verschiedenen Fälligkeiten die Rede. Zunächst muss laut der BGV a3 eine Prüfung erfolgen, wenn das elektrische Gerät oder die elektrische Anlage zum ersten Mal inbetriebgenommen wird. Auch im Fall einer Instandsetzung oder bei Änderungen des elektrischen Betriebsmittels ist eine Prüfung notwendig. In jedem weiteren Fall werden in den Vorschriften klare Fristen genannt, die festlegen, nach welchem Zeitraum eine Prüfung notwendig wird.

Welche Fristen gelten für die Prüfung?

Eine Prüfung nach der BGV a3 wird nicht willkürlich durchgeführt, sondern muss nach gesetzlich festgelegten Fristen erfolgen. Diese festgelegten Zeiträume unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der betreffenden Geräte und Anlagen. So kann pauschal von einer Frist von vier Jahren ausgegangen werden, insofern es sich um elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel handelt, die lediglich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden sollen. Eine Ausnahme stellen dabei allerdings elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen dar, die laut der DIN VDE 0100 Gruppe 700 zur „besonderen Art“ gehören. Sie müssen jährlich fristgerecht überprüft werden. Schutzmaßnahmen, die über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen verfügen, müssen hingegen monatlich überprüft werden. Eine tägliche Prüfung in einem Zeitraum von sechs Monaten ist dagegen bei Fehlerstrom-, Fehlerspannungs- und Differenzstrom-Schutzschaltern nötig.

Was ist die BGV a3 Pruefung?

Was wird bei der Prüfung genau geprüft?

Die Prüfung nach der BGV a3 richtet sich grundsätzlich an alle Geräte und Anlagen, die mit elektrischer Netzspannung betrieben werden und in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung zu finden sind. Dabei wird zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten und Anlagen unterschieden.

Was sind ortsveränderliche Geräte und Maschinen?

Ortsveränderliche Geräte und Maschinen sind all solche, deren Aufstellungsort verändert werden kann. Zu diesen zählen somit unter anderem Monitore und Rechner, Kopierer und Drucker, Laborgeräte, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen sowie Mehrfach-Steckdosen und Lampen.

Was sind ortsfeste Geräte und Maschinen?

Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen, die bei der Prüfung eine Rolle spielen, gehören unter anderem Roboter, Pressen, Automaten, Industrieöfen und Drehbänke. Auch Steckdosen, Einbauleuchten, Sicherungen sowie Stromverteilungen, Konferenz- und Präsentationstechniken müssen bei einer Prüfung inspiziert werden.

Was ist die BGV a3 Pruefung?

Wie ist der Ablauf der Prüfung?

Unser Fachpersonal, das über langjährige Berufserfahrung verfügt, führt die BGV a3 Prüfung mit modernen Messgeräten durch und geht dabei folgendermaßen vor:

1. Sichtprüfung: Hier werden die zu prüfenden Anlagen und Geräte auf äußere Mängel „untersucht“. Der Prüfer achtet dabei auch auf das Vorhandensein notwendiger Beschriftungen.

2. Elektrische Messung und Prüfung: Mithilfe der Messgeräte werden die elektrischen Geräte und Anlagen nach den geltenden DIN-Normen überprüft. Die zu erfassenden Werte sind neben dem Differenzstrom, dem Schutzleiterstrom, dem Berührungsstrom und dem Ersatzleiterstrom auch der Isolationswiderstand und der Schutzleiterwiderstand.

3. Funktionsprüfung: Sie erfolgt nach der Speicherung der gemessenen Werte.

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