Prüfprotokoll
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Was ist die DGUV Vorschrift 3?

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DGUV Vorschrift 3

Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 sind für Unternehmen vorgeschrieben und müssen von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Ein Techniker mit entsprechender Ausbildung prüft die elektrischen Anlagen und Geräte. Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, besteht die Möglichkeit, ein unverbindliches Angebot anzufordern. Um einen Kostenvoranschlag zu erhalten, werden die erforderlichen Daten per E-Mail oder einem Direktformular auf der Web-Seite an die Mitarbeiter des Unternehmens, das die Prüfung durchführen soll, übermittelt.

Was versteht man unter der DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 liefert die Vorlagen und Bestimmungen zu einer Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Eine Prüfung nach DGUV V3 ist für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vorgeschrieben. Um die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 nachzuweisen, ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine Prüfung der elektrischen Geräte durchzuführen. Elektrische Geräte und Anlagen werden auf einen ordnungsgemäßen Zustand geprüft. Es ist erforderlich, diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Außerdem wird eine Prüfung nach einer Änderung oder Instandsetzung durchgeführt. Zusätzlich ist eine Prüfung in bestimmten Zeitabständen notwendig.

Gesetzliche Grundlage der DGUV V3

Seit 2005 trägt die Unfallverhütungsvorschrift namens „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ die Bezeichnung BGV A3. Im Jahr 2014 erfolgte die Zusammenfassung der BGV A3 in DGUV V3. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Vorschriften BGV A1 und GUV-V A1 ungültig, da sie nahezu identisch sind. Ein Unternehmen muss darauf achten, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen nur von einer qualifzierten Elektrofachkraft oder unter der Aufsicht und Leitung einer Fachkraft den Regeln der Elektronik entsprechend geändert, instand gehalten und errichtet werden. Das Unternehmen muss auch dafür sorgen, dass elektronische Betriebsmittel und Anlagen nach den Regeln der Elektronik betrieben werden. Falls bei der Prüfung nach DGUV V3 ein Mangel festgestellt wird, ist es die Aufgabe des Unternehmens, diesen Mangel sofort zu beheben. Falls für Mitarbeiter aufgrund einer fehlerhaften Anlage oder Betriebsmittel eine Gefahr und ein Risiko für die Sicherheit besteht, dürfen die elektrischen Betriebmittel im Mangelzustand nicht mehr benutzt werden.

Befähigte Person nach DGUV Vorschrift 3

Verschiedene Paragraphen der DGUV Vorschrift 3

Die Bestimmungen der DGUV V3 beinhalten Anweisungen zur Durchführung einer Prüfung und enthalten Anweisungen, wie eine Prüfung in einem Unternehmen erfolgen muss. Im ersten Paragraph der DGUV Vorschrift 3 wird der Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift behandelt, um eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen fachgerecht durchzuführen. Die DGUV V3 Vorschrift gilt auch für eine Arbeit, die nahe einer elektrischen Anlage durchgeführt wird. Der zweite Paragraph erklärt die Begriffe der Unfallverhütungsvorschrift. Zusätzlich wird betont, dass die Überprüfung von elektrischen Anlagen, ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Geräten von einer qualifizierten Fachkraft nach der DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden muss. In den ersten beiden Paragraphen wird die Thematik der DGUV Vorschrift 3 erläutert. Zusätzlich wird festgelegt, wie einzelne Arbeitsschritte ordnungsgemäß durchgeführt werden müssen.
Im dritten und vierten Paragraphen werden die bereits erwähnten Themen nochmals detaillierter dargestellt. Die Grundsätze der Unfallverhütungsvorschrift und die verschiedenen Anwendungsbereiche werden nochmals genauer erklärt. Ein weiterer Punkt sind die Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber seinen Mitarbeitern. Die Paragraphen enthalten auch eine genaue Beschreibung, wie man Prüfungen an nichtelektrischen Geräten durchführen muss. Im Paragraph 4 werden alle Einzelheiten beschrieben. Es wird erklärt, wie Teile in nicht geladenem Zustand überprüft werden müssen.
In den Paragraphen fünf bis zehn werden weitere Details der DGUV V3 behandelt. Es werden die erforderlichen Arbeitsvorgänge zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel präzise dargestellt. Zusätzlich wird betont, zu welchem Zeitpunkt die Unfallverhütungsvorschrift in Kraft tritt. Neben den erforderlichen Vorschriften, die sich auf Arbeitssicherheit und Unfallverhütung beziehen, werden in den Paragraphen fünf bis neun auch die Fristregelungen behandelt. Es wird erklärt, zu welchem Zeitpunkt eine Prüfung von Einzelteilen und Anlagen zu erfolgen hat.

Verbindliche Unfallverhütungsvorschrift

Als Unfallverhütungsvorschrift ist die DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Anlagen und Geräte verbindlich. Alle Betriebe mit diesen Arbeiten müssen sich an die DGUV V3 Vorschrift halten. Ausnahmen sind nicht erlaubt. Falls ein Unternehmen die DGUV Vorschrift 3 bei einer Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nicht beachtet, muss man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

E-Check Messgeraet fuer die DGUV V3 (BGV A3) Pruefung

Prüfung nach DGUV V3

Während einer Prüfung nach DGUV V3 wetden alle Komponenten berücksichtigt, die mit einer elektrischen Netzspannung betrieben werden und in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen zum Einsatz kommen. In regelmäßigen Abständen müssen alle ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel von einer qualifzierten Fachkraft überprüft werden. Es ist verpflichtend, das Messergebnis zu protokollieren.

