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Was ist eine Elektroprüfung und warum ist sie im Kindergarten erforderlich?

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Elektroprüfung im Kindergarten – Ebenso wie in Unternehmen müssen in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 überprüft werden. Auf diese Weise soll die Sicherheit der betreuten Kinder, des Personals und der Eltern gewährleistet werden. Für den Fall, dass sich doch einmal ein Unfall im Zusammenhang mit einer elektrischen Anlage oder einem Betriebsmittel ereignet, schaltet sich die zuständige Berufsgenossenschaft ein. Der Träger des Kindergartens muss darüber Auskunft geben, wann die letzte Elektroprüfung stattgefunden hat und das entsprechende Prüfprotokoll vorlegen. Wurden die Prüffristen nicht eingehalten oder bei der letzten Elektroprüfung Mängel festgestellt, die nicht behoben wurden, kommen Berufsgenossenschaft, aber auch Versicherungen nicht für Kosten oder Schadensersatzansprüche auf. Besonders für Kindergärten können die Folgen fatal sein: Der gute Ruf ist ruiniert, schlimmstenfalls droht die Schließung. Eine regelmäßig durchgeführte Elektroprüfung in Kindergärten trägt außerdem dazu bei, die Lebensdauer von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu verlängern, da drohende Defekte frühzeitig erkannt und beseitigt werden können. Häufig sind auch Garantien und Gewährleistungen an eine regelmäßige Elektroprüfung geknüpft.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Elektroprüfung im Kindergarten?

Die regelmäßige Elektroprüfung aller Anlagen und Betriebsmittel in Kindergärten nach DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich verankert. Der Begriff DGUV bezieht sich auf die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGU). Diese wurden 2014 zur DGUV zusammengefasst.

Die E+Service+Check GmbH bietet diverse Elektroprüfungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an. Für Kindergärten sind vor allem die Elektroprüfungen nach den Normen DIN VDE 0701/0702 (ortsveränderliche Geräte und Betriebsmittel), VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (elektrische Anlagen und Maschinen) und DIN VDE 0185 (Blitzschutzanlagen) relevant.

Welche elektrischen Geräte müssen in Kindergärten regelmäßig überprüft werden?

Die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Kindergärten gemäß DGUV Vorschrift 3 umfasst, vereinfacht ausgedrückt, alle Anlagen und Geräte, die in irgendeiner Weise in den Stromkreislauf eingebunden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Hausverteilung des Gebäudes, Computer, Monitore und Drucker im Büro der Kindergartenleitung, Elektrogeräte in der Küche des Kindergartens oder die Waschmaschine im Hauswirtschaftsraum.
Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet bei elektrischen Betriebsmitteln drei Kategorien, die jedoch alle überprüft werden müssen. Als elektrische Anlagen gelten zum Beispiel Gebäudeinstallationen. „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ bezeichnen alle Elektrogeräte, die problemlos von A nach B bewegt werden können, während „ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ nicht ohne weiteres von ihrem Platz wegtransportiert werden können.

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Wie oft muss die Elektroprüfung im Kindergarten erfolgen?

Träger von Kindergärten sind gesetzlich dazu verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Wartung oder Modifizierung einer Elektroprüfung zu unterziehen. Danach ist die Elektroprüfung in bestimmten Zeitabständen vorgeschrieben.
Der Rhythmus dieser sogenannten Wiederholungsprüfungen ist nicht einheitlich geregelt. Je nachdem, um welches Gerät es sich handelt und in welche Gefährdungsklasse dieses fällt, muss unterschiedlich oft geprüft werden. In öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten ist in der Regel eine Prüffrist von 12 Monaten üblich.

Wer führt die Elektroprüfung durch?

In Kindergärten kann theoretisch auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person, zum Beispiel der Hausmeister, die Elektroprüfung durchführen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine ausgebildete Elektrofachkraft diesen Vorgang beaufsichtigt. Wollen Träger von Kindergärten jedoch auf der sicheren Seite sein, beauftragen sie ein auf die Elektroprüfung spezialisiertes Unternehmen wie die E+Service+ Check GmbH. Bei den prüfenden Mitarbeitern handelt es sich ausnahmslos um ausgebildete Elektrofachkräfte. Sie verfügen über das notwendige Fachwissen und die gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnisse. Durch regelmäßige Seminare und Schulungen halten sie ihre Kenntnisse immer auf dem aktuellen Stand der Technik. Zudem führen sie die Elektroprüfung ausschließlich mit modernsten, kalibrierten Prüfgeräten durch. Wer außerdem Wert auf eine umfassende, professionelle Beratung legt, findet in der E+Service+Check GmbH den geeigneten Partner für die Elektroprüfung.

DGUV Vorschrift 4 Prüfaufkleber

Wie läuft die Elektroprüfung im Kindergarten ab?

Grundsätzlich umfasst die Elektroprüfung im Kindergarten eine Sichtprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Dabei beurteilt die Elektrofachkraft der E+Service+Check GmbH zunächst, ob das Betriebsmittel sichtbare Mängel aufweist, zum Beispiel Brüche, Risse oder Rost. Anschließend misst sie den Schutzleiterwiderstands und den Isolationswiderstand. Hierbei kommen entsprechende Messgeräte zum Einsatz. Bei der darauffolgenden Funktionsprüfung untersucht der Prüfer, ob alle vorgesehenen Funktionalitäten intakt sind. Kleinere Defekte können vielfach durch den Mitarbeiter der E+Service+Check GmbH direkt vor Ort behoben werden. Für die Behebung größerer Mängel bekommt der Träger des Kindergartens eine Frist gesetzt, innerhalb diese Defizite behoben werden müssen. Den Abschluss der Elektroprüfung bildet die Dokumentation sämtlicher Ergebnisse. Der Träger des Kindergartens erhält ein rechtssicheres Protokoll. Dieses sollte gut aufbewahrt werden, dient es doch im Schadensfall als Nachweis für die Berufsgenossenschaft und die Haftpflichtversicherung. Zudem erhalten die Geräte einen Prüfaufkleber.
Bei der E+Service+Check GmbH erhalten Träger von Kindergärten Prüfprotokolle und Übersichten über sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in verschiedenen Dateiformaten:

  • VFM von Loy&Hutz
  • Elektromanager von Mebedo
  • PC DOC Access
  • Excel und PDF

Wie lange dauert die Elektroprüfung im Kindergarten und was sollte berücksichtigt werden?

Je nachdem wie viele elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Kindergarten vorhanden sind, kann die Elektroprüfung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Bei ortsveränderlichen Geräten kalkuliert man für gewöhnlich ca. 10 Minuten pro Gerät ein. Der Zeitaufwand bei ortsfesten Geräten beträgt etwa 15 Minuten. Die Prüfung von Elektroverteilungen und Schaltanlagen kann zwischen 30 und 60 Minuten dauern. Träger von Kindergärten sollten den Prüftermin an die Leitung und die Mitarbeiter kommunizieren. So können diese die Elektroprüfung im laufenden Betrieb einplanen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Damit die Elektroprüfung für das Personal des Kindergartens, die Kinder, aber auch für die Mitarbeiter der E+Service+Check GmbH möglichst reibungslos funktioniert, sollte gewährleistet sein, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel am Prüftag frei zugänglich sind. Existieren Anlagen und Betriebsmittel, die nicht öffentlich zugänglich sind, sollte die zuständige Person im Kindergarten dem Prüfer den Zugang ermöglichen und ihm gegebenenfalls ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel vorlegen.

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