Beispiele für ortsveränderliche Maschinen und Betriebsmittel sind unter anderem:

  • Rechner
  • Kaffeemaschinen
  • Kopierer
  • Monitore
  • Lampen
  • Haartrockner
  • Trennschleifer
  • Faxgeräte
  • Laborgeräte
  • Drucker
  • Steckdosen

Beispiele für ortsfeste Anlagen sind:

  • Stromverteilungen
  • Steckdosen
  • Schaltschränke
  • Unterverteilungen
  • Einbauleuchten
  • Arbeitsplatzbeleuchtung
  • elektrische Gebäudeinstallation
  • Sicherheitssysteme
  • Konferenztechnik

Beispiele für ortsfeste Maschinen sind:

  • Industrieöfen
  • Roboter
  • Pressen
  • Lackieranlagen
  • Drehbänke

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Ablauf einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Nur eine speziell geschulte Elektrofachkraft darf die Prüfung nach DGUV V3 durchführen. Es werden kalibrierte Prüf- und Messgeräte verwendet. Die Qualifikation muss dokumentiert werden. Mithilfe moderner Messinstrumente werden während einer Prüfung nach DGUV V3 verschiedene Schritte durchgeführt. Die Sichtprüfung dient dazu, äußere Mängel und fehlende Beschriftungen festzustellen. Während der elektrischen Prüfung und Messung der elektrischen Geräte und Betriebsmittel werden unter Berücksichtigung und Beachtung der DIN-Normen verschiedene Größen geprüft. Es wird der Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Berührungsstrom und Schutzleiterstrom überprüft. Nach der Messung erfolgt die Funktionsprüfung.

Dokumentation DGUV Vorschrift 3

Nach einer Prüfung unter Berücksichtigung der DGUV Vorschrift 3 erhält das Unternehmen eine detaillierte Dokumentation , die von der beauftragten Elektrofachkraft verfasst wird. Diese Dokumentation ist sehr wichtig, da sie als Nachweis über eine durchgeführte Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 dient. Jedes Gerät erhält nach einer Prüfung nach DGUV V3 eine eindeutige Prüfnummer. So kann es jederzeit identifiziert werden. Für jedes Gerät verfasst eine qualifizierte Elektrofachkraft ein Prüfprotokoll. Der Zustand eines überprüften Gerätes wird in diesem Prüfbericht detailliert dargestellt. In übersichtlicher Form werden in einem Prüfprotokoll gerätespezifische Daten wie Typ, Standort und Geräteart beschrieben. Zusätzlich beinhaltet der Prüfbericht auch die einzelnen Prüfschritte und die Ergebnisse. Um eine einfache Archivierung zu ermöglichen, werden die Prüfprotokolle als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung

Die DGUV Vorschrift 3, die früher unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt war, ist für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von Bedeutung. Eine Überprüfung von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln muss zu bestimmten Zeitpunkten durchgeführt werden. Auch vor der Inbetriebnahme elektrische Anlagen und Geräte ist eine Prüfung nach DGUV V3 erforderlich. Die einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 3 behandeln alle wichtigen Punkte, die bei einer Überprüfung elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen berücksichtigt werden müssen. Bei der Prüfung nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) müssen alle ortsveränderlichen und ortsgebundenen Betriebsmittel genau untersucht werden. Die Prüfung muss von einer speziell geschulten Elektrofachkraft mit Messgeräten durchgeführt werden, die in diesem Gebiet über ausreichende Erfahrung und Kompetenz verfügt. Bei einer Überprüfung muss sich der Techniker strikt an die DGUV Vorschrift 3 halten. Daher ist es wichtig, dass ein Unternehmen vor einer Prüfung nach DGUV V3 die Anbieter genau unter die Lupe nimmt. Falsche Angaben und eine Prüfung, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 entspricht, haben rechtliche Konsequenzen für ein Unternehmen. Ein Unternehmer ist verpflichtet, Sicherheit für seine Mitarbeiter zu garantieren. Falls verschiedene elektrische Anlagen und Geräte eine Gefahr für die Angestellten darstellen, müssen sie sofort abgeschaltet werden. Um diese Extremsituation zu vermeiden, ist eine Prüfung nach DGUV V3 in bestimmten Zeitabständen einzuhalten. Bei einer Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 werden alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel auf Mängel untersucht. Der Techniker hält sich genau an die Normen und überprüft alle wichtigen Daten. Nach der Prüfung nach DGUV V3 erhält jedes Gerät eine Identifikationsmummer und es erfolgt eine genaue Beschreibung des Zustandes. Die Ergebnisse der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 werden in einem übersichtlichen Prüfprotokoll zusammengefasst. Normalerweise wird der Prüfbericht als PDF-Datei archiviert. Dieser Prüfbericht nach der DGUV Vorschrift 3 sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Das Prüfprotokoll dient als Nachweis für die Berufsgenossenschaften und Versicherungen.

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